72498/2
„Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus“
Anlage der Wohnbebauung „Sigwinstraße“
Artenschutzrechtliche (Vor)Prüfung – ASP – Stufe 1 (Stand 01. August 2013),
erstellt vom Büro Calles De Brabant.
Inhalt
Einleitung / rechtliche Rahmenbedingungen Seite 2
Ausgangssituation / Bestand Seite 3/ 4
Untersuchung Plangebiet/ Vorauswertung Seite 4/ 5
Auswertung/ Ergebnisse Seite 5- 10
Fazit Seite 11
Anhang – Potentieller Bestand Planungsrelevante Arten Seite 12- 14
Einleitung/ Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Hinblick auf den gesetzlichen Artenschutz müssen bei Eingriffsplanungen grundsätzlich alle Tierarten der folgenden Kategorien berücksichtigt werden:
streng geschützte Arten
besonders geschützte Arten einschließlich der europäischen Vogelarten.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen von Planungsver- fahren oder bei der Zulassung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Re- gelungen des § 39 Abs. 1, 2, 5 und 6 BNatSchG i.V.m. § 44 Abs. 1, 2 und 5 BNatSchG.
Damit sind die entsprechenden Artenschutzbestimmungen der FFH-RL (Art. 12, 13 und 16 FFH-RL) und der V-RL (Art. 5, 9 und 13 V-RL) in nationales Recht umgesetzt worden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen sind die §§ 69, 71, und 71a BNatSchG zu beachten.
Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
Eingriffe gemäß § 14 BNatSchG i.V.m. §§ 4 und 4a LG,
Eingriffe durch mögliche Trägerverfahren gemäß § 6 Abs. 1 LG (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen) und
Eingriffe durch zulässige Vorhaben gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§
30, 33, 34, 35 BauGB).
Ein Biotop kann als zerstört angesehen werden, wenn Teilhabitate, Habitatstrukturen oder biotische bzw. abiotische Lebensraumfunktionen, die für die Individuen einer lokalen Popula- tion essentiell sind, dauerhaft vernichtet werden. Eine Ersetzbarkeit eines Biotops ist gewähr- leistet, wenn nach der Zerstörung und dem erfolgreichen Ausweichen der Individuen der dauerhafte Fortbestand der lokalen Population gewährleistet bleibt.
Grundsätzlich sind die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beach- ten. Demnach ist es insbesondere verboten, Tiere der geschützten Arten zu verletzen oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Wohn-, Brut- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Als Regelbrutzeit ist im Rahmen des § 64 LG NW der Zeit- raum vom 01.03 bis 30.09 eines jeden Jahres anzunehmen.
Ausgangssituation/ Bestand
Quelle: Lageplan von RLS Vermessungsbüro Köln vom 23.11. 2011
Abb1. Das Plangebiet – Festgesetzte Sukzessionsfläche gemäß B-plan Nr.72499/05
Das für das Bauvorhaben vorgesehene Gebiet befindet sich in Köln innerhalb des zentralen Stadtteiles Höhenhaus (Stadtbezirk Mülheim). Der Geltungsbereich des Plangebietes bezieht sich auf einen Teilbereich einer sukzessiven ruderalen Vegetationsfläche, die ehemals als Kiesgrube genutzt und anschließend verfüllt wurde. Die nördlich an die Sigwinstraße angren- zende Plangebietsfläche ist gem. dem seit dem Jahr 1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.72499/05 überwiegend als Maßnahmenfläche „M2“ – zur freien Sukzession sowie im östli- chen Bereich als öffentliche Grünfläche mit der Anlage eines Weges festgesetzt.
Im Zuge des neu aufzustellenden Bebauungsplanes, der für das Gebiet „Allgemeines Wohn- gebiet“, „Öffentliche Straßenverkehrsfläche“ und „Öffentliche Grünfläche“ vorsieht, sollen die aktuell rechtskräftigen Festsetzungen für den ca. 5.100 m² großen Geltungsbereich z.T.
überplant (Maßnahmenfläche) bzw. realisiert (Öffentliche Grünfläche) werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt für den Bereich des Plangebietes „Grünflä- chen“ dar. Es ist vorgesehen diese Darstellung in Zuge eines Parallelverfahrens in die Dar- stellung Wohngebiet zu ändern, so dass hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Wohnbebauung mit 12 Einfamilienhäusern (2 Mittel- und 10 Eckhäuser) geschaffen werden.
