Wie wirtschaftlich ist die Pensionspferdehaltung?
Eine Analyse dreier Betriebstypen auf Basis von Fallbeispielen
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Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Tänikon, CH-8356 Ettenhausen, Redaktion: Erika Meili, ART Die ART-Berichte/Rapports ART erscheinen in rund 20 Nummern pro Jahr. Jahresabonnement Fr. 60.–. Bestellung von Abonne- ments und Einzelnummern:
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Autorinnen und Autoren Anja Schwarz und Christian Gazzarin, ART
Ruedi von Niederhäusern, Agroscope – Schweizerisches Nationalgestüt SNG, Avenches Auskünfte: Christian Gazzarin, E-Mail: christian.gazzarin
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November 2013
Abb. 1: Pensionspferde gewinnbringend halten – eine Frage des Kostenmanagements.
(Fotos: Anja Schwarz, ART)
Die Pensionspferdehaltung hat für land- wirtschaftliche Betriebe in der Schweiz im Laufe der letzten Jahre an Bedeutung gewonnen. Um deren Wirtschaftlichkeit zu untersuchen, wurde der Betriebszweig für sechs Gruppen- und sechs Einzelhaltungs- betriebe auf Vollkostenbasis analysiert.
Dabei wurden drei gängige Betriebstypen miteinander verglichen (Gruppenhaltung, Einzelhaltung mit Kleinbestand sowie Ein- zelhaltung mit Grossbestand).
Die Gruppenhaltung zeigte sich wirtschaft- licher als die Einzelhaltung: Während die Einzelhaltung durchschnittlich auf einen effektiv realisierten Stundenlohn von 33 Franken (mit Kleinbestand) bzw. 29 Fran- ken (mit Grossbestand) kam, erzielten die Gruppenhaltungsbetriebe 52 Franken pro Stunde. Allerdings erreichten vier der total zwölf analysierten Betriebe den Opportu- nitätskosten-Lohnansatz von 28 Franken
nicht. Auch beim Einkommen erzielten die Gruppenhaltungsbetriebe mit 8952 Fran- ken pro Grossvieheinheit (GVE) deutlich höhere Werte als die Einzelhaltungsbe- triebe (7165 Franken bei Kleinbestand bzw.
5581 Franken bei Grossbestand).
Der Grund für den finanziellen Erfolg der Gruppenhaltung liegt in den tieferen Kos- ten. Von zentraler Bedeutung sind die Arbeitskosten, die in erster Linie aus dem jeweiligen Arbeitszeitbedarf resultieren:
Die Gruppenhaltungsbetriebe nehmen mit 15 Minuten pro Pferd und Tag durch- schnittlich lediglich die Hälfte der Zeit der Einzelhaltungsbetriebe (32 Minuten pro Pferd und Tag) in Anspruch. Tiefere Kosten verursachen bei der Gruppenhaltung auch die Gebäude und Einrichtungen. Ausser- dem profitieren Betriebe mit Gruppenhal- tung von den Beiträgen für besonders tier- freundliche Stallhaltung.
erhalten. Die drei verbleibenden grossen Einzelhaltungsbe- triebe sind reine Pensionspferdebetriebe mit untergeord- neter Bedeutung weiterer landwirtschaftlicher Tätigkeiten.
Diese sollten im Gegensatz dazu mindestens 80 Prozent des Einkommens durch die Haltung von Pensionspferden erwirtschaften. Des Weiteren wurde sichergestellt, dass alle Betriebe eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen und sich deutlich von einer Hobbypferdehaltung abgrenzen.
Allen Betrieben gemein ist die Bereitstellung und Fütte- rung des Raufutters, die Entmistung der Stallungen und Ausläufe sowie das Einstreuen von Boxen und Liegeflä- chen. Während die Raufutterfütterung bei der Gruppen- haltung (Betriebe 1–6) ad libitum (nach Bedarf) oder zeit- gesteuert über Raufen erfolgt, erbringen die Einzelhal- tungsbetriebe diese Dienstleistung pro Pferd einzeln, was einen zusätzlichen Aufwand darstellt. Die drei grossen Einzelhaltungsbetriebe sowie ein Gruppenhaltungsbe- trieb verfügen zusätzlich über eine Reithalle. Die wichtigs- ten strukturellen Betriebsmerkmale sowie die regionale
Problemstellung
Die Pensionspferdehaltung nimmt innerhalb der Land- wirtschaft in mehrerlei Hinsicht eine Sonderstellung ein und ist auch aufgrund ihres Dienstleistungscharakters im Vergleich zu anderen Produktionsverfahren von einer grossen Heterogenität geprägt. Die Reiterei und der Umgang mit dem Pferd erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Zahl der in der Schweiz gehaltenen Equi- den steigt jährlich um rund drei Prozent, 76 Prozent der Population werden in Landwirtschaftsbetrieben gehalten (BFS 2012). Da diese neben der Pensionspferdehaltung in aller Regel noch weitere Betriebszweige führen, ist eine korrekte Zuteilung der Gemeinkostenpositionen wie Arbeit, Maschinen und Gebäude schwierig und aufwen- dig. Entsprechend existierten für die Haltung von Pensi- onspferden in der Schweiz bis dato keine Vollkostenbe- rechnungen, weshalb ein Beurteilen der Wirtschaftlichkeit bislang kaum möglich war.
