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Hunde zum Schutz der Wildtiere auch auf Feldwegen anleinen

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21.04.2021

Hunde zum Schutz der Wildtiere auch auf Feldwegen anleinen

So kann es passieren: Ein Hund läuft leinenlos vermeintlich im Kontrollbereich seines

Herrchens/Frauchens auf einem Feldweg. Plötzlich nimmt er eine Fährte auf und hetzt über die Felder los. Rufe verhallen, der Hund hört nicht mehr und ist verschwunden. Denn sobald ein Hund eine Wildfährte aufgenommen hat, ist er ohne Leine in den meisten Fällen nicht mehr kontrollierbar. Ein paar Minuten später taucht er wieder auf. Es bleibt oft nur noch die bange Hoffnung, dass der Hund zwischenzeitlich "nichts angestellt" hat…

Die Realität in der Feldgemarkung Ludwigshafen sieht allerdings anders aus: Zwischen März 2020 und März 2021 sind in Rheingönheim und Maudach mindestens sieben Rehe durch wildernde, nicht angeleinte Hunde zu Tode gehetzt oder gebissen worden. Die Wildtiere überleben in den allermeisten Fällen die Angriffe nicht. Oder sie sind so schwer verletzt, dass sie nach vielen Qualen erlöst werden müssen, wenn sie Stunden später gefunden werden.

Dazu kommen neun weitere Rehe, die in dieser Zeit auf sehr gefährliche Art hauptsächlich auf der K7, Rheingönheim, im Bereich Kiefscher Weiher mit Kraftfahrzeugen kollidiert und verendet sind, auch hier immer wieder gehetzt durch freilaufende Hunde. Dies gefährdet auch die Verkehrsteilnehmer*innen.

Das Aufstöbern von Nestern und Jungtieren in der Brut- und Setzzeit ist ein weiterer massiver Eingriff und zudem ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Wenn die Nester nicht sofort komplett zerstört werden, wird der Nachwuchs von den Elterntieren meist trotzdem verlassen und verhungert elend.

Die Folgen für Hundebesitzer*innen können vielfältig sein. Stöbert ein Hund Wild nach, hetzt oder reißt er die Tiere, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz vor. Im Einzelfall kann es sich um eine Straftat handeln. Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, ergibt sich außerdem eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem/der Jagdpächter*in. Kommt es zu einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es wesentlich teurer werden. Schäden durch freilaufende Hunde, wie Löcher in Folien oder Hundekot auf Weiden und Mähwiesen, sind außerdem Sachbeschädigungen.

Die freilebenden Wildtiere gilt es zu erhalten und zu schützen. Deswegen appelliert der Bereich Umwelt der Stadt Ludwigshafen eindringlich, die Hunde auch auf den Feldwegen anzuleinen.

Äcker, Wiesen und Weiden zur Pferdehaltung dürfen nicht betreten werden, da die Flächen für Futter- und Nahrungszwecke dienen.

In allen bewohnten Gebieten, auf den städtischen Grünflächen und auch in den begrünten Randgebieten der Ortsteile wie zum Beispiel im Maudacher Bruch oder auf der Parkinsel müssen Hunde angeleint werden.

Ausgenommen davon sind lediglich ausgewiesene Hundeauslaufflächen in den Stadtteilen.

Die Hinterlassenschaften der Hunde müssen aufgenommen und in Abfallbehältern entsorgt werden.

 

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