Im Frühjahr des Jahres 2012 und im Juli 2013 erfolgten zwei Geländebegehungen durch das Büro Calles De Brabant zwecks Aufnahme des Biotopbestandes.
Die Geländebegehungen erfolgten in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr bei trocke- ner Witterung. Aktuell ist das Plangebiet komplett unversiegelt und entsprechend der Fest- setzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.72499/05 als Sukzessionsfläche mit diver- sen überwiegend standortheimischen Vegetationsbeständen flächendeckend bedeckt. Die Pflanzbestände sind durch einen Wechsel verschiedenartiger Baum- und Strauchbestände z.T. mit mittlerem Baumholz, dichten Brombeergebüschen, Gras- und Hochstaudenfluren sowie punktuellen Vorkommen von Seggen- und Binsenarten gekennzeichnet.
Die Gehölzbestände zeichnen sich vor allem durch die Arten diverser Apfelsorten, Blutroter Hartriegel, Brombeere, Eingriffeliger Weißdorn, Gemeine Hasel, Gewöhnliche Robinie, Grau- Pappel, Hainbuche, Kupfer-Felsenbirne und Sand-Birke aus.
Innerhalb der westlich und östlich angrenzenden Wohngärten dominieren Zierpflanzbestän- de. In nördliche Richtung besteht ein Biotopverbundsystem. Dort setzen sich die vorgenann- ten ruderalen Vegetationsbestände analog zu den Vorkommen im Plangebiet fort.
Der Hochstaudenbestand ist durch Vertreter standortheimischer, magerer als auch stickstoff- liebender (nitrophiler) Arten geprägt.
Punktuell befinden sich im Plangebiet Rückstände von Schrott- und Hausmüllablagerungen.
Im unmittelbar angrenzenden Bereich zu den Hausgärten der Nachbarschaft befinden sich stellenweise Kompost- und Gartenabfälle.
Insgesamt zeichnet sich der zentrale sowie angebundene Bereich des Vorhabens durch eine mittlere anthropogene Vorbelastung aus, die überwiegend aus den ehemaligen Kiesabbau und der nachfolgenden Verfüllung resultieren. Das Plangebiet selbst ist, bedingt durch die langjährige Sukzession und der daraus resultierenden Arten- und Strukturreichtum, durch eine hohe biologische Wertigkeit geprägt. Das Gebiet ist weitgehend eingezäunt und lediglich über wenige Trampelpfade aus erschließbar. Der Grad der anthropogenen Störintensität ist gering (Immissionen der z.T. angrenzenden Wohnbebauung und der südlichen Sigwinstra- ße).
Aufgrund der vorgenannten Gegebenheiten eignet sich das Gebiet als Rückzugsort für stö- rungsempfindliche Refugialarten und fungiert für wandernde Arten der Avifauna durchaus als Trittsteinbiotop.
Das Plangebiet bildet ein Teilbereich eines Grünzuges/ Grüngürtels, der sind aus südöstlicher Richtung in nordwestliche Richtung erstreckt. Ca. 600 m östlich erstreckt sich die großräumi- ge Dellbrücker Heide.
Untersuchung Plangebiet/ Vorauswertung
Im Hinblick auf die im Plangebiet und angrenzend vorkommenden Strukturen lassen sich folgenden Gegebenheiten feststellen.
Die sukzessive Fläche wurde neben Vorkommen von planungsrelevanten Arten selbst auf Vorkommen geeigneter Habitatstrukturen untersucht. Das Plangebiet erwies sich als hetero- gene bzw. strukturreiche Fläche, die ausschließlich seit 12 – 13 Jahren einer eigendynami- schen sukzessiven Vegetationsentwicklung überlassen wurde.
Im Hinblick auf das Planvorhaben folgt eine artenschutzrechtliche Einschätzung, die die Habi- tatansprüche der zu untersuchenden planungsrelevanten Arten dem Biotopbestand des Plan- gebietes gegenüberstellt.
Die folgende artenschutzrechtliche Einschätzung beschränkt sich auf die vom LANUV veröf- fentliche Liste der für NRW planungsrelevanten Arten. Bei geschützten Arten, die nicht in der Liste der planungsrelevanten Arten aufgelistet sind, ist die lokale Population in einem so gu- ten Erhaltungszustand, dass i.d.R. eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.