Der vorliegende Bericht stellt die Vollkosten für drei ver- breitete Betriebstypen mit Einzel- und Gruppenhaltung dar und zeigt Kostensenkungsmöglichkeiten auf. Zusam- men mit den entsprechenden Leistungen wird die Wirt- schaftlichkeit ermittelt. Damit soll sowohl Pensionspferde- haltern als auch potenziellen Neueinsteigern eine Ent- scheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden.
Methodik und Vorgehen
Auswahl der Betriebe
Betriebe, die Pensionspferdehaltung anbieten, zeichnen sich durch eine grosse Vielfalt aus. Für die Auswahl der zwölf Fallstudien-Betriebe galt es deshalb, Kriterien fest- zulegen, die Schlussfolgerungen für die wichtigsten Grup- pen von Pensionspferdehaltungsbetrieben zulassen. Um die beiden gängigsten Haltungssysteme zu berücksichti- gen, wurden je sechs Betriebe mit Gruppenhaltung (Betriebe 1–6) und Einzelhaltung (Einzelboxen, Betriebe 7–12) ausgewählt. Im Hinblick auf den Einfluss des Grös- seneffekts, erfolgte bei der Einzelhaltung eine weitere Unterteilung in Betriebe mit kleinem (Betriebe 7–9) und grossem Pferdebestand (Betriebe 10–12).
Alle sechs Gruppenhaltungsbetriebe sowie die kleinen Ein- zelhaltungsbetriebe führen weitere Betriebszweige wie beispielsweise Milchviehhaltung. Es wurde im Voraus fest- gelegt, dass das Einkommen dieser neun Betriebe zu maxi- mal 50 Prozent aus der Pensionspferdehaltung stammen darf, um den Charakter eines Landwirtschaftsbetriebes zu
Tab. 1: Abkürzungen und Begriffe.
AKh Arbeitskraftstunde
AKmin Arbeitskraftminute
Arbeitsverwertung Arbeitseinkommen pro Arbeitskraftstunde Berechnung: (Leistungen – totale Kosten ohne Arbeitskosten)/Gesamtarbeitszeit Break-Even Point Selbstkostenpreis
Berechnung: (totale Kosten – Direktzahlun- gen – Erlös übriger Serviceleistungen)/Anzahl Pferde
BTS besonders tierfreundliche Stallhaltung (R)GVE (raufutterverzehrende) Grossvieh-Einheit,
Milchkuh = 1 GVE
GVE Pferd vgl. Umrechnungsfaktoren im Anhang
GVP Grossviehplatz
LG Lebendgewicht
LN landwirtschaftliche Nutzfläche RAUS regelmässiger Auslauf im Freien
TS Trockensubstanz
Tab. 2: Betriebskennzahlen der zwölf Modellbetriebe im Durchschnitt der jeweiligen Kategorie.
Gruppenhaltung Einzelhaltung klein
Einzelhaltung gross
Anzahl Pferde 15 11 31
Anzahl GVE total 18,9 30,2 20,6
Anzahl GVE Pferde* 9,4 7,7 20,5
Landwirtschaftliche Nutzfläche (ha) 25,8 34,9 13,5
Grünfläche Betrieb (ha) 17,7 28,6 8,7
Grünfläche Pferde (ha) 6,0 5,2 8,7
*GVE-Berechnung nach Lebendgewicht, siehe Anhang Tabelle 5
Tab. 3: Kantonale Verteilung der analysierten Betriebe.
Kanton Anzahl Betriebe
Aargau 1
Bern 2
Schwyz 1
Solothurn 1
St. Gallen 1
Zürich 6
Verteilung der Ställe zeigen Tabelle 2 und 3. Abbildung 2 zeigt die Betriebe einzeln nach Bestandsgrösse geordnet.
Die Gruppenhaltungsbetriebe weisen zwischen 10 und 20 Pferde auf, während die beiden Einzelhaltungskategorien diesbezüglich etwas homogener sind.
Vollkostenkalkulationen
Alle Fallstudien basieren auf einem standardisierten Vor- gehen bei der Datenerhebung sowie identischen Berech- nungsgrundlagen. Sämtliche für die Berechnungen rele- vanten Daten wurden mittels eines umfassenden Fragebo- gens vor Ort erhoben. Für drei Betriebe lagen darüber hinaus Buchhaltungsauszüge vor, die den Berechnungen unterstützend und ergänzend hinzugezogen wurden.
Die Zusammensetzung des Pferdebestandes mit Grosspfer- den, Kleinpferden und Ponys war je nach Betrieb unter- schiedlich. Um eine optimale Vergleichbarkeit zu ermögli- chen, wurden deshalb sämtliche Ergebnisse auf eine Gross- vieheinheit «Pferd» (GVE Pferd) umgerechnet. Im Gegen- satz zur üblichen GVE-Definition (Pferd: 0,7 GVE, Kleinpferd
und Pony: 0,25 GVE) wurde zwischen Ponys und Kleinpfer- den unterschieden, wobei Ponys wie üblich mit 0,25 GVE und Kleinpferde (350–500 kg) neu mit 0,5 GVE bewertet wurden. Gemäss diesen Umrechnungsfaktoren (vgl. An - hang) entspricht eine GVE Pferd 1,43 Grosspferden (1/0,7), zwei Kleinpferden (1/0,5) oder vier Ponys (1/0,25).
Im Zuge der Vollkostenkalkulationen werden zwei Grup- pen von Kosten unterschieden: Direktkosten und Gemein- kosten. Von übergeordnetem Interesse sind allerdings die Gesamtkosten, da die Kostenstruktur je nach Bewirtschaf- tungsmodell und Organisation stark variieren kann. Bei- spielsweise können Betriebe sämtliches Futter zukaufen oder selbst produzieren. Je nachdem beinhalten die Direktkosten alle Aufwendungen für Futter, oder die Fut- terkosten sind über die Arbeit und die eigenen Maschinen in den Strukturkosten enthalten.
