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Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 6130 - Alte Marktstraße - Offenlage

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Academic year: 2022

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"#'*! In „normalen“ Jah- ren wären sie in diesen Tagen unterwegs, gerade am heutigen 6. Januar, an dem mit dem Drei- königsfest an die drei Weisen er- innert wird, die vor mehr als 200 Jahren dem Stern zur Krippe in Bethlehem folgten. Doch die Sternsinger, die auf den Spuren der Sterndeuter von damals den Segen zu den Menschen nach Hause bringen und für Kinder- hilfsprojekte in aller Welt sam- meln, haben in diesem Corona- Jahr keine Chance, dies persön- lich mit Gesang an den Haustü- ren zu tun. Untätig sind sie des- halb aber nicht. Im Gegenteil.

„Die Welt braucht eine frohe Botschaft“, sagt Johanna Pütz vomJugendverbandderKatholi- schen Jungen Gemeinde (KJG) in Moitzfeld und hat mit ihren Mit- streitern der Gemeinde St. Jo- seph in Moitzfeld kreativ eine Lösung gefunden, den Segen in die Häuser zu bringen. „Wir set- zen auf das kontaktlose Stern- singen“, sagt sie. „Unsere Stern- singer werden am Samstag, 9. Ja-

nuar,denSegenkontaktlosindie Briefkästen der Moitzfelder Haushalte werfen.“ Ebenso wer- den dies in den kommenden Ta- gen Sternsinger in Bensberg ma- chen und haben dies bis gestern die Sternsinger in Refrath getan.

In Moitzfeld gebe es am kom- menden Samstag zudem von zehn bis 17 Uhr eine Segenssta- tion in der Moitzfelder Kirche, an der man sich einen Segen ab- holen und direkt vor Ort auch spenden könne, so Johanna Pütz. Auch im Moitzfelder Su- permarkt Hetzenegger stehe ei- ne Spendenbüchse.

!'+- $%* 1-& "(%' Einen virtuellen Sternsingerse- gengibtesobendrein.Eineigens aufgenommenes Video ist auf der Internetseite der KJG Moitz- feld (www.kjg-moitzfeld.de) zu finden. Wie in Moitzfeld haben auch andere Gemeinden eine virtuelle Spendenseite auf der Internetseite des Kindermissi- onswerks „Die Sternsinger“

(www.sternsinger.de) einge- richtet, abzurufen über die Post- leitzahl des eigenen Wohnorts

oder über einen Link auf den In- ternetseiten der jeweiligen Kir- chengemeinde. Auf der Seite der Gladbacher Stadtpfarrei St. Lau- rentius findet sich obendrein ein Videogruß der Sternsinger (www.laurentius-gl.de) ebenso wie in den Kirchengemeinden in Paffrath, Schildgen und Hand.

In St. Laurentius soll Haus- halten, die sich für den Besuch der Sternsinger angemeldet ha- ben, der Segen übermittelt wer- den. In Rösrath werden statt der zunächst angekündigten Prä- senzbesuche die Segenssprüche ausschließlich kontaktlos zuge- stellt (Anmeldung: 0 22 05/

23 24) und noch ein Internetvi- deo produziert (www.katholi- sche-kirche-roesrath.de).

EinFilmvonSternsingern,die stellvertretend für alle Häuser imPfarrverbandOverathdenSe- genzurKrippeinderMarialinde- nerKirchebringen,istaufderIn- ternetseitedesPfarrverbandsim SüdendesKreisgebietszufinden (www.pfarrverband-overath.de) samt Hinweis auf die Spenden- boxen in den Kirchen, in denen ebenfalls die Aufkleber mit den

Segenssprüchen für die Haustü- ren ausliegen. Wie in Overath besuchen auch in Odenthal die Sternsinger statt der Haustüren die Gottesdienste, um im An- schlussGeldzusammelnundSe- genssprüche zu verteilen. Ein weiterer Termin ist in Odenthal amSamstag,9.Januar,von10bis 13 Uhr vor dem Rewe-Markt im Ortszentrum geplant.

Ein Video engagierter Stern- singer ist wie berichtet auch auf der Internetseite der Kürtener KirchengemeindeSt.Marienun- terdemStichwort„Aktuelles“zu finden inklusive Wegen der Spendenübermittlung (www.st- marien-kuerten.de). In Kürten, wo die „Aktion Dreikönigssin- gen“unddasProjektClavedeSol in Brasilien unterstützt werden, haben die Verantwortlichen

„Päckchen“ zusammengestellt mit einem Informationsheft, Se- gensaufkleber „20*C+M+B*21 – Christus, segne dieses Haus“

und Spendentütchen.

So oder so versuchen die Sternsinger in diesem Jahr auf noch mehr Wegen die Menschen in der Region zu erreichen.

Der Segen kommt per Video

Auch über Briefkasteneinwürfe versuchen Sternsinger die Menschen zuerreichen

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Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 6130 – Alte Marktstraße – Bekanntmachung des Beschlusses zur Offenlage

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Auf- stellung des

vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6130 – Alte Marktstraße – unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) fortzusetzen.

II. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist der

vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6130 – Alte Marktstraße – mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für 23 Einfamilienhäuser, ein Mehrfamilienhaus sowie eine öffentli- che Spielfläche im Nordwesten von Refrath geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Norden durch die Alte Marktstraße, im Osten durch angrenzende Wohn- bebauung, im Süden durch den Kirchfelder Bach und im Westen durch eine Waldfläche begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Planungsausschusses werden hiermit öffent- lich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begrün- dung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszu- legen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen be- schränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Glad- bach für die Öffentlichkeit kann eine solche Einsichtnahmemöglichkeit nicht im üblichen Umfang gewährleistet werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren wäh- rend der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) können die Planunterlagen deshalb

vom14.01.2021bis zum26.02.2021 online unter der Internetadresse

https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Innerhalb dieses Zeitraums besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätz- liches Informationsangebot. Auf Anfrage können die Planunterlagen von der Stadt Bergisch Gladbach als Papierausdruck oder auf CD oder USB-Stick per Post zugeschickt werden.

Darüber hinaus kann eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterla- gen im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten erfolgen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags mon-tags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies ist pandemiebedingt nurnach vor- heriger individueller Terminabstimmungbei der Stadtverwal-tung Bergisch Gladbach möglich. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der öffentli- chen Auslegung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1515. Bei inhaltlichen Fragen zum Entwurf des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Desiree.Frei@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1206.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planungsab- sichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtpla- nung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14- 1206) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspxveröffentlicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ge- mäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung im Sin- ne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unbe- rücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:

https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung.aspxzum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 17.12.2020 ____________________

Frank Stein Bürgermeister

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Referenzen

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