13.03.2014
Hunde lieber anleinen
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bittet, auf brütende Vögel Rücksicht zu nehmen und Nester und Nistplätze nicht zu beeinträchtigen. Für einige Arten wie Amseln und Meisen beginnt die Brutzeit bereits im März, Mauerseglern und Schwalben brüten Ende Juli.
Hundehalterinnen und -halter werden gebeten, ihre Hunde in Wald und Flur im unmittelbaren Einwirkungsbereich zu führen und anzuleinen. Damit können sie verhindern, dass Wildtiere wie Fasane und Hasen aufgestöbert oder gar gewildert werden. Jedes Jahr kommt es auf den Feldern zu Sachbeschädigungen an Folien und Feldfrüchten. Wer mit dem Hund auf den Feldwegen unterwegs ist, wird gebeten dafür zu sorgen, dass keine Schäden auf den
landwirtschaftlichen Flächen verursacht werden. Sachbeschädigungen können strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden. Hundehalterinnen und -halter beziehungsweise Hundeführerinnen und -führer sind für den Schaden, den ihre Hunde anrichten, schadensersatzpflichtig.
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen weist darauf hin, dass Hunde in der Feldgemarkung nur auf den Feldwegen geführt werden dürfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdiensts achten in den kommenden Wochen verstärkt darauf, dass die frisch bestellten Felder und Folien nicht beschädigt werden.