Während sich ein Teil der Kostenpositionen unmittelbar dem Betriebszweig der Pensionspferdehaltung zuordnen lässt (Direktkosten), müssen für die korrekte Bewertung 35
40
28 30 35 30
35
20
28 30
20 25
Gruppenhaltung
10
13 15 16 17 20
9 11
13 10
15 Einzelhaltung Kleinbestand
Einzelhaltung Grossbestand 9 10 11
0 5
Anzahl Pferde
g
8 3 7 9 1 2 6 5 4 11 10 12
Betrieb
Abb. 2: Bestandsgrössen nach Betriebstyp (auf- steigend geordnet).
Abb. 3: Systemgrenze Pensionspferdehaltung.
der Gemeinkosten (Strukturkosten 1 und 2 sowie Eigen- kosten) Annahmen getroffen und Zuteilungen mittels ver- schiedener Allokationsfaktoren vorgenommen werden (Abb. 3 und Anhang).
Auch auf Erlösseite müssen sowohl die tier- als auch die flächenbezogenen Direktzahlungsbeträge für die Pferde gesondert berechnet werden. Diesbezüglich gelten die Umrechnungsfaktoren von 0,7 GVE für Pferde, die älter als 30 Monate sind, und 0,25 GVE für Kleinpferde und Ponys (Agridea 2012a). Kosten für Maschinen oder Gebäude sowie Allgemeine Betriebskosten richten sich nach den Nutzungsanteilen und -intensitäten für den jeweiligen Betriebszweig bzw. das Produktionsverfahren. Sämtliche Annahmen, Berechnungsgrundlagen und Allokationsfak- toren können Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.
Fehlende Angaben wurden auf Basis der Mittelwerte aller oder vergleichbarer Betriebe geschätzt bzw. anhand von Planwerten und Marktpreisen ermittelt (Agridea 2012a, 2012b, 2013; Gazzarin und Lips 2013).
Die Personalkosten sowie der Lohnanspruch für die Famili- enarbeitskräfte sind ein wichtiger Teil der Gemeinkosten des Betriebszweigs Pensionspferdehaltung. Zur Berech- nung der Arbeitskosten sowie der Arbeitsverwertung wurden die für die Pensionspferdehaltung anfallenden
Arbeitszeiten auf den Betrieben erfragt. Dabei erfolgte eine Unterteilung der Tätigkeiten in Routine- und Sonder- arbeiten (vgl. Anhang). Der Zeitaufwand für betriebs- zweigübergreifende Tätigkeiten und die Futtergewinnung wurde – entsprechend der produzierten Menge – zuge- teilt. In der berechneten Gesamtarbeitszeit ist ein Sicher- heitszuschlag enthalten, der 20 Prozent der Gesamtar- beitszeit beträgt (Restarbeiten). Die von den Familien- arbeitskräften geleistete Arbeit wird mit Opportunitäts- kosten von 28 Franken pro Arbeitskraftstunde bewertet (Gazzarin und Lips 2013). Im Gegensatz dazu sind die Kos- ten der beschäftigten Fremdarbeitskräfte aus den Erhe- bungen bekannt.
Die Schuldzinsen errechnen sich für alle Betriebe durch die Annahme eines standardisierten Fremdkapitalanteils von 50 Prozent an Gebäuden und Einrichtungen bei einem Zinssatz von drei Prozent (Gazzarin und Lips 2013). Auch das im Betrieb eingesetzte Eigenkapital verursacht kalku- latorische Kosten und muss entsprechend bewertet wer- den. Die Eigenkapitalkosten basieren auf einem standardi- sierten Eigenkapitalanteil von 50 Prozent an Gebäuden und Einrichtungen sowie 100 Prozent an Maschinen und Geräten, wobei auch hier ein Zinssatz von drei Prozent angenommen wurde (Gazzarin und Lips 2013).
Tab. 4: Aggregierte Ergebnisse der Vollkostenrechnung pro GVE Pferd*.
Gruppenhaltung Betrieb 1–6 n=6
Einzelhaltung klein Betrieb 7–9 n=3
Einzelhaltung gross Betrieb 10–12 n=3
Leistungen total 13019 15166 19350
Erlös Pensionspferdehaltung 11031 13170 18283
Erlös Direktzahlungen 1988 1995 1067
Kosten total 9731 15745 17815
Direktkosten 910 676 1412
Kraftfutter, Mineralfutter, Salz 145 75 384
Raufutterzukauf 329 294 522
Zukauf Stroh/Späne 393 253 470
Diverses 43 54 37
Gemeinkosten 8821 15068 16403
Strukturkosten 1 2765 3548 8369
Arbeiten durch Dritte/Maschinenmiete 383 363 2185
Maschinen und Geräte 618 577 609
Gebäude und Einrichtungen 1382 2033 4565
Allgemeine Betriebskosten 381 574 1010
Strukturkosten 2 392 3776 3988
Personalkosten 34 3273 3142
Pachtkosten 94 89 75
Schuldzinsen 264 415 771
Eigenkosten 5664 7744 4046
Lohnanspruch Familie 5289 7256 3103
Eigenkapitalkosten 376 488 943
Erfolgsgrössen
Unternehmergewinn/-verlust 3288 -579 1535
Selbstkostenpreis pro Pferd u. Monat (Break-Even) 401 777 875
durchschnittlich realisierter Pensionspreis CHF/Pferd/Monat 576 744 958 Einkommen aus Pensionspferdehaltung CHF/GVE Pferd/Jahr 8952 7165 5581
Arbeitsverwertung Pensionspferdehaltung CHF/AKh 52 33 29
Gesamt-Arbeitszeit pro GVE Pferd und Jahr (AKh) 201 338 356
Routine-Arbeitszeit pro Pferd und Tag (AKmin) 15 30 34
*GVE-Berechnung auf Fütterungsbasis; siehe Anhang Tabelle 5
Werden von den Leistungen die totalen Kosten abgezo- gen, resultiert der Unternehmensgewinn bzw. -verlust.
