• Keine Ergebnisse gefunden

5. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 7.1 der Evangelischen Kirche

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "5. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 7.1 der Evangelischen Kirche"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

5. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 7.1 der Evangelischen Kirche

der Kirchenprovinz Sachsen vom 23. bis 25. Februar 2006

Antrag des Kirchenkreises Merseburg – Zur Veränderung des Modus der Straßen- und Haussammlungen

Die bisherige Form der mit Rundverfügung angeordneten zweimaligen Straßensammlung pro Jahr wird abgeschafft. Statt dessen gibt es ab dem Jahre 2006 nur noch eine Straßensammlung im Jahr, die dem Prinzip der „Sammlung für andere“ zu 100% verpflichtet ist. Der Sammelzweck soll durch die Synode bzw. durch die Landeskirche in der Form festgelegt werden, dass jährlich drei Projekte zur Auswahl stehen. Die Gemeindekirchenräte vor Ort entscheiden durch Beschluss, für welches Projekt sie in den jeweiligen Gemeinden oder Kirchspielen sammeln wollen und führen die Sammlungen mit Werbung für dieses eine Projekt durch. Darüber hinaus bleibt es den Gemeindekirchenräten unbenommen, neben dieser „Sammlung für andere“ Sammlungen für eigene Projekte durchzuführen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Synode macht sich das Papier „Was wollen wir mit der Vereinigung der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Thüringen und der Evangelischen Kirche

An die Stelle des Teils „Die Trauung“ tritt „Trauung – Agende für die Union Evangelischer Kirchen in der EKD“ in der von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in

Die Synode unterstützt das Anliegen des Evangelischen Schulvereins Haldensleben, eine evangelische Sekundarschule in Haldensleben zu gründen, und beauftragt das Kirchenamt, Wege

Die Diskussion soll von der Frage geleitet sein: Was ist der richtige Weg für unsere Kirche.. Was ist

Die Synode sieht in den Entwürfen eines Abschnitts über den Kirchenkreis in der Verfassung der EKM, einer Verordnung über die Stellung der Kirchenkreisämter und eines

Die Synode bittet das Kirchenamt, den Antrag des Kirchenkreises Merseburg in die Überlegung zur Vereinheitlichung der Praxis der Haus- und Straßensammlung in der

Bildung in der Gemeinde soll dem, der daran teilnimmt, vermitteln: „Es lohnt sich zu bleiben, wir haben auch morgen und übermorgen etwas für dich.“ Niemand soll festgehalten

Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) verankerte ACK – Klausel für die Dauer von weiteren 4 Jahren