Das Plangebiet liegt im Bereich des Messtischblattes 5008 (Köln-Mülheim). Für diesen Be- reich weist das Informationssystem der LANUV 56 potentiell vorkommende planungsrelevan- te Arten aus.
Gemäß der Auflistung der erweiterten Auswahl planungsrelevanter Arten in den im Plange- biet und angrenzend vorkommenden Lebensraumtypen:
Kleingehölze, Alleen, Bäume Gebüsche, Hecken
Vegetationsarme oder –freie Biotope
Säume, Hochstaudenfluren
Gärten, Parkanlagen Siedlungsbrachen
Magerwiesen und –weiden
Gebäude,
Hald- Halden, Aufschüttungen
Es werden noch 50 potentiell vorkommende planungsrelevante Arten ausgewiesen (siehe Anlage).
Das Plangebiet bietet amphibischen Tierarten keine geeigneten Habitatstrukturen, da sich im Plangebiet und in angrenzender Umgebung keine Feuchtbiotope befinden. Die nächsten ge- eigneten Biotope befinden sich etwa 600 m östlich entfernt in der „Dellbrücker Heide“ (Heide Teich/ Höhenfelder See). Diese beiden Gewässer werden von großräumigen Gehölzflächen gesäumt, so dass davon auszugehen ist, dass diese Flächen als Überwinterungshabitat be- vorzugt werden. Darüber hinaus ist das Plangebiet aufgrund seiner angrenzenden Wohnbe- bauung und Straßenbeständen in östliche Richtung für Amphibien weitgehend isoliert.
Auswertung/ Ergebnisse
Der Untersuchungsrahmen bezieht sich aufgrund der im Plangebiet vorkommenden Biotope auf Reptilien, die Avifauna und Fledermäuse.
Reptilien:
Schlingnatter: Die Schlingnatter kommt in reich strukturierten Lebensräumen mit ei- nem Wechsel von Einzelbäumen, lockeren Gehölzgruppen sowie grasigen und vegeta- tionsfreien Flächen vor. Bevorzugt werden lockere und trockene Substrate wie Sand- böden oder besonnte Hanglagen mit Steinschutt und Felspartien. Ursprünglich besie- delte die wärmeliebende Art ausgedehnte Binnendünenbereiche entlang von Flüssen.
Heute lebt sie vor allem in Heidegebieten und trockenen Randbereichen von Mooren.
Im Bereich der Mittelgebirge befinden sich die Vorkommen vor allem in wärmebe- günstigten Hanglagen, wo Halbtrocken- und Trockenrasen, Geröllhalden, felsige Bö- schungen sowie aufgelockerte steinige Waldränder besiedelt werden. Sekundär nutzt die Art auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie Steinbrüche, alte Gemäu- er, südexponierte Straßenböschungen und Eisenbahndämme.
Aufgrund der im Plangebiet und angrenzend vorkommenden Strukturen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass diese Art im Plangebiet vorkommt.
Zauneidechse: Die Zauneidechse bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehöl- zen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Stand
orte mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden Bodenfeuchte bevor- zugt. Ursprünglich besiedelte die wärmeliebende Art ausgedehnte Binnendünen- und Uferbereiche entlang von Flüssen. Heute kommt sie vor allem in Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an sonnenexponierten Waldrändern, Feldrainen und Böschungen vor. Sekundär nutzt die Zauneidechse auch vom Menschen geschaf- fene Lebensräume wie Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder Industriebrachen. Im Winter verstecken sich die Tiere in frost- freien Verstecken (z.B. Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume), aber auch in selbst gegrabenen Quartieren.
Ähnlich wie bei der Schlingnatter kann auch ein Vorkommen der Zauneidechse im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden.