Davon ausgehend kann die Arbeitsverwertung kalkuliert werden. Letztere entspricht der effektiven Entlohnung der Fremd- und Familienarbeitskräfte für sämtliche Tätig- keiten im Betriebszweig Pensionspferdehaltung. Dabei interessiert die Frage, ob die Arbeitsverwertung die ange- nommenen Opportunitätskosten von 28 Franken pro Arbeitskraftstunde übersteigt.
Ergebnisse
Die Ergebnisse in Tabelle 4 werden für die drei Kategorien Gruppenhaltung, Einzelhaltung mit Kleinbestand und Ein- zelhaltung mit Grossbestand angegeben, die jeweils den Durch schnitt von sechs bzw. drei Betrieben darstellen.
Leistungen
Die aus der Pensionspferdehaltung generierten Einnahmen setzen sich aus den Markterlösen (erzielte Pensionsgelder, zusätzliche Serviceleistungen) und den tier- und flächenbe- zogenen Direktzahlungsbeiträgen zusammen (Abb. 4). Die
Spannbreite ist insbesondere bei der wichtigsten Leistungs- position «Pensionsgelder» beträchtlich und liegt zwischen 365 und 1350 Franken pro Pferd und Monat. Die Unter- schiede können teilweise auf die erbrachten Dienstleistun- gen und die zur Verfügung stehende In frastruktur zurück- geführt werden. Die grossen Einzelhaltungsbetriebe erzie- len mit insgesamt 18 283 Franken pro GVE Pferd und Jahr die höchsten Leistungen. Pro Monat entspricht dies einem Betrag von 1524 Franken pro GVE Pferd. Die kleinen Einzel- haltungsbetriebe erzielen mit 1098 Franken pro GVE Pferd und Monat geringfügig höhere Leistungen als die Grup- penhaltungsbetriebe mit 919 Franken.
Die Direktzahlungserlöse fliessen durchschnittlich zu einem Anteil von 13 Prozent in die aus der Pensionspferdehaltung stammenden Einnahmen ein. Betrieb 12, der zur Kategorie der grossen Einzelhaltung gehört, ist nicht direktzahlungs- berechtigt und stellt somit eine Ausnahme dar.
Kosten
Wie im Abschnitt «Methodik und Vorgehen» erwähnt, generieren das unterschiedlich stark ausgeprägte Leis- tungsangebot und die verschiedenen Bewirtschaftungs- modelle unterschiedliche Resultate bei den Kosten. Entfal- len im Mittel lediglich rund sieben Prozent der Gesamt-
Abb. 4: Markterlöse und Direktzahlungen pro GVE Pferd und Jahr (nach Kategorie und aufsteigend geordnet).
Abb. 5: Direkt- und Strukturkosten pro GVE Pferd und Jahr (nach Kategorie und aufsteigend geordnet).
30000
20000 25000
15166 CHF
15000 Gruppenhaltung
10000
Einzelhaltung Kleinbestand Einzelhaltung Grossbestand
Direktzahlungen 0
CHF pro GVE Pferd und Jahr 5000
1 4 6 2 3 5 8 9 7 10 11 12
Betrieb
13019 CHF
19350 CHF
24000 20000 16000
Strukturkosten Gruppenhaltung
12000
Strukturkosten Einzelhaltung
4067 CHF 8000
Kleinbestand Strukturkosten Einzelhaltung
4067 CHF
0 CHF pro GVE Pferd und Jahr 4000
Grossbestand Direktkosten
0
3 1 4 6 5 2 8 9 7 10 11 12 Betrieb
8000 CHF
13769 CHF
kosten auf die Direktkosten, so verteilt sich der überwie- gende Anteil von 93 Prozent der totalen Kosten auf die Gemeinkosten (Struktur- und Eigenkosten). In Abbildung 5 sind die Kostenstruktur sowie die grosse Heterogenität zwischen den Betrieben ersichtlich.
Die Arbeit ist als Teil der Strukturkosten wichtigster Kos- tenfaktor und teilt sich auf die Angestellten (Personalkos- ten) und die familieneigenen Arbeitskräfte (Lohnanspruch Familie) auf (Abb. 6).
Für die Gruppenhaltungsbetriebe resultieren Arbeitskos- ten von total 5323 Franken pro GVE Pferd und Jahr. Gemes- sen an den totalen Kosten beträgt der Anteil der Arbeit somit 55 Prozent. Die kleinen Einzelhaltungsbetriebe erreichen mit einem Betrag von 10 529 Franken pro GVE Pferd und Jahr einen Kostenanteil von 67 Prozent. Dies ist vor allem auch auf die Mehrkosten für einen vergleichs- weise gut entlohnten Angestellten eines Betriebes zurück- zuführen (Betrieb 7). Mit durchschnittlich 6245 Franken pro Pferd und Jahr sind die Arbeitskosten der grossen Ein- zelhaltungsbetriebe wiederum deutlich kleiner, was hin- gegen auch mit einer Auslagerungsstrategie zu erklären ist, die nachfolgend erläutert wird.
