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Leinenpflicht für Hunde

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Academic year: 2022

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Abt. Einwohner und Sicherheit Stadthaus, Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon 071 447 61 21 Telefax 071 447 61 27

E-Mail: einwohnerdienste@arbon.ch www.arbon.ch

Securitas sorgt für Ordnung und kontrolliert die Leinenpflicht

Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Einhaltung von Gesetzen und Re- geln setzt der Stadtrat Arbon im Stadtgebiet ein Sicherheits-Patrouillendienst der Firma Secu- ritas AG ein. Die vereidigten Einsatzkräfte sorgen in den folgenden Bereichen für Ordnung und verfügen über nachstehende Ordnungs-Kompetenzen:

Leinpflicht für Hunde gilt das ganze Jahr / Pflicht zur Aufnahme von Hundekot

Auf einem grossen Teil der Stadtgebiete haben Hunde ganzjährig freien Auslauf. Am Seeufer sind das Seeparkareal und der Philosophenweg bis zur Gemeindegrenze von Egnach von der Leinen- pflicht befreit. In allen übrigen Gebieten – am See, in den Parkanlagen und im Weiher-Areal – gilt seit 2010 eine grundsätzliche Leinenpflicht. Diese wurde im Spätsommer 2013 auf das Gebiet der Kas- tanienbaumallee zwischen dem Hotel Metropol und der Gemeindegrenze zu Steinach ausgedehnt.

Für den Hundekot besteht eine generelle Aufnahmepflicht. Die für den Ordnungsdienst beauftragten Leute arbeiten primär aufklärend. Uneinsichtige Personen, die wiederholt gegen die Gesetze, Ver- ordnungen und Weisungen verstossen, können jedoch im Ordnungsbussenverfahren gebüsst wer- den. Gemäss regierungsrätlicher Verordnung zum Hundegesetz bezahlen Hundehaltende beim Ver- stoss gegen das Anleingebot 100 Franken Busse, bei der nicht korrekten Beseitigung von Hundekot 150 Franken. Bei schwerwiegenderen Ereignissen werden Betroffene bei der Polizei verzeigt.

Littering / illegale Abfallentsorgung

Jeglicher Abfall gehört in die bereitgestellten Behälter. Bei Übertretungen durch Zurücklassen, Weg- werfen oder Ablagern einzelner Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigaret- tenstummel, Kaugummi oder Essensresten beträgt die Busse 50 Franken. Bei Kleinabfällen in grös- seren Mengen oder bei ganzen Kehrrichtsäcken beträgt die Busse 250 Franken.

Fahrverbote

Es liegt in der Kompetenz der Stadt Arbon, den fahrenden Verkehr auf klar definierten Gemeinde- strassen, Wegen und Plätzen zu überwachen. Bestimmte Seeuferwege von der östlichen bis zur westlichen Gemeindegrenze sowie im Weiherareal sind mit einem allgemeinen Fahrverbot oder mit Verboten für Autos, Motorräder und Motorfahrräder signalisiert. Die Einhaltung dieser Verbote wird überwacht. Fehlbare werden mit einer Ordnungsbusse belegt.

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Bei Nachtruhestörungen wird auf die Ruhe-Erwartungen der Quartierbewohnenden hingewiesen.

Ebenso müssen uneinsichtige Motorfahrzeuglenkende ermahnt oder gebüsst werden, wenn sie mit ihren Fahrzeugen ausdrucksstark Strassenverkehrsregeln übertreten. Fehlbare werden ermahnt und die Einhaltung der geltenden Pflichten sowie den nötigen Anstand eingefordert. Wenn uneinsichtige Personen wiederholt gegen die Gesetze, Verordnungen und Gebote verstossen, werden nach einer Phase der Kulanz Ordnungsbussen ausgestellt.

Leinenpflicht

für Hunde

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