Gemeinde: Leingarten Gemarkung: Großgartach
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften
Aufstellung in beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
„ Gesundheitszentrum Brühl “
Begründung mit Nachtrag
Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von Großgartach, gegenüber dem Bahnhof,
nördlich der Bahngleise. Das Plangebiet wird im Norden von der Grün- und Kleingartenanlage
entlang des Leinbachs, im Osten vom Gelände der Flüchtlingsunterkunft, im Süden von den
Bahngleisen und im Westen von der bestehenden Stellplatzanlage begrenzt. Es umfasst Teile
des Flurstücks 586. (vgl. nachstehenden Übersichtsplan)
Gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Im Plangebiet ist die Errichtung eines 4-geschossigen Geschäftshauses als Gesundheitszentrum geplant. Das Gebäude soll verschiedene Arztpraxen sowie ergänzende medizinische Nutzungen wie beispielsweise eine Praxis für Physiotherapie, eine Apotheke und ein Sanitätsfachgeschäft beherbergen. Im Erdgeschoss ist außerdem ein Café mit Freiterrasse geplant.
Da durch die geplante Nutzung ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Leingarten entsteht, hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
3. Planerische Vorgaben
Im aktuell laufenden Fortschreibungsverfahren des Flächennutzungsplans sind die Flächen bereits als Sonderbauflächen dargestellt.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist das Plangebiet nicht überplant. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt derzeit gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
4. Topografie, momentane Nutzung
Es handelt sich um eine relativ ebene, geschotterte Fläche, auf der teilweise verschiedene Baumaterialien gelagert werden. Im Westen befindet sich ein Lagergebäude, das zur Umsetzung des Vorhabens abgebrochen werden soll.
5. Städtebauliche Zielsetzung und Planung
Mit dem Bebauungsplan sollen, entsprechend des zu Grunde liegenden Vorhaben- und Erschließungsplans, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines 4- geschossigen Geschäftshauses als Gesundheitszentrum mit verschiedenen Arztpraxen und ergänzenden medizinischen Einrichtungen sowie eines Cafés mit Außenbewirtschaftung geschaffen werden. Die Einrichtung dient der Sicherung der medizinischen Versorgung in Leingarten.
Es erfolgt die Festsetzung eines Sondergebiets mit dem Nutzungszweck
„Gesundheitszentrum“ . Zulässig ist die Umsetzung eines Gesundheitszentrums gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan (vgl. Anlagen der Begründung).
Der Bebauungsplan setzt die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,8 fest, was gem. § 17 BauNVO der Obergrenze für ein sonstiges Sondergebiet entspricht. Die Gebäudehöhe wird durch die Angabe eines höchsten Gebäudepunkts (HGP) in Normalnullhöhe festgesetzt.
Bezogen auf die, ebenfalls in Normalnull, festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) wird so eine viergeschossige Bebauung ermöglicht.
Unter Berücksichtigung des geplanten Vorhabens wird eine von § 22 (1) BauNVO abweichende Bauweise festgesetzt. Zulässig sind Einzelhäuser mit seitlichen Grenzabständen im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung. Die maximale Gebäudelänge wird durch die in Form eines Baufensters festgesetzten Baugrenzen beschränkt.
Auf dem Baugrundstück werden westlich des Gebäudes ca. 75 Stellplätze angeboten, die Zufahrt zum Plangebiet und den Stellplätzen erfolgt von der Eppinger Straße aus.
Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden Vorgaben zur Dachgestaltung, zu
Werbeanlagen und zu Einfriedungen getroffen. Entsprechend der Projektplanung wird die
Anschlusses an die Eppinger Straße.
6. Ver- und Entsorgung
Die Versorgung ist durch den Anschluss an die bestehenden Infrastruktureinrichtungen sicherzustellen.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das unbelastete Niederschlagswasser soll in den Leinbach eingeleitet werden. Die Anforderungen an Rückhaltung und Drosselung sind im Rahmen der erforderlichen wasserschutzrechtlichen Genehmigung zu klären.
7. Planstatistik
Gesamtfläche des Plangebietes ca. 41 Ar
Sondergebiet „Gesundheitszentrum“ (SO) ca. 14 Ar
Öffentliche Verkehrsfläche (inkl. Verkehrsgrün) ca. 27 Ar
8. Auswirkungen der Planung/ Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, bei der vorhandene Bauflächen einer gemäßigten Nachverdichtung zugeführt werden. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen Grundfläche nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB sind mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO von ca. 3.900 m² deutlich erfüllt.
Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bestehen nicht.
Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bedürfen, wird nicht begründet. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich sind nicht notwendig, weil Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
Artenschutz: Mit dem Bebauungsplan wird eine Einschätzung zum besonderen Artenschutz vorgelegt, die zum Ergebnis kommt, dass bezüglich der Vögel und der Fledermäuse keine Konflikte im Sinne von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz entstehen.
Bezüglich der Zauneidechse konnte bei einer ersten Begehung festgestellt werden, dass im Bereich der Bahngleise und auf der Schotterfläche keine Eidechsenvorkommen zu erwarten sind. Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnte jedoch nicht sicher festgestellt werden, ob es in der Böschung zum angrenzenden Radweg Zauneidechsen gibt. Es wurden deshalb bei geeigneter Witterung 2 weitere Begehungen durchgeführt. Bei beiden Begehungen gab es keine Nach- oder Hinweise auf Zauneidechsen. Aufgrund beider Begehungen kann davon ausgegangen werden, dass Zauneidechsen hier nicht vorkommen. Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.
Die „Einschätzung zum besonderen Artenschutz“, gefertigt durch das Ingenieurbüro für
Umweltplanung in Mosbach, ist der Begründung als Anlage beigefügt.
