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Archiv "Novelle zum Jugendarbeitsschutzgesetz verabschiedet" (12.02.1976)

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Novelle zum Jugend- arbeitsschutzgesetz verabschiedet

Das neue Jugendarbeitsschutzge- setz kann am 1. Mai 1976 (Tag der Arbeit!) in Kraft treten. Die Bera- tungen über die Novelli€rung des aus dem Jahre 1960 stammenden Gesetzes waren am 23. Jan. 1976 mit der Verabschiedung des Regie- rungsentwurfes durch den Deut- schen Bundestag abgeschlossen worden. Das neue "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend"

soll für 1,5 Millionen Jugendliche

"menschengerechte und men- schenwürdige Arbeitsbedingun- gen" schaffen und einen weiteren Beitrag zur "Humanisierung des Arbeitslebens" leisten.

Die Zustimmung des Bundestages fand erwartungsgemäß der Entwurf der Bundesregierung vom 24. Ja- nuar 1974. Ein weiterer Gesetzent- wurf, vorgelegt von der CDU/CSU- Fraktion (er ging im wesentlichen auf eine Initiative des CDU-Abge- ordneten Dietrich Rollmann zu- rück), wurde, dem Antrag des federführenden Bundestagsaus- schusses für Arbeit und Sozialord- nung entsprechend, abgelehnt.

Dieser "Rollmann-Entwurf", der un- ter anderem auf eine völlige Um- strukturierung des Gesundheits- schutzes abzielte, traf auch bei der Ärzteschaft auf keine Gegenliebe.

Mehrfach wurden schwerwiegende Bedenken gegen die darin vorge- sehenen Einschränkungen des Kreises der untersuchungsberech- tigten Ärzte erhoben (was auf eine Beseitigung der freien Arztwahl hinausgelaufen wäre), aber auch gegen die beabsichtigte Umfunk- tionierung der Untersuchungen zu speziellen Eignungsuntersuchun- gen. Mit Erleichterung ist festzu- stellen, daß diese den Jugendli- chen zum Nachteil gereichenden Vorschläge von seilen der beschluß- fassenden Gremien nich-t aufgegrif- fen worden sind.

Das Ziel des nunmehr verabschie- deten neuen Jugendarbeitsschutz- gesetzes, den Jugendarbeitsschutz

den derzeitigen sozialen, wirt- schaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen und ent- sprechend den weiterentwickelten Erkenntnissen der Medizin zu ver- bessern, ist seitens der Ärzteschaft seit Beginn der Beratungen nach- drücklich begrüßt worden. Verbes- serungen sind in diesem Zusam- menhang:

..,. die Erweiterung der Schutzvor- schriften auf alle Jugendlichen, zum Beispiel die Einbeziehung ju- gendlicher Beamter;

..,. die Erhöhung des Mindestalters für die Zulassung zur Beschäfti- gung auf 15 Jahre;

..,. die Einführung der Fünf-Tage- und der 40-Stunden-Woche;

..,. die Verlängerung des Jahresur- laubs;

..,. die Verbesserung des Gesund- heits- und Gefahrenschutzes durch die im Gesetz festgelegten Be- schäftigungsverbote und

..,. der Ausbau der gesundheitli- chen Betreuung Jugendlicher;

..,. die Erhöhung der Wirksamkeit durch schärfere Ahndung von Ver- stößen gegen das Gesetz.

Koppelung

mit Schuluntersuchungen?

Anerkennung seitens der Ärzte- schaft finden die Bestimmungen über den Ausbau des Gesundheits- schutzes. Der Jugendliche kann über die übliche Erst- und Nachun- tersuchung hinaus weitere Nachun- tersuchungen im Abstand eines Jahres in Anspruch nehmen. Ob- gleich nur Wahlleistung - wohl aufgrund der derzeitigen Kostensi- tuation im Gesundheitswesen - eine begrüßenswerte Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung.

..,. Bedauerlicherweise konnte sich der Gesetzgeber nicht durchrin- gen, die der Landesregierung zuer- kannte Möglichkeit durch Rechts-

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

verordnung, die Jugendarbeits- schutzuntersuchungen mit Unter- suchungen anderer Zielsetzungen zu koppeln, dem Wunsch der Ärz- teschaft entsprechend zu eliminie- ren. Damit ist den mit Nachdruck vorgetragenen, schwerwiegenden Bedenken der Ärzteschaft gegen diese Bestimmung nicht Rechnung getragen worden.

