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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 7. Ausgabe vom 15. Februar 2012

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Bekanntmachung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule, Starnberg

I.

u Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule für das Haus - halts jahr 2012

Aufgrund der Art. 41 Abs. 1 und Art. 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit –KommZG–

(BayRS 2020-6-1-I) und § 20 der Ver bands satzung er - lässt die Verbandsversammlung folgende Haushalts - satzung:

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

7. Ausgabe vom 15. Februar 2012

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

II.

Die Regierung von Oberbayern hat als Rechts - aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Bestandteilen und An - lagen geprüft und mit Schreiben vom 02.02.2012, Nr. 12.2 – 1446 STA12, die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.

III.

Der Haushaltsplan liegt vom 16.02.2012 bis 23.02.2012 in der Geschäftsstelle des Zweck - verbandes Staatliche Würmtal-Realschule im Landratsamt Starnberg, Zimmer Nr. 210, Strandbadstraße 2, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule im Landratsamt Starnberg (Zimmer Nr. 210) innerhalb der allgemei- nen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitliegt.

Ausgefertigt am: 07.02.2012 Starnberg, 07.02.2012

Zweckverband Staatliche Würmtal-Realschule – Brigitte Servatius, Verbandsvorsitzende

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2012 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und

Ausgaben auf 271.683 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und

Ausgaben auf 8.500.000 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen (Zwischenfinanzierung staatliche

Investitionsförderung) werden in Höhe von 3,5 Mio. €festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im

Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Betriebskostenumlage

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Bedarf wird gemäß § 18 Abs. 3 der Verbandssatzung auf 101.683 €festgesetzt.

2. Investitionsumlage

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf für die Errichtung des Neubaus wird gemäß § 17 der Verbandssatzung auf 5.000.000 €festgesetzt.

INHALT:

t Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staat liche Würmtal-Realschule für das Haus haltsjahr 2012

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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