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Sitzungstitel7 2013.1229 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 27. Januar 2014

Volkswirtschaftsdirektion

56 2013.1229 Motion 265-2013 Sutter (Grosshöchstetten, FDP) Staatsbeiträge im Bereich der Wirtschaftsförderung

Gemeinsame Antwort zu M 264-2013 und M 265-2013

Vorstoss-Nr.: 264-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1228 Eingereicht am: 11.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Kast (Bern, CVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1704/2013 vom 11. Dezember 2013 Direktion: Volkswirtschaftsdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Transparenz in der Wirtschaftsförderung

Das Wirtschaftsförderungsgesetz vom 12. März 1997 (WFG) ist mit einem neuen Grundsatzartikel zu ergänzen:

In Kapitel III. Vollzug, Übergangs- und Schlussbestimmungen ist folgender Gesetzesartikel neu ein- zuführen:

Art. 19 (neu)

1 Der Regierungsrat erstattet dem Grossen Rat jährlich Bericht über die Gesamtzahlungen pro fol- gendes Instrument der Wirtschaftsförderung:

– Finanzierungshilfen – Steuererleichterungen – Messebonus

2 Der Regierungsrat berichtet dem Grossen Rat jährlich über die Anzahl neuer Unternehmen, die im Kanton Bern angesiedelt wurden, und über die Anzahl Arbeitsplätze, die dadurch geschaffen wur- den.

Begründung:

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern verfügt über die Wirtschaftsförderung, um die An- siedelung neuer Unternehmen im Kanton zu unterstützen. Das oberste Ziel muss für den Kanton jeweils die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen oder der Erhalt bestehender Arbeitsplätze sein.

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Dabei stehen der Wirtschaftsförderung gesetzesmässig verschiedene Instrumente zur Verfügung, wie zum Beispiel die Beratung und Unterstützung von Neugründern oder bestehenden Unterneh- men, Finanzierungshilfen, Steuererleichterungen, Messebonus und Immobiliensuche sowie die In- novationsförderung. Jedes Instrument hat unterschiedliche Kostenfolgen.

Diskretion über Unternehmenszahlen und Geschäftsgeheimnisse gehören ebenso zur Wirtschafts- förderung wie das private Bankkundengeheimnis zum schweizerischen Finanzplatz. Der Einsatz von Steuergeldern erfordert aber gleichzeitig Transparenz und Kostenwahrheit.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll der Regierungsrat dem Grossen Rat jährlich Be- richt über die Gesamtzahlungen pro Instrument der Wirtschafsförderung (Finanzierungshilfen, Steu- ererleichterungen, Messebonus) erstatten. Diese Transparenz gefährdet die Wirtschafsförderung des Kantons Bern nicht. Im Gegenteil: Sie stärkt und legitimiert die Arbeit der Standortförderung des Kantons Bern.

Der Regierungsrat soll ebenfalls Bericht erstatten über die Anzahl neu angesiedelter Unternehmen und die dadurch geschaffenen Arbeitsplätze. Der Steuerzahler und die Mitglieder des Grossen Ra- tes sind legitimiert zu wissen, welche positiven Auswirkungen durch die wichtige Arbeit der Stand- ortförderung erzielt werden.

Die Oberaufsichtskommission des Grossen Rates soll wie bisher Zugang zu weiteren sensiblen Daten der Wirtschaftsförderung haben.

Vorstoss-Nr.: 265-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1229 Eingereicht am: 11.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Sutter (Grosshöchstetten, FDP) (Sprecher/in)

Luginbühl-Bachmann (Krattigen, BDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1704/2013 vom 11. Dezember 2013 Direktion: Volkswirtschaftsdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Staatsbeiträge im Bereich der Wirtschaftsförderung

Der Regierungsrat wird ersucht, dem Grossen Rat eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für die durch die Wirtschaftsförderung ausgerichteten Staatsbeiträge (Messebonus, Projektbeiträge etc.) zu unterbreiten, die mindestens Folgendes klar regelt:

1. Restriktive Kriterien für die Ausrichtung 2. Evaluationspflicht

3. Reporting an den Grossen Rat oder an die OAK

4. Transparenz (soweit mit Geschäftsgeheimnissen objektiv vereinbar) Begründung:

Die heutige Praxis der Ausrichtung der Beiträge ist wenig durchsichtig und vermag rechtsstaatlichen Ansprüchen kaum zu genügen.

