• Keine Ergebnisse gefunden

5. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 7.2 der Evangelischen Kirche

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "5. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 7.2 der Evangelischen Kirche"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

5. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 7.2 der Evangelischen Kirche

der Kirchenprovinz Sachsen vom 23. bis 25. Februar 2006

Antrag des Kirchenkreises Halberstadt – Erarbeitung eines Rahmenplans und einer Rahmenordnung für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in der EKM

Die Kreissynode beantragt bei der Provinzialsynode, dass diese die notwenigen Schritte veranlasst, um zu einem einheitlichen Rahmenplan für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zu kommen.

Begründung:

Bei der Visitation wurde nicht nur eine große Bandbreite in den Formen der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden vorgefunden, sondern ein fehlendes Gerüst für die didaktischen und inhaltlichen

„Mindestanforderungen“ beklagt. Der Rahmenplan ist damit nicht ein fertiges Programm an Lerninhalten, sondern ein Orientierungsrahmen, der bei verschiedenen Arbeitsformen und methodischen Ansätzen anwendbar ist.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

An die Stelle des Teils „Die Trauung“ tritt „Trauung – Agende für die Union Evangelischer Kirchen in der EKD“ in der von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in

Also ich sag es mal ganz schlicht: In solch einem Prozess müssen die dümmsten Fragen gestellt werden dürfen, man darf auch aus Betroffenheit reden dürfen, auch aus dem Bauch heraus,

Die Synode sieht in den Entwürfen eines Abschnitts über den Kirchenkreis in der Verfassung der EKM, einer Verordnung über die Stellung der Kirchenkreisämter und eines

Alle Rechtsträger der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen sind verpflichtet, sich am innerkirchlichen Stellenmarkt zu beteiligen und alle

Die Gemeindekirchenräte vor Ort entscheiden durch Beschluss, für welches Projekt sie in den jeweiligen Gemeinden oder Kirchspielen sammeln wollen und führen die Sammlungen mit

Die Synode bittet das Kirchenamt, den Antrag des Kirchenkreises Merseburg in die Überlegung zur Vereinheitlichung der Praxis der Haus- und Straßensammlung in der

Bildung in der Gemeinde soll dem, der daran teilnimmt, vermitteln: „Es lohnt sich zu bleiben, wir haben auch morgen und übermorgen etwas für dich.“ Niemand soll festgehalten

(„Die Kirche mit ihren Gemeinden, Einrichtungen und Werken sollte durch die Dekade klarer und konkreter als vorher als Ort der Überwindung von Gewalt wahrgenommen werden „ (aus