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Archiv "„Einblicke“ in die berufliche Zukunft" (15.08.1991)

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ie Studenten, heißt es in der Begründung zur „Sie- benten Verordnung zur Änderung der Approbati- onsordnung für Arzte", sollen mit den Möglichkeiten und Gegebenhei- ten ärztlichen Wirkens vertraut ge- macht werden. In anderen Worten:

Das Praktikum soll also dem jungen Mediziner schon während der vorkli- nischen Zeit einen Einblick in das gesamte ärztliche Berufsfeld geben.

Mindestens zwölf Stunden pro Se- mester sind dafür angesetzt. Aller- dings: Eine bundeseinheitliche Emp- fehlung zur Durchführung dieses Praktikums gibt es nicht.

In Baden-Württemberg ist das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialord- nung der Auffassung, daß gerade dieses Praktikum das außerklinische Berufsfeld des Arztes besonders be- tonen sollte, insbesondere das haus- ärztliche, da im weiteren „Praktikum zur Einführung in die klinische Me- dizin" ja die klinischen Fächer im Vordergrund stehen. Die Lehre soll aus dem eng umschriebenen Bereich der Universität in die Praxen nieder- gelassener Ärzte hinaus getragen werden — ein Gedanke, den die Uni- versität Tübingen in enger Koopera- tion mit den ärztlichen Körperschaf- ten öffentlichen Rechts, der Landes- beziehungsweise Bezirksärztekam- mer und der Kassenärztlichen Verei- nigung Südwürttemberg, aufgegrif- fen hat. Da zudem eine Institution der Universität gefunden werden mußte, die die Durchführung des Praktikums unmittelbar in die Hand nehmen konnte, wurde in Gesprä- chen zwischen Kammer und Fakultät der Lehrbereich Allgemeinmedizin der Medizinischen Fakultät (Klini- sche Medizin) um die Organisation des Praktikums der Berufsfelderkun- dung gebeten. Lehrbereich Allge- meinmedizin, Bezirksärztekammer Südwürttemberg und Kassenärztli- che Vereinigung Südwürttemberg entwickelten also gemeinsam mit der zuständigen Fakultät (Theoretische Medizin) Gedanken zur Umsetzung der Approbationsordnung. In all die- sen Gremien war man grundsätzlich der Auffassung, daß in den Praxen niedergelassener Ärzte vorwiegend Einblick in hausärztliche Tätigkeiten

vermittelt werden sollte: in erster Li- nie bei Allgemeinärzten, Internisten und Kinderärzten.

Auf einem Symposion von Fa- kultätsvertretern mit den Hochschul- lehrern für Allgemeinmedizin im Oktober 1990 in Berlin gab es jedoch auch Stimmen für die Einbeziehung anderer Gebiete und Einrichtungen des Gesundheitswesens in das Prak- tikum der Berufsfelderkundung. In Tübingen wurde beides berücksich- tigt: die Praxen niedergelassener Arzte mit Hausarztfunktion, aber auch Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Die Auswahl der Lehrärzte er- folgte in einem gemeinsamen klei- nen Ausschuß von Kammer, Kassen- ärztlicher Vereinigung und Lehrbe- reich Allgemeinmedizin. Auswahl- kriterien waren etwa die, wie sie zur Weiterbildungsermächtigung not- wendig sind: bestimmte Mindestzei- ten nach der Niederlassung, keine zu große, keine zu kleine Praxis, abge- schlossene Weiterbildung, Alter möglichst nicht über 60 Jahre — und aus organisatorischen Gründen nur Ärzte im Stadtbereich Tübingen, die mit Stadtverkehrsbussen erreichbar waren. Von etwa 40 angeschriebe- nen Kollegen waren 13 niedergelas- sene Ärzte und zwei Kollegen aus dem öffentlichen Dienst bereit, am Praktikum mitzuwirken, das in fünf allgemeinmedizinischen, vier interni-

stischen, zwei pädiatrischen Praxen sowie im Staatlichen Gesundheits- amt und im Regierungspräsidium Tübingen stattfand.

Eine doppelstündige Einfüh- rungsvorlesung gab zunächst einen Überblick über das gesamte Berufs- feld des Arztes — gleichsam eine Ein- führung in die Medizin überhaupt.

Daß in 90 Minuten vieles jedoch nur stichwortartig angesprochen werden konnte, versteht sich von selbst.

Trotzdem wurde versucht, die heuti- ge Stellung des Arztes in Gesell- schaft und Staat zu beschreiben.

