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256

Gesetzliche Bestimmungen über Ktmja-Namen

im Islam.

Von Ignaz Goldziher.

I. In der dnrch Wellhansen in dieser Zeitschrift Bd. L

veröffentlichten „Ergänzung einer Lücke im Kitäb al-

agänl " 'findet sich 148, 3 v. u. die Nachricht, dass Al-Mu^ra b.

^u'ba früher mit der Kunja Abü 'isä benannt war, dass aber

'Omar diese Kunja in Abü 'Abdallah veränderte.

Dies stimmt zu der auch anderweitig bekannten Bestrebung

'Omars, in den Namen der Angehörigen der muhammedanischen

Gemeinde Änderungen vorzunehmen. Er hatte einmal den, freilich

niemals ausgeführten Gedanken, allen Muslimen Namen von Propheten E

zu geben*): tU-j^l tU^-b ^^j**L«^i tU«! j_ob ol^l (Ibn

Kutejba, Ma'ärif 143 paenult.). Dabei liess er sich, ohne Zweifel,

vom Beispiel des Propheten leiten, der die alten Namen seiner Ge¬

treuen*), wenn ihnen eine Erinnerung an heidnische Anschauung

oder eine ominös scheinende Bedeutung anhaftet^, geme durch.'

solche ersetzt, die der neuen Religionsanschaung besser entsprechen, oder einen glückverheissenden Sinn ausdrücken*).

Im allgemeinen verändert Muhammed gerne die Namen, die

seine Anhänger im Heidentum oder in andem Religionen , denen

sie angehörten , geführt (Ibn Hisäm 352, 9), wenn er dies auch

nur bei der kleinen Minderzahl der Bekehrten durchführen konnte.

1) Solcbe Namen wählt man geme i^jjüii] J>-^m' Al-dawäliki ed. Sachau 135, 6.

2) Auch Ortsnamen triflt solche Veränderung, z. B. Gazirat al-'arab ed. Hüller 170, 26; Jäkfit I, 789, 7.

3) Vgl. Anknüpfungspunkte auf jüdischem Gebiete in H. Güdemanns Ab¬

handlung: Die superstitiöse Bedeutung des Eigennamens (Steinschneider-Fest¬

schrift).

4) Die hierauf bezüglichen Hadite sind in orientalischen Werken öfters gesammelt, u. a. auch bei Al-Damiri s. v. V-^l^, II, 208.

(2)

Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen üb. Kunja-Namen im Islam. 257

Solche Änderungen erstrecken sich zuweilen auch auf Namen^

in denen eine aus den eben erwähnten Gesichtspunkten bedenk¬

liche Bedeutmig, wenigstens für unsern Blick, nicht zu finden ist;

wie wenn Muhammed z. B. den Frauennamen s.j bei zwei Gelegen¬

heiten, einmal in das andere Mal in .-.^^ (B. Adab

Nr. 107, MusUm V, 6 Ihn Hagar, Isäba IV, 476. 477), den gleich-

o - ^

giltig scheinenden Namen ^-^jSU in iU! (Ag. I, 31, 19) ver¬

ändert, oder einem ^»ajü den Namen gJLo giebt (Ibn Hagar I, 192).

t

Der Name ^J'! klang ihm wohl für einen Menschen zu hochmütig

und darum musste sich dessen Träger die Veränderung in

gefallen lassen (Ibn Hagar I, 117).

Als sehr ehrenhaft scheinen die Araber das Aufgeben des er¬

erbten Namens, zumal wenn die Änderung nicht bloss ein einzelnes

Individuum, sondern den ganzen Stamm betraf, nicht betrachtet

zu haben. Auf solche Beurteilung deutet der Spottname yj

, mit dem eine Familie belegt wurde , die sich eine

Namensänderung gefallen liess (Tebr. Ham. 191). Mit dem Hin¬

weis auf solchen Spott lehnen die 'jUjj y^ die Änderung ihres

Namens in iiXJiij yj ab: üJ^.^ ^5*^^ ü->^ ^5 ^

(Usd al-gäba II, 29). Aus demselben Gesichtspunkte sträubt sich

auch ein Einzelner, der den ominösen Namen führte, der

ihm zugemuteten Annahme des günstigeren Namens beizu¬

stimmen : er wolle den Namen nicht ändern , den ihm sein Vater

beigelegt 1): j^xiüw W ^\ (B. Adab Nr. 106, LA. s. v.