Untergruppenbach, den 17.05.2019 / 18.07.2019 Käser Ingenieure
Anlagen der Begründung:
Einschätzung zum besonderen Artenschutz
bearbeitet durch:
Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon
Am Henschelberg 26 74821 Mosbach
Vorhaben- und Erschließungsplan
bearbeitet durch:
Zapf Gewerbebau GmbH
Oberer Renngrund 34
74889 Sinsheim
Gemeinde: Leingarten Gemarkung: Großgartach
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gesundheitszentrum Brühl“ Nachtrag der Begründung Eingegangene Anregungen anlässlich der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung von 31.05.2019 bis 01.07.2019:
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats
1. Gemeinde Nordheim vom 21.05.2019
Nordheim hat keine Anregungen vorzutragen. Ich wünsche gutes und vor allem reibungsloses Gelingen des Verfahrens.
Kenntnisnahme.
2. terranets BW GmbH vom 21.05.2019
Im Geltungsbereich des oben genannten Bebauungsplanes liegen keine Anlagen der terranets bw GmbH, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.
Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich.
Kenntnisnahme.
3. Syna GmbH vom 22.05.2019
Die Syna GmbH ist seit dem 01.01.2019 nicht mehr der Netzbetreiber
in der Gemeinde Leingarten. Bitte wenden Sie sich an die ZEAG. Kenntnisnahme.
4. Netze BW GmbH vom 22.05.2019
Im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes unterhalten bzw.
planen wir keine elektrischen Anlagen. Wir haben daher zum Bebauungsplan keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen.
Kenntnisnahme.
5. Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
vom 23.05.2019
Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 21. Mai 2019 wird mitgeteilt, dass seitens der IHK keine Anregungen oder Bedenken bestehen.
Kenntnisnahme.
6. Handwerkskammer Heilbronn- Franken
vom 23.05.2019
Gegen den im Betreff genannten Bebauungsplan werden von Seiten
der Handwerkskammer keine Bedenken erhoben. Kenntnisnahme.
7. Zweckverband Bodensee- Wasserversorgung
vom 24.05.2019
Im Bereich dieser Maßnahme befinden sich weder vorhandene noch geplante Anlagen der BWV. Es werden daher keine Bedenken erhoben.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
Kenntnisnahme.
8. Polizeipräsidium Heilbronn vom 31.05.2019
Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Die gepl. Stellplätze sind mit der vorgesehen Bemaßung aus hiesiger Sicht ausreichend breit.
Kenntnisnahme.
Hinsichtlich des Versorgungs- und Besucherverkehrs - insbesondere im Zuge der Eppinger Straße / Bahnhofstraße - wird davon ausgegangen, dass hier eine „Verteilung" über den gesamten Tag stattfindet und somit die Zunahme des Verkehrsaufkommens während den Hauptverkehrszeiten moderat ausfällt.
Kenntnisnahme.
9. Netzgesellschaft Heilbronn- Franken mbH
vom 31.05.2019
Für die geplante Nutzung des Areals als Gesundheitszentrum mit Arztpraxen und ergänzenden medizinischen Einrichtungen sowie einem Café ist mit einem erhöhten Bedarf an elektrischer Energie zu rechnen. Um diese bereitstellen zu können, ist die Errichtung einer Transformatorenstation erforderlich. Hierfür wird eine Grundfläche von ca. 4m x 6m benötigt. Einen möglichen Standort haben wir im beiliegenden Plan gekennzeichnet.
Wir bitten um Beteiligung an der weiteren Planung.
Kenntnisnahme. Der genaue Standort der erforderlichen Transformatorenstation wird mit der Netzgesellschaft Heilbronn- Franken abgestimmt.
10. Amprion GmbH Dortmund vom 03.06.2019
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Kenntnisnahme.
11. Regionalverband Heilbronn- Franken
vom 11.06.2019
Vielen Dank für die Beteiligung an dem o.g. Verfahren. Wir kommen mit Blick auf den geltenden Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 hierbei zu folgender Einschätzung.
Im Bereich des Plangebietes verläuft eine Trasse für Ferngasleitungen (VRG) nach Plansatz 4.2.2.3. Wir bitten um eine
Abstimmung mit dem zuständigen
Leitungsbetreiber/Energieversorger (Leitung der HNVG: im Radweg siehe Stellungnahme HNVG). Sofern dieser der Planung zustimmt sehen wir eine Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung als gegeben an.
Kenntnisnahme. Die HNVG wurde am Verfahren beteiligt (vgl.
Stellungnahme Nr. 12). Von Seiten der HNVG werden keine Bedenken vorgebracht.
Wir bitten um Beteiligung im weiteren Verlauf dieses Verfahrens sowie gemäß 5 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB um Mitteilung des Abwägungsergebnisses zu den von uns vorgebrachten Anregungen.
Kenntnisnahme.
Außerdem bitten wir um Mitteilung der Rechtsverbindlichkeit der Planung unter Benennung der Planbezeichnung, des Datums und Übersendung einer Planzeichnung, gerne auch in digitaler Form. Die
Kenntnisnahme. Der Regionalverband erhält eine digitale Fertigung des Bebauungsplans.
12. Heilbronner-Versorgungs-GmbH vom 13.06.2019
Nach Prüfung der uns mit dem o. g. Schreiben zugegangenen Planunterlagen nehmen wir zum Bebauungsplan
„Gesundheitszentrum Brühl", wie folgt, Stellung:
Bebauungsplan
Die Versorgung mit Gas ist gesichert. Der Anschluss des Gebietes an die Gasversorgung kann von „im Brühl" erfolgen.
Die Lage der Gashochdruckleitungen sowie der Steuer- und Messkabel ist aus beiliegendem Planausschnitt zu ersehen.
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
Allgemein
Die innerhalb des Bebauungsplans geplanten Straßen sind so breit auszulegen, dass allen Ver- und Entsorgungsträger für Ihre Anlagen, unter Einhaltung der entsprechenden Abstände, ausreichend Raum zur Verfügung steht.
Generell ist ein Abstand unserer Anlagen von mindestens 0,4 m zu anderen Leitungsträgern und zu Pflanzungen von 2,5 m einzuhalten.