Gemeinsame Antwort des Regierungsrats

Die beiden Vorstösse beschäftigen sich mit dem Vollzug und einer möglichen Anpassung des Wirt-

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schaftsförderungsgesetzes1. Sie werden deshalb gemeinsam beantwortet.

Der Vollzug des Wirtschaftsförderungsgesetzes und die Berichterstattung über die Leistungen der Wirtschaftsförderung haben den Grossen Rat wiederholt beschäftigt2. So behandelte der Grosse Rat in der Novembersession 2007 den Bericht Transparenz bei der Wirtschaftsförderung3. Dieser Bericht befasst sich ausführlich mit der Frage, ob und in welchem Umfang die Leistungen der Wirt- schaftsförderung veröffentlicht werden sollen.

Jeweils anfangs Jahr veröffentlicht die Volkswirtschaftsdirektion eine Bilanz über die Arbeit der Wirtschaftsförderung. Zusätzlich sind diese Zahlen im Internet veröffentlicht4. Die Bilanz enthält ne- ben allgemeinen Aussagen zur Förderung folgende Angaben:

– Anzahl der geförderten Projekte, unterteilt nach Ausbauprojekten bernischer Firmen, Neugrün- dungen und Ansiedlungen

– Geplante zusätzliche Arbeitsplätze und Investitionen

– Regionale Verteilung der geförderten Unternehmen sowie Präsentation ausgewählter Namen (in Absprache mit den unterstützten Unternehmen)

– Umfang der Erstberatung für Start-up und KMU

– Anzahl der gewährten Messeboni sowie der ausbezahlte Gesamtbetrag

– Innovationsbeiträge an Firmen, die ein Projekt zusammen mit der Förderagentur für Innovation des Bundes (KTI) realisiert haben.

Der Kanton veröffentlicht damit regelmässig Zahlen zur Arbeit der Wirtschaftsförderung. Die Infor- mationen stimmen in Bezug auf die Transparenz grundsätzlich mit denjenigen des Bundes zu Steu- ererleichterungen überein. Auch der Bund veröffentlicht keine detaillierten Zahlen, die Rückschlüsse auf einzelne Projekte zulassen würden5.

Ergänzt wird die Bilanz mit Aussagen zur effektiven Entwicklung der geförderten Vorhaben anhand der tatsächlich getätigten Investitionen und der neu geschaffenen Arbeitsplätze. Bern war der erste Kanton, der nicht nur über die Projekte, sondern auch über die effektive Umsetzung Bericht erstatte- te. Zudem führt die Volkswirtschaftsdirektion jährlich ein Gespräch mit dem Ausschuss FIN/VOL der Oberaufsichtskommission (OAK) durch. Der Ausschuss erhält dabei weitere, sensible Informatio- nen.

Aufgrund eines Beschwerdeentscheids der Volkswirtschaftsdirektion vom August 2013 wird diese langjährige Praxis weiterentwickelt. Einzelheiten zum Messebonus dürfen neu ebenfalls veröffent- licht werden. Diese Informationen ergänzen ab dem Berichtsjahr 2013 die bisherigen Zahlen zur Arbeit der Wirtschaftsförderung.

Für Einzelheiten zu Projektbeiträgen und zu Steuererleichterungen gelten dagegen unverändert die im Bericht zur Transparenz bei der Wirtschaftsförderung genannten Gründe, die eine Veröffentli- chung ausschliessen:

– Der Kanton Bern wird im Standortwettbewerb geschwächt. Mitbewerber erhalten Informationen über die bernische Förderung, ohne selber die gleichen Informationen zu veröffentlichen.