Oj^, XVI, 276).

In den ersten Zeiten des Islam hat man bei gegebener Gelegen¬

heit, wie uns auch das Vorhaben des 'Omar gezeigt hat, das Bei¬

spiel des Propheten gerne nachgeahmt. Selbst die an heidnische

Keligion anklingenden theophoren Väternamen , die ja die Söhne

nach arabischer Art in ihrem VoUnamen führten, wurden hinterdrein

abgeändert. 'Ijäd b. Gunm al-Fihrl, der sich bei der Eroberung

Syriens und Mesopotamiens bervorgethan , nennt sich lieber einen

Sohn des Gunm — trotzdem dies ein heidnischer Gottesname

ist -) — als den des Dieners des G. , wie der Name seines

1) Die Notiz bei Ag. XVIII, 210 unten (Verlcanfen des Namens) ist wohl nur als Anekdote zu betrachten.

2) Den Namen Hobal finden wir in Mosul noch im V. Jhd. Ibn Abi

Usejbi'ä I, 304.

Bd. LI. 17

2 1

(3)

258 Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen üb. Kunja-Namen im Islam.

heidnischen Vaters wirklich lautete (Jäk. II, 310, 4). ünd auch

über die Zeiten der ersten Anfänge des Islam hinaus hat man aus

dem Brauche des Propheten die Sunna für Namensänderungen ab¬

geleitet. Sklaven erhalten bei ihrer Preisprechung einen neuen

Namen , selbst wenn der frühere gleichfalls ein arabischer war

(Jäküt IV, 855, 11 Beispiel aus dem V. Jhd.). Aus nationalen

Gründen tauschen fremdländische Mawäli ihre ausländischen Namen

gegen arabische aus (Muham. Stud. I, 133 Anm.; Ag. XIX, 69 ult.).

Selbst die an ihren Überlieferungen zähe haftenden Berbern gesellen,

zumal wenn sie zu einer öffentlichen EoUe im Gemeinwesen des

Islam berufen sind, ihren ursprüngUchen berberischen Namen solche

mit arabischem Klange bei (diese Zeitschr. XLI, 109).

Ohne jede weitere Polgemng auf herrschende Volksanschau¬

ungen '), möge die Nachricht verzeichnet sein , dass der Imäm

Ibrähim den Abü Muslim veranlasste, seinen ursprünglichen Namen

aufzugeben und den Namen 'Abd al-Eahmän anzunehmen , weil er

glaubte, dass der Erfolg seines für die Pamilie der 'Abbäsiden be¬

gonnenen Unternehmens durch die Namensänderung bedingt sei:

lVa£ )u««.äj iii5>-<v<! ^jJiS ^^yi^ j^^l LJ i^Xj L»i u5v^t j-ki

^^*s-'J\ (Ibn ChaUikän ed. Wüstenfeld IV, 70). Diese Nachricht

wurde wohl nur zu dem Zwecke ersonnen , um der verworrenen

Überlieferung über den richtigen Namen des Abü Muslim*) harmo¬

nistisch nachzuhelfen.

II. Die durch Muhammed vollzogenen Änderungen beziehen

sich immer auf den eigentlichen Namen für Kunjaverände-

rangen finden wir aus dieser ältesten Zeit des Islam kein Beispiel.

Dies hängt natürlich mit dem Umstände zusammen, dass diese

Theile des Namens — falls sie nicht die Bedeutung eines ehren¬

den Epithetons haben 8) — an gegebene Thatsachen, nämUch die

Namen von Söhnen oder Töchtem*) des mit der Kunja Benannten

angeknüpft sind.

1) Namensänderung aus abergläubisclien Hotiven kommt bei den ver¬

schiedensten Völkem vor. Bei den Mongolen wurde sie vorgenommen, um die Kinder dem EinSuss des bösen Auges zu entziehen, Rasid al-din, Histoire des Mongols, id. Quatremere 31, note 45.

2) Van Vloten, De opkomst der Abbasiden in Chorasan (Leiden 1890) 65.

