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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Ausschreibung der Buslinienbündel - Anpassung der Vergabeunterlagen - Maßnahmen zur Vermeidung von Vandalismusschäden

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Az.: 24.11002-797.713; 797.700-5281704

Sitzungsvorlage KT/14/2020

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Ausschreibung der Buslinienbündel - Anpassung der Vergabeunterlagen - Maßnahmen zur Vermeidung von Vandalismusschäden

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

5 Kreistag 30.01.2020 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt, dass

1. die Ausschreibungsunterlagen der Buslinienbündel im Landkreis Karlsruhe im Hin- blick auf eine verpflichtende Fahrradmitnahme wie dargestellt angepasst werden.

2. von einer Erweiterung der Ausschreibung, mit dem Ziel zusätzliche Auf- bzw. Aus- bauten zur Fahrradmitnahme verpflichtend vorzuschreiben, abgesehen wird.

3. mit den Tourismusgemeinschaften Gespräche darüber geführt werden, ob bestimm- te Linien zur Fahrradmitnahme gesondert ausgeschrieben werden sollen.

4. die dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung von Vandalismusschäden zur Kennt- nis genommen werden.

I.Sachverhalt

1. Ausschreibung Allgemein

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Darüber hinaus sollte es durch den Zuschnitt der Linienbündel insbesondere auch mit- telständischen Unternehmen erleichtert werden, sich am Wettbewerb zu beteiligen.

Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im Jahr 2014 wurden die Li- nienbündel nochmals überprüft und gegebenenfalls geringfügige Anpassungen vorge- nommen.

Die folgende Aufstellung zeigt die zehn Linienbündel des Landkreises mit den aktuellen Konzessionären (in der Reihenfolge der anstehenden Neuausschreibung):

Linienbündel Konzessionär Hinweis

Ettlingen I RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH

Ausschreibung zur Inbe- triebnahme zum Dezember 2020 in Vorbereitung Pfinztal/Albtal Albtal-Verkehrsgesellschaft

mbH (AVG) und Engel Omnibusverkehr

Vorinformation zur Aus- schreibung in Vorbereitung

Hardt-Ost RVS Regionalbusverkehr

Südwest GmbH

Ettlingen II NVW Nahverkehr Mittelba- den Walz GmbH

Mittelbereich Bretten Omnibusverkehr Wöhrle GmbH

Eigenwirtschaftlicher Ver- kehr

Kraichtal Kraichtal Bus GbR

Lußhardt Friedrich Müller Omnibus- unternehmen GmbH (FMO)

Bruchsal Nord Omnibus Hassis OHG Hardt-West/Nord Friedrich Müller Omnibus-

unternehmen GmbH (FMO)

Neuvergabe zum 15.12.2019 erfolgt

Stadtverkehr Bruchsal Stadtbusverkehr Bruchsal GmbH

Zuständigkeit der Stadt Bruchsal

Die Übersicht zeigt, dass es bei den beauftragten Verkehrsunternehmen eine gute Mi- schung zwischen großen Unternehmen, wie den Deutsche Bahn Töchtern RVS oder FMO, und mittelständischen Unternehmen, wie bspw. der Omnibus Hassis OHG oder der Kraichtal Bus GbR, gibt.

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1.1. Inbetriebnahme Linienbündel Hardt-West/Nord

Das Linienbündel Hardt-West/Nord wurde zum 15.12.2019 neu an die Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH (FMO) vergeben. Es war das erste Linienbündel, bei dem On Demand-Verkehre als Ergänzung zum bisherigen Busangebot in den Schwach- lastzeiten mit ausgeschrieben wurden. Der On Demand-Verkehr erstreckt sich auf die Gemeinden Dettenheim und Graben-Neudorf mit Anschluss an die S-Bahnhaltestelle Hochstetten Grenzstraße und ist zunächst als Reallabor für zwei Jahre angelegt. Der operative Betrieb wird von einem lokalen Taxiunternehmen ausgeführt. Die Bedienzei- ten sind montags bis donnerstags von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr, frei- und samstags von 19:00 Uhr bis 02:00 Uhr und an Sonn-/Feiertagen von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Der noch bis 02.02.2020 andauernde Gratiszeitraum zum Testen des Angebotes wird von den Fahrgästen bisher gut angenommen.