Aus Kostenersparnisgründen kann nach der Gesetzesnovelle von die- ser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden und die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzge- setz zum Beispiel mit den Schulent- lassungsuntersuchungen gekoppelt werden, da sie im gleichen Zeitraum anfallen. Falls die Landesregierun- gen so verfahren sollten, muß dar- auf gedrungen werden, daß der spezifische Charakter der für die berufliche Zukunft der Jugendli- chen so entscheidenden Untersu- chungen nicht verfälscht wird, und daß die notwendige Sorgfalt, die die Beurteilung möglicher Gefähr- dungen durch berufliche Tätigkeit erfordert, weiterhin gewährleistet bleibt. Im Interesse der Jugendli- chen muß vor allem auf die Wah- rung der freien Arztwahl besonde- res Augenmerk gerichtet werden;

berufen könnte man sich dabei auf den Bericht des federführenden Bundestagsausschusses zu der Gesetzesnovelle, in dem erklärt wird, daß an diesem Prinzip festge- halten werden soll. Diese Möglich- keit, für die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch weiterhin wie bisher den Arzt des Vertrauens wählen zu können, ist eines der Hauptanliegen der Ärzteschaft

Ausbildung von Arzthelferinnen berücksichtigt

Neben den den Gesundheits- schutz und Gefahrenschutz der Jugendlichen betreffenden Bestim- mungen der Gesetzesnovelle wer- den viele Ärzte auch als Ausbilder von diesem Gesetz tangiert. Wäh- rend des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesärztekammer beim Regierungsentwurf moniert, daß

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 7 vom 12. Februar 1976 395

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Die Information:

Bericht und Meinung Jugendarbeitsschutz

den Belangen der ärztlichen Pra- xis, soweit sie Ausbildungsort für Arzthelferinnen ist, nicht genügend Rechnung getragen werde. Den letztmals bei der Sachverständigen- anhörung vorgetragenen Ände- rungswünschen der Ärzteschaft ist man im Gesetz erfreulicherweise entgegengekommen.

So ist insbesondere die Arbeitsbe- freiung an Berufsschulwochen mit Blockunterricht an mindestens fünf Tagen dadurch eingeschränkt wor- den, daß neben den 25 Berufs- schulstunden an diesen fünf Tagen zusätzliche Ausbildungsveranstal- tungen bis zu zwei Stunden wö- chentlich zugelassen worden sind

— ein Zugeständnis an eine praxis- bezogene Ausbildung.

Der Bitte der Bundesärztekammer, die Ausnahmeregelungen zur Samstags- und Sonntagsruhe, auf die sich in Berufsausbildung befin- denden Arzthelferinnen in den Pra- xen niedergelassener Ärzte auszu- dehnen, ist im Hinblick auf den Notfallbereitschaftsdienst ebenfalls entsprochen worden. Damit erhält die angehende Arzthelferin, die nach Abschluß ihrer Ausbildung dem Arzt als vollwertige Hilfe zur Seite stehen soll, die Möglichkeit, schon in ihrer Berufsausbildung ihre künftige Arbeit im Rahmen des Notfallbereitschaftsdienstes ken- nen und beurteilen zu lernen.

Eine analoge Befreiung für die Un- terstützung des Arztes bei der Durchführung der Vorsorgeunter- suchungen, die ebenfalls mit stei- gender Inanspruchnahme vielfach an Samstagvormittagen stattfinden, wurde freilich nicht vorgenommen.

Trotz aller guten Absichten bleibt es letztlich in der Hand der Jugend- lichen bzw. ihrer Eltern, ob das Ge- setz seine Wirksamkeit entfaFten kann. Ein Rahmengesetz, das durch die Sozialpartner hätte wirk- lichkeitsnahe ausgefüllt werden können, hätte den Intentionen aller Betroffenen vielleicht eher entspro- chen als die — sicherlich wohlge- meinte — Auflistung vieler, manch- mal aller perfekten Einzelregelun- gen. Renate Schiffbauer

DER KOMMENTAR

Lernprozeß eines

Ärztefunktionärs

Zeit: Ende 1975. Ort: die Aula einer Schule. Gegenstand: eine Po- diumsdiskussion. Gastgeber: eine demokratische Partei. Teilnehmer:

drei Ärzte, zwei Kontrahenten der Ärzteschaft, ein Moderator.