– Die Bekanntgabe von Förderleistungen führt dazu, dass neue Gesuche frühere Leistungen als Massstab nehmen. Mit der Zeit findet eine Nivellierung nach oben statt.

– Die Bekanntgabe von Förderleistungen schreckt nicht nur «Subventionsjäger» ab, sondern auch Firmen mit einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse.

– Die einzelnen Wirtschaftsstandorte befinden sich in einem intensiven Wettbewerb, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Unternehmen siedeln sich dort an oder realisieren ihre Ausbauprojekte an jenen Standorten, wo sie die besten Rahmenbedingungen vorfinden. Da- zu gehören auch die Verfahren für Finanzhilfen und Steuererleichterungen. Vertraulichkeit im Einzelfall ist eine zentrale Anforderung der Unternehmen an eine staatliche Wirtschaftsförderung.

– Die Förderung lässt unter Umständen Rückschlüsse auf die Geschäftstätigkeit des geförderten Unternehmens zu, beispielsweise über neue Projekte in einem frühen Stadium. Auch die Firma hat deshalb ein rechtlich geschütztes Interesse, die Förderung vertraulich zu behandeln.

1 Wirtschaftsförderungsgesetz vom 12. März 1997; BSG 901.1.

2 Z.B. M 055-2000 Kantonale Wirtschaftsförderung; M 194-2005 Erhöhung der Transparenz bei der Wirt- schaftsförderung; I 102-2002 Messebonus auch für Schweizer Firmen; I 021-2006 Imageförderung des Südjuras auf den internationalen Märkten.

3 Bericht des Regierungsrats vom 22. August 2007 an den Grossen Rat betreffend Motion 194/2005 (PUK) Erhöhung der Transparenz bei der Wirtschaftsförderung.

4 www.be.ch/wirtschaft => Wirtschaftsförderung.

5 Vgl. Antwort auf die Interpellation „Wettbewerbsbehindernde Steuererleichterungen durch den Bund“; Cu- ria Vista Nr. 12.3889

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– Aussagen zu Steuererleichterungen unterstehen dem Steuergeheimnis6. Bereits die Namen der geförderten Firmen dürfen nur mit ihrer Zustimmung veröffentlicht werden.

Bereits heute sind also nicht nur die in den Vorstössen genannten Angaben, sondern weiter gehen- de Informationen öffentlich. Der Forderung nach Transparenz, wie sie in den Vorstössen formuliert ist, wird Rechnung getragen. Eine umfassende Transparenz ohne Rücksicht auf die berechtigten Interessen nach Vertraulichkeit gewisser Angaben wird auch in den beiden Motionen nicht verlangt.

Der Standortwettbewerb hat sich in den vergangenen Jahren national und international deutlich verschärft. Damit der Kanton Bern in diesem Wettbewerb auch in Zukunft konkurrenzfähig bleibt, optimiert er laufend seine Instrumente und Strukturen. Diese Optimierung erfordert die Möglichkeit, die Kriterien für die Gewährung von Staatsbeiträgen anzupassen. Insbesondere bei der Ansiedlung muss im Einzelfall auf die spezifischen Anliegen der Firmen eingegangen werden können. Deshalb sind im geltenden Wirtschaftsförderungsgesetz die Kriterien nur sehr allgemein formuliert. Im Vor- trag zum Wirtschaftsförderungsgesetz7 wurde dazu ausgeführt:

«Die geldwerten Leistungen werden nicht nur durch die verfügbaren Mittel beschränkt, sondern auch durch die Beurteilung des Vorhabens durch die Wirtschaftsförderung auf seine volkswirt- schaftliche Bedeutung. Auf eine starre Verknüpfung, wie sie beispielsweise Arbeitsplatzprämien bedeuten, soll dagegen verzichtet werden. Die Wirtschaftsförderung muss zur Erfüllung ihrer Aufgabe ein grosses Auswahlermessen haben. Einzelbetriebliche Förderung ist in dieser Bezie- hung nicht mit anderen Subventionen vergleichbar, in welchen nach gesetzlich genau bestimm- ten Kriterien an einen breiten Empfängerkreis Beiträge ausbezahlt werden. Eine so ausgestaltete Wirtschaftsförderung würde erheblich mehr Mittel beanspruchen, ohne entsprechend wirksamer zu sein.»