Die einzelnen Stufen des Arzt- berufes (Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Approbation, Promoti- on) waren ebenso Gegenstand der Einführung wie die Auflistung sämt- licher Möglichkeiten ärztlicher Tä- tigkeit, aber auch die Zusammenar- beit zwischen allen Beteiligten des Gesundheitswesens. Selbst Arztzah- len wurden kurz angeführt, dann aber auch Unterschiede im Kranken- gut zwischen Klinik und Praxis. Zwei Kurzreferate informierten über den Arzt als Mitglied von Kammer, KV und freien Verbänden sowie über Probleme des niedergelassenen Arz- tes. Abschließend wurde durch einen Lehrbeauftragten des Lehrbereichs Allgemeinmedizin speziell das Be- rufsfeld des Hausarztes dargestellt und dabei ein für die hausärztliche Praxis typischer Patient vorgestellt.

„Einblicke"

in die berufliche Zukunft

In Tübingen überwiegend positive Erfahrungen mit dem Praktikum der Berufsfelderkundung

Der praxis- und patientenbezogene Unterricht im Medizinstudium soll verbessert werden. Mit dieser Zielsetzung trat am 1. Januar 1990 die „Siebente Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte" in Kraft. Ein Kernpunkt der Novelle ist die Einführung eines Pflichtpraktikums zur Berufsfelderkundung. Welche Erfahrungen damit in Tübingen gemacht worden sind, geht aus dem folgenden Beitrag hervor.

A-2704 (32) Dt. Ärztebl. 88, Heft 33, 15. August 1991

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Am Ende der Einführungsvorle- sung wurden die 150 Teilnehmer des ersten Semesters in zehn Gruppen ä 15 Studenten eingeteilt. Jeder Lehr- arzt erhielt eine Liste mit dem The- ma und den Gruppenterminen sowie eine Gruppenliste, auf der er die An- wesenheit der Studenten bestätigen ließ. Insgesamt wurden sechs The- menkomplexe erarbeitet, verbunden mit der Empfehlung, jede Doppel- stunde so einzuteilen, daß sie einen Fall aus der Praxis beinhaltet (nach Möglichkeit nicht länger als eine hal- be Stunde). Die übrige Zeit von ei- ner Stunde sollten für Fragen über diesen Fall, aber darüber hinaus für sämtliche Fragen über die ärztliche Berufsausübung genutzt werden.

Themenkomplexe waren:

• Prävention, Diagnostik und Therapie sowie Rehabilitation in der Praxis.

• Langzeitbetreuung chronisch Kranker. Betreuung multimorbider und alter Patienten in der Praxis.

Geriatrie.

4)

Betreuung unheilbar Kran- ker und sterbender Patienten in der Praxis. Hausbesuchstätigkeit. Haus- pflege.

13 Familienmedizin. Der Arzt in Familie und Gesellschaft. Ge- sundheitsbildungsfunktion des nie- dergelassenen Arztes.

Die ärztlichen Aufgaben ei- ner medizinischen Fachbehörde (Staatliches Gesundheitsamt): Ge- sundheitsschutz und Prävention, Seuchenhygiene und AIDS-Bera- tung, Umweltfragen, Gesundheits- management und Gesundheitsbe- richterstattung.

(U)

Ärztliche Aufgaben bei ei- nem Regierungspräsidium (System des öffentlichen Gesundheitsdien- stes in Deutschland, WHO, Infekti- onsbekämpfung, Sozialmedizinische Begutachtung, Rehabilitation, Um- weltmedizin).

Die Unterschriftslisten der Stu- denten wurden am Ende des Seme- sters von den Lehrärzten an den Lehrbereich Allgemeinmedizin zu- rückgeschickt. Mit wenigen Ausnah- men war eine vollständige Teilnah- me der Erstsemestrigen zu verzeich- nen.

Nach dem Praktikum kamen die beteiligten Ärzte und ein Student

des „Arbeitskreises Studienreform der Fachschaft Medizin" im Ärzte- haus Tübingen zu einem ersten Ge- dankenaustausch zusammen.

Von Studentenseite wurde geäu- ßert, daß an diesem Praktikum zu viele Internisten beteiligt und allge- meinärztliche Gesichtspunkte zu be- tont gewesen seien. Vorgeschlagen wurde, noch weitere Gebietsärzte, zum Beispiel Psychiater oder Ortho- päden, in das Praktikum einzubezie- hen. Wirtschaftliche Probleme der niedergelassenen Ärzte interessier- ten im ersten Semester noch nicht.

Dagegen waren die Studenten sehr aufgeschlossen für Fragen, die mit der Präsenzpflicht und dem Sicher- stellungsauftrag zusammenhingen, das heißt mit Dingen, die Familie und Leben des Arztes besonders be- einflussen. Als interessant wurde auch die Beschreibung ärztlicher Ne- bentätigkeiten, etwa Sportmedizin oder Betriebsmedizin, bezeichnet.