3) In solchen Fällen war man auch in alter Zeit dem freiwilligen Wechsel der Kunjas nicht abgeneigt; die in den Muhammed. Stud. I, 267 unten aus öähiz angeführte Stelle findet sich in dem Kairoer Druck des Bajän I, 131, 13 ff. Die Litteratur über Kunjagebung ist jetzt in Seybolds Vorwort zu seiner Ausgabe des Kitäb al-Murassa' von Ibn al-Atir (Weimar 1896) XII zusammengestellt. Beispiele für die Sitte der Kunja-Namen bei verschiedenen Naturvölkern findet man bei Lubbock, Origin of Civilization 358 ff.

4) Bemerkenswertb ist die Mitteilung Ch. Hubers Uber die Kunjasitte der Semäli (in Nordarabien), die in ihrer Kunja niemals die Namen der Söhne sondern die der Töchter verwenden, während bei anderen eine solche Kunja

2 1

(4)

Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen üb. Kunja-Namen im Islam. 259

Das Bedenken, das den 'Omar veranlasst haben soll, die Kunja

Abü 'Isa zu missbilligen, erfahren wir aus Ag. XIV, 142, 22:

„Hatte denn Jesus einen Vater?" In dem Namen eines Bekenners des Islam sollte keine Formel enthalten sein, die eine irrige, auch

im Islam verpönte Anschauung (Sure 4, 169 und Al-Bejdäwl zu

3, 40 ; ed. Fleischer I, 156, 7) vergegenwärtigt. Ob nun 'Omar

vnrklich auf dies theologische Bedenken soviel Gewicht gelegt und

es an der Verändemng der Kunja des Mugira hethätigt habe, wollen

wir hier dahingestellt sein lassen. Es ist iramerhin nicht aus¬

geschlossen , dass man , wie so oft , spätere Theologenskmpel auch

in diesem Falle im Vorgehen eines frommen Chalifen anticipirt hat*).

Thatsache ist es hingegen , dass die Kunja Abü 'isä in den ver¬

schiedensten Epochen des Islam in Kreisen gangbar war, von denen

die religiöse Leitung des Volkes ausging. Um nur wenige Bei¬

spiele zu erwähnen , kann dai-auf hingewiesen werden , dass diese

Kunja bei 'abbäsidischen Prinzen wiederholt vorkommt. Der auch

als Sänger bekannte Sohn des Härün al-raäid, dem dieser Chalife

ursprünglich die Thronfolge zugedacht hatte (Ag. IX, 96 ff.) und

auch ein Sohn des Mutawakkil (ibid. 143) führen die Kunja Abü

'isä, ebenso wie auch der bekannte Traditionsgelehrte Al-Tirraidl:

(^lX/o-XJ! i_5"**:^ CT? Lf^^ ' ^^^^^ „Sechs",

deren Traditionssaramlungen das Igmä' der Muhammedaner kano¬

nisches Ansehen zuerkannt hat.

Wir ersehen aus diesen Thatsachen, dass wir es bei der Miss¬

biUigung der Kunja Abü 'isä mit einem theoretischen De¬

sideratum frommer Theologen zu thun haben, welches, wie so

mancher andere Lehrsatz, den sie in ihren Studierstuben ausheckten,

weder ein Ausdruck des im wirklichen Leben der Muhammedaner

thatsächlich Gültigen ist, noch aber den Brauch normativ zu regeln

im Stande war, dass sich vielmehr die Übung des Lebens auch auf

diesem Gebiete durch die speciellen Bestimmungen der theologischen

Gesetzlehrer nicht einschränken liess (vgl. diese Zeitschr. L, 106

oben).

Der Gegensatz, in den ibre Wünsche mit den wirklichen Er¬

scheinungen im muhammedanischen Leben gerieten, veranlasste aber

die Vertreter der theologischen Gesetzlehre, neben dem Eingeständnis dieses Gegensatzes, hinterdrein sich alle Mühe zu geben, die Wider¬

sprüche harmonistisch zu behandeln und für die praktische Zulassung

der in ihrer Lehre verpönten Dinge raildemde Momente zu finden.

„Es sei aUerdings von vornherein ,makrüh\ sich den Beinamen

Abü 'isä' beizulegen ; ist man aber unter demselben ein berühmter

«ls Beleidigung gilt. „Interpeller un habitant de Ma'än par le nom de sa fille serait l'offenser". Journal d'un voyage dans l'Arabie (Paris 1891) 175.

