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Archiv "Künstler-Sozialversicherung: Pilotprojekt für eine „Staatsbürgerversorgung"?" (12.02.1981)

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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Künstler-Sozialversicherung

Pilotprojekt für eine

„Staatsbürgerversorgung"?

Der Entwurf eines „Gesetzes über die Sozialversicherung der selb- ständigen Künstler und Publizi- sten" vom 27. Dezember 1980 ist zwischen den Parteien der Regie- rungskoalition einerseits und der CDU/CSU-Opposition im Bundestag andererseits heftig umstritten. Be- absichtigt ist, auch selbständige Künstler und Publizisten einer ge- setzlichen Versicherungspflicht zu unterwerfen und eine spezielle Künstlersozialkasse neu zu schaf- fen. Möglicherweise wird mit die- sem Gesetzeswerk ein vorläufiger Endpunkt hinter eine Entwicklung gesetzt, die Anfang der siebziger Jahre begann, indem immer weite- re Bevölkerungskreise der gesetzli- chen Kranken- und Rentenversiche- rungspflicht unterworfen wurden.

„Sozialpolitik findet in dieser Legislaturperiode nicht statt." Dies war das Urteil vieler Sachkenner und Kommentatoren zu den wenig konkreten sozialpolitischen Aussagen in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Schmidt (vom 24. November 1980).

Waren die Aussagen zur sozialen Sicherung im allgemeinen und zum Gesundheitswesen im besonderen recht spärlich, so hob der Kanzler ein anderes Projekt, das er bereits in der vergangenen Legislaturperiode als vordringlich angekündigt hatte, besonders hervor: den erneuten Anlauf zu einem „Gesetz über die Sozialversi- cherung der selbständigen Künstler und Publizisten" (sogenanntes Künstlersozialversicherungsgesetz — KSVG), das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

Bundeskanzler Schmidt gibt diesem sozialpolitischen Projekt, das abermals die Sozialversicherungspflicht auf einen weiteren Perso- nenkreis ausdehnen soll, offenbar so viel Vorrang, daß er bei der Darlegung in der Regierungserklärung ebensoviel Zeit investierte wie auf die Gesundheitspolitik insgesamt. Obwohl das Projekt von der FDP früher einmal als „Sündenfall" bezeichnet und wegen seiner Systemwidrigkeit und wegen vieler antiliberaler Regelungen kritisch angegangen worden ist, wird es nunmehr von beiden Koali- tionspartnern unterstützt, und zwar aus mehreren Gründen:

Zwar ist der frühere Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und in den Ausschüssen 1979 und 1980 bereits intensiv beraten worden, er scheiterte jedoch (nachdem der Bundestag bereits zugestimmt hatte) letztendlich am Widerstand des Bundes- rates. Andererseits steht der Bundeskanzler bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Dieter Lattmann, „Künstlerfunktio- när" und Promotor dieser Initiative, im Wort. Das Scheitern der Novelle in der vergangenen Legislaturperiode und das Engagement des Kanzlers für die Künstler hat die SPD/FDP-Regierungskoalition offenbar beflügelt, den Gesetzentwurf gleich zu Beginn der neunten Legislaturperiode unverändert neu einzubringen. Das Plenum beriet

Heft 7 vom 12. Februar 1981 261

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Die Information:

Bericht und Meinung Künstler-Sozialversicherung

die Novelle am 11. Dezember 1980, um sie in die Fachausschüsse zu überweisen (Mitte Februar finden die ersten Beratungen statt).

Über das Ziel des Gesetzentwurfs, nämlich die soziale Sicherung der selbständigen Künstler und Publi- zisten zu verbessern, bestanden und bestehen zwischen den im Bundestag vertretenen Parteien grundsätzlich keine Meinungsver- schiedenheiten. Allerdings favori- sieren die Parteien unterschiedli- che Wege, um dieses Ziel zu errei- chen. Auch gibt es noch keine ex- akten Vorausschätzungen sowohl der Kosten als auch der Zahl der Personen, die tatsächlich von ei- ner wie auch immer gearteten ge- setzlichen Regelung betroffen sein würden. Die Schätzungen lie- gen zwischen 15 000 und maximal 30 000 „Begünstigten", die den ohnehin überstrapazierten Bun- deshaushalt — einmal abgesehen von der Systemwidrigkeit der Maß- nahmen — belasten würden. Zu wenig wurde bislang auch die ge- sellschaftspolitische Dimension ausgelotet, die die geplante Künst- ler-Sozialversicherungspflicht im Gesamt des Systems der Sozialsi- cherung der Bundesrepublik Deutschland zweifellos berühren würde. Wertet man die gesell- schaftspolitische Ausstrahlung der Novelle auch auf das Gesund- heitswesen, so sind die im Gesetz- entwurf enthaltenen soziotechni- schen Regelungen allenfalls zweitrangig und machbar.