Säugetiere:
Fledermäuse:
Wasserfledermaus:
Die Wasserfledermaus ist eine Waldfledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil vorkommt. Als Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen. Dort jagen die Tiere in meist nur 5-20 cm Höhe über der Wasserober- fläche. Bisweilen werden auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen aufgesucht. Die individuellen Aktionsräume sind im Durchschnitt 49 ha groß, mit Kernjagdgebieten von nur 100-7.500 m². Die traditionell genutzten Jagdgebiete sind bis zu 8 km vom Quartier entfernt und werden über festgelegte Flugrouten entlang von markanten Landschaftsstrukturen erreicht. Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Baumhöhlen, wobei alte Fäulnis- oder Spechthöhlen in Ei- chen und Buchen bevorzugt werden. Seltener werden Spaltenquartiere oder Nistkäs- ten bezogen. Ab Mitte Juni bringen die Weibchen in größeren Kolonien mit 20-50 (max. 600) Tieren ihre Jungen zur Welt. Da sie oftmals mehrere Quartiere im Ver- bund nutzen und diese alle 2-3 Tage wechseln, ist ein großes Angebot geeigneter Baumhöhlen erforderlich. Die Männchen halten sich tagsüber in Baumquartieren, Bachverrohrungen, Tunneln oder in Stollen auf und schließen sich gelegentlich zu kleineren Kolonien zusammen.
Wenngleich im Plangebiet keine Eichen und Buchen entdeckt wurden, die von der Wasserfledermaus bevorzugt als essentielles Habitat (Sommerquartier) bevorzugt wird kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Wasserfledermaus auch Baumhöh- len weiterer Gehölzarten annimmt. Ferner bietet das Plangebiet dieser Art ein Nah- rungsrevier. Ein Vorkommen dieser Art ist im Plangebiet möglich.
Großes Mausohr: Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil leben. Die Jagdgebiete lie- gen meist in geschlossenen Waldgebieten. Bevorzugt werden Altersklassen-
Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luft- raum bis in 2 m Höhe (z.B. Buchenhallenwälder). Seltener werden auch andere Wald- typen oder kurzrasige Grünlandbereiche bejagt. Im langsamen Jagdflug werden Großinsekten (v.a. Laufkäfer) direkt am Boden oder in Bodennähe erbeutet. Die indi- viduellen Jagdgebiete der sehr standorttreuen Weibchen sind 30-35 ha groß. Sie lie- gen innerhalb eines Radius von meist 10 (max. 25) km um die Quartiere und werden über feste Flugrouten (z.B. lineare Landschaftselemente) erreicht. Die traditionell ge- nutzten Wochenstuben werden Anfang Mai bezogen und befinden sich auf warmen,
geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden. Die Standorte müssen frei von Zugluft und ohne Störungen sein.
Hinsichtlich der bevorzugten Lebensraumansprüche lässt sich feststellen, dass das Plangebiet aufgrund seiner strukturellen Ausprägung eher keine für das Große Maus- ohr gebräuchlichen Strukturen vorweist.
Kleine Bartfledermaus: Die im Sommer meist Gebäude bewohnende Kleine Bartfle- dermaus ist in strukturreichen Landschaften mit kleineren Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen zu finden. Bevorzugte Jagdgebiete sind linienhafte Struktu- relemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken. Seltener jagen die Tiere in Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern sowie im Siedlungsbereich in Parks, Gärten, Viehställen und unter Straßenlaternen. Die Beutejagd erfolgt in niedri- ger Höhe (1-6 m) entlang der Vegetation. Die individuellen Jagdreviere sind ca. 20 ha groß und liegen in einem Radius von bis zu 650 m (max. 2,8 km) um die Quartiere.
Sommerquartiere und Fortpflanzungsgemeinschaften von meist 20-70 Weibchen be- finden sich in warmen Spaltenquartieren und Hohlräumen an und in Gebäuden. Ge- nutzt werden enge Spalten zwischen Balken und Mauerwerk, Verschalungen, Dach- böden. Seltener werden Baumquartiere (z.B. Höhlen, abstehende Borke) oder Nist- kästen bewohnt.
Voraussichtlich wird das Plangebiet gemäß den bevorzugten Lebensraumstrukturen der Kleinen Bartfledermaus nicht als essentielles Habitat sondern allenfalls nur als Nahrungshabitat genutzt.
Großer Abendsegler: Der Große Abendsegler gilt als typische Waldfledermaus, da als Sommer- und Winterquartiere vor allem Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaf- ten genutzt werden. Als Jagdgebiete bevorzugt die Art offene Lebensräume, die ei- nen hindernisfreien Flug ermöglichen. In großen Höhen zwischen 10-50 m jagen die Tiere über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Einzelbäumen, Agrarflächen sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Die Jagdgebiete können weiter als 10 km von den Quartieren entfernt sein. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgesell- schaften befinden sich vorwiegend in Baumhöhlen, seltener auch in Fledermauskäs- ten. Die Wochenstubenkolonien der Weibchen befinden sich vor allem in Nordost- deutschland, Polen und Südschweden. In Nordrhein-Westfalen sind Wochenstuben noch eine Ausnahmeerscheinung.