1) Wir werden aus dem unten folgenden Citate aus dem Samä'il-Kom- mentar des Bä^ftri ersehen , dass man das gegen die Kunja Abü 'Isä gehegte Bedenken dem Propheten selbst zugeeignet hat.

17«

(5)

260 Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen üb. Kunja-Namen im Islam.

Mann geworden, müsse man ihn nicht aufgeben, sondern möge ihn

ruhig beibehalten" — mit diesem notgedrimgenen Zugeständnis

beruhigt ein Lehrer des VI. Jahrhunderts das theologische Gewissen angesichts eines Verbotes, für dessen Gültigkeit man die Autorität

des Propheten selbst ins Feld geführt hatte. Schliesslich — so

meinen sie — habe das Igmä' der Muhammedaner hin¬

sichtlich der Beibehaltung der verpönten Kunja neben dem Namen

eines Mannes wie Al-Tirmidl*) die Kompetenz, mit der gesetzlichen

Norm in diesem bestimmten Fall in Widerspruch zu treten.

Al-Bägürls Häsija zu den Samä'il des Tirmidi

j p

(Kairo, Azbarijja, 1311) 5: ^^^^ LJ j_^b iCA.(wJüt »yCjj

, C w w J

yjl q1 («JiLo |_^J! i^Us ^-«^ W o'

c >

LoLä (^sIjüIj! «-J jkÄA**»ö i^^ic x^t^Jü! ^^y^J liJJi «/s

(_5tX/ojdt J-v^*j' tUJLxi! gj-t-^"' f-t^* li*^ ^ "-J j-f**"'

XC..il ^-Ä ^-jC bLäj l_5jlj ^^^J'-C tSj^SÖ 'jA^XU »..wÄj >.j

(V^^i III. Die angeführten Daten zeigen, dass sich die Bestimmungen

des religiösen Gesetzes im Islam auch auf kleine Einzelheiten

der Namengebung erstrecken*). Auf dem specieUen Gebiete der

Kunja ist es nicht die Formel Abü 'isä allein, in deren Ge¬

brauch die Praxis in offenen Widerspruch mit der auf gültige

Hadite gegründeten Lehre der Theologen geraten ist. Viel mehr

1) Bemerkenswert bleibt es allerdings für die Wirkung jener gesetzlichen Bestimmungen, dass man es vermieden hat, auf dem Titelblatt der Sunan al-Tirmidi (ed. Büläk 1292) die verpönte Kunja zu sanktionieren; dort heisst

es: 'ij^M yj"^ Jos'Jl |.Lo^!

jdt . Man hat also hier dieselbe Kunja-Äuderung vorgenommen, der 'Omar den Beinamen des Mugira unterzogen hat. Im Texte des Werkes selbst konnte hinter jedem Paragraphen die Einleitungsformel ^.mo^c ^lü, die der Verfasser selbst gebraucbt hat, allerdings nicht getilgt werden.

2) Dies Wort deckt sich völlig mit dem in der jüdischen Gesetzlitteratur für denselben Begriff gebrauchten Terminus nbnrisb , z. B. Maimonides, MLsnäh-Kommentar, Pärä I, 4 (Tohoroth, ed. J. Derenbourg II, 181, 28: S<73N

anpn Nbs «nnasbi« -ibr, Übersetzung: la-np-i Nb nbnriDb baN).

3) Von dem hanefitischen Gesetzlehrer Muhammed Imäm-Zädeh (st. 573).

4) Die Haditsammlungen führen in Adab-Kapiteln die auf Namengebung hezüglichen Sprüche auf (B. Adab Nr. 104—113); kurz zusammengefasst bei Al-Nawawi, Tahdib 14 fi'.; weitläufiger Kitäb al-adkär (s. unten) 126—30.

(6)

Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen Hb. Kunja-Namen im Islam. 261

Mühe verursachte ihnen der alltägliche Gebrauch der noch häufi¬

geren Kunja Abü-l-Käsim. Denn gegen den Gebrauch dieses

Beinamens des Propheten spricht sich in genug unzw^eideutiger

Weise ein sehr bekanntes, in die meisten kanonischen Sammlnngen

als vyohlbeglaubigt aufgenommenes Hadtt aus: "^^ (^[; t v

(*i^- (B. Adab Nr. 105).

