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J ä g e r p r ü f u n g 2 0 2 1

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 17.06.2021

56 / 2021

J ä g e r p r ü f u n g 2 0 2 1

Die nächste Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung) beginnt im Kreis Plön am 20.09.2021 mit dem jagdlichen Schießen im Schießsportzentrum Kasseedorf und der schriftlichen Prüfung nachmittags in Plön.

Die Prüfung wird am 04.10. bis 06.10.2021 mit dem mündlich-praktischen Teil fortgesetzt.

Anmeldungen zu dieser Prüfung müssen spätestens bis zum 30.06.2021 bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Plön, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, Postfachanschrift:

Postfach 7, 24301 Plön, vorliegen.

Die Bewerber müssen bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bei der unteren Jagdbehörde erhältlich.

Dem Antrag sind beizufügen:

1. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,

2. der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch, sofern der Antragsteller nicht Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges beim Landesjagdverband, Kreisjägerschaft Plön e.V., ist,

3. der Nachweis über die Teilnahme an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang; die Lehrgangsbescheinigung muss spätestens 3 Tage vor Prüfungsbeginn bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Plön vorgelegt werden,

4. der Nachweis der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings,

5. ggf. ein Nachweis über eine jagdliche Ausbildung und

6. ggf. eine Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Prüfungsgebühr beträgt 180,-- Euro. Für die Teilnahme an nur einem Prüfungsabschnitt beträgt die Gebühr 90,-- Euro.

Die Gebühr ist unabhängig von der Zulassung zur Prüfung spätestens bis zum 30.06.2021 auf das Konto der Kreiskasse Plön Nr. 8888 bei der Förde Sparkasse, BLZ 210 501 70, (BIC:

NOLADE21KIE, IBAN: DE54 2105 0170 0000 0088 88) zum Kassenzeichen 122120.431103 einzuzahlen.

Plön, den 15.06.2021

Az.: 1402-122.5.21 K r e i s P l ö n

Die Landrätin untere Jagdbehörde

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