Diese Beurteilung der Arbeit der Wirtschaftsförderung ist nach wie vor richtig. Für standardisierte Beiträge, wie dem Messebonus, legt dagegen das zuständige Amt für Berner Wirtschaft die jeweils gültigen Kriterien fest und veröffentlicht sie. Diese Flexibilität hat sich in den Jahren der Frankenkri- se bewährt. Sie hat es ermöglicht, kurzfristig und unbürokratisch zu reagieren und die besonders betroffenen Unternehmen der Maschinenindustrie gezielt zu fördern. Verbesserungswürdig war in diesem Zeitraum jedoch die Kommunikation über die Strategieänderung. Dieser Mangel ist erkannt und die nötigen Massnahmen zur Korrektur sind eingeleitet. Im Rahmen dieser Korrektur wird eben- falls zu prüfen sein, ob und in welcher Form das Instrument des Messebonus weitergeführt wird. Für kleine und mittlere Exportunternehmen ist dessen Wirkung allerdings nicht zu unterschätzen.

Die Erfolgskontrolle von Staatsbeiträgen war bis 2005 im Staatsbeitragsgesetz vorgeschrieben und wurde im Projekt ERKOS (Erfolgskontrolle von Staatsbeiträgen im Kanton Bern) umgesetzt. Im Rahmen der Strategischen Ausgabenüberprüfung SAR haben Regierungsrat und Grosser Rat ent- schieden, ab 2005 auf die Durchführung von Erfolgskontrollen von Staatsbeiträgen zu verzichten.

Seitdem werden gezielte Evaluationen nach Bedarf durchgeführt. Im Bereich der Wirtschaftsförde- rung werden periodische Studien zu Nutzen und Wirkungen durchgeführt (2003, 2007 und 2011, die nächste Studie ist in Vorbereitung). Über die Ergebnisse wird die Öffentlichkeit orientiert, 2006 im Rahmen des Transparenzberichts, bei den darauffolgenden Studien im Rahmen der Jahresbericht- erstattung. 2005/06 wurde zudem die Arbeit der Standortförderung evaluiert und die Ergebnisse der Öffentlichkeit im Rahmen der Leistungsbilanz 2005 vorgestellt8. Auf Bundesebene werden die Steu- ererleichterungen im Rahmen der Evaluation des Mehrjahresprogramms der Regionalpolitik analy- siert9.

Aufgrund dieser Ausführungen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass sich eine Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes nicht aufdrängt. Er ist jedoch bereit, gestützt auf die Berichterstat- tung 2013 zu prüfen, ob für die Umsetzung der in der Motion genannten Anliegen eine zusätzliche Verbesserung durch gesetzgeberische Anpassungen erreicht werden kann.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat Gemeinsame Beratung

6Artikel 153 des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 (StG; BSG 661.11).

7Tagblatt des Grossen Rats 1996, Beilage Nr. 49

8Abrufbar im Archiv der Medienmitteilungen des Kantons Bern unter „Wirtschaftsförderung Leistungsbilanz“

9Evaluation der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik; B,S,S. in Zusammenarbeit mit IRENE;

Veröffentlichung Oktober 2013; abrufbar unter www.seco.admin.ch => KMU Politik => Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

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Präsident. Die Motion Kast, «Transparenz in der Wirtschaftsförderung», und die Motion Sutter,

«Staatsbeiträge im Bereich der Wirtschaftsförderung», beraten wir gemeinsam. Zu beiden beantragt der Regierungsrat Annahme als Postulat. Es gibt eine Differenz zur Regierung. Wer vertritt den Vorstoss Kast? – Frau Perina hat das Wort dafür. Anschliessend wird Herr Haas für Herrn Sutter, sprechen. Sie sind heute sehr flexibel.