Kenntnisnahme und Beachtung bei der Erschließungsplanung und der Bauausführung.
Sollten Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Netzingenieur, Herr Gniffke, unter 0 71 31/56 25 11, Handy 01 72/6 68 96 84, E-Mail: s.gniffke@hnvg.de, jederzeit gerne zur Verfügung.
13. Unitymedia BW GmbH Kassel vom 18.06.2019
Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten.
Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird.
Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere obenstehende Vorgangsnummer an.
Kenntnisnahme.
14. Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
vom 24.06.2019
Bereits im Rahmen der Bauantragstellung sind wir auf das Vorhaben aufmerksam geworden. Nach Auskunft der Gemeinde Leingarten laufen das Bebauungsplanverfahren und der Bauantrag parallel.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen haben wir festgestellt, dass die Fläche, die an uns verpachtet wurde, direkt an das Baugrundstück angrenzt.
Die AVG ist Infrastrukturbetreiber der Bahnanlagen im Bf. Leingarten.
Der laufende Bahnbetrieb einschließlich Güterverkehr sowie die baulichen und betrieblichen Maßnahmen für die Instandhaltung der Bahnanlagen einschließlich des Güterumschlages Straße — Schiene machen es zwingend erforderlich, dass die AVG jederzeit und uneingeschränkten Zugang zu den Gleisanlagen erhält. Daraus ergeben sich folgende Auflagen, die eingehalten werden müssen:
1) Die baulichen Anlagen des Plangebietes, die an die Bahnfläche angrenzen, sind baulich so herzustellen, dass der Bahnbetrieb einschließlich des Güterumschlages zwischen Straße und Bahn jederzeit und uneingeschränkt weiterhin aufrecht erhalten bleibt.
Dazu ist die Haupterschließungsstraße von der Eppinger Straße bis zum Wendehammer beim Gesundheitszentrum so auszuführen, dass LKW mit Anhänger hier ein- und ausfahren können, die Gleisanlagen erreichen können sowie im Wendehammer wenden können.
In Ausnahmefällen müssen auch Schwerlast-Tieflader bzw.
Sattelzüge zum Güterumschlag fahren können. Die Straße ist dementsprechend zu dimensionieren und hinsichtlich der Schleppkurven so auszuführen, dass sie die bahnparallelen Umschlagflächen erreichen und wieder abfahren können.
Den von der AVG vorgebrachten Forderungen in Bezug auf die Entlademöglichkeit kann nicht entsprochen werden.
Bei dem Flst. 586, Gemarkung Großgartach handelt es sich um ehemaliges Bahngelände, welches im Jahr 2003 an die Gemeinde Leingarten veräußert wurde.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung wurde von der Deutschen Bahn eine Entbehrlichkeitsprüfung durchgeführt und mit Freistellungsbescheid vom 21.12.2006 durch das Eisenbahn- Bundesamt bestätigt.
In dem Bescheid wird zweifelsfrei dargelegt, dass diese Fläche früher als Ladestraße zur Güterabfertigung diente und dass „die Freistellungsfläche nicht mehr länger für Bahnbetriebszwecke benötigt wird“.
Die von der AVG vorgebrachten Forderungen in Bezug auf die Zugänglichkeit und baulichen Anforderungen werden daher zurückgewiesen.
Es handelt sich um ein fiskalisches Grundstück der Gemeinde Leingarten, welches ohne eine zivilrechtliche oder dingliche Einigung nicht von Dritten genutzt werden kann. Die umfasst auch eine Nutzung durch die AVG zu betrieblichen Zwecken.
2) Die Gleisanlagen der AVG müssen im Regelfall über die Straßenfläche vor dem Gesundheitszentrum auf voller Länge (ca.
100 m) erreichbar sein.
Dazu ist die Gradiente bzw. die Höhe der Straße so zu planen, dass ein höhengleicher Übergang zur Ladefläche parallel zum Gleis 3 entsteht. Absätze, Rampen oder Bordsteine sind zu vermeiden, bestenfalls können Rundborde mit maximal 4 cm Anschlag vorgesehen werden. Auch Beleuchtungsmaste o.dgl. sind hier nicht vorzusehen. Der Plan ist dahingehend zu ändern! Bauliche Anlagen der Gemeinde dürfen nicht auf der Pachtfläche der AVG errichtet werden. Wir empfehlen dringend eine enge planerische Abstimmung zwischen der Gemeinde und der AVG. Ihr Ansprechpartner ist Herr Leis, Leiter der Bahnmeisterei Menzingen: Tel. 07 21 / 61 0763 30.
Das Gelände ist unabhängig der rechtlichen Verhältnisse nicht mit großen LKW oder Schwertransportern erreichbar. Nördlich des Grundstücks befindet sich der Leinbach, der über eine Brücke in der Eppinger Straße gequert werden muss. Diese Brücke ist nicht für den Schwertransport ausgelegt. An der südlichen Abfahrt im Bereich Eppinger Straße / Heilbronner Straße befindet sich ein Kreisverkehr, der ebenfalls nicht mit größeren Fahrzeugen passiert werden kann.
3) Die P+R-Fläche südlich der Erschließungsstraße des Plangebietes, im Abschnitt zwischen dem Grundstücksversprung (bisherige Lagerhalle) und dem Gesundheitszentrum, muss bis zu unseren Gleisanlagen baulich so hergestellt werden, dass auch hier ein Güterumschlag Straße — Bahn stattfinden kann. Dies ist nur im Ausnahmefall und in zu vereinbarenden Zeitfenstern erforderlich! Zur baulichen Ausführung gilt oben gesagtes analog.
Der Zugang zu den Gleisanlagen muss für die AVG als Infrastrukturbetreiber zwingend jederzeit und uneingeschränkt möglich sein. Dazu muss der AVG ein dinglich gesichertes Überfahrtsrecht im Grundbuch eingeräumt werden.