Nun ist aber die Kunja Abü-l-Käsim, trotz aller den Gebrauch derselben raissbilligenden Traditionssprüche, in allen Zeitaltern in

ungestörter Anwendung geblieben. Diesen Widerspruch des Ge¬

setzes mit der Übung glichen nun die Theologen bereits im

III. Jhd. durch die Interpretation jener nicht wegzuläugnenden Hadite aus. Das Verbot beziehe sich nur auf die gleichzeitige

Führung von Namen und Kunja des Propheten; man

dürfe sein Kind Muhammed nennen, auch die Kunja Abü-l-

Käsim dürfe man sich beilegen : man solle aber nicht den Namen

Mubammed Abü-l-Käsim führen.

Schon in sehr alter Zeit, noch vor der Entstehung der kano¬

nischen Sammlungen, hat diese Interpretation selbst auf die Ge¬

staltung des Textes jenes Hadit - Spruches Einfluss geübt. In der

That wird der in Eede stehende Grundsatz im Musnad des Ahmed

b. Hanbal zwar auch in der oben dargestellten Gestalt angeführt

(II, 266. 277), daneben aber auch in Versionen, die das Vorhanden¬

sein jener ausgleichenden Interpretation bereits für die vor-

buchärische Zeit voraussetzen lassen; IH, 313: ^t -1 ^_J<->•^'■'

]yx*£^ ^ ^L ,^.f^. cfs ^5

^^^äaUJ^ tX*-'"' O^- B'^^dig^'' i'^'d. 450.

Da aber auch diese Eegeln, wie dies bereits al-Tirmidl in seinem Kanon zugestehen muss^), sich alltäglich als ungültig ervriesen, ist

man endlich darauf gekommen, den Gegensatz zwischen Gesetz und

Übung durch das harmonistische Auskunftsmittel auszugleichen, dass

das Gesetz sich nur auf die Zeitgenossen des Propheten

bezogen habe, nach dessen Tod aber durchaus keine Anwendung

1) Bei iUuslim V, 3 \j > —, so aucli die Textlesart bei Ibn Mäga 273.

- -)

2) Varianten : I^.äXj , IjJLäXj .

3) II, 137: ^! j^aJ J^_J! J.*.??. q1 ^Uit ^\ fJOJO i/ Aij

^.JaKuu u5^J3 J>*5 lX5) x**ä5^ Tirm. kennt übrigens nnr die

oben aus Musnad Ahmed citierte Version.

1 ♦

(7)

262 Goldsiher, Gesetzl. Beetimmungen üb. Kunja-Namen im lelam.

finden könne : L ^JUj 31 ^»jlLo »yac «5Jj ^li" tUbtit viLs

ij-U :ü ^.j'St^ ^LäJt Lsl (Al-Öazäll, Ihjä', — 1289 — II, 46).

Am leichtesten haben es sich jene gemacht, welche die An¬

passung des Hadit an die thatsächlichen Verhältnisse dadurch voll¬

zogen , dass sie den Text des Spruches in folgende Form um¬

gestalteten: ^^^HjjSi Ij-ii^ i^-**^ ^^'"'^ Spruch bei

Al-Ta'älibl, Latä'if al-ma'ärif ed. de Jong, 9 angeführt), wodurch

aus der verpönten Art der Namengebung geradezu eine dem

Wunsche des Propheten entsprechende Sitte gemacht wird. Es ist

für die Textgeschichte des Hadit nicht nebensächlich , auf die sich

hier kundgebenden Faktoren der Entstehung verschiedenartiger Ver¬

sionen zu achten. Wie nun aber die Schulrichtungen aufhörten,

über eine Verordnung zu disputieren, die wohl seit Entstehung des

Islam niemals wirkliche Geltung hatte , können wir am besten aus

einem auf die Knnja Abü-l-Käsim bezüglichen Abschnitte des

Kitäb al-adkär') von al-NawawI ersehen; es ist derselbe

Abschnitt, auf welchen der Verfasser in seinem Tahdtb ^) ed. Wüsten¬

feld, 16 paenult. hinweist. Er gehört dem tu*»'^! i—»1X3' an, in

welchem alle auf die Namengebung bezüglichen Hadtte übersichtlich zusammengestellt sind; Hdschr. der Leipziger Universitätsbibliothek