Staat soll subventionieren Die Regierungskoalition hat sich für ein Finanzierungsmodell ent- schieden, das weitgehend von der bisher durchgängig praktizierten Beitragsfinanzierung der Sozial- versicherung abrückt und die sy- stemverändernde (möglicherwei- se auch verfassungswidrige) Staatsfinanzierung als essentielles Element mit einbezieht.

Nach dem Gesetzentwurf von SPD/

FDP ist vorgesehen, daß selbstän- dige Künstler und Publizisten, so-

weit sie nicht schon anderweitig eine Alters- oder Krankenversiche- rung haben, in die Versicherungs- pflicht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung einbe- zogen werden sollen. Auf Antrag sollen diejenigen von der Kran- kenversicherungspflicht befreit werden können, die in drei aufein- anderfolgenden Kalenderjahren ein Arbeitseinkommen oberhalb der jeweiligen, für die gesetzliche Rentenversicherung gültigen Jah- resverdienstgrenze erzielt haben.

Künstler sollen wie Arbeitnehmer den halben Beitrag bis zur jeweili- gen Beitragsbemessungsgrenze an eine neu zu schaffende Einrich- tung, die sogenannte Künstlerso- zialkasse, zahlen. Die andere Bei- tragshälfte soll zu einem Drittel durch einen Bundeszuschuß, zu zwei Dritteln durch eine „Künstler- sozialabgabe" aufgebracht wer- den. Diese neuartige Abgabe soll von allen Vermarktern von Kunst und Publizistik im Umlageverfah- ren erhoben werden.

Geplant ist, die Künstlersozialab- gabe zunächst auf etwa fünf Pro- zent aller Entgelte (Honorare, Tan- tiemen usw.) festzusetzen, die die Vermarkter oder Verwerter künst- lerischer Produkte für Werke oder Leistungen, die in selbständiger, künstlerischer oder publizisti- scher Tätigkeit erbracht werden, zu zahlen haben.

Mit der Einbeziehung sämtlicher Entgelte soll, so intendiert der Ge- setzentwurf, vermieden werden, daß auf Künstler, die nicht der Sozialversicherungspflicht unter- liegen, ausgewichen wird. Der Bundesarbeitsminister soll er- mächtigt werden, den Abgabesatz für einzelne Sparten von Verwer- tern (zum Beispiel Verleger, Gale- risten, Theater oder Museen) un- terschiedlich hoch festzusetzen.

Nach dem Gesetzentwurf soll die Künstlersozialkasse (geplanter Standort der zentralen Verwaltung ist Wilhelmshaven, der Wahlkreis von Bundesarbeitsminister Dr. Eh- renberg) als „Clearingstelle" so- wohl für die Beiträge der Versi- cherten, die Künstlersozialabgabe

als auch den Bundeszuschuß fun- gieren. Die Zentralkasse soll die Beiträge für die einzelnen Versi- cherten an die Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte (BfA) und den zuständigen Träger der Krankenversicherung abführen.

Der schon arg strapazierte Bun- desetat würde bei Einführung die- ser neuen Pflichtversicherung al- lein 1981 mit mindestens 20 Millio- nen DM und ab 1982 mit minde- stens 75 Millionen DM zusätzlich belastet werden (lt. Berechnungen im Gesetzentwurf). Hinzu kämen im Startjahr 150 Millionen DM Bundesdarlehen. In den Jahren danach würde sich der Bundeszu- schuß entsprechend der jährlich dynamisierten Beitragsbemes- sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter erhö- hen. Hinzu kämen noch sechs Mil- lionen DM, die zu Lasten der Bun- deskasse einmalig während des Aufbaus der neu zu schaffenden Künstlersozialkasse investiert wer- den müßten.

Bedenken der Opposition

Obwohl auch die Opposition den Versicherungsschutz für selbstän- dige Künstler und Publizisten zu verstärken wünscht, lehnt sie den SPD/FDP-Gesetzentwurf aus grundsätzlichen Erwägungen (wie bisher) ab. Sie moniert vor allem, daß die Verwerter von künstleri- schen Leistungen pauschal zu Beiträgen zur Sozialversicherung über eine (möglicherweise büro- kratische) Ausgleichskasse heran- gezogen werden sollen. Bereits in der vergangenen Legislaturperi- ode mutmaßte der inzwischen ausgeschiedene CDU-Bundes- tagsabgeordnete und Frankfurter Internist Dr. med. Karl Becker, das ganze Gesetzesprojekt sei eine

„Pilot-Studie für die von der SPD geplante Einführung einer Ma- schinensteuer oder eines Maschi- nenbeitrages".