1.2. Ausschreibung Linienbündel Ettlingen I

Auf Basis des Nahverkehrsplans für den KVV werden zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 die Busverkehrsleistungen im Linienbündel Ettlingen I neu vergeben.

Die Vorinformation wurde zur Gewährleistung eines transparenten und diskriminie- rungsfreien Wettbewerbsverfahrens nach Artikel 7 Absatz 2 EU-VO 1370/2007 am 26.12.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Anträge zur Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehre gingen nicht ein. Ende Januar 2020 soll daher die Auftragsbekanntmachung für die europaweite Ausschreibung veröffentlicht werden.

1.2.1. On Demand Verkehre

Um das vorhandene ÖPNV-Angebot bedarfsgerecht zu ergänzen, wurde zum kleinen Fahrplanwechsel im Juni 2019 in Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Konzessionär des Linienbündels, der RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH, im Bereich der Ettlin- ger Kernstadt und Ettlingen West das erste On Demand-Reallabor „MyShuttle“ im Landkreis eingerichtet. Aufgrund des sich zeigenden Erfolgs, soll das Bediengebiet nun sukzessive erweitert werden. Zur Neuinbetriebnahme des Linienbündels im Dezember 2020 wird das On Demand-Angebot im Bereich des Linienbündels Ettlingen I dann vo- raussichtlich in den Regelbetrieb übernommen werden, weshalb die On De- mand-Leistungen in der anstehenden Vergabe mit ausgeschrieben werden. Eine sepa- rate Regelung muss für die Ortsteile Bruchhausen und Oberweier gefunden werden, da diese Bestandteile des Linienbündels Ettlingen II sind.

1.2.2. Elektrobusse

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2. Fortschreibung der Vergabeunterlagen - Fahrradmitnahme

An die Landkreisverwaltung wurden vermehrt Anfragen bezüglich der verbindlichen Mit- nahme von Fahrrädern in den Bussen im KVV-Gebiet herangetragen. Die Landkreis- verwaltung hat sich im Zuge der Vorbereitung der Ausschreibung des Linienbündels Ettlingen I vertieft mit der Thematik auseinandergesetzt.

Die Mitnahme von Fahrrädern ist im KVV-Gemeinschaftstarif bereits wie folgt geregelt:

In allen Buslinien (ausgenommen Anrufsammeltaxen, Anruflinientaxen, [MyShuttle (On Demand-Verkehre)] und Kleinbusse) ist – soweit Platz vorhanden ist – montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags zeitlich un- beschränkt eine unentgeltliche Beförderung von Fahrrädern möglich. Montags bis freitags ist zwischen 6 Uhr und 9 Uhr keine Fahrradbeförderung möglich. Ein An- spruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.

Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelas- sen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige einsitzige Fahrräder, zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elekt- ro-Hilfsmotor beschränkt. Zusammengeklappte Faltfahrräder und zusammengeklapp- te einspurige, nicht selbstbalancierende E-Roller, die die Vorgaben des § 2 eKFV er- füllen, leichter als 15 kg, kürzer als 115 cm und deren Räder kleiner als 9 Zoll sind, gelten nicht als Fahrrad.

In Bussen des Schienenersatzverkehrs (SEV) ist die Mitnahme von Fahrrädern grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Mitnahme von Fahrrädern ist im KVV also bereits weitgehend geregelt. Daran ha- ben sich alle Verkehrsunternehmen mit Buslinien im KVV zu halten. Auch in den Verga- beunterlagen des Landkreises werden bereits die Vorgaben gemacht, dass eine ent- sprechende Mehrzweckfläche als Kinderwagen- bzw. als Rollstuhlfahrerplatz vorgehal- ten werden muss. Die Mehrzweckfläche kann – sofern nicht genutzt – auch zum Abstel- len eines Fahrrades verwendet werden. Grundsätzlich werden Kleinkinder in Kinderwä- gen und Rollstuhlfahrer vorrangig vor Fahrrädern befördert. In den meisten Bussen ist die Mitnahme von Fahrrädern also grundsätzlich möglich. Ausnahmen bilden hier je- doch insbesondere die Busse im Linienbündel Ettlingen I, da die Mehrzweckfläche der dort eingesetzten Busse teilweise nicht groß genug für das Abstellen eines Fahrrades war. Bei der Neuausschreibung wird der Hinweis, dass die Mitnahme von Fahrrädern möglich sein muss, nun konkret aufgenommen. Damit wird zukünftig mehr Raum für die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen zur Verfügung stehen.

