Bewertungsbogen für Anträge nach den Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung Erl. des MULE vom 22.1.2021 - 35.3-22501 (MBl. LSA Nr. 8/2021 vom 8. März 2021)
Zur Bewertung Ihres Antrags ist das folgende Formular auszufüllen, wobei das Vorliegen der einschlägigen Kriterien zu begründen ist. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Bewertung durch die Bewilligungsbehörde.
Antrag lfd.
Nr.
Allgemeingültige Förderkriterien Förderkriterien
Wertung Begründung
der Antragstellerin/des Antragstellers
Bewertung durch die Bewilligungsbehörde a) Anteil der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
der nicht vom Land Sachsen-Anhalt getragen wird:
Staffelung:
Anteil Punktzahl
20 mind. 50 v. H.
I.
mind. 40 v. H.
mind. 30 v. H.
mind. 20 v. H.
< 20 v. H.
15 10 5 0
Veranstaltungstage Punktzahl b) Anzahl der Veranstaltungstage:
Staffelung :1
10 100
90 80 70 60
8 6 4 2
< 60 0
Gesamtpunktzahl I.
1 800 h/anno = 100 Veranstaltungstage / Herleitung der Anzahl der Veranstaltungstage muss nachvollziehbar sein 225 002 PDF 02.2021 (Version 2) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design
lfd.
Nr.
Fachliche Förderkriterien Förderkriterien
Wertung Begründung
der Antragstellerin/des Antragstellers
Bewertung durch die Bewilligungsbehörde a) Berechnungsgrundlage:
1. Berücksichtigung von Themen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung laut Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung
Themen (Anzahl) Punktzahl 10 5 bis 8
II.
< 5 5
Staffelung:
2. Vielfalt der Veranstaltungsformen
(z.B. Vorträge, Führungen, AG, Workshop, Frontalunterricht)
Veranstaltungsformen (Anzahl)
Punktzahl 10
≥ 8
4 bis 7 5
Staffelung:
< 4 2
3. verschiedene Zielgruppen
Zuordnung der Besucher und Nutzer der BNE in 5 Zielgruppen im Projekt:2
Zielgruppen (Anzahl) Punktzahl 10 5
4 7
Staffelung:
3 4
2 1
2 Kinder und Jugendliche (eine Personengruppe), junge Erwachsene bis 27 Jahre, Erwachsene (Fortbildungsangebot), Senioren, Familien, Vereine und sonstige
4. Öffentlichkeitsarbeit
(Internet, Broschüren/ Faltblätter, Ausstellungen, Presse-/ Medienarbeit, Tag der offenen Tür, digitale Formate etc.)
Formen der ÖA (Anzahl) Punktzahl 10 5
4 7
Staffelung:
4 3
2 1
Kooperationspartner (Anzahl)
Punktzahl 5. Kooperation mit Partnern in Sachsen-Anhalt
im Projekt3
10 5
4 7
Staffelung:
4 3
2 1
zusätzlich:
Erreichung von Synergieeffekten z. B. in Form von Kostenersparnissen, Steigerung der Effizienz: 10 Punkte
3 Benennung der Kooperationspartner auf gesonderter Anlage, sofern nicht aus den Antragsunterlagen ersichtlich!
lfd.
Nr.
Fachliche Förderkriterien Förderkriterien
Wertung Begründung
der Antragstellerin/des Antragstellers
Bewertung durch die Bewilligungsbehörde II.
c) Schwerpunkt der Förderung liegt bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen:
20 Punkte
Gesamtpunktzahl II.
Minderungen / Abzüge III.
Projekte, deren beantragter Zuschuss die Höhe von 65.000 € überschreitet und 80.000 € nicht überschreitet:
- 10 Punkte
Projekte, deren beantragter Zuschuss die Höhe von 80.000 € überschreitet:
- 20 Punkte a)
b) b)
Anzahl der Fortbildungen Punktzahl
> 10 20
5 bis 10 15
5
< 5
Nachweis einer für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes erforderlichen Qualifikation des Projektpersonals in den letzten beiden Jahren vor Projektbeginn (Nr. 4.1 RL)
Staffelung:
0 0
Gesamtpunktzahl III.[a)+b)]
Gesamtpunktzahl I bis III.[a)+b)]
Datum Weiserzeichen Bearbeiter Unterschrift
Datum Weiserzeichen Bearbeiter Unterschrift
Gesamtpunktzahl III.[a) bis d)]
wird durch die Bewilligungsbehörde ausgefüllt
Gesamtpunktzahl I bis III.
wird durch die Bewilligungsbehörde ausgefüllt
c) Fehlende Gründlichkeit / Unzuverlässigkeit im Rahmen der Förderung des letzten Projektes, das nicht länger als drei Jahre zurückliegt:
- 10 Punkte
d) Verstoß gegen Nebenbestimmungen aus dem letzten Zuwendungsbescheid, dessen Projekt nicht länger als drei Jahre zurückliegt:
pro Verstoß - 5 Punkte
Ort, Datum Name der/s Antragsteller/s / Vertretungsberechtigten Unterschrift
der/s Antragsteller/s/Vertretungsberechtigten
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