Als positiv wurde die Darstel- lung des hausärztlichen Berufsfeldes in der Einführungsvorlesung mit Pa- tientenvorstellung beurteilt. Wün- schenswert sei auch ein Hausbe- suchsprogramm. Ausführliche Dis- kussion im Praktikum wurde immer gut geheißen. Übereinstimmung herrschte auch darin, daß die örtli- che Auswahl der Praxen (nur Stadt Tübingen) gut sei. Echte Kritik kam nur von wenigen Studenten, wäh- rend die Mehrzahl konstruktiv und positiv über diesen Einblick in das Berufsfeld urteilte.

Die Lehrärzte machten überwie- gend gute Erfahrungen. Sie berichte- ten von einem in der Regel erfreuli- chen Kontakt zu den Studenten, wo- bei sie spürten, daß es keinen Sinn hatte, im ersten Semester etwa medi- zinisches Wissen vermitteln zu wol- len. Sie hatten den Eindruck, daß ei- ne Falldarstellung der beste Aus- gangspunkt für die Diskussion war.

Teilweise seien die Studenten sehr interessiert gewesen. In der Diskus- sion seien viele Probleme angespro- chen worden. Das Unterrichtsange- bot des ganzen Tages sei allerdings schon sehr umfangreich, so daß die Studenten am späten Nachmittag oder Abend doch deutlich ermüdet waren. Für die Lehrärzte war diese Unterrichtsveranstaltung eine neue

Erfahrung. Obwohl Vorbereitung und Durchführung des Praktikums von den meisten Kollegen als bela- stend empfunden worden waren, gab es ausgesprochen begeisterte Stim- men mit dem Angebot, weitere Auf- gaben bei diesem Praktikum zu über- nehmen. Es wurde auch der Vor- schlag gemacht, Altenheime zu besu- chen. Erwähnt wurde auch das An- gebot von pharmazeutischen Firmen, im Rahmen des Praktikums eine Ex- kursion durchzuführen.

Grundsätzlich wurde die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll ist, dieses Praktikum der Berufsfelderkundung schon im ersten Semester durchzu- führen oder besser erst im zweiten/

dritten Semester. Die Lehrärzte empfanden die Einführungsvorle- sung als notwendig, um ein umfas- sendes Bild des Berufsfeldes des Arztes zu geben. Für die Studenten war diese Veranstaltung zu gedrängt und zu umfangreich.

Fazit

Es ist in Tübingen gelungen, das neu eingeführte „Praktikum der Be- rufsfelderkundung" schnell zu pla- nen und anzubieten. Die ersten Er- fahrungen sind nicht schlecht, wenn- gleich Organisation und Durchfüh- rung weiterentwickelt werden müs- sen. Die Einführungsvorlesung wird etwas verkürzt, um die Studenten nicht zu sehr mit den vielfältigen Einzelheiten zu belasten. Ebenso die Besprechung von Problemen des nie- dergelassenen Arztes als spezielles Referat und die Vorstellung von Kammern und KVen. Es soll ver- sucht werden, Psychiater, Orthopä- den und weitere Gebietsärzte an dem Praktikum zu beteiligen. Wenn es gelänge, in den Praxen Patienten vorzustellen, wäre vielleicht sogar das Optimum erreicht.

Auch die Teilnahme an Alten- heimbesuchen wäre für die Studen- ten interessant. Geradezu ideal wäre ein Hausbesuchsprogramm. Aus der Feststellung von Studenten, daß sich in den Praxen der niedergelassenen Ärzte die Problematik häufig wie- derholt habe, könnte der Schluß ge- zogen werden, daß damit gerade das Wesentliche der Tätigkeit in der Pra- Dt. Ärztebl. 88, Heft 33, 15. August 1991 (35) A-2707

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xis erkannt und somit auch richtig vermittelt wurde. Insgesamt ergibt sich also ein positives Resümee. Er- freulich ist auch, daß sich sämtliche Lehrärzte bereiterklärt haben, im Sommersemester wieder mitzuma- chen.

