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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 21. Ausgabe vom 1. Juni 2011

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Bekanntmachung der Stadt Starnberg u Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Gewerbe ge biet Schorn der Stadt Starnberg auf der Gemarkung Wangen. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 165 Abs. 4 i. V. m. § 137 des Baugesetzbuches

Der Stadtrat hat am 11.04.2011 den Stand der vor- bereitenden Untersuchungen vom 24.03.2011 ge -

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

21. Ausgabe vom 1. Juni 2011

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 wird im

Erfolgsplan Euro

bei den Erträgen auf 383.020

bei den Aufwendungen 383.020

und im Vermögensplan

bei den Einnahmen auf 498.000

bei den Ausgaben auf 498.000

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs maß - nahmen wird auf 250.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht fest- gesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- gen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt schafts - plan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Feldafing, 06.05.2011

Zweckverband für Wasserversorgung der Gemeinden Feldafing und Pöcking –

Bernhard Sontheim, Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule, Starnberg u Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule für das Haushaltsjahr 2011

I.

Aufgrund der Art. 41 Abs. 1 und Art. 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – (BayRS 2020-6-1-I) und § 20 der Ver - bandssatzung erlässt die Verbandsver sammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und

Ausgaben auf 98.600 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und

Ausgaben auf 18.000.000 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen (Zwischen finan - zierung staatliche Investitionsförderung) werden in Höhe von 4.830.000 €festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens - haushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Betriebskostenumlage

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Bedarf wird gemäß § 18 Abs. 3 der Verbandssatzung auf 98.600 €festgesetzt.

2. Investitionsumlage

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Finanz - bedarf für die Errichtung des Neubaus wird gemäß § 17 der Verbandssatzung auf 13.170.000 €festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

II.

Die Regierung von Oberbayern hat als Rechts - aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Haus - haltsplan und allen Bestandteilen und Anlagen geprüft und mit Schreiben vom 17.05.2011, billigt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersu -

chung werden die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene eingeladen zur frühzeitigen Erörterung am Mittwoch, 08.06.2011, 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle im Ortsteil Wangen, Kastanienweg 36. Die Betroffenen sollen hier zur Mitwirkung bei der Entwicklung und zur Durch - führung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.

Starnberg, 24.05.2011

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister

Bekanntmachung des Zweckverbandes für Wasserversorgung der Gemeinden Feldafing und Pöcking

u Haushaltssatzung 2011

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V.m. Art. 41 ff.

des Gesetzes über die kommunale Zusammen - arbeit (KommZG) und § 21 der Verbandssatzung erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Feldafing und Pöcking für das Wirtschaftsjahr 2011 folgende Haushaltssatzung:

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Nr. 12.2 – 1446STA11, die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.

III.

Der Haushaltsplan liegt vom 01.06.2011 bis 08.06.2011 in der Geschäftsstelle des Zweck - verbandes Staatliche Würmtal-Realschule im Landratsamt Starnberg, Zimmer Nr. 210, Strand badstraße 2, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haus haltsplan während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Staat liche Würmtal-Realschule im Landratsamt Starnberg (Zimmer Nr. 210) innerhalb der allgemei- nen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitliegt.

Starnberg, 31.05.2011

Zweckverband Staatliche Würmtal-Realschule – Brigitte Servatius, Verbandsvorsitzende

INHALT:

t Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ge - wer be ge biet Schorn der Stadt Starnberg auf der Gemarkung Wangen. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 165 Abs. 4 i. V. m.

§ 137 des Baugesetzbuches

t Haushaltssatzung 2011 des Zweckverbandes für Wasserversorgung der Gemeinden Feldafing und Pöcking

t Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule für das Haushaltsjahr 2011

DAS JUGENDAMT.

Unterstützung, die ankommt.

Jugendschutz:

Das Jugendamt macht Jugendliche stark, es engagiert sich für Suchtprävention und den richtigen Umgang mit Medien.

Jugendamt Starnberg Tel. 08151 148 -274 jugend-sport @ LRA - starnberg . de

www. unterstuetzung - die - ankommt . de

Landratsamt Starnberg

CLARAS TRAUM IST UNSER AUFTRAG

Umgriff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Gewerbegebiet Schorn

Energieberatung

der Verbraucherzentrale Bayern e. V.

Kostenlose telefonische und persönliche Beratung im Landratsamt Starnberg:

Nächster Termin: Donnerstag, 9. Juni 2011 13.30 bis 14.15 Uhr: telefonische Beratung 14.15 bis 17.30 Uhr: persönliche Beratung Termine unter Telefon 08151 148 - 442 www. lk- starnberg.de / energieberatung Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Referenzen

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