Weiter wurde geprüft, mit welchen Kosten eine größere Fahrradmitnahmekapazität er- reicht werden kann. Es wurde hierbei das Beispiel im Rems-Murr-Kreis herangezogen, bei dem an solchen Linien mit touristischen Ausflugszielen außen am Heck des Busses ein Trägersystem angebracht und / oder die Mehrzweckfläche innen derart ausgebaut wurde, dass jeweils fünf Fahrräder senkrecht befestigt werden können.

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Der Ausbau im Innenraum kostet ca. 6 T€, das Anbringen eines Trägersystems am Heck ca. 20 T€ pro Fahrzeug. Um die Busse in einem Linienbündel in den notwendigen Umläufen flexibel einsetzen zu können, muss davon ausgegangen werden, dass pro Linienbündel bis zu 10 Fahrzeuge mit einem solchen System nachgerüstet werden müssten. Somit sind – abhängig von der Wahl des Systems – pro Linienbündel, indem dieser zusätzliche Service angeboten wird, Kosten von 60 T€ bis 200 T€ einzupreisen, um eine erweiterte Fahrradmitnahme zu ermöglichen.

Zusätzlich werden sich, abhängig vom gewählten System, die Umläufe verlängern und dadurch gegebenenfalls mehr Busse notwendig sein, da die Sicherung der Fahrräder beim Ein- und Aussteigen die Zeit an den Haltepunkten verlängern wird. Dies wird sich ebenfalls auf die konkreten Angebote der Busunternehmen bei der Ausschreibung aus- wirken. Die daraus entstehenden Mehrkosten müssten jedoch noch näher beziffert wer- den.

Vergleichbare Angebote in der Region gibt es derzeit lediglich bei der Buslinie zum Mummelsee im Landkreis Rastatt. Diese wird jedoch vorwiegend zu touristischen Zwe- cken genutzt. Das Angebot ist vergleichbar mit separaten zusätzlichen Schienenfahr- zeugen, die an Wochenenden im Sommer als spezielle Fahrradzüge eingesetzt wer- den. Diese können im normalen Schienenverkehr auch nicht eingebunden werden. Die Erfahrungen dabei sind, dass das Angebot wetterabhängig, zumindest an Wochenen- den genutzt wird. Eine solche touristische Nachfrage ist jedoch bei keinem der 10 Li- nienbündel im Landkreis Karlsruhe zu erkennen.

Sofern die Mitnahmegarantie den Kunden des KVV in den Linienbündeln im Landkreis auch in den Schwachlastzeiten gewährt werden soll, dürfen die wenig ausgelasteten Buslinien neben den sukzessive auszuweitenden On Demand-Verkehren zudem nicht eingestellt werden. Im MyShuttle ist grundsätzlich – auf Grund der Größe der Fahrzeu- ge – keine Fahrradmitnahme möglich. Die durch die Einführung der On De- mand-Verkehre beabsichtigte Reduzierung von schwach ausgelasteten Fahrten wäre damit nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Landkreisverwaltung empfiehlt deshalb, dass die bisherigen Radmitnahmemöglich- keiten im ÖPNV durch einen verbindlichen Zusatz in den nächsten Ausschreibungen verankert werden. Die Regelung in den Vergabeunterlagen wird derzeit mit den Juristen von Menold Bezler abgestimmt. Von einer Beschaffung spezieller Busse bzw. deren Auf- oder Ausbauten zur Fahrradbeförderung und deren grundsätzliche Regelung im Rahmen der Ausschreibung der Linienbündel sollte jedoch abgesehen werden. Gegen eine solche Einrichtung sprechen vor allem die zusätzlichen Kosten bei voraussichtlich geringer Nachfrage. Sofern sich im laufenden Betrieb jedoch zeigt, dass die nun ge- troffenen Maßnahmen nicht ausreichen, kann über eine Nachrüstung nachgedacht wer- den.

