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Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

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Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Titel: Beantwortung Interpellation 2015-159 von Brigitte Bos-Portmann betreffend «Zwischennutzungen auf dem Areal GB Laufen 1535 im Halte von 3905 m2»

Datum: 15. September 2015

Nummer: 2015-159

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

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 2015/159

Kanton Basel-Landschaft Regierungsrat

Vorlage an den Landrat

Beantwortung Interpellation 2015/159 von Brigitte Bos-Portmann betreffend „Zwischennut- zungen auf dem Areal GB Laufen 1535 im Halte von 3905 m2

vom 15. September 2015

1. Ausgangslage

Am 16. April 2015 reichte Brigitte Bos-Portmann, CVP/EVP Fraktion, die Interpellation 2015/159 betreffend "Zwischennutzungen auf dem Areal GB Laufen 1535 im Halte 3905 m2" mit folgendem Wortlaut ein:

Vor einigen Jahren hat der Kanton Basel-Landschaft mit einem privaten Liegenschaftsbesitzer ei- nen Landabtausch getätigt. Der Kanton hat sich damit ein Grundstück gesichert, dass er evtl. für die spätere Verkehrsführung im Zentrumsbereich der Stadt Laufen benötigen wird.

Seit dem strategisch sinnvollen Landabtausch steht die Parzelle im Halte von 3905 m2 in der Zent- rumszone 1 brach. Sie wird nicht unterhalten, sie ist überwachsen und das Mauerwerk an der Nordseite bricht langsam ein.

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bushofs in Laufen, welche am 13. April 2015 be- gonnen hat, soll ein Teil dieser Landfläche als Installationsplatz genutzt werden. Die Bauarbeiten zur Umgestaltung des Bushofs in Laufen erfolgt in fünf Phasen und dauern vom April 2015 bis De- zember des Folgejahres.

Im Zusammenhang mit dieser fast 2-jährigen Umbauphase des Bushofs, ergeben sich für die Par- zelle GB Laufen 1535 folgende Fragen:

1. Wie wird der Teil der Landparzelle gestaltet, der nicht als Installationsplatz benötigt wird?

2. Ist eine Zwischennutzung der nicht für die Baustelleninstallation benötigten Parzellenfläche vorgesehen?

3. Kann die Parzelle nach Abschluss der Bauarbeiten am Bushof der Öffentlichkeit als Grünflä- che, Spielwiese oder Spielplatz zugänglich gemacht werden?

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2. Die gestellten Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:

Allgemeines

Im Jahr 2010 hat der Kanton Basel-Landschaft die Parzelle GB Laufen 1535, welche in der Zen- trumszone Z1 und somit in der Bauzone mit maximal zulässigen drei Vollgeschossen liegt, in ers- ter Linie für eine neue Führung der Kantonsstrasse erworben (Gesamtplanung neue Birsbrücke).

Hierfür wurde vom Landrat ein Planungs- und Projektierungskredit bis und mit Phase Bauprojekt beschlossen. Dieser Auftrag wird unter Federführung des Tiefbauamts bearbeitet.

Für die Arealteile, welche nicht für den Bau der Kantonsstrasse benötigt werden, besteht die Ab- sicht, diese einer gemischten Wohn-/Gewerbenutzung zuzuführen. Bei Bedarf wird hierfür eine Umzonung angestrebt. Idealerweise erfolgt dies gemeinsam mit den Eigentümern der benachbar- ten Parzellen und unter Berücksichtigung der neuen Kantonsstrasse. 2014 wurde ein Studienauf- trag ausgelöst, welcher die Linienführung der neuen Kantonsstrasse und eine mögliche Bebau- ungsstruktur evaluiert, unter anderem mit dem Ziel einer optimalen Grundstücksausnutzung und Bebauung der Parzelle. Im Begleitgremium des Studienauftrags ist die Stadt Laufen und der Kan- ton vertreten. Der Studienauftrag wurde im Juli 2015 abgeschlossen. In der zweiten Hälfte 2015 wird das Vorprojekt für die neue Kantonsstrasse in Angriff genommen. Ein Landratsbeschluss über den entsprechenden Baukredit wird frühestens 2018 erfolgen.

Der Bushof Laufen, inklusive der notwendigen Anpassungen (Umgestaltung der Bahnhofstrasse), ist zurzeit (September 2015) im Bau. Die Fertigstellung und Räumung der Installationsplätze auf der Parzelle GB Laufen 1535 erfolgt bis anfangs 2017.

Es besteht die Absicht, das Grundstück des Kantons rasch möglichst zu veräussern. Hierfür sind bereits erste Schritte mit der Potenzialanalyse zur Arealentwicklung eingeleitet und erste Investo- rengespräche geführt worden.

Zu den Fragen im Einzelnen

1. Wie wird der Teil der Landparzelle gestaltet, der nicht als Installationsplatz benötigt wird?

Für den Installationsplatz für den Bau des Bushof Laufen wird ca. 1/3 (1200m2) der Fläche der Parzelle 1535 benötigt. Das ganze Areal wird in der Regel einmal jährlich einer Grünpflege – dies letztmals im Juli 2014 – unterzogen, unrechtmässig entsorgter Abfall wird bei Bedarf ab- geführt. Die nächste Pflege ist im Juli 2015 eingeplant. Eine darüber hinausgehende Gestal- tung der Parzelle und vielmehr die Vornahme von baulichen Massnahmen ist nicht vorgese- hen, insbesondere um das geplante Strassenprojekt nicht zu tangieren.

2. Ist eine Zwischennutzung der nicht für die Baustelleninstallation benötigten Parzellenfläche vorgesehen?

Nein, diese ist nicht vorgesehen und die Stadt Laufen ist mit einem entsprechenden Anliegen nicht auf das Hoch- oder Tiefbauamt zugekommen.

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3. Kann die Parzelle nach Abschluss der Bauarbeiten am Bushof der Öffentlichkeit als Grünflä- che, Spielwiese oder Spielplatz zugänglich gemacht werden?

Eine entsprechende Zwischennutzung ist momentan nicht vorgesehen; da aus heutiger Sicht unklar ist, wie lange die Fläche nach Räumung der Installationsplätze ab 2017 zur Verfügung steht und ob diese nicht nach bereits kurzer Zeit für den Bau der neuen Kantonsstrasse oder einer neuen Überbauung zur Verfügung stehen muss. Der Kanton wird für eine Zwischennut- zung als z.B. Spielwiese oder Spielplatz keine Initiative ergreifen; diese Initiative müsste von der Stadt Laufen ausgehen und durch diese finanziert werden.

Liestal, 15. September 2015 Im Namen des Regierungsrates

der Präsident:

Anton Lauber

der Landschreiber:

Peter Vetter

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