Ihre Ansprechpartnerin dazu ist Frau Horcher: Tel.: 0721/6107-6770.
4) Immissionen aus dem Betrieb und der Instandhaltung der Bahnanlagen sind entschädigungslos zu dulden. Hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen und elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Bahn haben auf Kosten des Bauherren / des Eigentümers zu erfolgen. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf der benachbarten Bahnfläche durch den Güterumschlag Straße-Schiene über mehrere Stunden hinweg mit - zum Teil hohen - Lärm- und Staubbelastungen zu rechnen ist.
Kenntnisnahme. Ein Hinweis auf durch den Bahnbetrieb verursachte Immissionen wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
15. Regierungspräsidium Freiburg vom 24.06.2019
Stellungnahme
Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben
1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können
Keine. Kenntnisnahme.
2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes
Keine. Kenntnisnahme.
3. Hinweise, Anregungen oder Bedenken Geotechnik
Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros.
Kenntnisnahme.
Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan:
Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten befindet sich das Bauvorhaben im Verbreitungsbereich von Gesteinen der Grabfeld-Formation (Gipskeuper). Diese werden von Auenlehm mit im Detail nicht bekannter Mächtigkeit verdeckt.
Kenntnisnahme. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Mit Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, sowie mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.
Verkarstungserscheinungen (offene oder lehmerfüllte Spalten, Hohlräume, Dolinen) sind nicht auszuschließen. Sollte eine Versickerung der anfallenden Oberflächenwässer geplant bzw.
wasserwirtschaftlich zulässig sein, wird auf das Arbeitsblatt DWA-A 138 (2005) verwiesen und im Einzelfall die Erstellung eines entsprechenden hydrologischen Versickerungsgutachtens empfohlen.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung, bei Antreffen verkarstungsbedingter Fehlstellen wie z. B. offenen bzw. lehmerfüllten Spalten) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung, bei Antreffen verkarstungsbedingter Fehlstellen wie z. B. offenen bzw. lehmerfüllten Spalten) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
Boden
Zur sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen
oder Bedenken vorzutragen. Kenntnisnahme.
Mineralische Rohstoffe
Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologjscher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Kenntnisnahme.
Grundwasser
Auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Leinbachtal wird hingewiesen.
Kenntnisnahme. Auf die Lage in der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets wird im Bebauungsplan hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anhörung als Träger öffentlicher Belange keine Überprüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.
Ansonsten sind zum Planungsvorhaben aus hydrogeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Anmerkungen vorzubringen.
Kenntnisnahme.
Bergbau
Mit der Aufnahme eines Bergbauvermerks in den Textteil des Bebauungsplanes sind die Belange des Bergbaus ausreichend berücksichtigt.
Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes bestehen von bergbehördlicher Seite keine Einwendungen.
Kenntnisnahme.
Geotopschutz
Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tangiert.
Kenntnisnahme.
Allgemeine Hinweise
Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lqrb-bw.de) entnommen werden.
Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lqrb-bw.de/qeotourismus/qeotope (Anwendung LGRB-Mapserver GeotopKataster) abgerufen werden kann.
Kenntnisnahme.
16. Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.06.2019
Vielen Dank für die Beteiligung an o.g. Verfahren. Die Unterlagen wurden ins Intranet eingestellt bzw. durch Ref.21 ausgelegt und damit den Fachabteilungen im Hause zugänglich gemacht.
Kenntnisnahme.
Es handelt sich entgegen dem von Ihnen vorgelegten Formblatt nicht um einen entwickelten Bebauungsplan. Ein entwickelter Bebauungsplan liegt gemäß S 8 Abs. 2 S.1 BauGB immer dann vor, wenn sich der Bebauungsplan im Zeitpunkt seiner Inkraftsetzung als inhaltliche Konkretisierung des in dieser Zeit wirksamen Flächennutzungsplans darstellt. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan steilt das Plangebiet aktuell noch als Grünfläche dar. Im Bebauungsplan soll das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet „Gesundheitszentrum" festgesetzt werden. Der Bebauungsplan entspricht folglich nicht der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan.
Kenntnisnahme.
Sie erhalten dennoch keine Gesamtstellungnahme des Regierungspräsidiums.
Die von Ihnen benannten Fachabteilung nehmen -bei Bedarf- jeweils direkt Stellung.
Kenntnisnahme.
Raumordnung
Im Plangebiet ist die Errichtung eines 4-geschossigen Geschäftshauses als Gesundheitszentrum geplant. Das Gebäude soll verschiedene Arztpraxen, eine Physiotherapiepraxis, eine Apotheke und ein Sanitätsfachgeschäft beherbergen. Dadurch soll die medizinische Versorgung sichergestellt werden. Im Erdgeschoss soll darüber hinaus ein Café mit Freiterrasse entstehen.
Im Planungsbereich verläuft eine Trasse für Ferngasleitung (VRG).
Nach PS 4.2.2.3 Abs. 2 (Z) Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 sind in Betrieb befindliche und in der Raumnutzungskarte 1: 50.000 festgelegte leitungsgebundene Trassen der Energieversorgung mit regionaler und überregionaler Bedeutung von anderen beeinträchtigenden Nutzungen freizuhalten.
Kenntnisnahme. Die HNVG, als zuständiger Leitungsträger, wurde am Verfahren beteiligt (vgl. Stellungnahme Nr. 12). Von Seiten der HNVG werden keine Bedenken vorgebracht. Die Gasleitung verläuft im Radweg außerhalb des Plangebiets.
Ziele der Raumordnung sind als verbindliche Vorgaben, die nicht der Abwägung unterliegen, zu beachten (S 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG und S 4 Abs. 1 ROG).
Kenntnisnahme der Rechtslage.
Das Bauvorhaben liegt außerdem in einem Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz nach PS 3.4.1 Regionalplan Heilbronn-Franken 2020. In den Vorbehaltsgebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz soll den Belangen der Hochwasserrückhaltung bei der Abwägung mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Die Bebauung und andere die Wasserrückhaltung beeinträchtigende Nutzungen sollen grundsätzlich unterbleiben.
