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Archiv "Künstler-Sozialversicherung verfassungswidrig?" (19.03.1981)

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Die Information:

Bericht und Meinung Poliklinikpläne

senärztlichen Versorgung dar- stellen.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der in der Arbeitsgruppe der Län- der entwickelten Vorstellungen hat der Vorsitzende der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung in Abstimmung mit den Spitzenver- bänden der Krankenkassen an alle Ministerpräsidenten bzw. Regie- renden Bürgermeister einen ein- dringlichen Appell gerichtet, ihren Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß der erneute Versuch einer Novellierung des Kassen- arztrechts in diesem Punkt abge- brochen und die bestehende Re- gelung über den Abschluß von Po- liklinikverträgen beibehalten wird.

(Der Text des Schreibens von Dr.

Muschallik ist auf den Seiten 541 und 542 nachzulesen).

Die Bundesländer müssen sich die eindringliche Frage gefallen las- sen, wie ernst es den ihre Regie- rung bildenden und tragenden Parteien eigentlich mit dem Be- kanntnis zu unserem von freibe- ruflich tätigen Ärzten getragenen System der ambulanten Versor- gung und dessen Erhaltung ist.

Die Hoffnung bleibt, daß sich die Parteien auf ihre in Berlin vor der Vertreterversammlung abgegebe- nen Erklärungen besinnen. Einen Lichtblick gibt es dafür schon:

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Schmidt (Kempten) hat in den letz- ten Wochen erneut davor gewarnt, über den Bundesrat noch einmal eine solche Forderung erzwingen zu wollen. Sie muß besonders gro- tesk zu einem Zeitpunkt wirken, da die Konzertierte Aktion im Ge- sundheitswesen versucht, die Ent- wicklung der Kosten in der gesetz- lichen Krankenversicherung mit allen Kräften zu drosseln, um wei- tere Erhöhungen der Beitragssät- ze zu verhindern. Bei dieser Sach- lage der gesetzlichen Krankenver- sicherung Hunderte-Millionen-La- sten aufbürden zu wollen, um sich eigenen finanziellen Verpflichtun- gen zu entziehen, wäre geradezu unverantwortlich.

Dr. med. Eckart Fiedler

Künstler-

Sozialversicherung verfassungswidrig?

Der Entwurf eines sogenannten Kü nstlersozialversicheru ngsgeset- zes („Gesetz über die Sozialversi- cherung der selbständigen Künst- ler und Publizisten"), der am 11.

Februar in den Bundestagsaus- schüssen beraten wurde, gerät im- mer mehr in das Schußfeld der Kritik: Wegen der enormen Bela- stung des Bundesetats und der Etablierung einer neu zu schaffen- den „Künstlersozialkasse" wur- den gravierende verfassungs- rechtliche Bedenken laut. Nach dem Gesetzentwurf von SPD/FDP ist vorgesehen, daß künftig selb- ständige Künstler und Publizisten, soweit sie nicht schon anderweitig eine vergleichbare Alters- oder Krankenversicherung haben, in die Versicherungspflicht der ge- setzlichen Renten- und Kranken- versicherung einbezogen werden sollen (vgl. DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT, Heft 7/1981, Seite 261 ff.).

Der Verband der privaten Kran- kenversicherung, Köln, bezeich- net den Gesetzentwurf als „sy- stemwidrig" und als „zu kosten- aufwendig". In der Tat würde die Künstlerpflichtversicherung allein im Startjahr den Bundeshaushalt mit mindestens 20 Millionen DM zusätzlich und ab 1982 mit minde- stens 75 Millionen DM belasten.

Hinzu kämen von Beginn an 150 Millionen DM Bundesdarlehen, um leistungsbereit zu sein. In den Jahren danach würde sich der Bundeszuschuß entsprechend der jährlich dynamisierten Beitragsbe- messungsgrenze in der gesetzli- chen Rentenversicherung weiter erhöhen. Weitere sechs Millionen DM gehen zu Lasten der Bundes- kasse, um die neu zu schaffende Künstlersozialkasse aufzubauen.

Einmal abgesehen davon, daß die neue Pflichtversicherung lediglich 15 000 bis maximal 30 000 Perso- nen „begünstigen" würde, schlägt der Verband vor, zumindest die in der gesetzlichen Krankenversiche- rung geltende Versicherungs-

NACHRICHTEN

pflichtgrenze auch im neuen Ge- setz vorzusehen. Überdies würde auch eine bloße Versicherungsbe- rechtigung für diesen vielfach be- reits anderweitig geschützten Per- sonenkreis genügen.

Als „in jeder Hinsicht system- fremd" bezeichnete die Gesell- schaft für Versicherungswissen- schaft und -gestaltung e. V. in Köln die geplante pauschale Künstlersozialabgabe, die von sämtlichen „Entgelten" für künst- lerische und publizistische Lei- stungen von Freiberuflern im Um- lageverfahren erhoben werden soll. Der Beitrag des „Vermark- ters", so die Gesellschaft weiter, müsse jedoch individuell bemes- sen und erhoben werden, so daß der Bezug zur beitragspflichtigen künstlerischen oder publizisti- schen Leistung erhalten werde.

Geprüft werden müsse weiterhin, wie die im Bereich der selbständi- gen Künstler und Publizisten be- stehenden berufsständischen Ver- sorgungswerke nachhaltig geför- dert, ausgebaut oder gar neuge- gründet werden könnten, statt sie, wie vorgesehen, in die Neurege- lung einzubeziehen. HC

In einem Satz

Kostendämpfungsgesetz — Noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause beabsichtigt die Bundesregierung, den fälligen Be- richt über die Erfahrungen mit dem am 1. Juli 1977 in Kraft getre- tenen sogenannten „Krankenver- sicherungs-Kostendämpfungsge- setz" (KVKG) vorzulegen, der auch die Ausgabenentwicklung bei den Krankenkassen im Verhältnis zur Entwicklung der Versichertenein- kommen darstellen soll. EB Gesundheitsdienst-Berufsgenos- senschaft — Die Zahl der Versi- cherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohl- fahrtspflege, Hamburg, hat sich in den vergangenen 20 Jahren von 633 170 auf 1 340 000 erhöht. EB DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 12 vom 19. März 1981 543

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