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2014/023 Selbstverpflichtung der Synode gegen Armut und Ausgrenzung

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 23/14 IN HESSEN UND NASSAU

Solidarische Kirche gegen Armut und Ausgrenzung - Selbstverpflichtung der Synode der EKHN

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau will mit dieser Selbstverpflichtung für ein breites Bewusstsein in Kirche und Öffentlichkeit gegen unfreiwillige materielle Armut und soziale Ausgrenzung in Deutschland sowie zur Notwendigkeit der Bekämpfung ihrer Ursachen werben. Diese

Selbstverpflichtung greift Anregungen der „Mainzer Erklärung zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung“ der Landesarmutskonferenz Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2011 auf und steht in Kontinuität zum „Wort der Zehnten Synode der EKHN ‚Die Zukunft des Sozialstaates und unsere Verantwortung‘“ (Nov. 2006) sowie zur gleichnamigen Publikation der Kirchensynode von 2008.

Wir verpflichten uns hiermit,

 in innerkirchlichen sowie öffentlichen Diskussionen wertschätzend und

respektvoll über die Menschen zu sprechen, die von Armut bedroht und betroffen sind,

 Vorurteilen gegenüber Menschen, die von Armut bedroht und betroffen sind, im kirchengemeindlichen wie auch im darüber hinausgehenden gesellschaftlichen Umfeld entschlossen entgegenzutreten und auf die strukturellen Ursachen von Armut und Ausgrenzung einerseits und der Konzentration von Reichtum andererseits aufmerksam zu machen,

 in innerkirchlichen sowie öffentlichen Diskussionen und Stellungnahmen auf die wachsende Kluft zwischen großem Reichtum und zunehmender Armut auch in Deutschland und deren tendenziell gesellschaftsspaltende Wirkung hinzuweisen,

 dafür zu sorgen, dass Angebote und Aktivitäten in Kirchengemeinden und in Dekanaten nicht zur Ausgrenzung von Menschen beitragen, die von Armut bedroht oder betroffen sind,

 kirchengemeindliche, Dekanats-, gesamtkirchliche und diakonische Angebote und Aktivitäten zu unterstützen, die Armut und Ausgrenzung bekämpfen oder zumindest lindern,

 gemeinwesendiakonische Initiativen zu unterstützen, bei denen

Kirchengemeinden bzw. Dekanate gemeinsam mit Diakonie, weiteren Partnern sowie Betroffenen selbst lokale Strukturen aufbauen, die das Leben von Menschen verbessern, die von Armut bedroht und betroffen sind,

 die Intensität und Effektivität kirchlicher Sozialanwaltschaft auf lokaler und regionaler Ebene sowie auf Landesebene zu verbessern, wobei politische Initiativen und Gesetzesvorhaben insbesondere daran zu messen sind, ob sie Armut und soziale Ausgrenzung reduzieren oder befördern,

 die Arbeitsverhältnisse und Tarife in Kirche und Diakonie kritisch zu prüfen, ob sie zur Entstehung von Armut beitragen können und nach

Gestaltungsspielräumen zu suchen, um Missständen abzuhelfen.

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