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B E G R Ü N D U N G 2 4. Ä n d e r u n g

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Academic year: 2022

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(1)

Gemeinde Ebersdorf b.Coburg

(Landkreis Coburg)

Flächennutzungsplan Gemeinde Ebersdorf b.Coburg

B E G R Ü N D U N G 2 4 . Ä n d e r u n g

Aufgestellt: ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG

Kühlenbergstraße 56 97078 Würzburg

Würzburg, den 14. August 2020

geändert: 26. Januar 2021 ...

red. geändert: (Unterschrift)

(2)

INHALTSVERZEICHNIS

A) Anlass und Zweck der Planung 3

B) Stand der Bauleitplanung 5

C) Stand der Bestandsanalyse 5

1. Lage im Raum 6

2. Demographie 6

3. Natur und Landschaft 7

4. Siedlungsstruktur 7

D) Planung 9

1. Ausgangsüberlegungen 9

2. Vorgaben der Landes- und Regionalplanung 10

3. Siedlungsentwicklung 11

4. Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,

Natur und Landschaft 11

5. Neuausweisung 12

E) Durchführung des Verfahrens 12

1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Nachbargemeinden 13

2. Aufstellungsbeschluss 13

3. Beteiligung der Bürger 13

4. Auslegung 14

5. Feststellungsbeschluss 14

6. Genehmigungsvermerk 14

7. Bekanntmachung der Genehmigung 14

Anlage 1a: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange § 3.1 und 4.1

Anlage 1b: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange § 3.2 und 4.2

Anlage 2: Umweltbericht zum Bebauungsplan

(3)

A) Anlass und Zweck der Planung

Für den Gemeinde Ebersdorf b.Coburg besteht ein wirksamer Flächen- nutzungsplan aus dem Jahr 1999, dessen 23. Änderung im Jahr 2020 durchgeführt wurde.

In der ursprünglichen Fassung des Flächennutzungsplanes sind alle für die Entwicklung der Gemeinde maßgeblichen Prognosen und Nachweise im Rahmen einer Raum- und Strukturanalyse geführt worden. An den Ziel- setzungen der damaligen Planung ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen.

Bebauungspläne müssen sich gemäß § 8 Absatz (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickeln.

Im Bereich der geplanten 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beab- sichtigt ein Investor, die ROSBO GmbH, Würzburg einen Lebensmittel- discounter zu errichten. Hierzu ist die Ausweisung eines Sondergebiets

„Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO erforderlich. Die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg vorangetrieben.

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes kann gemäß § 8 Abs. (3) BauGB gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes befasst sich im Wesentlichen mit der Ausweisung eines Sondergebiets Einzelhandel.

Die vorliegende 24. Änderung des Flächennutzungsplanes enthält nur den relevanten Planausschnitt aus der gesamten Gemeinde.

Mit der vorliegenden 24. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die derzeit im Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen und Grünflächen ausgewiesenen Bereiche im OT Frohnlach einer neuen Nutzung als Sonder- gebiet Einzelhandel zugeführt werden.

(4)

Für die Änderung der Teilflächen der beschriebenen gewerblichen Flächen und Grünflächen gibt es folgende Veranlassung:

Auch wenn die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg ortsnah zahlreiche Arbeitsplätze zur Verfügung stellen kann, definiert sich die Gemeinde jedoch in weiten Teilen auch über ihre hohe Qualität als beliebter Wohnstandort. Ziel der Gemeinde ist es hierbei die hohe Lebensqualität ihrer Einwohner zu gewährleisten und stetig zu verbessern, sodass die Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens begrüßt wird, um die ortsnahe Versorgung des täglichen Bedarf s weiter auszubauen.

Da es sich bei Flächen für Einzelhandelsnutzung um „Sonstige Sondergebiete“ im Sinne des § 11 BauNVO handelt, ist ein solches Gebiet gemäß § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO auch im Flächennutzungsplan nicht nur nach der allgemeinen, sondern auch nach der besonderen Art der Nutzung als Sondergebiet mit der Angabe der Zweckbestimmung darzustellen.

Entsprechend ihrer geplanten Zweckbestimmung wird die Fläche daher zukünftig als „Sondergebiet Einzelhandel“ dargestellt.

Verbindliche Festsetzungen nach der zulässigen Art der Nutzung, etwa nach zulässigen Branchen und Sortimenten, sind erst auf der Ebene des

Bebauungsplans zu treffen.