Kenntnisnahme. Von Seiten des Regionalverbands wurden keine Anregungen oder Bedenken bezüglich der Lage innerhalb des Vorbehaltsgebiets für Hochwasserschutz vorgebracht (vgl.
Stellungnahme Nr. 11). Gemäß der aktuellen Hochwassergefahrenkarten liegt das Plangebiet außerhalb der Überflutungsflächen, auch bei einem HQ-Extrem.
Vorbehaltsgebiete sind als Grundsätze, nicht als Ziele der Raumordnung zu werten (BVerwG, Beschl. v.15.06.2009, 4 BN 10 09), so dass Vorbehaltsgebiete der Planung nicht grundsätzlich entgegenstehen, jedoch in der Abwägung zu berücksichtigen sind.
Kenntnisnahme. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Hinweis:
Wir bitten künftig - soweit nicht bereits geschehen - um Beachtung des Erlasses zur Koordination in Bauleitplanverfahren vom 10.02.2017 mit jeweils aktuellem Formblatt (abrufbar unter https://rp.baden-
wuertemberg.de/Themen/Bauen/Bauleitplanung/Seiten/default.aspx).
Kenntnisnahme.
Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 26 Abs. 3 LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des Planes eine Mehrfertigung davon zusätzlich in digitalisierter Form - im Originalmaßstab zugehen zu lassen.
Kenntnisnahme. Das Regierungspräsidium erhält eine Mehrfertigung des Bebauungsplans, auch in digitalisierter Form.
Ansprechpartner in den weiteren Abteilungen des Regierungspräsidiums sind:
Abt. 3 Landwirtschaft
Frau Cornelia Kästle - Tel.: 0711/904-13207 Cornelia.Kaestle@rps.bwl.de
Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Herr Karsten Grothe - Tel. 0711/904-14224 Karsten.Grothe@rps.bwl.de
Abt. 5 Umwelt
Frau Birgit Müller - Tel.: 0711/904-15117 Birgit.Mueller@rps.bwl.de
Abt. 8 Denkmalpflege
Frau Dr. Imke Ritzmann - Tel.: 0711/904-45170 Imke.Ritzmann@rps.bwl.de
17. Landratsamt Heilbronn vom 28.06.2019
Natur- und Artenschutz
Bislang liegt nur eine Einschätzung zum Artenschutz vor. Der Gutachter schließt die Betroffenheit von Fledermäusen und Vögeln aus. Ein Vorkommen der Zauneidechse konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Gutachter schlägt aus diesem Grund vor, mindestens zwei Begehungen bei geeigneten Witterungsbedingungen durchzuführen.
Um methodischen Standards zu genügen, sind mindestens vier Begehungen zur Erfassung von Reptilien erforderlich. Davon sind drei Begehungen in der Zeit von März bis Juli und eine Begehung im August durchzuführen.
Zu ggf. erforderlichen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für Eidechsen wird nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse Stellung genommen. Ebenso zu ggf.
erforderlichen Vergrämungsmaßnahmen.
Bei einem Vorgespräch zum Bebauungsplan wurde von Seiten des Landratsamtes angeregt zu prüfen, ob in dem an die S-Bahntrasse direkt angrenzenden Gebiet Zauneidechsen vorkommen und dann vom Bebauungsplan bzw. dem ermöglichten Bauvorhaben betroffen sein können.
Danach wurde die Fläche begangen. Die Einschätzung des Gutachters war, dass die betroffene Fläche überwiegend ungeeignet ist und Eidechsen hier nicht zu erwarten sind bzw. ausgeschlossen werden können. Einzig der zwischen Lagerplatz und Radweg verlaufende Grünstreifen mit gras-, brennnessel-, und brombeerreicher Ruderalvegetation bewachsen, wies eine gewisse Eignung für Zauneidechsen auf. Da auf der anderen Talseite der Lein Zauneidechsen 2014 nachgewiesen worden waren, empfahl der Gut- achter 2 Begehungen bei geeigneter Witterung zu machen, um zu prüfen, ob es in dem Grünstreifen Eidechsen gibt. Bei beiden Begehungen gab es weder Nachweise noch sonstige Hinweise darauf, dass hier Eidechsen vorkommen. Damit kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass hier Zauneidechsen vorkommen bzw. betroffen sind.
Damit werden auch keine Vermeidungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Abwasser
Die Erschließung des „Gesundheitszentrums Brühl“ ist im Trennsystem geplant.
Zum Themenpunkt „Schmutzwasserbeseitigung“ wird im Textteil nicht spezifisch eingegangen. Deshalb kann derzeit keine Stellungnahme abgegeben werden.
Bitte reichen Sie folgende Informationen/Unterlagen nach:
• Kapazität der beanspruchten Ortskanalisation.
• Auszug aus dem allgemeinem Kanalisationsplan (AKP) zu dem
Kenntnisnahme. Die erforderlichen Informationen bzw. Unterlagen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Prüfung vorgelegt.
Straßen und Verkehr
Im linken oberen Bereich des Plangebiets ist die Errichtung eines Geh- und Radwegs geplant. Da sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Gesundheitszentrum eine Seniorenwohnanlage befindet, raten wir, den Geh- und Radweg baulich voneinander zu trennen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Zudem sind die Richtlinien zur Anlage von Geh- und Radwegen zu beachten und die Mindestbreite einzuhalten. Der Teil des Gehwegs im linken Bereich des Plangebiets, der zwischen den Stellplätzen einmündet, sollte so angelegt werden, dass aufgrund seiner Breite ein Halten von Fahrzeugen nicht möglich ist.
Kenntnisnahme. Es handelt sich dabei um den bestehenden Fuß- und Radweg entlang der Lein, der, abgesehen von einem kleinen Teilbereich, außerhalb des Plangebiets verläuft. Bauliche Änderungen oder Erweiterungen sind im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens nicht vorgesehen.