Der totale Arbeitsaufwand pro GVE Pferd und Jahr unter- scheidet sich vor allem aufgrund des Haltungssystems
(Abb. 7). Während bei der Gruppenhaltung durchschnitt- lich 201 Stunden eingesetzt werden, sind die errechneten Zeiten für die kleine Einzelhaltung mit 338 Stunden und jene der grossen Einzelhaltung mit 356 Stunden ähnlich.
Besonders deutlich wird der Unterschied bei Betrachtung des Zeitaufwands für die Routinetätigkeiten. Die Einzel- haltungsbetriebe beanspruchen mit durchschnittlich 32 Minuten pro Pferd und Tag im Vergleich zu den Gruppen- haltungsbetrieben mit 15 Minuten pro Pferd und Tag mehr als doppelt so viel Zeit. Die Ursachen hierfür sind haupt- sächlich die rasche Entmistung und Fütterung, da diese Arbeiten nicht einzeln pro Pferd abgewickelt werden müs- sen, sondern eine ganze Gruppe erfassen. Weitere, nicht haltungsspezifische Einflussfaktoren sind das unterschied- liche Leistungsangebot sowie die Häufigkeit der erbrach- ten Dienste, ein unterschiedlicher Mechanisierungsgrad und betriebseigene Besonderheiten wie zu bewältigende Wegstrecken. Trotz relativ tiefer Arbeitskosten weisen die grossen Einzelhaltungsbetriebe im Vergleich zu den klei- nen Einzelhaltungsbetrieben ähnliche Arbeitszeiten auf.
Ausschlaggebend hierfür ist, dass ein grosser Einzelhal- tungsbetrieb die Routinearbeiten für einen nicht unwe- sentlichen Teil der gehaltenen Pferde ausgelagert hat, weshalb die geleistete Arbeit in diesem Fall als «Arbeiten durch Dritte» verrechnet wird und so nicht in den Arbeits-
Abb. 6: Personalkosten und familieneigene Arbeits- kosten pro GVE Pferd und Jahr (nach Kategorie und aufsteigend geordnet).
Abb. 7: Arbeitszeitauf- wand pro GVE Pferd und Jahr (nach Kategorie und aufsteigend geordnet).
14000
10529 CHF
12000
6245 CHF
8000 10000
eigene Arbeitskosten
4000 6000
Gruppenhaltung eigene Arbeitskosten Einzelhaltung Kleinbestand
CHF pro GVE Pferd und Jahr
eigene Arbeitskosten Einzelhaltung Grossbestand
0 2000
1 6 3 2 5 4 7 9 8 10 11 12
Personalkosten
Betrieb
5323 CHF
450
350 400
250 300
Gruppenhaltung
200 Einzelhaltung
Kleinbestand
100 150
AKh pro GVE Pferd und Jahr
Einzelhaltung Grossbestand
0 50
1 6 3 2 4 5 7 9 8 10 12 11
Betrieb
338 AKh 201 AKh
356 AKh
Abb. 9: Gegenüberstellung von Kosten und Pensions erlösen der einzelnen Betriebe. Liegt der Punkt oberhalb der Kosten- säule, wird ein Gewinn erzielt. Die Differenz zwischen Punkt und ausgefüllter Säule (Fremdkosten abzüglich Direktzah- lungen) entspricht dem Einkommen aus der Pensions pferdehaltung.
10000 15000 20000 25000 30000
Eigenkosten
Fremdkosten abzüglich Direktzahlungen
0 5000
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
CHF pro GVE Pferd und Jahr
Betrieb
Pensionspreis +
übrige Serviceleistungen kosten erscheint (Tab. 3). In der angegebenen Gesamtar-
beitszeit werden die ausgelagerten Arbeiten jedoch mit- berücksichtigt. Aufgrund der ähnlichen Arbeitszeiten der beiden Einzelhaltungsgruppen lassen sich somit keine Grösseneffekte erkennen. Dies legt die Vermutung nahe, dass allfällige Grösseneinsparungen wiederum durch ein grösseres Leistungsangebot kompensiert werden, was sich zumindest im höheren Pensionspreis widerspiegelt.
Die Kostenposition «Gebäude und Einrichtungen» hat nach der Arbeit ebenfalls eine hohe Bedeutung und weist wie diese erhebliche Unterschiede auf. Die Gruppenhal- tung hat gegenüber der kleinen Einzelhaltung einen Kos- tenvorteil von rund 650 Franken pro GVE Pferd. Der Auf- wand für Stalleinrichtungen (Boxen) dürfte hier geringer sein, und womöglich lassen sich ältere, abgeschriebene Gebäude besser für die Gruppenhaltung umnutzen. Bei den viel höheren Kosten der grossen Einzelhaltungsbe- triebe gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die 4565 Franken pro GVE Pferd auch die zur Verfügung stehende Reithalle beinhalten.
