Jugendfeuerwehren aus NRW, die auf dem Gebiet der Unfallsicherheit Besonderes geleistet haben, können gewinnen.
Gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr NRW verleiht die Unfallkasse Nordrhein-West- falen den Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis und setzt damit die Tradition der ehemali- gen Feuerwehr-Unfallkasse NRW fort.
Einsendeschluss ist der 31. Juli 2008.
Wer?Teilnahmeberechtigt sind die Jugendfeuer- wehrgruppen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Was? Prämiert werden Vorschläge, Projekte und Einzelereignisse, die als besondere Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit zur Verbesserung der Feuerwehrsicherheit in den Jugendfeuerwehren Nordrhein-Westfalen beitragen.
Wie? Durch den jeweiligen Kreis- beziehungs- weise Stadtjugendfeuerwehrwart sollen aus- sagekräftige Unterlagen über den Vorstand der Jugendfeuerwehr NRW bei der Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen eingereicht werden.
Wohin? Die Beiträge sind bis zum 31. Juli 2008 durch den jeweiligen Kreis- beziehungsweise Stadtjugendfeuerwehrwart über den Vorstand der Landesjugendfeuerwehr Nordrhein-Westfalen an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
zu richten.
Die Beiträge sind zu adressieren an die Geschäftsstelle der
Jugendfeuerwehr Nordrhein-Westfalen Am Räschen 2
51702 Bergneustadt
Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Bewertung der eingereichten Vorschläge erfolgt durch eine gemeinsame Kommission, an der Mitglieder des Vorstandes der Jugendfeuer- wehr NRW, des Feuerwehrausschusses der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen und der Geschäftsfüh- rung sowie des Dezernates Feuerwehr der
Unfallkasse NRW mitwirken.
Was noch? Die Verleihung der Preise erfolgt im Rahmen der Verbandsausschusssitzung des Landesfeuerwehrverbandes beziehungsweise der Jugendfeuerwehr Nordrhein-Westfalen unter Betei- ligung der Mitglieder der prämierten Jugendfeuer- wehren, des jeweiligen Kreis- beziehungsweise Stadtjugendfeuerwehrverbandes sowie Vertretern des Trägers der Feuerwehren.
Mitglieder des Vorstandes der Jugendfeuerwehr NRW, Mitarbeiter der Unfallkasse NRW sowie Mit- glieder der Selbstverwaltungsorgane der Unfall- kasse NRW sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Herausgeber: Unfallkasse NRW, v.i.S.d.P: Martin Bach, Leiter des Dezernats Feuerwehr, Unfallkasse NRW, St.-Franziskus-Str. 146, 40470 Düsseldorf
Realisation: KomPart Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Bonn;
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