Wenngleich der Bestand von essentiellen Lebenshabitaten im Plangebiet für den Gro- ßen Abendsegler noch nicht nachgewiesen wurden kann das Vorkommen dieser Art nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Rauhautfledermaus: Die Rauhautfledermaus gilt als eine typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt.
Besiedelt werden Laub- und Kiefernwälder, wobei Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse bevorzugt werden. Als Jagdgebiete werden vor allem insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht, wo die Tiere als Patrouillenjäger in 5-15 m Höhe kleine Fluginsekten erbeuten. Die individuellen Jagdgebiete sind durchschnittlich 18 ha groß und können in einem Radius von 6-7 (max. 12) km um die Quartiere liegen. Als Sommer- und Paarungsquartiere werden Spaltenverstecke an Bäumen bevorzugt, die meist im Wald oder an Waldrändern in Gewässernähe liegen. Genutzt werden auch Baumhöhlen, Fledermauskästen, Jagd- kanzeln, seltener auch Holzstapel oder waldnahe Gebäudequartiere. Die Wochenstu- benkolonien der Weibchen mit 50-200 Tieren befinden sich vor allem in Nordost- deutschland. In Nordrhein-Westfalen gibt es bislang nur eine Wochenstube.
Ähnlich wie bei dem Großen Abendsegler kann ein entsprechendes Vorkommen dieser Art im Plangebiet ebenfalls nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Zwergfledermaus: Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturrei- chen Landschaften, vor allem auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vorkom- men. Als Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden parkartige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufgesucht. Die Tiere jagen in 2-6 (max. 20) m Höhe im freien Luft- raum oft entlang von Waldrändern, Hecken und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete sind durchschnittlich 19 ha groß und können in einem Radius von 50 m bis zu 2,5 km um die Quartiere liegen. Als Sommerquartiere und Wochenstuben werden fast aus- schließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden aufgesucht. Genutzt werden Hohl- räume unter Dachpfannen, Flachdächern, hinter Wandverkleidungen, in Mauerspalten oder auf Dachböden. Baumquartiere sowie Nistkästen werden ebenfalls bewohnt.
Ein Vorkommen dieser Art ist innerhalb des Plangebietes durch aus möglich.
Zweifarbfledermaus: Die Zweifarbfledermaus ist eine Felsfledermaus, die ursprünglich felsreiche Waldgebiete besiedelt. Ersatzweise werden auch Gebäude bewohnt. Geeig- nete Jagdgebiete sind strukturreiche Landschaften mit Grünlandflächen und einem hohen Wald- und Gewässeranteil im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich. Dort fliegen die Tiere meist in großen Höhen zwischen 10-40 m. Die Reproduktionsgebiete liegen außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Hier beziehen die Kolonien zwischen Ende April/Anfang Mai und Ende Juli/Anfang August vor allem Spaltenverstecke an und in niedrigeren Gebäuden. Viele Männchen halten sich teilweise auch im Sommer in den Überwinterungs- und Durchzugsgebieten auf, wo sie oftmals sehr hohe Gebäude (z.B. Hochhäuser in Innenstädten) als Balz- und Winterquartiere nutzen.
Voraussichtlich wird sich diese Art nicht im Plangebiet aufhalten, da die bevorzugten Lebensraumstrukturen überwiegend fehlen.
Vögel:
Hinsichtlich der im Plangebiet und angrenzend vorherrschenden Biotoptypen kann das Vor- kommen folgender Arten aufgrund der entsprechend bevorzugten Habitatansprüche bzw.
fehlender essentieller Strukturen gänzlich ausgeschlossen werden:
Bekassine
Eisvogel
Feldschwirl
Feldsperling
Flussregenpfeiffer
Graureiher
Grauspecht
Heidelerche
Mehlschwalbe
Rauchschwalbe
Schwarzspecht
Tafelente
Turteltaube
Uferschwalbe
Wachtel
Waldkauz
Waldschnepfe
Für die nachfolgenden Arten bietet das Plangebiet keine essentiellen Lebensraumstrukturen.