DC Nr. 78'^); ed. Kairo (Matba'a Mejmenijja 1312) 130:

^^l^J! ^^.^ j Uh;j

^.j! 'U^j 'ißj^ Ä.jbsuaJt ^yi jCx:U=^ (X^^*,

f - w

ci«Jj» (j'^'^ («jiJLo *!!! ^^Mj

1) Der eigentliclie Titel ist aus der Nachschrift zum 1. Teil des Buches

in der Leipziger Hschr. DC Nr. 78, fol. 74» ersichtlich: ^ (^'^

(H. Ch. III, 109, Nr. 4G20: x*i>)

jLf.S'^] . Dieser Vermerk fehlt in der Kairoer Ausgabe an der entsprechen¬

den Stelle (9G Mitte).

2) Aber auch in den Adkär findet man zuweilen Hinweise auf das

Tahdib; z. B. ed. Kairo 25, G; 55, 11 und 164, 24: j, JyjJi «Aitj

^ Ljj i>JiJLii/.'.j Lxj Liij'ÜJj Lj-ö'jw ^^,W:^J ^^'~J <"-^*

oLäUI^ f L»*«^! vjLÄi^ . — Solche Hinweise werden wohl in das

früher abgefasste Werk gelegentlich späterer lievision vom Verfasser eingeschoben worden sein.

3) Die andere Leipziger Handschi. DC Nr. 268, welche etwa das erste Drittel der Ailkär umfasst, reicht nicht so weit.

(8)

Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen Hb. Kunja-Namen im Islam. 263

^^LiJ! ^jj> ^tÄ/i ^ ^LäJt ^_^IXäJI ^ tUJLjJ!

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'JjLö?! ^yi IlV? (J>,j ^^*/»5 8_^e. ^t uV*.^ ju.*«t ^^i^*«

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'^1 Jüt, %

IV. Im Anhange an die Nachrichten über die gesetzliche Be¬

schränkung der Kunja möge schliesslich hier noch ein auf die

Hauptnamen bezügliches apokryphes Hadit erwähnt werden, das

gegen die Mitte des 2. Jahrbundertes Ishäk b. Naglh al-MalatI als

von Abü Hurejra herrührenden Spruch des Propheten verbreitete:

1) ed. Ljt,

2) Der berühmte Traditionsgelehrte, geb. 384, st. 458.

3) Muhji al-sunna, geb. ca. 436, st. 516.

4) geb. 499, st. 571.

5) st. 623, Verfasser des im sftfi'itischen Islam hochangesehenen Codex

^,^vjt, von welchem Buche das qaaJLUI "ä^s Nawawi eine Bear¬

heitung ist.

6) ed.

(9)

264 Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen üh. Kunja-Namen im Islam.

tL**«^! j-v*^" v_jLSS.A3/o I^Jjiü ^

,ji^,»jLj ,t q'jJ^ o*'^'^"*^ (Mizän al-i'tidäl I 81, oben).

Das Verbot, die Eigennamen in Deminutivform zu gebrauchen,

kann sich angesichts so unbestritten sanktionierter Namen wie

O-J O-J

^^yf-hi*»- , viio^i> u. a. m. nnmöglich auf solche Namenformen im

allgemeinen beziehen; sondern nur auf die Gewohnheit, die

Namen zum Ausdruck der Verhöhnung oder Geringschätzung der

betreffenden Person (^^.^uJÜ) in solcher Porm zu gebrauchen, z. B.

jj4Äi Ag. X, 19, 16; (von ^yii^\) V, 108, 18; -i^'Z^A^JS ^6

XVI, 115, 22 (vgl. vji4-ll Xni, 117, 5). Abü Temmam redet

einen Müsä b. Ibrähim al-Räfikl in einem gegen ihn gerichteten

^ o - jE

Higä' an : (ed. Bejrüt 455, 8)i). Dasselbe gilt auch von dem

Gebrauch der Deminutivendung mw*) in ähnlicher Anwendung. Der¬

selbe Dichter verkleinert den Namen des 'Abdallah al-Kätib in

einem Spottgedicht, in ^^tXjc; 1. c. 434, 7:

fLc tLiJi stJ ^^1 -ß? ilj^ uSü ^^j! ^y_JJL^J^J ji

ebenso ibid. 446, 20.