Erfolgsgrössen
Die Wirtschaftlichkeit der Pensionspferdehaltung kann anhand mehrerer Indikatoren gemessen und überprüft werden. Eine Gesamtübersicht über Gewinn, Verlust und Einkommenshöhen gibt Abbildung 9. Die Darstellung geht von der Annahme aus, dass die Höhe der Direktzahlungen genau den Kosten für den Erhalt dieser Gelder (Tierschutz- vorschriften, Ethoprogramme, ökologischer Leistungs- nachweis) entspricht, wodurch die Fremdkosten um den Betrag der Direktzahlungen reduziert werden. Damit kön- nen die jährlichen Kosten (inkl. Opportunitätskosten für familieneigene Arbeit und Kapital) den jährlichen Pensi- onserlösen direkt gegenübergestellt werden. Das Ende der Kostensäule kennzeichnet die Gewinnschwelle (Break- Even-Point) und entspricht auch dem Selbstkostenpreis, der eine volle Kostendeckung gewährleisten würde (Tab. 3, Selbstkostenpreis pro Monat). Bei den Gruppenhaltungs- betrieben (Nr. 1–6) und den grossen Einzelhaltungsbetrie- ben (Nr. 10–12) resultiert mehrheitlich ein Gewinn (Abb. 9,
Abb. 8: Bei der Gruppenhaltung (links) ist der Arbeitsaufwand meist deutlich geringer als bei Einzelhaltungssystemen.
Pensionserlös liegt über der Kostensäule), die kleinen Ein- zelhaltungsbetriebe (Nr. 7–9) weisen in zwei von drei Fällen einen Verlust auf. Insgesamt weisen acht Betriebe einen Gewinn auf, während vier Betriebe einer Kostendeckung nicht gerecht werden und einen kalkulatorischen Verlust verzeichnen. Drei dieser vier Betriebe gehören der Katego- rie Einzelhaltung an. Auf den gesamten Bestand umge- rechnet, ergibt sich für den Betriebszweig Pensionspferde- haltung ein Verlust bzw. Gewinn von –22 470 bis 81 446 Franken pro GVE Pferd und Jahr.
Die Gewinne oder Verluste gilt es in Relation zu den fami- lieneigenen Faktoren zu betrachten. Bei einem Gewinn
übersteigt die Arbeitsverwertung, das heisst der effektiv erreichte Stundenlohn, den angenommenen Opportuni- tätskostenansatz von 28 Franken pro Stunde. Ein Verlust bedeutet in der Regel, dass die Arbeitsverwertung – die unabhängig von den Arbeitskosten kalkuliert wird – unter diesem Ansatz liegt. Eine Ausnahme ergibt sich im Falle der kleinen Einzelhaltungsbetriebe, die trotz negativem Resultat den Opportunitätskostenansatz übertreffen. Dies kann mit den hohen Angestelltenkosten eines einzelnen Betriebes (Nr. 7) erklärt werden, der trotz des guten eige- nen Ergebnisses die Verluste der anderen beiden Betriebe nicht aufwiegen kann.
Abbildung 10 zeigt die Ergebnisse der beiden Erfolgsgrös- sen «Einkommen pro GVE Pferd» und «Arbeitsverwer- tung» je Betrieb. Das Einkommen pro GVE Pferd errechnet sich aus den Leistungen abzüglich der Fremdkosten. Posi- tive Ergebnisse auf Einkommensebene garantieren allen zwölf Betrieben eine ausreichende Wirtschaftlichkeit (siehe auch Abb. 9: Der Punkt liegt oberhalb der ausgefüll- ten Säule). Bei den Gruppenhaltungsbetrieben beläuft sich das Einkommen auf durchschnittlich 8952 Franken und ist damit deutlich höher als bei den beiden Einzelhaltungs- kategorien (CHF 7165.– und CHF 5581.–).
Die Arbeitsverwertung beträgt im Mittel der zwölf analy- sierten Betriebe 41 Franken pro Arbeitskraftstunde, lässt jedoch zwischen beiden Haltungssystemen deutliche Unterschiede erkennen. Die Gruppenhaltungsbetriebe erreichen im Durchschnitt mit 52 Franken fast das Dop- pelte des Opportunitätskostenansatzes, während die Ein- zelhaltungsbetriebe (CHF 33.– und CHF 29.–) hier mehr oder weniger leicht darüber liegen. Gemittelt über alle sechs Einzelhaltungsbetriebe resultiert eine Arbeitsver- wertung von 31 Franken, weshalb die Gruppenhaltungs- systeme um 40 Prozent besser abschneiden als die Einzel- haltungsbetriebe.
Abb. 10: Gegenüberstellung von Einkommen und Arbeitsverwertung (effektiv erreichter Stundenlohn) der einzelnen Betriebe.
Abb. 11: Die Arbeitsverwertung liegt im Mittel der zwölf analysierten Betriebe bei 41 Franken pro Arbeitskraft- stunde.
60 100 14000
80 90 12000
10000 70
50 6000
8000 Gruppenhaltung
30 40
4000
Arbeitsverwertung (CHF/AKh total)
Einzelhaltung Kleinbestand Einzelhaltung Grossbestand
10 20
Einkommen (CHF/GVE Pferd/Jahr) Arbeitsverwertung
0 0
2000
4 1 2 6 5 3 7 8 9 12 11 10
Betrieb
8952 CHF 52.–/AKh
7165 CHF 33.–/AKh
5581 CHF 29.–/AKh
Diskussion und Schlussfolgerung
Um die Wirtschaftlichkeit der Haltung von Pensionspfer- den in der Schweiz zu untersuchen, wurde der Betriebs- zweig Pensionspferdehaltung für zwölf Betriebe auf Voll- kostenbasis analysiert. Auch wenn die Stichprobengrösse und die grosse Heterogenität der Betriebe keine allge- meingültigen Schlussfolgerungen zulassen, können den- noch Tendenzen festgestellt werden.
