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Archiv "Krankenhausgesellschaft: Jugendarbeitsschutzgesetz ändern" (20.01.1977)

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DIE GLOSSE

Der kollektive Neidkomplex

Einem Befehl des Bundesverfas- sungsgerichtes folgend, hat der Bundestag beschlossen, daß die bisher steuerfreien Abgeordne- tendiäten künftig wie das Ein- kommen jedes Bundesbürgers der Einkommensteuer unterlie- gen. Damit der Nettobesitzstand der Abgeordneten bei dieser Operation erhalten bleibt, wer- den die Bruttobeträge kräftig er- höht, wogegen sicherlich nichts einzuwenden ist.

Diese Operation aber hat den Vorteil, daß man nun auch eini- germaßen brauchbare Vergleiche machen kann, bei denen die Bun- destagsabgeordneten einbezo- gen werden können. Immerhin:

Wenn man den „Umsatz" eines Bundestagsabgeordneten ein- schließlich der Kosten der Alters- versorgung, des Büros im Bun- destag, des Gehaltes eines Assi- stenten und der freien Benutzung von Bundesbahn und Lufthansa addiert, kommt man auf etwa eine Viertelmillion im Jahr. Das

eigentliche „Einkommen" von 90 000 DM sind 36 Prozent dieses Umsatzes — oder: Ein Abgeordne- ter hat 64 Prozent Unkosten.

Nun hat die Steuerfreiheit von Parlamentsdiäten ja einmal einen durchaus vernünftigen Grund ge- habt: Sie diente dazu, den Abge- ordneten, die ja über die Steuern zu beschließen haben, die sie dem Bürger auferlegen, ihre Un- befangenheit zu bewahren. Der kollektive Neidkomplex der Ge- genwart erwies sich aber als so viel stärker als eine wohlbegrün- dete Tradition, daß selbst das Bundesverfassungsgericht ihm nachgab. Es ist zu hoffen, daß der Urgrund dieser Tradition sich nun in umgekehrter Richtung auswirken wird: daß nämlich die Abgeordneten, wenn sie über Steuern und Abgaben beschlie- ßen, größeres Verständnis als bisher für die Probleme der Frei- berufler haben werden, deren Umsätze und Einkommen in ähn- lichen Größenordnungen liegen und die ja in gleicher Weise wie die Abgeordneten Objekte oder gar Opfer dieses kollektiven Neidkomplexes sind. bt Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Krankenhausgesellschaft:

Jugendarbeitsschutzgesetz ändern

Das zum 1. Mai 1976 in Kraft getrete- ne neue Jugendarbeitsschutzgesetz entspricht nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesell- schaft (DKG), Düsseldorf, nicht den krankenhausspezifischen Erforder- nissen, da es einen Arbeitsbeginn von Jugendlichen erst ab sieben Uhr morgens zuläßt. Um die auszubil- denden Lernschwestern und -pfle- ger des ersten Ausbildungsjahres auch in den wichtigen Teilen der Grundpflege zu unterweisen, sei es notwendig, den Arbeitsbeginn die- ser Jugendlichen bereits ab sechs Uhr morgens vorzusehen. Die Kran-

kenhausträger appellierten deshalb an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, in Kürze eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, die einen früheren Ar- beitsbeginn in diesen Fällen ein- räumt. DÄ

Für Ausbau der sozialen

Pflegedienste

Für den Ausbau der ambulanten Pflegedienste im örtlichen Bereich hat sich der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministe- riums für Jugend, Familie und Ge- sundheit, Karl Fred Zander, anläß- lich eines Seminars der Vereinten

Nationen in Frankfurt ausgespro- chen. Die bisherige Hauskranken- pflege sei den gestellten Anforde- rungen nicht mehr gewachsen, zu- mal die Zahl der pflegebedürftigen und alleinstehenden Bürger ständig zunehme (seit 1910 ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung um fast das Dreifache gestiegen) und die Zahl der Gemeindeschwestern infolge Überalterung und Nachwuchsman- gel immer mehr zurückgehe. — Als Ziel für eine Neuordnung des ambu- lanten Pflegedienstes nannte Zander:

> Zusammenwirken von ambulan- ten und stationären Pflegediensten und Verkürzung des Krankenhaus- aufenthaltes durch häusliche Kran- kenpflege;

> „Erleichterung" der Übergänge zwischen stationärer und häuslicher Krankenpflege;

> Hinausschieben der Heimunter- bringung alter Menschen durch häusliche Altenpflege;

> Sicherung der Krankenhausauf- enthalte und Kuren von Müttern durch Familienheimpflege und

> Sicherstellung qualifizierter Dienste auch dort, wo eine Speziali- sierung notwendig ist. DÄ

Lärmschwerhörigkeit ist häufigste

Berufskrankheit

Die angezeigten Berufskrankheiten haben im Jahr 1975 gegenüber 1974 um sechs Prozent von 36 124 auf 38 296 zugenommen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ist Lärmschwerhörigkeit und Lärm- taubheit nach wie vor die häufigste Berufskrankheit mit 12 418 ange- zeigten Fällen. An zweiter Stelle lie- gen Hauterkrankungen, die 1975 in 7778 Fällen angezeigt wurden, ge- folgt von Quarzstaublungenerkran- kungen in 6324 Fällen, Infektions- krankheiten (3291), Meniskusschä- den (1636) und Erkrankungen der

Sehnenscheiden (1088). ppp

134 Heft 3 vom 20. Januar 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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