Den im Hadit an letzter Stelle erwähnten Namen kann ich

nicht identificieren ; die Endung wird, wie wir durch Martin Hart¬

mann wissen'), hypokoristisch bei Eigennamen in Syrien angewendet:

Merrüs, von *jj>o, 'Allüs*), von ^_Jlc. Über verschiedene Arten

hypokoristischer Namenbildungen in semitischen Sprachen hat zu¬

letzt G. Hoffmann gehandelt in der Zeitschrift für Assyr. XI

(1896) 217 fr.

1) Aber auch das Gegenteil kommt vor, für den wirklicben Kamen - i

Jäk. I, 843, 20.

2) Vgl. den Namen eines Insektes in Hadram&t hagardn, was L. Hirsch, Reisen in Südarabien, Mahra-Land und Hadramüt 136 als Deminutiv von ^Ju erkannt hat.

3) Das Liwä el-Ladkija u. s. w. ZDPV. XIV, 229.

4) Über Reduplikation bei Deminutivbildung siehe viele Beispiele in Land¬

berg, Proverbes et dictons de la p oviuce de Syrie 127; aus ft.^.-^ wird gebildet.

(10)

Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen üb. Kunja-Namen im Ulam. 265

Bei der Ersetzung des Gottesnamens Alläh , in den mit dem¬

selben zusammengesetzten Personennamen , durch verschiedene an

das mudäf angehängte Endungen *), wird auch die in vielen

Kreisen des Islam sich kundgebende Rücksicht mitgewirkt haben,

den profanen Gebrauch des Gottesnamens nach Möglichkeit ein¬

zuschränken. Gegenüber der (auf Sure 33, 14: ^^jlXJ! Ljj! Li

\SS >JÜt t^j^^i gegründeten) Vorliebe , den Allähnamen

zum Gegenstande häufiger Erwähnung zu machen-) und auch in

den Personennamen zur Geltung zu bringen^) , ist auch die Be¬

strebung zu Worte gekommen , den gehäuften Gebrauch desselben,

als Profanierung des üJbÜljiäJ, zu vermeiden. Der angesehene

säfi'itische Gelehrte Abü Bekr al-Säsi al-Kaffäl (st. 365),

der zu dieser Lehre vielleicht durch seine Bekanntschaft mit

jüdischer Religionslitteratur*) angeregt wurde, wird als der theolo¬

gische Vertreter dieser Richtung erwähnt^).

Das oben mitgeteilte Textstück ist übrigens nicht wenig lehr¬

reich für die Erkenntnis der , zu allererst durch Snouck Hur¬

gronje betonten Stellung, die das Igmä' in der Beurteilung des

gesetzlichen Lebens im Islam einnimmt, so wie es auch für die

Definition des Igmä'-Prinzipes selbst nicht ohne Bedeutung ist.

Man hat wohl nicht übersehen, dass Al-Räfi'I selbst eine der mass-

gebendsten Autoritäten des säfi'itischen Madhab, mit Berufung auf

die in der Übung des Lebens sich kundgebende Mei¬

nung der muhammedanischen Gemeinde zu der in der

säfi'itischen Gesetzschule theoretisch herrschenden Lehre in Gegen- 1) Vgl. darüber Mubammed. Studien II, 280, A. 5; zu verzeichnen ist auch JtJc>.c (für jJUl Ag. X, 122 ult.

J-C ■

2) »^^j pS\ V*-^' o"'

3) Vgl. Nöldeke WZKM. 1892, 315.

4) ZAW. XIII, 318 unten.

S- 5) Bei K&di 'Ij&d, .Sifä' ed. Stambul 1300, II, 544: ^.^^jjAi+ÄJ t^j!^

jcj Jw» JUlj^ Kommentar des 'Ali al-Käri: jJ^^Liilj. iJj.J.!AÄj ^_Jt

Jo^Libit ,5 «J ^.j.X-L«»J! J^IAj »jaXj J>jAÄ*J-J'. In einem an den Cha¬

lifen al-Ma'mün gerichteten fingierten Briefe eines indischen Königs, lässt man

diesen in demselben Sinne sagen : i5 ^' l5^'^ o'

»L5>-Luil Gaillardot's Kevue d'Egypte I (1894), 56.