Geplant sind 75 Stellplätze, allerdings geht aus den Planunterlagen nicht hervor, wen die Nutzung der Stellplätze konkret betrifft. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, auch ausreichend Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter einzurechnen.
Kenntnisnahme. Der Nachweis der für das Gesundheitszentrum erforderlichen Stellplätze erfolgt im Rahmen des Bauantrags.
Die Sichtdreiecke zur Eppinger Straße (L1105) sind von
Behinderungen und Bewuchs freizuhalten. Kenntnisnahme. Der Anschluss an die Eppinger Straße liegt außerhalb des Planbereichs. Festsetzungen zu den Sichtdreiecken sind daher in diesem Bebauungsplanverfahren nicht möglich.
ÖPNV
Am nördlichen Rand des Plangebiets verläuft eine Radverbindung des RadNETZ`s Baden-Württemberg. Die Qualitätsstandards RadNETZ BW schlagen bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg innerorts ein Ausbaumaß von mindestens 3,00 m im Zielstandard vor.
Ebenso verläuft die Vorzugstrasse 7.1 der Machbarkeitsstudie zu Radschnellverbindungen im Raum Heilbronn/Neckarsulm auf dieser Trasse. Hier sind höhere Qualitätsstandards, wie getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr, vorgesehen. Der Standard
„Radschnellverbindung“ schlägt eine Breite von 4,00 m (Rad) + 2,50 m (Fuß) vor und der Standard „Radschnellverbindung reduziert“
schlägt eine Breite von 3,00 m + 2,50 m (Fuß) vor.
Wir bitten, diese überregionalen Radverbindungen in der Planung zu berücksichtigen.
Kenntnisnahme. Es handelt sich dabei um den bestehenden Fuß- und Radweg entlang der Lein, der, abgesehen von einem kleinen Teilbereich, außerhalb des Plangebiets verläuft. Bauliche Änderungen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht vorgesehen.
18. Deutsche Bahn AG BD Immobilien
von 01.07.2019
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien als von der DB Netz AG und AVG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme der Träger öffentlicher Belange zum o.g. Verfahren.
AG hinsichtlich der TöB-Belange keine Einwendungen, wenn folgende Hinweise und Anregungen beachtet und berücksichtigt werden.
Kenntnisnahme. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können.
In unmittelbarer Nähe unserer elektrifizierten Bahnstrecke oder Bahnstromleitungen ist mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen auf magnetische Felder empfindlichen Geräten zu rechnen. Es obliegt den Bauherrn, für entsprechende Schutzvorkehrungen zu sorgen.
Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen, Wegen, Werbung und dergleichen, sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung und Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche Signalverwechslung und Blendwirkung ausgeschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung herausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Abschirmungen anzubringen.
Die Anpflanzungen im Grenzbereich entlang der Bahnanlagen sind so zu gestalten, dass ein Überhang nach §910 BGB vermieden wird und die Vorgaben des Nachbarrechtes eingehalten sind. Die Abstände der Pflanzorte sind so wählen, dass der Abstand zur Grenze gleich der Endwuchshöhe der Bäume und der Sträucher ist.
Die Pflanzung darf zu keinem Zeitpunkt die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes gefährden.
Bei Planungen und Baumaßnahmen im Umfeld der Bahnlinie ist die Deutsche Bahn AG frühzeitig zu beteiligen, da hier bei der Bauausführung ggf. Bedingungen zur sicheren Durchführung des Bau- sowie Bahnbetriebes zu beachten sind.
Dies gilt sowohl für eine Beteiligung als Angrenzer sowie im Rahmen einer Fachanhörung gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg als auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben, bei denen die Beteiligung direkt durch den Bauherrn zu erfolgen hat.
Wir verweisen auch auf die Stellungnahme der AlbtaI-Verkehrs- Gesellschaft mbH (AVG), die auf o.g. Bahnlinie Infrastrukturbetreiber ist.
Kenntnisnahme. (vgl. Stellungnahme Nr. 14)
Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden und uns an dem Verfahren weiterhin zu beteilige.
19. Gemeinde Schwaigern vom 01.07.2019
Aus Sicht der Stadt Schwaigern ist es nicht erforderlich, Anregungen, Hinweise oder Bedenken geltend zu machen
Kenntnisnahme.
Umweltplanung
Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur
Gemeinde Leingarten
Bebauungsplan „Gesundheitszentrum Brühl“
Einschätzung zum besonderen Artenschutz
Vorbemerkung und Aufgabenstellung
Bei einem Vorgespräch zum Bebauungsplan „Gesundheitszentrum Brühl“ wurde von Seiten des Land- ratsamtes Heilbronn angeregt zu prüfen, ob in dem an die S-Bahntrasse direkt angrenzenden Gebiet Zauneidechsen vorkommen und vom Bebauungsplan bzw. dem durch ihn ermöglichten Bauvorhaben betroffen sein können.
Der Unterzeichner wurde deshalb gebeten auf der Grundlage einer Begehung der Fläche eine fachliche Einschätzung zum besonderen Artenschutz und insbesondere zur Betroffenheit der Zauneidechse ab- zugeben.
Begehung und Bewertung
Das Areal wurde am 08.05.2019
1ab ca. 9.45 Uhr begangen. Bei der herrschenden Witterung war ein Nachweis von Zauneidechsen selbstverständlich nicht zu erwarten.
Abb.: Plangebiet (M 1 : 2.000)
Der kleine Parkplatz im Zufahrtsbereich zu „Brühl“ 1 ist umgeben von häufig gemähten Grünflächen, die auf der Südseite bis an den Zaun der Bahnanlage reichen. Nördlich reicht die häufige Mahd bis an die Uferoberkante der Lein.
Nach einer asphaltierten Fläche kommt eine Halle, die zum großen Teil im Plangebiet liegt und eben- falls bis an den Gleiskörper reicht. Die Halle ist innen ohne Zwischendecke bis zum First offen.
