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Honorarordnung der Stadt Ratingen für den außerhalb der Jugendhäuser JugArbHOR 524

(GOT) liegenden Fachbereich Jugendarbeit/Jugendbildung

524

März 2015 1

Honorarordnung der Stadt Ratingen für den außerhalb der Jugendhäuser (GOT) liegenden Fachbereich

Jugendarbeit/Jugendbildung

(JugArbHOR) vom 24. März 2015

Ordnung Datum In Kraft getreten

vom 24.03.2015 25.03.2015

Inhaltsverzeichnis

I. Honorarsätze pro Zeitstunde = 60 Minuten 1

II. Fahrtkostenersatz 1

III. Inkrafttreten 2

Im Fachbereich Jugendarbeit/Jugendbildung des Jugendamtes richtet sich die Vergütung für Honorarkräfte nach dieser Honorarordnung. Ein Vertragsverhältnis wird hierdurch nicht be- gründet. Es entsteht erst durch den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Ratingen/Jugendamt und der Honorarkraft.

I. Honorarsätze pro Zeitstunde = 60 Minuten 1. Flöten, Modellbau, Kreativangebote im Rahmen von Übungs-

leitertätigkeiten 13,00 – 21,00 Euro

2. Kreativ-, Sprach- und EDV-Angebote von freiberuflich tätigen

Fachkräften 21,00 – 25,00 Euro

3. Assistentenhonorare (Eislaufen, Kreativangebote, etc.) im

Rahmen von Übungsleitertätigkeiten 11,00 Euro

4. Besondere Kurse, bei denen das Jugendamt ein besonderes Interesse an der Gewinnung des/der Dozenten/in hat und die-

se/r für den Regelsatz nicht engagiert werden kann. Marktübliche Preis II. Fahrtkostenersatz

Honorarkräften, die nicht in Ratingen wohnen, können die Fahrtkosten (günstigste Tarifstufe der öffentlichen Verkehrsmittel) erstattet werden.

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524 JugArbHOR Honorarordnung der Stadt Ratingen für den außerhalb der Jugendhäuser (GOT) liegenden Fachbereich Jugendarbeit/Jugendbildung

2 März 2015

III. Inkrafttreten

Die Honorarordnung tritt zum 25.03.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung der Stadt Ratingen für den außerhalb der Jugendhäuser (GOT) liegenden Fachbereich Jugendar- beit/Jugendbildung vom 26.10.1993 außer Kraft.

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