Dennoch eignet sich das Plangebiet für die betrachteten Arten als potentielles Teilhabitat in Form eines Nahrungsreviers.
Baumfalke
Habicht
Mäusebussard
Pirol
Schleiereule
Sperber
Turmfalke
Wespenbussard
Resultierend aus dem verbleibenden Arteninventars der Avifauna kommen für das Plangebiet teilweise Greifvögel sowie bodenbrütende Arten in Betracht, die den Eingriffsbereich durch aus als essentielles Habitat nutzen könnten. Das Vorhaben findet außerhalb der gesetzlich geregelten Vogelbrutzeit gemäß § 64 LG NW statt. Damit werden von vornherein für die Avifauna Tatverbotsbestände hinsichtlich möglicher Verletzungen oder der Tötung nach § 44 BNatSchG vermieden und in der nachfolgenden Prognose vorausgesetzt.
Baumpieper: Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Lebens- räume sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Bra- chen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt. Dichte Wälder und sehr schattige Standorte werden dagegen gemieden. Brutreviere können eine Größe von 0,15 bis über 2,5 Hektar erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über 8 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Bü- schen angelegt.
Entsprechend den bevorzugten Lebensraumbedingungen kann das Plangebiet als es- sentielles Habitat (Brutplatz) genutzt werden. Ein Vorkommen kann nicht ausge- schlossen werden.
Feldlerche: Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 Hektar groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu 5 Brutpaaren auf 10 Hektar.
Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde angelegt.
Den vorstehen Habitatansprüchen der Feldlerche zu Folge bietet das Plangebiet ge- eignete Strukturen (Brutplatz). Daher ist davon auszugehen, dass die Art das Plange- biet ebenfalls als essentielles Habitat nutzen könnte.
Gartenrotschwanz: Früher kam der Gartenrotschwanz häufig in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern vor. Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen in Nordrhein-Westfalen auf die Randbereiche von größeren Heideland- schaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche bevorzugt der Garten- rotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Das Nest wird meist in Halb- höhlen in 2-3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum Beispiel in alten Obstbäumen oder Kopfweiden.
Die Habitatstrukturen des Plangebietes entsprechen überwiegend den bevorzugten Lebensraumansprüchen des Gartenrotschwanzes. Insbesondere der Gehölzbestand könnte über entsprechende Strukturbestandteile verfügen.
Kleinspecht: Kleinspechte sind in Nordrhein-Westfalen als Stand- und Strichvogel das ganze Jahr über zu beobachten. Vor allem im Herbst sind die Tiere auch abseits der Brutgebiete zu finden. Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten, geschlossenen Wäldern kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgär- ten mit altem Baumbestand. Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,3-2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Die Nisthöhle wird in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden) angelegt.
Wenngleich die bevorzugten Lebensräume weitgehend nicht den Gegebenheiten im Plangebiet entsprechen so könnte diese Art jedoch den Gehölzbestand zur Fortpflan- zung nutzen
Kuckuck: Den Kuckuck kann man in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parkland- schaften, Heide- und Moorgebieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen antreffen. Der Kuckuck ist ein Brutschmarotzer. Das Weibchen legt jeweils ein Ei in ein fremdes Nest von bestimmten Singvogelarten. Bevorzugte Wirte sind Teich- und Sumpfrohsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rot- kehlchen sowie Grasmücken, Pieper und Rotschwänze
Da die Lebensraumbedingen im Eingriffsbereich auch dem Kuckuck geeignete Struk- turen bieten könnte auch diese im Plangebiet vorhanden sein.
Nachtigall: Die Nachtigall besiedelt gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäl- dern, Feldgehölze, Gebüsche, Hecken sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme.
Dabei sucht sie die Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen. Eine ausgeprägte Krautschicht ist vor allem für die Nestanlage, zur Nahrungssuche und für die Aufzucht der Jungen wichtig. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 0,2-2 ha erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über 10 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bo- dennähe in dichtem Gestrüpp angelegt.
Für die Nachtigall bietet der Eingriffsbereich ebenfalls zur Fortpflanzung und zur Nah- rungsaufnahme geeignete Lebensraumstrukturen.