Alexandra Perina-Werz, Belp (CVP). Das Ziel dieser Motion – Sie haben es gelesen – ist, dass der Regierungsrat uns als Grossem Rat Bericht erstattet, und zwar über drei verschiedene Instru- mente der Wirtschaftsförderung. (Der Präsident läutet die Glocke.) Diese Instrumente sind Finanzie- rungshilfen, Steuererleichterungen und Messeboni. Zusätzlich soll der Regierungsrat, wie das heute schon geschieht, über die Anzahl neuer Unternehmen und die Arbeitsplätze informieren, die in un- serem Kanton geschaffen worden sind. (Der Präsident läutet die Glocke.) Der Regierungsrat be- fürchtet, dass bei einer allfälligen Annahme der Motion unser Kanton Bern einerseits im Wettbe- werbsnachteil stünde und wir andererseits Firmen dazu zwingen würden, Geschäftsgeheimnisse zu lüften. Diesbezüglich kann ich Sie gerne beruhigen, weil bereits im Motionstext steht, dass es über- haupt nicht darum geht.

In der Wirtschaftsförderung gibt es verschiedene Dilemmas: einerseits Marktverzerrung gegen Standortpflege, anderseits Gleichbehandlung gegen Wettbewerbsverzerrung, aber auch Diskretion zugunsten der Empfänger gegen Transparenz zugunsten der Zahler, weil es ja um Steuergelder geht. Weiter geht es auch um die Frage von Vertrauen gegen Kontrolle. In diesen Dilemmas müs- sen wir, denke ich, drei Richtlinien einhalten: Einerseits geht es um das Gemeinwohl, anderseits um die Professionalität der Beteiligten, und drittens ist für mich Wirtschaftsförderung auch ein fallspezi- fisches Geschäft. Sind wir zu stark allgemein verbindlich, besteht Gefahr, dass die Wirksamkeit des Instrumentariums verloren geht. In meinen Unterlagen, Herr Regierungsrat, habe ich beispielsweise einen Rechenschaftsbericht eines Parlaments aus einem Kanton der Innerschweiz, um diesen nicht zu nennen. Keine Angst, ich werde Ihnen nicht vorlesen, was darin steht. Aber darin steht klar, dass an einem Seminar, das sie in Potsdam organisiert haben, 150 Besucher teilgenommen hätten und dies zu sechs qualifizierenden Kontakten geführt habe. Damit will ich aufzeigen, dass dadurch noch kein einziges Geschäftsgeheimnis gelüftet und auch der Standortvorteil des Kantons nicht beein- trächtigt wurde.

Herr Regierungsrat, wir sind durchaus bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ich möchte Ihnen auch gerne den eben erwähnten Bericht vorlegen, um Ihnen aufzuzeigen, dass wir hier die Transparenz noch etwas erhöhen können, ohne – wie gesagt – die Unternehmen, die davon profi- tieren, zu schädigen oder unserem Kanton einen Nachteil einzuhandeln.

Präsident. Ich habe es richtig verstanden: Sie haben den Vorstoss in ein Postulat umgewandelt?

(Frau Perina bestätigt.) – Wir haben keine Differenz mehr zum Regierungsrat. Das Wort hat Herr Haas anstelle von Herrn Sutter zur Begründung der zweiten Motion.

Adrian Haas, Bern (FDP). Ruedi Sutter ist leider in den Ferien, was ich ihm von Herzen gönne.