(11)

266 Goldziher, Gesetzl. Bestimmungen üb. Kunja-Namen im Islam.

satz tritt. Dies hervorzuheben ist nicht unnötig, angesichts der

Thatsache , dass , abgesehen von anderen irrigen Darstellungen des

I g m a ' -Prinzipes , auch die in die europäische Litteratur , wie ich

sehe , zu allererst durch Kazem-Beg eingeführte grundfalsche

Anschauung , dass das Igmä' eine Versammlung der Mugta¬

hidin bedeutet*), noch heute propagiert') und gegen bessere Ein¬

sicht hartnäckig verteidigt wird'').

1) Notice sur la marche et les progres de la Jurisprudence parmi les sectes orthodoxes musulmanes. Journ. asiat. 1850 (f^vr. , mars) 193: „Les mudjt^hids eurent des reunions Idjma' oil ils d^cidirent ces points;

et le recueil de leurs resolutions est devenu Ie troisieme Clement de la jurisprudence".

2) Sawas Pascha, £tude sur la theorie du droit musulman I (Paris 1892), 34: „Ces conciles ont ^t^ appeles reunions du corps des croyants (idjmai-oummet)". Vgl. meine Anzeige des Buches in der Byzantinischen Zeit¬

schrift II (1893), 323.

3) Derselbe: Le droit musulman expliqud (Paris 1896) 110.

(12)

267

Zur Geschichte des indischen Kastenwesens.

Von Hermann Oldenberg.

Gegen das harmlose Vertrauen, das eine vergangene Generation

von Forschern der altindischen Überlieferung über Staat, Recht,

Sitte, Religion entgegenbrachte, hat sich eine scharfe Reaktion

entwickelt. Immer mehr neigt man dazu, die Einfachheit und

Geradlinigkeit des Bildes, welches jene Überlieferung ergab, als

ein Kunstprodukt, ja als eine Fälschung alter Theoretiker auf¬

zufassen; wo es zu gelingen scheint, etwas von dem Vorhang zn

lüften, den diese Gewährsmänner über die Wirklichkeit gebreitet

haben , glaubt man statt jener Einfachheit die unendliche Kom-

pliziei'theit zahlloser einander kreuzender, sich mit einander ver¬

schlingender , in einander spielender und sich wieder aus einander

lösender Gestaltungen zu erkennen. Nichts bedenklicher, so sagen

uns gewichtige Stimmen, als wenn den Forscher, der einem solchen

Chaos gegenübersteht — mit Senart") zu reden — ,le besoin

de grandes lignes nettes, de cadres arrfetes' fortreisst; so gelangt man zu einer , Orthodoxie un peu hätive", weicbe im Grunde nichts anderes ist als ,une illusion perilleuse et, pour parier franc, quelque

pedantisme". Täusche ich mich nicht, so schöpfen die hier be¬

zeichneten Neigungen und Abneigungen , welche einer modernen,

an Verdiensten reichen Richtung der indischen Altertumsforschung

das Gepräge geben , Vermehrung ihrer Kraft aus einer zweiten,

nicht minder mächtigen Tendenz der heutigen Forschung: aus der

Vorliebe , mit welcher man als den besten Zeugen über das alte

Indien das Indien der spätern Litteratur, ja das heutige Indien zu

befragen sich gewöhnt. Die Kultur des Rgveda , deren specifisch

indisches Gepräge man durch occidentalische fresichtspunkte zu

verwischen fürchtet, liebt man ira Lichte des Mahäbhärata, ja im

Lichte dessen, was der heutige Beobachter des lebendigen indischen

Lebens wahrnimrat , zu betrachten : kein Wunder , dass dann die

unerschöpfliche Vielgestaltigkeit und labyrinthische Verschlungenheit

heutiger Zustände die Verhältnisse des Altertums, indem man sie

1) In seinem Avant-propos zu Minayeff, Reelierclies sur le Bouddliisme, p. II fg.

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