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Zur Tourismusförderung könnte auf bestimmten Linien über ausgeweitete Fahrradmit- nahmemöglichkeiten bei zusätzlichen Fahrten nachgedacht werden. Dies müsste dann jedoch, nachdem festgelegt wurde, welche Fahrten aufgrund der touristischen Nachfra- ge dieses besondere Angebot erbringen sollen, gesondert ausgeschrieben werden.

Hierüber sind mit den Tourismusgemeinschaften Gespräche zu führen.

3. Vandalismus

In der vergangenen Faschingssaison kam es insbesondere auf der Linie 125 zwischen Bruchsal und Waghäusel vermehrt zu Vandalismusschäden an Linienbussen sowie zu Bedrohungssituationen für die Busfahrer, sodass die Sicherheit für unbeteiligte Fahr- gäste und die Fahrer in Frage gestellt werden musste. Aufgrund der Vorfälle musste am Faschingssonntag der Betrieb der Linie 125 zeitweise sogar vollkommen eingestellt werden. Bei Veranstaltungen um den 11.11.2019 kam es nun erneut zu Vandalismus- vorfällen. Diese reichen von großflächigen Beschmierungen des Innenraums, über auf- geschlitzte Sitzpolster, Herausreißen der Nothammer bis zu zerstörten Scheiben. Das Fahrpersonal, das den randalierenden Fahrgästen oft hilflos gegenübersteht, wurde darüber hinaus beschimpft und mit Essen beworfen.

Aufgrund der Vorkommnisse wurde im Vorfeld zur nächsten Faschingssaison mit allen Beteiligten Gegenmaßnahmen diskutiert. Neben der Verstärkung von einzelnen Kur- sen, um die Stürmung und Überbelastung der Busse zu verhindern, soll durch die Ka- nalisierung der Fahrgäste auf bestimmte Bushaltestellen und der Präsenz der Polizei an den Einstiegsorten eine Koordination des Zustiegsvorgangs erfolgen. Darüber hin- aus soll Sicherheitspersonal in den Bussen ein Ausschreiten einzelner Fahrgäste ver- hindern und das Sicherheitsgefühl der unbeteiligten Fahrgäste und des Fahrpersonals wahren. Die Kosten dafür wird der Landkreis als Aufgabenträger übernehmen. Die ge- naue Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, es kann jedoch von einem fünfstelligen Betrag ausgegangen werden.

Hinzu kommt, dass es nicht nur während der Faschingszeit zu Ausschreitungen kommt, sondern es in letzter Zeit auch im Regelbetrieb vermehrt zu Vandalismusschäden auf den Abend-/Nachtfahrten am Wochenende gibt.

Der Landkreis möchte in jedem Fall gewährleisten, dass sowohl Fahrer als auch Fahr- gäste ein ausreichendes Sicherheitsgefühl in den Bussen haben. Die Situation wird daher nun grundsätzlich seitens der Busunternehmer, des KVV und des Landkreises beobachtet und der Einsatz von Sicherheitspersonal wird geprüft. Auch diese Kosten verbleiben beim Landkreis als Aufgabenträger.

Neben den angesprochenen Maßnahmen soll eine Kampagne des KVV für einen zivili- sierten Umgang im ÖPNV werben.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung vom 16.01.2020 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

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II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die Kosten für die Inbetriebnahme des Linienbündels Ettlingen I nach der Neuaus- schreibung kann erst bei Vorliegen der Angebote beziffert werden.

Für zusätzliches Sicherheitsmaßnahmen in den Bussen wird das weitere Vorgehen aktuell noch abgestimmt. Je nach Umfang sind hier fünf- bis sechsstellige Summen zu erwarten. Nach den Erfahrungen mit den verlängerten Nachtverkehren sowie in der Faschingszeit können diese Leistungen dann gegebenenfalls für die weiteren Vergaben bereits in der Ausschreibung abgefragt werden.

III. Zuständigkeit

Da es sich hierbei um eine Grundsatzentscheidung handelt, ist für die Beschlussfas- sung die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

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