Daher erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Parallelverfahren.

(5)

B) Stand der Bauleitplanung

Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg besitzt einen wirksamen Flächen- nutzungsplan aus dem Jahr 1999, der von der Regierung von Oberfranken genehmigt wurde.

Seitdem wurde der Flächennutzungsplan durch mehrere Änderungen ergänzt:

Innerhalb des Gemeindegebietes bestehen eine Vielzahl rechtskräftiger Bebauungspläne, deren Umgriff in die jeweiligen Änderungen des Flächen- nutzungsplanes eingeflossen ist. Eine aktualisierte Gesamtdarstellung liegt derzeit nicht vor.

Zuletzt wurden die folgenden Bebauungsplanverfahren durchgeführt

• Bebauungsplan „3te Änderung und Erweiterung GI Friesendorf"

• VPB „1te Änderung u. Erweiterung Großgarnstadt Biogasanlage

• Bebauungsplan "Lange Maase Süd"

• VPB „Solarpark an der Autobahn, Friesendorf"

(6)

C) Bestandsanalyse

1. Lage im Raum

Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg liegt im Regierungsbezirk Oberfranken in der Planungsregion 4 „Oberfranken-West“ entsprechend der Verwaltungsgliederung des Freistaates Bayern.

Ebersdorf b.Coburg liegt als Grundzentrum im ländlichen Raum mit Verdich- tungsansätzen, wird jedoch auch in den Raum mit besonderem Handlungsbedarf eingruppiert.

Ebersdorf b.Coburg liegt südöstlich des Oberzentrums Coburg. Die Entfernung nach Coburg beträgt ca. 10 km. Zu den Mittelzentren Rödental (nördlich) und Lichtenfels (südlich) beträgt die Entfernung jeweils ca. 9 km.

Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg verfügt über Gewerbe bzw. Industrie, die lokal Arbeitsplätze bereitstellen, sodass gemeindenahe Arbeitsplätze vorhanden sind.

Ein großer Teil der Bevölkerung arbeitet jedoch auch außerhalb des Gemeinde- gebietes.

Ebersdorf b.Coburg ist in der Region ein beliebter Wohnstandort, von dem aus auch zu den Arbeitsplätzen in den angrenzenden Mittel- und Oberzentren gependelt wird.

2. Demographie

Bevölkerungsentwicklung in Ebersdorf (2008 – 2017) 2008 6122 Einwohner

2009 6098 Einwohner 2010 5980 Einwohner 2011 6052 Einwohner 2012 6000 Einwohner 2013 5972 Einwohner 2014 5935 Einwohner 2015 5920 Einwohner 2016 5908 Einwohner 2017 5958 Einwohner

(7)

Die Statistik zeigt, dass sich die Bevölkerungszahlen von 2008 bis 2017 – nach einem kurzen Rückgang – stabilisiert haben.

3. Natur und Landschaft

Das Planungsgebiet berührt keine als Biotop oder Naturschutzgebiet kartierten Flächen. Gegenüber dem bislang gültigen Flächennutzungsplan werden, neben Flächen die bereits als gewerbliche Flächen ausgewiesen sind, auch bislang als Grünfläche festgesetzte Flächen zukünftig als Sondergebiet „Einzelhandel“ festgesetzt.

Die hieraus resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Gebiet durch eingriffsmindernde und grünordnerische Maßnahmen sowie außerhalb des Geltungsbereiches mit externen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Details können dem Umweltbericht zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Weiher“

entnommen werden.

Der Umweltbericht liegt als eigenständiges Dokument des Planungsbüros für Landschaftsarchitektur Martin Beil, Würzburg vor und ist Bestandteil der

Flächennutzungsplanänderung. Alle weiteren Informationen und Ausführungen sind in diesem Dokument wiedergegeben.

4. Siedlungsstruktur

4.1 Allgemein

Die Siedlungsstruktur wird durch die 24. Änderung insoweit beeinflusst, als anstelle der bislang vorgesehenen gewerblichen Flächen nunmehr ein Sonder - gebiet „Einzelhandel“ ausgewiesen wird.

Ziel der Gemeinde ist es, langfristig eine qualitativ hochwertige Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs zur Verfügung stellen zu können.