Die Berechnungen der je sechs Gruppen- und sechs Einzel- haltungsbetriebe führen in den meisten Fällen zu befriedi- genden bis guten Resultaten. Auf langfristige Sicht sind die Gruppenhaltungs- im Vergleich zu den Einzelhaltungs- betrieben mit deutlich höheren Gewinnen aufgrund gerin- gerer Kosten klar wirtschaftlicher. Anhand der gewonne- nen Ergebnisse zeigt sich, dass vor allem die beiden Haupt- kostenpositionen «Arbeit» sowie «Gebäude und Einrich- tungen» entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis des Betriebszweiges Pensionspferdehaltung nehmen. Aus- schlaggebend sind hierbei die Routinearbeitszeiten, die im Falle der analysierten Einzelhaltungssysteme durchschnitt- lich doppelt so hoch sind wie jene der Betriebe mit Grup- penhaltung. Dort können Weidegang, Entmistung und Fütterung offensichtlich rationeller erledigt werden als in Einzelhaltungsbetrieben. Die bauliche Ausgestaltung der Gebäude und Einrichtungen bestimmt als weiterer bedeu- tender Kostenfaktor das Resultat des Betriebszweiges.
Gruppenhaltungssysteme verursachen aufgrund der vor- wiegend extensiven Haltungsform sowie einer oft schlich- teren Infrastruktur geringere Kosten. Entsprechende Unterschiede ergeben sich auch durch die Art des Gebäu- des. So ist die Umnutzung bestehender Gebäude, die nach Umbau entsprechend rationelle Arbeitsabläufe ermögli- chen und dem Tierwohl genügen, in den meisten Fällen rentabler als der Neubau von Stallungen.
Auch auf Erlösseite verspricht die Beteiligung an den Etho- programmen BTS und RAUS (Tab. 1) zusätzliche Einnah- men und einen Zugewinn an Attraktivität für den auf das
Wohl seines Pferdes bedachten Kunden. Die Gruppen- haltungs betriebe profitieren hier von den BTS-Beiträgen, die den Betrieben mit Boxenhaltung verwehrt bleiben.
Einzelhaltungsbetriebe sprechen mit ihrem Angebot eher eine Zielgruppe an, die Wert auf eine intensive Einzelbe- treuung und ein geringes Unfallrisiko legt. Die Ergebnisse zeigen, dass diese Leistungen mit höheren Kosten verbun- den sind. Demgegenüber können Gruppenhaltungsbe- triebe günstigere Konditionen anbieten – mit geringen Komforteinbussen für die Kunden, dafür jedoch mit einer Haltungsumgebung, die dem natürlichen Verhalten des Pferdes näher kommt.
Literatur
– Agridea, 2012a. Preiskatalog, Ausgabe 2012. Agridea, Lindau.
– Agridea, 2012b. Deckungsbeiträge, Ausgabe 2012. Agri- dea, Lindau.
– Agridea, 2013. Wirz-Handbuch, 119. Jahrgang. Agridea, Lindau.
– BFS, 2012. Spezielle Auswertung für Haras fédéral. Bun- desamt für Statistik (BFS), Neuchâtel.
– Gazzarin C. & Lips M., 2013: Maschinenkostenbericht 2013. Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon, ART-Bericht 767, Ettenhausen.
Abb. 12: Zwei Garanten für einen erfolgreichen Pensi- onsbetrieb: ein kostenre- duzierendes Management und zufriedene Einsteller.
Dank
Ein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an alle Betriebs- leitenden für die Auskünfte und das entgegenge- brachte Vertrauen.
Anhang
Tab. 5: Allgemeine Annahmen zu den Berechnungen.
Merkmal Annahmen und Beispiele
GVE-Umrechnungsfaktoren (relevant für Direktzahlungen,
gemäss landwirtschaftlicher Begriffsverordnung)
Grosspferd: 0.7 Kleinpferd: 0.25
Pony: 0.25
GVE-Umrechnungsfaktoren
(relevant für übrige Berechnungen, fütterungsbasierte Berechnung)
Grosspferd: 0.7 Kleinpferd: 0.5
Pony: 0.25
Angenommene durchschnittliche Basis-Lebendgewichte (betriebsspezifische Anpassungen)
Grosspferd: > 500 kg Kleinpferd: 350–500 kg Pony: < 350 kg Verwendete Allokationsfaktoren:
GVE Pferde an GVE Raufutterverzehrer Pferdefläche an LN
Pferdefläche an Grünlandfläche total Pferde-GVP an Gesamt-GVP
Erlösanteil Produktionsverfahren Pensionspferde
z.B. Nutzung Weideflächen/Grünland z.B. Allg. flächenbezogene Direktzahlungen z.B. Kosten Grünlandmaschinen
z.B. Gebäudekosten
z.B. bei Allgemeinen Betriebskosten, sofern Buchhaltungsdaten vorhanden
Standort Talregion, Hügelregion, Bergzone I–IV
Kenngrössen Futter
Ertragsniveau min. 4 bis max. 8 t TS/ha
je nach Anteil Extensofläche
Täglicher TS-Bedarf 1.5 kg TS/100 kg LG
TS-Gehalt Heu 88 %
TS-Gehalt Heulage 65 %
TS-Gehalt Silage 35 %
ein Weidetag (= ein Fütterungstag) = 12 Std.; Beispiel: 4 Std. = 1⁄3 Fütterungstag Preise
Annahmen bei fehlenden Angaben (Dünger, Futtermittel, Maschinen etc.)