Fledermäuse in der Halle können ausgeschlossen werden. Quartiere in den Fassadenverkleidungen können mit großer Sicherheit ebenso ausgeschlossen werden wie Vogelbruten.
Die anschließenden Flächen sind asphaltiert. Der Uferbereich zur Lein, schon außerhalb des Plange-
bietes, ist mit Hochstauden bewachsen in denen ein großer Nussbaum steht. Der asphaltierte Radweg
setzt sich nach Osten fort.
Umweltplanung
Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur
Die Fläche zwischen dem gezäunten Bahngelände und der Böschung zum Radweg wird aktuell als La- gerplatz genutzt. Es gibt Erdmieten, Asphaltabbruch und Pflasterpaletten etc., die im Zuge des laufen- den Baubetriebs ständig gebracht, geholt und umgelagert werden. Dass sich hier Eidechsen dauerhaft aufhalten, ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für den angrenzenden Bahnkörper. Der Schotterkörper ist relativ neu und völlig vegeta- tionsfrei. Hier finden Eidechsen keine Lebensstätte.
Zwischen dem weitgehend vegetationsfreien Lagerplatz und dem Radweg liegt ein Streifen mit gras-, brennnessel,- und brombeerreicher Ruderalvegetation, in dem zum Zeitpunkt der Luftbildaufnahme auch noch einige größere Bäume standen.
Der Böschungsstreifen ist zum Weg hin leicht geneigt und damit nordexponiert. Trotzdem wäre die Fläche an einem sonnigen Tag über den ganzen Tageslauf gut besonnt.
Der an manchen Stellen auch lückige Ruderalstreifen mit den noch vorhandenen Baumstubben, der sich nach Osten fortsetzt und auch im Verbund mit den gegenüberliegenden Kleingärten steht, bietet vieles was eine Lebensstätte von Zauneidechsen ausmacht.
Lediglich die trennende Wirkung des Lagerplatzes und des Asphaltweges und auch die offensicht- lichen Störungen des Streifens durch die angrenzenden Flächen sprechen gegen ein Vorkommen.
2014 gab es zahlreiche Nachweise von Zauneidechsen nicht weit entfernt in Böschungen und Flächen auf der anderen Talseite der Lein.
Es wird empfohlen, die Zeit der Offenlage des Bebauungsplanes zu nutzen und mindest zwei Begeh- ungen bei besser geeigneter Witterung zu machen.
Gelingen dabei keine Nachweise, kann davon ausgegangen werden, dass Zauneidechsen nicht vor- kommen.
Werden Zauneidechsen nachgewiesen, können Maßnahmen zur Vermeidung und falls erforderlich auch zum vorgezogenen Ausgleich ergriffen werden.
Ergänzende Begehungen
Am 23.05.2019 wurde eine Begehung
2durchgeführt. Die Ruderalfläche zwischen dem Lagerplatz und dem Radweg wurde begangen und intensiv überprüft. Die Hochstauden, Brombeeren etc. standen schon ca. 40 cm hoch. Die Baumstubben der vor längerer Zeit gefällten großen Bäume waren noch gut sichtbar. Die Fläche war gut besonnt. Es gab keinerlei Hinweise und schon gar keine Nachweise von Zauneidechsen.
Eine 2. Begehung
3fand am 14.6.2019 statt. Es wurde wieder der oben beschriebene Ruderalstreifen begangen und überprüft. Es gab weder Nach- noch Hinweise auf Zauneidechsen.
Aufgrund der Ergebnisse beider Begehungen kann davon ausgegangen werden, dass Zauneidechsen hier nicht vorkommen. Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.
Mosbach, den 9.05.2019/27.06.2019
gez. Walter Simon
Vorhaben- und Erschließungsplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„ Gesundheitszentrum Brühl “
Stand 07.05.2019
bearbeitet durch:
Zapf Gewerbebau GmbH Oberer Renngrund 34
74889 Sinsheim
neueGrenze Hinterkante Bordstein=
gepl. neue Grenze Gesundheitszentrum
neue Grenze neueGrenze
16 besteh. Stellplätze
22 Stellplätze neu
36 Stellplätze neu
4 Stellplätze priv. neu
best.Zaun/Tor
Radweg Gehweg,neu
FB=169.90
uaBa ngnfa hrbFa
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Bauende
Baue nde
13 Stellplätze neu
L-Steine
2 Stp priv. neu
Anzahl der Stellplätze 20 Stk bestehend 71 Stk neu angelegt
6 Stk Privat neu 97 Gesamtanzahl Radweg
Gelä nder Sta
hlträ ger B
rücke
Geländer
grau Pflas
ter
Pflaster
Pflaster
Leinbach
W a 2
W a 2
3.014.306.004.301.00 8.76
6 7 . 3 5
6.00
3.00
6 . 7 2
3 .2 1
3.0 0
4.30
4.30
2 . 5 0
2 . 5 0 2 . 5 0 2 . 5 0
Fahrrad- Container
Leinbach
Brühl
L1105 L1105
17
19 20/1
1
Brühlstraße
EppingerStraße
421 423/2
63
Bahnsteig 273/2
756
592 771/2
422
594 586/1
586
759
597/2
423
758
422/3
603 607
808
593 787
604 771/3
760
31 78
/6
771/4 6/3
764
755
596 771/5
763
595 772/2
761
423/1
597/1 771/6
766
772/1 602
765
771/7
599 63
772
Gar
19 18
Whs
Ghs
Gar
20
AW O
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Btrg
Ust
17
1 FH=183.95m ü.NN W B F
W B F
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W A G
W A G
Gleis 1 Gleis 2
Gleis 3
Gesundheitszentrum
G hs
Gle is 2 Gleis 3
P
.
. .
.
. .