(8)

4.2 Infrastruktur

Das Plangebiet „Sondergebiet Weiher, Frohnlach“ wird im Süden durch die Bundesstraße B 303 sowie den straßenbegleitenden Geh- und Radweg

begrenzt. Westlich grenzt die Straße „Kellergasse“ an. Der Einzelhandelsmarkt ist somit über die unmittelbar angrenzenden Bundesstraße B 303 und deren Einmündung in die Kellergasse unmittelbar an das übergeordnete Verkehrsnetz angeschlossen. Die Einmündung der Kellergasse in die B 303 verfügt hierbei bereits über Links- bzw. Rechtsabbiegerspuren.

Coburg, eines der wirtschaftlich-kulturellen Zentren Oberfrankens, liegt ca. 18 km nordwestlich vom Ortsteil Frohnlach und ist über die Bundesstraße B 303 gut erreichbar.

Alle wichtigen Gemeinbedarfseinrichtungen sind vorhanden.

Die Wasserversorgung erfolgt über die gemeindeeigene zentrale Wasserversor- gungsanlage. Die Deckung des Trink- und Brauchwasserbedarfs erfolgt durch Wasserbezug von den Stadtwerken Rödental sowie von der F.W.O.

Die Versorgung mit Trink- und Löschwasser kann somit qualitativ und quantitativ gewährleistet werden.

Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg betreibt eine eigene Kläranlage, an die das Plangebiet angeschlossen wird.

Die Müllabfuhr in allen Gemeindeteilen erfolgt über den Landkreis Coburg.

(9)

D) Planung

1. Ausgangsüberlegungen

Die in der vorliegenden 24. Änderung des Flächennutzungsplanes umgewid- meten Flächen für ein Sondergebiet waren bisher überwiegend als gewerbliche Fläche bzw. im Randbereich zur Bundesstraße B 303 als Grünfläche im

Flächennutzungsplan dargestellt.

Durch die im Parallelverfahren zu der 24. Änderung des Flächennutzungs- planes geführte Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Weiher, Frohnlach“ ist es erforderlich, den rechtskräftigen Stand der Flächennutzungs- planung anzupassen.

Dabei werden die wesentlichen Grundzüge des derzeit gültigen Flächen- nutzungsplans weiterhin beibehalten.

Die Ausweisung des Sondergebiets Einzelhandel begründet sich im Wesent- lichen auf das Bestreben ortsnah Flächen für einen Lebensmitteldiscounter schaffen zu wollen, um die Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen zu können und die hohe Lebensqualität der Bürger weiterhin zu gewährleisten.

Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg plant an diesem Standort die Ansiedelung eines Lebensmitteldiscounters, um die Grundversorgung sicherzustellen und die Fahrwege in Ebersdorf auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.

Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg hat bei der Entscheidung, einen

Bebauungsplan für ein Sondergebiet Einzelhandel für die Grundstücke Fl.-Nr.

484/2 und 489/10 der Gemarkung Frohnlach aufzustellen, geprüft ob auch andere Standorte für dieses Vorhaben in Betracht kommen könnten.

Hierzu wurde in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken eine

Auswirkungsanalyse für die geplante Errichtung eines Lebensmitteldiscounters durch das Büro Standort Kommune erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden mehrere potenzielle Standorte im Gemeindegebiet geprüft.

(10)

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg keine geeigneten städtebaulich-integrierten Alternativ-Standorte aufweist, um den geplanten Lebensmitteldiscounter realisieren zu können.

Alle betrachteten Alternativstandorte lassen eine geeignete verkehrliche

Anbindung vermissen und würden zu Lärm- und Verkehrsbelästigungen bei der bestehenden Bebauung führen.

Details können der dem Bauleitverfahren als Anlage beigefügten Auswirkungs- analyse entnommen werden.

Der geplante Standort ist im geltenden Flächennutzungsplan bereits weitgehend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Darüber hinaus wird durch die geplante Bebauung die „Lücke“ zwischen der Straße Kellergasse mit der hier bereits anliegenden Polstermöbelfabrik Schillig und dem gemeindlichen Wertstoffhof geschlossen.

Die Schallschutzimmissionstechnische Untersuchung und Beurteilung gemäß TA Lärm (beiliegendes Dokument, vom 26.08.2020) kommt zu dem Ergebnis, dass die zu Grunde gelegten Immissionsrichtwertanteile „tags/nachts“ und das Spitzenpegelkriterium „tags/nachts“ an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden.