Abschließend ist jedoch noch zu sagen, daß es sich der Verordnungs- geber etwas leicht macht, bundesweit durch die Approbationsordnung Un- terrichtsveranstaltungen einzufüh- ren, deren Organisation durch feh- lende äußere Voraussetzungen kaum umsetzbar ist. Planung und Durchführung solcher Unterrichts- veranstaltungen können nicht allein Aufgabe eines Dekanats sein. Es muß eine Institution der Fakultät da-

eiches Lob sowie viele Wün- sche für die Zukunft, ent- sprechend der dringenden anstehenden Aufgaben, wur- den der Akademie in den Grußwor- ten ausgesprochen. Für das Präsidi- um der Landesärztekammer hob Professor Hans Joachim Bochnik als wesentlichen Auftrag der Akademie hervor, daß sie auf der Grundlage der Freiwilligkeit zur stetigen Ver- besserung der Gewissensfähigkeit des Arztes und Konkretisierung sei- ner Vertrauenswürdigkeit für die Pa- tienten beitrage. Dr. Erwin Oden- bach lobte im Namen der Bundes- ärztekammer den Vorbildcharakter der Akademie; er bedauerte, daß die freiwillige Mitgliedschaft und deren Dokumentation durch die blaue Pla- kette nicht allgemein im Bundesge-

mit beauftragt werden. Naheliegend ist dafür das Fach Allgemeinmedi- zin, dem aber in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel die institu- tionellen Mittel fehlen. Es ist daher dringend geboten, für dieses Fach an sämtlichen Universitäten Abteilun- gen beziehungsweise Lehrstühle ein- zurichten.

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med. Wolfgang Mangold Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Leiter des Lehrbereichs Allgemein- medizin der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen

Keplerstraße 15 W-7400 Tübingen

biet akzeptiert worden ist, weil da- durch viel Arger in der aktuellen Diskussion um den Nachweis der ärztlichen Fortbildung überflüssig geworden wäre. Professor Horst Joa- chim Rheindorf erinnerte an den Mut, die Umsicht und die Geschlos- senheit als Gütezeichen der ärztli- chen Berufsvertretung in Hessen, die vor 20 Jahren zur Gründung dieser Akademie geführt hätten, und er- wähnte als Besonderheit der Bemü- hungen um die Qualität der ärztli- chen Fortbildung die Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Akademien durch ihren ersten Vorsitzenden, Dr.

Hermann Kerger.

Zu gemeinsamen Bemühungen um die Lösungen der Alltagsproble- me in der ärztlichen Fortbildung er- munterte der Leiter des tschechi-

schen Instituts für ärztliche und pharmazeutische Fortbildung und Weiterbildung, Professor Ivo Häna aus Prag, die Bad Nauheimer Aka- demie. Und Professor Dieter Jorke, Jena, der die Grüße der benachbar- ten Ärztekammer Thüringen über- brachte, dankte vor allem für die Be- gleitung auf dem schwierigen Weg zur Selbstverantwortung der Ärzte in ihrer Fortbildung, Weiterbildung und in ihrem ärztlichen Selbstver- ständnis.

Inhalte und Ziele ärztlicher Fortbildung

„Inhalte und Ziele ärztlicher Fortbildung" lautete der eher nüch- tern anmutende Titel der Festveran- staltung. Sich darüber Gedanken zu machen in einer Institution wie der Bad Nauheimer, der die Mitglieder freiwillig beitreten — inzwischen sind es fast 6000 —, ist angesichts der Ver- pflichtung in der Berufsordnung zur dauernden Fortbildung und vor al- lem auch des wissenschaftlichen Fortschritts der Medizin, der Ent- wicklung der medizinischen Technik und der pharmakologischen Er- kenntnisse in den letzten Jahren nur recht und billig, kann sich der Arzt in Klinik und Praxis doch nur durch dauernde Fortbildung auf einem qualifizierten Wissensstand halten.

Veränderungen des ärztlichen Um- felds durch Kostenfragen, gesetzli- che Neufassungen, durch die Ethik- diskussion, aber auch durch standes- und berufspolitische Probleme, die den Arzt in hohem Maß zu Verände- rung, zu Anpassung, zu eigener Mei- nungsbildung und Stellungnahme verpflichten, ja zwingen, machen deutlich, daß sich die Fortbildung nicht auf die Vermittlung ärztlichen Sachwissens beschränken kann. So wurde bei der Feier gezeigt, daß der Fortschritt in der medizinischen Wissenschaft auch in den weniger betonten Randgebieten für die Fort- und Weiterbildung von großer Be- deutung ist.

Als Beispiel für nicht naturwis- senschaftlich definierbare Gebiete, die das ärztliche Handeln zwar schon heute, aber auch in Zukunft in noch zunehmendem Maß beeinflussen

20 Jahre Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung

Medizinisches Sachwissen allein genügt nicht Felix Anschutz

Die Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung der Lan- desärztekammer Hessen in Bad Nauheim feierte ihr 20jähriges Be- stehen. Ihr Vorsitzender, Professor Felix Artschütz, faßt die Vorträge zusammen, die unter dem Titel „Inhalte und Ziele ärztlicher Fortbil- dung" auf der Festveranstaltung gehalten wurden.

411•11.■

A-2708 (36) Dt. Ärztebl. 88, Heft 33, 15. August 1991

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