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J ä g e r p r ü f u n g 2 0 0 9

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum:

43 / 2008 08.12.2008

J ä g e r p r ü f u n g 2 0 0 9

Der Kreis Plön bietet im Jahr 2009 zwei Prüfungen zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung) an.

1. Prüfungstermin:

Die erste Jägerprüfung beginnt am 23.02.2009 mit dem jagdlichen Schießen in Hartenholm und der schriftlichen Prüfung nachmittags in Plön. Die Prüfung wird am 26.02.2009 mit dem mündlichen Teil fortgesetzt.

Anmeldungen zu dieser Prüfung müssen spätestens bis zum 07.01.2009 bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Plön, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, Postfachanschrift: Postfach 7, 24301 Plön, vorliegen.

2. Prüfungstermin:

Die zweite Jägerprüfung beginnt am 20.04.2009 mit dem jagdlichen Schießen in Hartenholm und der schriftlichen Prüfung nachmittags in Plön. Die Prüfung wird am 11.05. bis 13.05.2009 mit dem mündlichen Teil fortgesetzt.

Anmeldungen zu dieser Prüfung müssen spätestens bis zum 27.02.2009 bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Plön vorliegen.

Die Interessenten für die Jägerprüfungen müssen das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bei der unteren Jagdbehörde erhältlich.

Dem Antrag sind beizufügen:

1. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,

2. der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch, sofern der Antragsteller nicht Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges beim Landesjagdverband, Kreisjägerschaft Plön e.V., oder des Vorbereitungslehrganges der Büchsenmacherei Schütt ist,

3. der Nachweis über die Teilnahme an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang,

4. ggf. ein Nachweis über eine jagdliche Ausbildung und

5. ggf. eine Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Prüfungsgebühr beträgt 180,-- Euro. Für die Teilnahme an nur einem Prüfungsabschnitt beträgt die Gebühr 90,-- Euro. Die Gebühr ist unabhängig von der Zulassung zur Prüfung spätestens bis zum 07.01.2009 (1. Prüfung) bzw. 27.02.2009 (2. Prüfung) auf das Konto der Kreiskasse Plön Nr. 8888 bei der Förde Sparkasse, BLZ 210 501 70, zum Kassenzeichen 1.110.106 einzuzahlen.

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