Da der Einzelhandel nur tagsüber Publikumsverkehr mit den damit verbun - denen Verkehrsgeräuschen verursacht, ist in den Ruhezeiten für die Anwohner im angrenzenden Mischgebiet mit keiner Beeinträchtigung der Wohnqualität zu rechnen, sofern die in der Schallimmissionsschutztechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Wolfgang Sorge getroffenen Hinweise und Vorgaben sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.

2. Vorgaben der Landes- und Regionalplanung

Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg gehört entsprechend dem Landesentwick- lungsprogramm Bayern 2013 (LEP 2013) und der Teilfortschreibung 2018 zum Allgemeinen ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen und mit besonderem Handlungsbedarf.

(11)

Das LEP sowie der Regionalplan 4 der Region Coburg West legen die raumordnerischen Ziele (Z) und Grundsätze fest.

Im Rahmen der raumstrukturellen Entwicklung soll auf die Verringerung negativer Verdichtungsfolgen, wie Luftverunreinigung, Lärmbelästigung und Überlastung des Verkehrsnetzes hingewirkt werden. Dazu sollen vor allem eine günstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Versorgungseinrich- tungen und die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs als

attraktive Alternative zum Individualverkehr angestrebt werden.

3. Siedlungsentwicklung

Die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg ist von der

Änderung im Flächennutzungsplan insofern betroffen, als den Bedürfnissen der Anwohner hinsichtlich der Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs Rechnung getragen wird.

4. Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Der Vorhabensträger hat das Plangebiet u. a. hinsichtlich folgender Kriterien ausgewählt:

- Verfügbarkeit der Fläche

- Lage der Fläche im Hinblick auf die Nutzungseignung - Anbindung an bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen

Eine Prüfung von alternativen Standorten fand im Vorfeld der Planung mit dem Ergebnis statt, dass der ausgewählte Standort die Alternative mit den geringsten nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter aufweist.

Im Plangebiet bzw. auf externen Flächen sind Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen vorgesehen.

Weitere Details können dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Weiher Frohnlach“ entnommen werden.

(12)

5. Neuausweisung

Die Erschließung „Sondergebiet Weiher, Frohnlach“, grenzt an ein bestehendes Mischgebiet sowie ein gestehendes Gewerbegebiet an, in dem kein

Lebensmittelmarkt besteht.

Der geplante Erschließungsabschnitt wird als Sondergebiet ausgewiesen.

Durch die Ausweisung der SO-Fläche wird der Ortsrand abgerundet, durch die entsprechende bauliche Gestaltung und eine ausreichende Eingrünung soll die mögliche Beeinträchtigung des Ortsbildes minimiert werden.

Erweiterungs-

fläche Sondergebiet Weiher, Frohnlach Gesamt-

größe: SO 0,82 ha Flur-Nr.: 484/2; 489/10

Aktuelle Nutzung: sonst Acker- und Grünlandflächen

Angrenzende Nutzungen: Gewerbe- und Mischgebiete, Bundesstraße B 303, Landwirtschaftliche Flächen bzw. Grünflächen Bisherige Ausweisung im FNP:

Vorgeschlagene neue Ausweisung:

Gewerbliche Baufläche, Grünfläche Sondergebiet

Mögliche Anzahl von Bauplätzen: ca. 1

Städtebauliche Beurteilung: Landschaftsplanerische Beurteilung:

Sondergebietsfläche,

Schutzgrad Immissionsschutz: Sondergebiet Erschließung unproblematisch

Wiesenfläche, Ackerfläche, Wiesenbrache, Gebiete geringerer bis mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild

Zu erwartender Eingriff: Ausgleich:

Versiegelung,

Flächenentzug in der Landwirtschaft, Veränderung des Landschaftsbildes

0,61 ha Art: Entwicklung von Auwald und Flachland- Mähwiesen

(13)

E) Durchführung des Verfahrens

1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die am Verfahren beteiligt werden, können der beigefügten Liste im Anhang zur Begründung entnommen werden.

2. Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.05.2020 die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Der Beschluss wurde am 02.10.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

3. Beteiligung der Bürger

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.

Aus diesem Grund lag die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 07.10.2020 bis zum 09.11.2020 in den Räumen der Gemeinde Ebersdorf, Raiffeisenstr. 1, 96237 Ebersdorf b.Coburg, Zimmer Nr. U11, während der allgemeinen Dienststunden von:

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr aus.

Parallel zur Auslegung erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in schriftlicher Form mit Hinweis auf die auf der Homepage veröffentlichte n

Unterlagen.

