• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg36. Ausgabe vom 9. September 2009Bekanntmachung des Zweckverbandes fürAbfallwirtschaft im Landkreis Starnberg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Starnberg36. Ausgabe vom 9. September 2009Bekanntmachung des Zweckverbandes fürAbfallwirtschaft im Landkreis Starnberg"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien, Eltern paare, Jugendliche und Kinder:

in der Erziehung in der Partnerschaft

bei schulischen Schwierigkeiten der Kinder

bei Ablösungsproblemen von Jugendlichen Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Telefon 08151 148 - 388 www.lk-starnberg.de / kijufa Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

36. Ausgabe vom 9. September 2009

Bekanntmachung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg

Verbandsversammlung/Werkausschuss- Sitzung am 16.09.09

Die nächste

Verbandsversammlung/Werkausschuss-Sitzung des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg findet am Mittwoch, dem 16.09.09, um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des AWISTA, Moosstraße 5, 3. Stock, 82319 Starnberg statt.

– TAGESORDNUNG: – I. Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe des in der letzten nicht öffentli- chen Sitzung gefassten Beschlusses

2. Informationen des Verbandsvorsitzenden 3. Halbjahresbericht zum Wirtschaftsjahr 2009 4. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

(AbfWS); hier: 9. Änderung – Ergänzung von

§ 13 a Abs. 2 AbfWS, Benutzung von Abfallbehältnissen

5. Änderung der Abfallgebührensatzung (AbfGS);

hier: Änderung von § 4 Abs. 5 AbfGS 6. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung Starnberg, 03.09.2009

Zweckverband für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg – Peter Flach, Verbandsvorsitzender

Gleichstellungsstelle

Kostenlose Beratung:

Rat und Hilfe für Frauen und Männer in akuten, allgemeinen Krisensituationen Kurs „Neuer Start für Frauen“ – Beruflicher Neubeginn Hilfen für Allein erziehende Familienhilfe

Weitere Informationen:

Telefon 08151 148 - 511

www.lk-starnberg.de / gleichstellungsstelle Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Einfach mehr Service!

©Hinderer

Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Telefon 08151 148 -148 buergerservice @LRA-starnberg.de

www.landkreis-starnberg.de

Besuchen Sie unseren neuen BürgerService im Landratsamt Starnberg.

Für zahlreiche Dienst leistungen steht Ihnen unser Team von Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 16 Uhrzur Verfügung.

Mehr Informationen über den BürgerService erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter www.landkreis-starnberg.de

Das Team des BürgerService freut sich auf Ihren Besuch.

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 02.07.

2009 die 2. Änderung dieses Bebauungsplans beschlossen, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird (§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs).

Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um den vorhandenen Gebietscharakter zu erhalten sowie städtebauliche Spannungen zu vermeiden.

Dazu sollen folgende Festsetzungen aufgenom- men werden:

– Festsetzung eines Bauraumes pro Grundstück, wobei die Baugrenzen im Abstand von 3,0 m bzw. 6,0 m parallel zu den Grundstücksgrenzen festgesetzt werden,

– Festsetzung einer maximal zulässigen talseiti- gen Wandhöhe von 8,80 m,

– Ausschluss von Geländeveränderungen.

Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfach- tes Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt, weshalb von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Starnberg, 31.08.2009

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl

Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

INHALT:

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8158 in der Gemarkung Starnberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches

Verbandsversammlung/Werkausschuss- Sitzung am 16.09.09 des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft

Öffentliche Ausschreibung / Bauleistungen des Zweckverbandes für den sozialen Wohnungsbau

Bekanntmachung der Stadt Starnberg

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8158 für das Gebiet zw. Lindenweg, Dinardstraße, Possenhofener Straße, Wilhelmshöhenstraße und Almeidaweg, betr. die Grundstücke Fl.Nrn. 441, 450, 457, 457/2, 458, 461/11, 461/20, 461/21, 461/28, 461/31 (Teil), 461/32- 36, 461/38, 461/40, 461/42 und 461/43, Gemarkung Starnberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches

Planumgriff: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8158

Bekanntmachung des Zweckverbandes für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg

Öffentliche Ausschreibung / Bauleistungen Der Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 37 vom 11.09.2009 folgende Arbeiten zur öffentlichen Ausschreibung angezeigt werden:

Neubau von 27 altengerechten Wohnungen mit Sozialstation und Tiefgarage in

82237 Wörthsee, Etterschlager Straße Vergabe Nr. 08: Kanalbauarbeiten Vergabe Nr. 09: Heizungsinstallation Vergabe Nr. 10: Sanitär-/Lüftungsinstallation Vergabe Nr. 11: Wärmedämmarbeiten Vergabe Nr. 12: Zimmerer-/Holzbauarbeiten Vergabe Nr. 13: Dachdecker-/Klempnerarbeiten Vergabe Nr. 14: Abdichtungsarbeiten

Es wird gebeten, bei Interesse, entsprechende Informationen aus der Veröffentlichung im Staatsanzeiger zu entnehmen bzw. beim Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau anzufordern (Gradstraße 2 a, 82319 Starnberg).

Starnberg, 02.09.2009

Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg – M. Vossen, Geschäftsführer

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der Märkte in der Stadt Starnberg vom 14.03.2012 wird wie folgt geändert:. (1) §

Gehen bis zum Ablauf des Termins (vgl. Ziffer 4.2.) erneut weniger als 5 Wahlvorschläge ein, kann kein Senioren- beirat gewählt werden.. Nach einem Jahr wird erneut zur

4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetra- gen ist. Die Wähler und Wählerinnen ha- ben

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches wer- den eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis

▼ Satzung der Stadt Starnberg über Aufwen - dungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. ▼ Erneute öffentliche Auslegung

(5) Aufgrund der Ausgliederung des Wasser - werkes der Gemeinde Seefeld auf die AWA- Ammersee zum 01.07.2009 erfolgt für die Gemeinde Seefeld abweichend von § 14

◆ Öffentliche Ausschreibung / Bauleistungen Der Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass im Bayerischen Staatsanzeiger Nr.. 11

Die nächste Gemeinsame Sitzung des Kreis-, Umwelt- und Verkehrsausschusses des Land- kreises Starnberg findet statt am Donnerstag, 4.. Oktober 2007, um 14.45 Uhr im Großen