• Keine Ergebnisse gefunden

9. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 4.2/1 der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 4. bis 5. Juli 2008 in Lutherstadt-Wittenberg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "9. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 4.2/1 der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 4. bis 5. Juli 2008 in Lutherstadt-Wittenberg"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

9. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 4.2/1 der Evangelischen Kirche

der Kirchenprovinz Sachsen

vom 4. bis 5. Juli 2008 in Lutherstadt-Wittenberg

Antrag der Kreissynode der Synodalen Boß betr. Pachtvergabe von landwirtschaftlichen Flächen Die Synode möge beschließen:

Die Synode bittet das Kirchenamt, das System der Pachtvergabe von landwirtschaftlichen Flächen vollständig offen zu legen. Dabei soll deutlich werden, in welchem Umfang Entscheidungsspielräume für die KVA bestehen, welche Handreichungen dazu vom Kirchenamt gegeben werden und wie stark diese Empfehlungen bindend für die Entscheidungsfindung sind.

Begründung:

Die EKKPS ist nach der BVVG (Bodenverwertungs- und –verwaltungsgesellschaft) der größte Verpächter landwirtschaftlicher Flächen in Sachsen Anhalt. Sie nimmt durch die Flächenvergabe erheblichen Einfluss auf die Agrarstruktur des Landes und auf die persönlichen Lebensumstände der Landwirte.

Die derzeitige Praxis, neben den in der Rundverfügung „Grundpositionen zu landwirtschaftlichen Fragen und Verpachtungspolitik der EKKPS“ vom 22. November 1999 und dem Rundschreiben „Hinweise zur Vergabe landwirtschaftlicher Flächen“ vom 29. September 2003 benannten Kriterien und

Verfahrensschritten weitere, den Kirchengemeinden und den Bietern nicht offengelegte Maßstäbe anzulegen, ist für das Verhältnis der Kirchengemeinden zu den Landwirten und das Bild unserer Kirche in der Öffentlichkeit nicht förderlich. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Entscheidungen zu Pfarr- oder Kirchenland handelt. „Die Kirche“ als Verpächter ist immer und zuerst auch die Gemeinde vor Ort.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie hat dem Entwurf eines Vertrages über die Vereinigung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Thüringen

Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 3. 1991 S.6) hat

(3) Besteht die Kirchensteuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, wird für die Kalendermonate, in denen die Steuerpflicht gegeben ist, ein monatliches Kirchgeld in Höhe

Sie empfiehlt den Gemeinden und Kirchenkreisen, diese Botschaft und besonders die Empfehlungen zu besprechen und zu entscheiden, welche der Empfehlungen in ihrem Bereich

Kirchenkreises Haldensleben - Wolmirstedt bittet darum Bischof, Kirchenleitung und Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen sich der Verantwortung für

Die wiederholt sehr kurzfristigen Entscheidungen im Landesverwaltungsamt zu Ungunsten eines Einsatzes kirchlicher Lehrkräfte entsprechen in keiner Weise der Freundschaftsklausel im

Für die Synodenunterlagen soll die Praxis der Thüringer Landessynode übernommen und grundsätzlich Recyclingpapier

Der jahrzehntelange Reformprozess unserer Kirche verlangt nach einem persönlichen Dienst für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der neben der Dienstaufsicht stattfindet und den