1) 2) 3) 4)
Direktzahlungen und Ethobeiträge gemäss Direktzahlungsverordnung Abschreibungen
Gebäude und Einrichtungen
Gebäude (z.B. Stallungen, Reithallen, Ökonomiegebäude) 30 Jahre Einrichtungen (z.B. Reit-/Longierplatz, Futterstationen/Raufen,
Festzäune)
15 Jahre
Einrichtungen (z.B. elektrische Zäune) 5 Jahre Maschinen (Alter/Auslastung)
neu/hoch 4)
neu/tief 4) + 50 %
gebraucht/hoch 5 Jahre
geraucht/tief 10 Jahre
Kapital
Anteil Fremdkapital 50 %
Zinssatz Fremdkapital 3 %
Zinssatz Eigenkapital 3 %
Arbeit
Restarbeiten, Anteil an Gesamtarbeitszeit 20 %
Lohnanspruch Familienarbeitskräfte 28 CHF/h
Gesamtarbeitszeit Routinearbeitszeit + Sonderarbeitszeit
Routinearbeiten Futterbereitstellung, Füttern, Einstreubereitstellung, Einstreuen, Entmisten, Weidegang, Kundenbetreuung, Pflege Reitanlage, Diverses
Sonderarbeiten Weidepflege, unregelmässige Pflege- und Reinigungsarbeiten,
Organisation und Management, Futterproduktion, Düngung, Mist- entsorgung
1) Agridea, 2012a. Preiskatalog, Ausgabe 2012, Agridea, Lindau
2) Agridea, 2012b. Deckungsbeiträge, Ausgabe 2012, Agridea, Lindau
3) Agridea, 2013. Wirz-Handbuch, 119. Jahrgang, Agridea, Lindau
4) Gazzarin C. und Lips M. 2013. Maschinenkostenbericht 2013, ART-Bericht 767, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon, Ettenhausen.
ZH Berger Stephan, Strickhof,
8315 Lindau, Telefon 058 105 99 52 Blum Walter, Strickhof,
8315 Lindau, Telefon 058 105 98 24 Mayer Gerd, Strickhof,
8315 Lindau, Telefon 058 105 99 16 BE Marti Fritz, Inforama Rütti und Waldhof,
3052 Zollikofen, Telefon 031 910 52 10
Hofmann Hans Ueli, Inforama Rütti und Waldhof, 3052 Zollikofen, Telefon 031 910 51 54
LU Moser Anton, BBZN Schüpfheim, 6170 Schüpfheim, Telefon 041 485 88 00
Walthert Lukas, BBZN Hohenrain, Sennweidstrasse, 6276 Hohenrain, Telefon 041 914 30 77
UR Hörler Cyrill, LBBZ Seedorf,
6462 Seedorf, Telefon 041 871 05 66
SZ Landolt Hugo, Landw. Beratung und Weiterbildung, 8808 Pfäffikon, Telefon 055 415 79 22
OW Amgarten Martin, Amt für Landwirtschaft und Umwelt, 6061 Sarnen, Telefon 041 666 63 15 Müller Erwin, BWZ Obwalden,
6074 Giswil, Telefon 041 675 16 16 NW Amt für Landwirtschaft, Kreuzstr. 2,
6371 Stans, Telefon 041 618 40 01 GL Amt für Landwirtschaft, Postgasse 29,
8750 Glarus, Telefon 055 646 66 40 ZG Gut Willi, LBBZ Schluechthof,
6330 Cham, Telefon 041 784 50 54 Villiger Albert, LBBZ Schluechthof, 6330 Cham, Telefon 041 784 50 59
Anfragen über andere landtechnische Probleme sind an die unten aufgeführte Beratung für Landtechnik zu richten.
Weitere Publikationen und Prüfberichte beziehen Sie direkt bei ART:
Tel. 052 368 31 31, Fax 052 365 11 90, doku@art.admin.ch, www.agroscope.ch
FR Zwahlen Fabian, Landw. Schule Grangeneuve 1725 Posieux, Telefon 026 305 58 50
SO Ziörjen Fritz, Landw. Bildungszentrum Wallierhof, 4533 Riedholz, Telefon 061 552 21 40
BL Ziörjen Fritz, Landw. Zentrum Ebenrain, 4450 Sissach, Telefon 061 552 21 40 SH Hauser Peter, LBZ Charlottenfels,
8212 Neuhausen, Telefon 052 674 05 20 AI Landw. Beratungsdienst AI, Gaiserstrasse 8,
9050 Appenzell, Telefon 071 788 95 76 AR Vuilleumier Marc, Landwirtschaftsamt AR,
9102 Herisau, Telefon 071 353 67 56 SG Lehmann Ueli, Landw. Zentrum SG,
9465 Salez, Telefon 058 228 24 19 Schnider Walter, Landw. Zentrum SG, 9465 Salez, Telefon 058 228 24 15 GR Merk Konrad, LBBZ Plantahof,
7302 Landquart, Telefon 081 257 60 38 AG Furter Hansjörg, LBBZ Liebegg,
5722 Gränichen, Telefon 062 855 86 27 TG Baumgartner Christof, BBZ Arenenberg,
8268 Salenstein, Telefon 071 663 33 06 Christian Eggenberger, BBZ Arenenberg, 8570 Weinfelden, Telefon 071 626 10 58 TI Müller Antonio, Ufficio consulenza agricola,
6501 Bellinzona, Telefon 091 814 35 53 AGRIDEA
Abteilung Landtechnik,
8315 Lindau, Telefon 052 354 97 00