Neuntöter: Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, tro- ckene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Die Brutreviere sind 1-6 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 2 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen, gerne in Dornsträuchern angelegt.
Für den Neuntöter bietet das Plangebiet einerseits ein reichhaltiges Nahrungsange- bot. Ferner findet diese Art innerhalb der großflächigen Brombeergebüsche geeignete Bedingungen für das Brutgeschäft.
Schwarzkehlchen: Der Lebensraum des Schwarzkehlchens sind magere Offenlandbe- reiche mit kleinen Gebüschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben.
Besiedelt werden Grünlandflächen, Moore und Heiden sowie Brach- und Ruderalflä- chen. Wichtige Habitatbestandteile sind höhere Einzelstrukturen als Sitz- und Sing- warte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen zum Nahrungserwerb. Ein Brut- revier ist 0,5-2 ha groß, bei Siedlungsdichten von über 1 Brutpaar auf 10 ha. Das Nest wird bodennah in einer kleinen Vertiefung angelegt.
Ähnlich wie der Neuntöter findet auch das Schwarzkehlchen im Plangebiet geeignete Lebensraumbedingungen zur Nahrungsaufnahme und für das Brutgeschäft.
Waldohreule: Als Lebensraum bevorzugt die Waldohreule halboffene Parklandschaf- ten mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Darüber hinaus
kommt sie auch im Siedlungsbereich in Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungs- rändern vor. Im Winterhalbjahr kommen Waldohreulen oftmals an gemeinsam ge- nutzten Schlafplätzen zusammen. Als Jagdgebiete werden strukturreiche Offenland- bereiche sowie größere Waldlichtungen aufgesucht. In grünlandarmen Bördeland- schaften sowie in größeren geschlossenen Waldgebieten erreicht sie nur geringe Siedlungsdichten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 20-100 ha erreichen. Als Nistplatz werden alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäu- sebussard, Ringeltaube) genutzt. Bezüglich der artspezifischen Lebensraumansprüche der Waldohreule bieten auch hier die vorhandenen örtlichen Strukturen entsprechend geeignete Habitatstrukturen.
Fazit:
Nach Abgleich der örtlichen Lebensraumstrukturen mit den Habitatansprüchen des potentiell im Plangebiet vorkommenden Artenbestandes lässt sich feststellen, dass das Plangebiet durchaus über Bestandteile, Räumlichkeiten und Gegebenheiten verfügt, die für den vorste- hend aufgeführten Artenbestand essentiell sind.
Resultierend aus diesem Sachverhalt kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Eingriffs- gebiet planungsrelevante Tierarten beherbergt.
Die nördliche gleich strukturierte Sukzessionsfläche ist um ein Vielfaches größer als das Plan- gebiet. In diesem Gebiet sind geeignete Ausweichbiotope vorhanden, in denen ggf. die Anla- ge entsprechender Ersatz-, Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen im Zuge vorgezoge- ner Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Es wird eine vertiefende Artenschutzprüfung der Stufe II empfohlen, um mögliche Verbots- tatbestände gemäß § 42 BNatSchG im Rahmen des Planvorhabens auszuschließen.
Köln, den 01. August 2013 Pulheim, den 14.10. 2019 Ls /Tc
Anhang:
Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5008
(Zur erweiterten Auswahl planungsrelevanter Arten für das Messtischblatt 5008 nach Lebensraumtypen) Auflistung der erweiterten Auswahl planungsrelevanter Arten in den Lebensraumtypen , Kleingehölze, Al- leen, Bäume,
Gebüsche, Hecken, Vegetationsarme oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Gebäude, - Halden, Aufschüttungen.