(14)

4. Auslegung

Plan und Begründung der 24. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 26.01.2021 lagen während der Sprechzeiten in der Zeit vom 08.02.2021 bis 10.03.2021 in den Amtsräumen der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Die hier geäußerten Bedenken und Anregungen werden vom Gemeinderat im Anschluss bewertet und abgewogen.

5. Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom XX.XX.XXXX die 24. Änderung des Flächennutzungsplan gemäß § 5 BauGB festgestellt.

6. Genehmigungsvermerk

Das Landratsamt Coburg hat mit Bescheid vom XX.XX.XXXX die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom XX.XX.XXXX gemäß § 6 BauGB genehmigt.

7. Bekanntmachung der Genehmigung

Die Erteilung der Genehmigung für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am XX.XX.XXXX gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Damit wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Auf die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wurde hingewiesen.

Gemeinde Ebersdorf b.Coburg, den ………

………

Bernd Reisenweber, 1. Bürgermeister

(15)

Lauterer Straße 60, 96450 Coburg 3. Wasserwirtschaftsamt Kronach

Kulmbacher Straße 15, 96317 Kronach 4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Referat B Q

Bauleitplanung, Hofgraben 4, 80539 München 5. Regionaler Planungsverband Oberfranken West

Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg

6. Deutsche Telekom AG , – Technikniederlassung Süd Memmelsdorfer Str. 209a, 96052 Bamberg

7. Bayernwerk Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg

8. Gemeindewerke Ebersdorf Raiffeisenstr. 1, 96237 Ebersdorf

9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg Goethestraße 6, 96450 Coburg

10. Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg 11. Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Schlossplatz 5, 96450 Coburg

12. Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt Oberer Bürglaß 34-36, 96450 Coburg

13. Städtische Werke Überlandwerke Coburg Bamberger Straße 2-6, 96450 Coburg 14. Autobahndirektion Nordbayern

Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg 15. Fernwasserversorgung Oberfranken

Ruppen 30, 96317 Kronach

16. Bund Naturschutz – Kreisgruppe Coburg Mühlgasse 3, 96450 Coburg

17. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Coburg Wettiner Anlage 1, 96450 Coburg

18. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth

19. Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Coburg Allee 12, Gustav-Dietrich-Haus 96450 Coburg 20. Kreisheimatpfleger, Reiner Wessels

Bergstraße 2, 96269 Großheirath 21. Handwerkskammer für Oberfranken

Kerschensteiner Str. 7, 95448 Bayreuth

(16)

Markt 1, 96450 Coburg 25. Stadt Neustadt b. Coburg

Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt b. Coburg 26. Stadt Rödental

Bürgerplatz 1, 96472 Rödental 27. Gemeinde Weidhausen

Hauptstraße 2, 96279 Weidhausen

(17)

Lauterer Straße 60, 96450 Coburg 3. Wasserwirtschaftsamt Kronach

Kulmbacher Straße 15, 96317 Kronach 4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Referat B Q

Bauleitplanung, Hofgraben 4, 80539 München 5. Regionaler Planungsverband Oberfranken West

Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg

6. Deutsche Telekom AG , – Technikniederlassung Süd Memmelsdorfer Str. 209a, 96052 Bamberg

7. Bayernwerk Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg

8. Gemeindewerke Ebersdorf Raiffeisenstr. 1, 96237 Ebersdorf

9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg Goethestraße 6, 96450 Coburg

10. Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg 11. Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Schlossplatz 5, 96450 Coburg

12. Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt Oberer Bürglaß 34-36, 96450 Coburg

13. Städtische Werke Überlandwerke Coburg Bamberger Straße 2-6, 96450 Coburg 14. Autobahndirektion Nordbayern

Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg 15. Fernwasserversorgung Oberfranken

Ruppen 30, 96317 Kronach

16. Bund Naturschutz – Kreisgruppe Coburg Mühlgasse 3, 96450 Coburg

17. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Coburg Wettiner Anlage 1, 96450 Coburg

18. Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth

19. Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Coburg Allee 12, Gustav-Dietrich-Haus 96450 Coburg 20. Kreisheimatpfleger, Reiner Wessels

Bergstraße 2, 96269 Großheirath 21. Gemeinde Sonnefeld

Schafberg 2, 96242 Sonnefeld

(18)

Bürgerplatz 1, 96472 Rödental 25. Gemeinde Weidhausen

Hauptstraße 2, 96279 Weidhausen

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