Irgendeiner muss dann daran glauben, aber ich mache das gerne, weil es unser Anliegen ist. Die Motion Kast will eine gesetzliche Grundlage, damit der Grosse Rat jährlich einen Bericht erhält über die Gesamtzahlungen im Bereich Finanzierungshilfen, Steuererleichterungen, Messebonus und über die Anzahl neu angesiedelter Unternehmen. Dem gegenüber will die Motion Sutter ebenfalls eine neue gesetzliche Grundlage für Staatsbeiträge, sprich für den Messebonus und Projektbeiträ- ge. Im Gegensatz zur Motion Kast betrifft sie aber nicht die Steuererleichterungen. Aus ordnungspo- litischer Sicht sind Finanzierungshilfen, seien es nun Projektbeiträge, Messeboni oder auch Steuer- erleichterungen, an einzelne Firmen fragwürdig. Ansiedlungspolitisch mag es aber mit Blick auf die Konkurrenz durch andere Kantone in einzelnen Fällen durchaus sinnvoll sein, Steuererleichterun- gen zu gewähren. Deshalb sollte unserer Auffassung nach der Kanton das Instrument der Steuerer- leichterungen nach wie vor in den Händen behalten. Übrigens beschliesst ja der Regierungsrat als Gesamtgremium und sicher nicht leichtfertig. Deshalb hat die Motion Sutter die Steuererleichterun- gen nicht speziell im Fokus.

Etwas anders zu beurteilen ist es bei den Messeboni und Projektbeiträgen. Zur Zeit der Finanzkrise waren die Messeboni sicher ein Mittel, um die Exportwirtschaft etwas zu unterstützen im Wissen darum, dass die üblichen Investitionsprogramme, die jeweils beschlossen werden, vorweg der Bau- und nicht der Exportwirtschaft nützen. Allerdings glauben wir, dass die Messeboni heute nicht mehr

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dringlich sind; so beschlossen wir in diesem Rat deren Streichung in der Diskussion zur ASP, so- wohl im Voranschlag wie in der Folge auch mit Planungserklärung Richtung Finanzplan. Mit den Projektbeiträgen ist es so eine Sache. Es ist nicht unbedingt sinnvoll, dass staatliche Behörden die Zukunftsfähigkeit und den Investitionsgehalt einzelner Projekte der Privatwirtschaft beurteilen. We- gen der eingeschränkten Transparenz ist auch hier und da Kritik zu vernehmen, es handle sich um einen Fördertopf der Volkswirtschaftsdirektion, der nicht immer nach nur rein objektiven Kriterien geöffnet werde. Ob dem tatsächlich so ist, wissen wir nicht; wir wollen niemandem zu nahe treten.

Aber auch ich bekam schon von Unternehmen zu hören, sie würden einfach einmal ein Gesuch einreichen. Werde dann ein Beitrag gesprochen, sei es gut – umso besser –; und falls halt nicht, würden sie das Projekt trotzdem realisieren. Genau darum sprechen wir uns auch für eine restriktive Praxis aus. Wir möchten nicht ganz darauf verzichten, weil es sicher wichtig ist, gewisse Projekte – vor allem die mit den Hochschulen gemeinsamen Projekte – zu unterstützen. Doch können wir uns vorstellen, restriktivere Kriterien anzuwenden, klar zu evaluieren. Auch das in der Motion Kast ge- forderte Reporting finden wir gut. Wir nahmen es in Ziffer 3 unserer Motion auf. Allerdings haben wir auch ein gewisses Verständnis dafür, dass nicht die totale Transparenz gewährt werden kann, weil es auch immer wieder um Geschäftsgeheimnisse geht. In diesem Sinn sind wir bereit, diesen Vor- stoss in ein Postulat umzuwandeln. Ich finde, dass man diesen Bereich wieder einmal seriös prüfen müsste.

Präsident. Ich stelle fest, dass auch diese Motion in ein Postulat umgewandelt worden ist. Wir ha- ben keine Differenz mehr zum Regierungsrat. Werden die beiden Vorstösse als Postulat bestritten?

– Das ist nicht der Fall. Wir können darüber abstimmen. Wer den Vorstoss 264-2013 von Herrn Kast als Postulat überweist, stimmt Ja; wer das ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Postulat 264-2013, Kast) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme als Postulat

Ja 128

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Sie haben das überwiesen. Wer auch den Vorstoss 265-2013 als Postulat überweisen will, stimmt Ja; wer das ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Postulat 265-2013, Sutter) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme als Postulat

Ja 127

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Auch dieser Vorstoss ist nicht durch Stichentscheid gefährdet; Sie haben ihn ebenfalls überwiesen.

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