Art Status
Erhal- tungszu-
stand
Erhal- tungszu-
stand Bemer mer- kung
KlGe- hoel oVe
g Sae u Gae
rt Mag W Hal in NRW d
(KON)
in NRW (ATL) Wissen-
schaftli- cher Name
Deutscher
Name
Säugetiere Myotis
daubentonii
Wasserfle- dermaus
Art vorhan-
den G G X X (X)
Myotis myo-
tis Großes
Mausohr
Art vorhan-
den U U X (X) X
Myotis mys-
tacinus Kleine Bart- fledermaus
Art vorhan-
den G G XX (X) XX
Nyctalus noctula
Großer Abendseg- ler
Art vorhan-
den U G WS/W
Q (X) (X) X (X) (X) Pipistrellus
nathusii Rauhhaut- fledermaus
Art vorhan-
den G G
Pipistrellus
pipistrellus Zwergfle- dermaus
Art vorhan-
den G G XX XX (X)
Vespertilio
murinus Zweifarb- fledermaus
Art vorhan-
den G G (X) X (X)
Vögel Accipiter
gentilis Habicht sicher
brütend G G X X (X) (X)
Accipiter
nisus Sperber sicher
brütend G G X X X (X) (X)
Alauda ar-
vensis Feldlerche sicher
brütend X XX
Alcedo at-
this Eisvogel sicher
brütend G G XX (X)
Anthus trivi-
alis Baumpieper sicher
brütend X (X) X
Ardea cine-
rea Graureiher sicher
brütend G G X X
Asio otus Waldohreu-
le sicher
brütend G G XX (X) X (X)
Aythya feri-
na Tafelente Durch-
zügler G G (X)
Buteo buteo Mäusebus-
sard sicher
brütend G G X X (X) (X)
Charadrius
dubius Flussregen-
pfeifer sicher
brütend U U XX
Coturnix
coturnix Wachtel sicher
brütend U U XX (X)
Cuculus
canorus Kuckuck sicher
brütend X X (X) X
Delichon
urbica Mehl-
schwalbe sicher
brütend G↓ G↓ X X (X) (X)
Dryobates
minor Kleinspecht sicher
brütend G G X X (X)
Dryocopus
martius Schwarz-
specht sicher
brütend G G X X (X)
Falco sub-
buteo Baumfalke sicher
brütend U U X X
Falco tin-
nunculus Turmfalke sicher
brütend G G X X X (X) (X)
Gallinago
gallinago Bekassine sicher
brütend S S XX
Hirundo
rustica Rauch-
schwalbe sicher
brütend G↓ G↓ X X X (X)
Lanius collu-
rio Neuntöter sicher
brütend G U XX X X
Locustella
naevia Feldschwirl sicher
brütend G G XX XX X
Lullula arbo-
rea Heidelerche sicher
brütend U U X XX (X)
Luscinia megarhyn-
chos Nachtigall sicher
brütend G G XX X X (X)
Oriolus orio-
lus Pirol sicher
brütend U↓ U↓ X X
Passer mon-
tanus Feldsper-
ling sicher
brütend X X X X (X)
Pernis
apivorus Wespen-
bussard sicher
brütend U U X X X
Phoenicurus
phoenicurus Gartenrot-
schwanz sicher
brütend U↓ U↓ X X X
Picus canus Grauspecht sicher
brütend U↓ U↓ (X) (X)
Riparia ripa-
ria Ufer-
schwalbe sicher
brütend G G XX (X)
Saxicola
rubicola Schwarz-
kehlchen sicher
brütend U U X XX (X)
Scolopax
rusticola Wald-
schnepfe sicher
brütend X
Streptopelia
turtur Turteltaube sicher
brütend U↓ U↓ XX (X) (X)
Strix aluco Waldkauz sicher
brütend G G X (X) X (X)
Tyto alba Schleiereu-
le sicher
brütend G G X XX X X
Vanellus
vanellus Kiebitz sicher
brütend G G (X)
Amphibien Alytes obs-
tetricans Geburtshel- ferkröte
Art vorhan-
den U U X (X) X X
Bombina
variegata Gelbbauch- unke
Art vorhan-
den S S X X (X) XX
Bufo cala-
mita Kreuzkröte Art vorhan-
den U U X (X) XX X XX
Bufo viridis Wechsel- kröte
Art vorhan-
den U X (X) XX XX
Rana les- sonae
Kleiner Wasser- frosch
Art vorhan-
den G G (X) X (X)
Triturus
cristatus Kamm- molch
Art vorhan-
den U G X (X) (X) X X
Reptilien Coronella
austriaca Schlingnat- ter
Art vorhan-
den U U X (X) X X X
Lacerta
agilis Zau- neidechse
Art vorhan-
den G↓ G↓ X (X) XX X X X
Erhaltungs-
status: günstig
Tendenz Erhal- tungssta-
tus
ungüns-
tig
verschlech schlech-
ternd ↓
schlecht Verbes-
sernd ↑
Quelle: LANUV – Infosystem – Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/5008 Abruf: 01.08.2013