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524. Emeritierungsrichtlinien gemäß § 163 BDG

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXXIX, Nummer 524, am 14.04.2000, im Studienjahr 1999/00.

524. Emeritierungsrichtlinien gemäß § 163 BDG

Der Senat der Universität Wien hat in seiner Sitzung vom 6. April 2000 die nachstehenden Emeritierungsrichtlinien beschlossen:

Bei der Feststellung des Bedarfs an Emeritierten Professorinnen und Professoren in Forschung und Lehre ist zu prüfen, ob

die Deckung dieses Bedarfs rechtzeitig in die Wege geleitet wurde und ohne Verschulden von Universitätsorganen nicht erreicht wurde,

die Deckung nicht auch durch andere Typen von Habilitierten und Universitätslehrer/innen oder Gastprofessoren/innen besorgt werden könnte,

der Bedarf nicht auch nach BGALP gedeckt werden könnte.

Der Bedarf wird weiters angenommen bei Unvorhersehbarkeit der Notwendigkeit zur zeitlichen Ausdehnung eines Forschungsvorhabens.

Der Vorsitzende des Senates:

H o y e r

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