394/6
566/2 419/2
1088/2
571 421/7
421/2 420/1
419
557/1 417
421
570 /1 421/5
420
569
421/6
421/4 419/1
566/3 1088/3
566 417/1
417/2
421/8
Gar
Whs
Gar
Scheu Whs
Schu Whs
Gar WGhs
Whs
Ust Whs
Lagg
Whs
Schu Whs
Schu
Tgar
Whs Gar
Scheu
Stall Whs
Btrg
Whs
FFB EG= +-0.00= 170.80m ü.NN
LAGEPLAN
zeichnerischer Teil zum Bauantrag gem. § 4 LBOVVO
G em einde:
Heilbronn Leingarten Großgartach
Landkreis:
Ge markung:
Bauvorhaben:
Gesundheitszentrums.
Neubau eines
[Dateiname: MMZ-181087-LP1-2]
M MZ Gm bH
Bauherr:Darstellung entspricht dem Liegenschaftskataster, Abweichungen gegenüber dem Grundbuch möglich.
V e r m e s s u n g s b ü r o S t r a u ß
A s b a c h e r W e g 1 0
74921 HELMSTADT-BARGEN
T e l . 0 6 2 6 8 - 9 1 0 0 0 F a x 0 6 2 6 8 - 9 1 0 0 1 D r e s d e n e r S t r a ß e 5
74889 SI NSHEI M
T e l . 0 7 2 6 1 - 9 7 6 1 0 5 F a x 0 7 2 6 1 - 9 7 6 1 0 7
S a c h v e r s t ä n d i g e r ( § 5 A b s . 3 L B O V V O - B W )
E-Mai l : OEBV.STRAUSS@t-onli ne. de B . S c . ( F H) D a n i e l S t r a uß
Maßstab 1:500
Bahngelände
Gleis 1 Gleis 2
WEG
Überdachung
Bushaltebucht
19 Lagg
2 . 0 0
FH2=196,25m ü.NN FH1=194,74m ü.NN
10
FahrradStpEG 2 3 . 7 9
3 2 . 9 2
2.92 10.46
2.51
Bistro OK ATTIKAI FD
= +3.80m
= 174.60m Dach- terrasse
III FD3.OG
IV FD OK ATTIKA=
+15.00m= 185.80m
IV FD OK ATTIKA=
+15.00m= 185.80m
Balkon1.-3.OG
BistroTerrasse
Übe rdac
hung IV FD OK ATTIKA= +15.00m= 185.80m
600 W e g 747
W E G
4besteh. Stellplätze Le
intalA po
the ke
Dm -Droge
riem arkt
KIK -Te
xtilien
2 . 7 2 6 2 . 9 0
4.07
5 2.505
1 5 . 7 5
3 0 . 0 0
1 7 . 1 3
III FD OK ATTIKA= +15.30m= 186.10m
Teilfläche ca.1421m²
Zaun
3 Fahrrad Stp
598
c a . 1 5 . 2 4
c a . 1 5 . 6 0 0.505.60
0.85
0.505.60 0.50 4 . 4 3
2 . 7 2
0.15
0.15 0.15
2 . 5 0 5.00
3.00
6 . 0 0
S-Bahn Linie S4 Karlsruhe - Heilbronn
10.83 11.17
6 . 1 9
Zuwege, Bistroterrasse, priv. Stp mit wasserdurchlässigem Material z.B Kronimus K4
A A
A
B
B C
C
C
D C
3.06 3.00
2.50 2 . 5 0
2.5 0
2.50 3.00
3 . 0 0 3.00
neue G
renze
neue Grenze
Hinterkante Bordstein=
gepl. neue Grenze Gesundheitszentrum
L-Steine
W a 2
8.76 1.75
6 7 . 3 5
Leinbach
4 2 1
756
5 8 6
759
5 9 7 /2
758
6 0 3 6 0 4 6 0 7
760
764
755
596
763
595
761
5 9 7/1 602
599
H D L
BVK G G
G G
G G
G
G G
G R G R
G R
G R G R
G R
G R G R
Gleis 3
421/5
421/6 421/8
Bahngelände
Gleis 1 Gleis 2
19 L a g g
2 . 0 0
FH2=196,25m ü.NN FH1=194,74m ü.NN
2 3 . 7 9 6 . 1 9
3 2 . 9 2
2.92 10.46
2.51
Bistro OK ATTIKAI FD
= +3.80m
= 174.60m Dach- terrasse
III FD3.OG
IV FD OK ATTIKA=
+15.00m= 185.80m
IV FD OK ATTIKA=
+15.00m= 185.80m
600
2 . 7 2 6 2 . 9 0
4.075 2.505
1 7 . 1 3
Bahnsteig
5 9 8
4 Stellplätze priv. neu
Teilfläche ca.1421m²
0.155.600.50 2.713.04 2.373.38 0.15 5.60
600 W e g
Maßstab 1:500
Landkreis:
G em ei nd e:
G e ma r k un g:
Bauherr:
Bau vorhaben:
[ D a t e i n a m e : MMZ - 1 8 1 0 8 7 - A F 1 - 2
Leingarten Großgartach
MMZ G mbH
Neubau eines Gesundhei ts z entr ums
Heilbronn
T i e f e d e r A b s t a n d s f l ä c h e n :
A : 3 . 8 0 m x 0 . 2 = 0 . 7 6 m m i n . 2 . 5 0 m
G e fe r t ig t S in s h e i m d e n ,0 7 .0 5 .2 0 1 9
ABSTANDSFLÄCHENPLAN
BistroTerrasse
V e r m e s s u n g s b ü r o S t r a u ß
D r e s d e n e r S t r a ß e 5
S a c h v e r s t ä n d i g e r ( § 5 A b s . 3 L B O V V O - B W ) B . S c . ( F H ) D a n i e l S t r a u ß
Gesundheitszentrum
FFB EG= +-0.00= 170.80m ü.NN IV FD OK ATTIKA= +15.00m= 185.80m III FD OK ATTIKA= +15.30m= 186.10m