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2021/096 Entwurf Resolution Geflohene an belarussischer Grenze

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 96/21 IN HESSEN UND NASSAU

Die XII. Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau möge auf ihrer 13.

Tagung beschließen:

Resolution der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

„Menschen dürfen niemals zum Spielball von Politik gemacht werden.“

EKD-Auslandsbischöfin Petra Bosse-Huber hat treffend formuliert: „Das Vorgehen des belarussischen Machthabers ist kriminell und zynisch. Doch der politische Kampf um Fernsehbilder und Deutungshoheit verdeckt das Leid von tausenden Männern, Frauen und Kindern. Sie sind zwischen die Fronten geraten und brauchen dringend Hilfe. Sie benötigen Schutz und sie haben Rechte, Menschen sind keine Waffen. Europa sollte daher auf die Erpressungsversuche nicht reagieren, indem es selbst Recht und Humanität über Bord wirft. Als Christinnen und Christen glauben wir an den, der dorthin gegangen ist, wo Menschen schutzlos und in Not sind: in der Kälte, im Schlamm, zwischen Stacheldraht. Deswegen können wir als Kirche angesichts dieser Not nicht schweigen. Die Staaten der Europäischen Union müssen die Menschen unverzüglich aufnehmen, denn der Winter ist bereits da und ihnen droht der Tod durch Erfrieren.“

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) schließt sich dem Ökumenischen Appell der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgruppe „Christliche Vision“ des Koordinierungsrates für Belarus an und unterstützt folgende Forderungen:

1. Die Menschen im polnisch-belarussischen Grenzgebiet müssen sofort humanitäre Hilfe erhalten. Ärzt*innen und Hilfsorganisationen müssen unverzüglich und ungehindert ihre wichtige Arbeit leisten können. Internationale Beobachter*innen, Rechtsanwält*innen und Journalist*innen müssen ebenfalls Zugang bekommen.

2. Wir erwarten von der polnischen Regierung, wie von jeder Regierung in Europa, dass sie geltendes Recht einhält. Dazu gehört, dass die Menschenrechte eingehalten werden und Menschen vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung geschützt werden. Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen, dürfen nicht zurückgewiesen werden (Non-Refoulement- Prinzip: Verbot von Push-Backs).

3. Das Asylrecht schützen. Menschen, die Schutz innerhalb der EU suchen, haben das Recht auf ein individuelles, faires Asylverfahren.

4. Die EU braucht Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit in der Flüchtlingspolitik, nicht Härte und Abschottung. Dazu gehören die solidarische Verteilung und Aufnahme von Schutzsuchenden in Europa.

Wir rufen dazu auf, alle kirchlichen und nichtkirchlichen Initiativen und Hilfsorganisationen in Polen und Belarus zu unterstützen, die solidarisch sind, den Verfolgten in ihrer Not helfen und die Menschenrechte verteidigen. Wir wollen auch sie nicht alleine lassen.

Die EKHN unterstützt in diesem Sinn die Flüchtlingsarbeit der Diakonie Polen unter anderem im Grenzgebiet zu Belarus auch finanziell.

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