Die Ärzte sind einfach zu charakte- risieren, zwei von ihnen sind nie- dergelassene Ärzte, einer ist Chef- arzt. Alle drei nehmen ehrenamtli- che Funktionen in der ärztlichen Selbstverwaltung wahr, und zwar im Unter- und Mittelbau der Selbst- verwaltung. Keine Topmanager al- so, vielmehr Männer, die tagsüber ihrem Arztberuf nachgehen und ein paar Abende in der Woche oder im Monat ihrem Ehrenamt widmen.

Die Kontrahenten hingegen: Spit- zenklasse im Partei-Gewerk-

schafts-Kran ken kassen-Manage- ment. Hauptamtliche Interessenver- treter, jeder von ihnen auf zwei, drei Pferden bestens im Sattel. Der Moderator immerhin ein hauptamt- licher Krankenkassengeschäftsfüh- rer; seine Parteizugehörigkeit ist mehr Zufall — oder auch weniger Zufall.

Thema: das leidige Geld im deut- schen Gesundheitswesen.

Darauf hätte man sich als Arzt nie einlassen dürfen, mit solchen Leu- ten und solchem Schiedsrichter in den Ring zu gehen, notabene vor solchem Publikum.

Wobei dem Publikum als Ganzem die Ehre gegeben werden muß, daß es zwar Partei, aber diszipli- niert war.

Die Kontrahenten waren darüber hinaus wohlerzogen und höflich im privaten Vorgespräch wie auch im privaten Gespräch hinterher. In der Diskussion allerdings hatten sie ihre Trickkiste offen. Und da konn- te man lernen, was Schulung wert ist. Denn auf Sachkenntnis allein

kommt es bei solchen Diskussio- nen nicht an: da man in einer be- grenzten Zeit nicht alles auf einmal verkaufen kann, muß man in ge- drängter Kürze die richtigen Dinge verkaufen. Jene Dinge, die ankom- men und den gewünschten Effekt erzielen. So viel Für, daß für das Wider keine Zeit mehr bleibt.

Ein Beispiel für viele, und dieses herausgerissen aus Dutzenden blitzschnell gestochener Finten:

Die Ärzte sind es, welche über das Geld der Krankenkassen verfügen, erstens durch ihr Angebot an Lei- stungen, zweitens durch ihr Ange- bot an Medikamenten. Sie steigern die Morbidität, sie steigern die Lei- stungen, sie steigern den Medika- mentenverbrauch.

Kein Problem, solch einer Anklage zu begegnen, wenn sie für sich al-

lein widerlegt werden müßte. Ist aber diese Anklage nur Bruchteil einer breitangelegten Offensive, so weiß man, wenn man endlich das Wort bekommt, kaum noch, wo man anfangen, wo man aufhören soll.

Von der Schwierigkeit, gegen mundflinke Apostaten unseres

„Systems" antreten zu müssen Und nun der Moderator, heil ihm!

Vom Aussehen und Auftreten her hätte er genausogut den Verband Junger Unternehmer repräsentie- ren können. Merke, Ärzteschaft:

die Managerpersönlichkeiten von heute bevorzugen in zunehmendem Maße unsinkbare Schiffe, einen Krankenkassenverband etwa. Der rauhe Wind, welcher der freien Wirtschaft zur Zeit ins Gesicht bläst, und dann Kähne, auf die Hinz und Kunz ihre Breitseiten entladen

— nee, dann schon lieber ein mitt- leres Geschäftsführergehalt, abge- sichert durch Parteibuch und Mit- gliedskarte einer soliden Gewerk- schaft. Wenn Deutschlands Zukunft auf dem Wasser liegt, wie Kaiser Willi einst gesagt haben soll, dann empfiehlt es sich jedenfalls nicht, sich als freier Reeder zu versu- chen. Dann schon lieber festbesol-

396 Heft 7 vom 12. Februar 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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