Ursprünglich wollte die Union die soziale Sicherung der selbständi- gen Künstler und Publizisten da- DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

262 Heft 7 vom 12. Februar 1981

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Künstler-Sozialversicherung Aus „Vorwärts"

Die Information:

Bericht und Meinung Künstler-Sozialversicherung

durch verbessert sehen, daß diese verstärkt in die gesetzliche Ren- ten- und Krankenversicherung in- tegriert und Beiträge allenfalls un- mittelbar gezahlt würden. Auch sollte der Beitrag der Verwerter in- dividuell erhoben und der Bundes- zuschuß möglichst individualisiert werden. Die Beitragspflichtigen sollten ihre Beiträge direkt an die zuständigen Renten- und Kran- kenversicherungsträger zahlen, die dann den entsprechenden Bei- tragsanteil des Verwerters einzie- hen sollten. An diesen Bedenken hat die CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion auch bei der ersten Lesung im Plenum festgehalten. Der CDU-Ab- geordnete Otto Zink (Rüssels- heim) verteidigte die Lohn(=Ho- norar)bezogenheit der Beiträge selbständig tätiger Künstler und Publizisten vor allem auch aus Sy- stem- und Verfassungsgründen.

Würden einige Abstriche am SPD/

FDP-Entwurf vorgenommen, so ließe die Opposition mit sich re- den. Dies setze allerdings voraus, daß die Regierungskoalition von der von ihr angestrebten Art der Beitragsaufbringung abrücke, die völlig von der persönlichen Lei- stung des Künstlers abstrahiere.

Eine gewisse Kompromißbereit- schaft hat inzwischen auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Die- ter Julius Cronenberg (Arnsberg) in der Debatte angedeutet.

Die Verwerter stehen dem Künst- lersozialversicherungsgesetz wei- terhin skeptisch gegenüber. Sie befürchten eine neue Gängelung und mehr Bürokratie. Ihrer An- sicht nach träfe der Gesetzentwurf vor allem junge Künstler, falls de- ren Förderung durch die Verlage usw. erlahme und die finanziellen Belastungen von den Verwertern nicht verkraftet werden könnten.

Den Bedenken der Verwerter ist jedoch wenigstens dadurch teil- weise entsprochen worden, daß der Bundesarbeitsminister er- mächtigt werden soll, für unter- schiedliche Sparten von Verwer- tern differenzierte Abgabesätze festzusetzen. Außerdem soll ein- zelnen Verwertergruppen die

Möglichkeit eingeräumt werden, spezielle Ausgleichskassen zu bilden.

Würden die selbständigen Künst- ler und Publizisten tatsächlich ei- ner umfassenden Versicherungs- pflicht unterworfen werden (und zwar ohne die von der privaten Krankenversicherung geforderte Einführung einer Versicherungs- pflichtgrenze und ausreichender Befreiungsmöglichkeiten), so wür- den sie in eine ehemals aus- schließlich für Arbeitnehmer ge- schaffene Sozialversicherung ein- bezogen. Dies bedeutete zudem einen vorläufigen Schlußpunkt ei- ner seit Jahren zu beobachtenden gesellschaftspolitischen Entwick- lung, die Bevölkerung möglichst umfassend in die staatliche Sozial- versicherung einzubeziehen. Sind aber nicht gerade Künstler eine so exponierte Personengruppe, für die ein Quasiarbeitnehmerstatus nur schwer vorstellbar ist? Das Regierungsvorhaben legt wieder einmal alles darauf an, einer Grup- pe die Eigenverantwortung für die Vorsorge und soziale Sicherung aus der Hand zu nehmen. Zu un- terstellen, dieser Personenkreis sei bisher ohne jeden Schutz bei Krankheit und im Alter gewesen,

geht an der Wirklichkeit vorbei.

Tatsache ist, daß sowohl priva- te Lebensversicherungen wie pri- vate Krankenversicherungsgesell- schaften einen für Künstler maß- geschneiderten Versicherungs- schutz anbieten, der auch lebhaft gefragt ist.

Künstler bereits privat versichert Die privaten Krankheitskostentari- fe können allemal mit den konfek- tionierten Einheitstarifen der ge- setzlichen Krankenversicherung konkurrieren. Zudem wird gerade von Freiberuflern die individuelle Gestaltungsmöglichkeit privater Tarife und der (wenn auch vielfach nur immaterielle Wert eines) Pri- vatpatientenstatus geschätzt.

Überdies kann jeder Künstler oder Publizist eine möglicherweise be- reits vorhandene frühere Mitglied- schaft bei einem Träger der ge- setzlichen Krankenversicherung freiwillig fortsetzen. Private Le-

bensversicherungsgesellschaften bieten seit jeher ein ausreichen- des Angebot für die individuelle Altersvorsorge. Überdies besteht seit 1972 die Möglichkeit, der ge- setzlichen Rentenversicherung freiwillig beizutreten. Statt die be- DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 7 vom 12. Februar 1981 263

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Wer finanziert die Renten?

Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung 1980: 143,3 Mrd DM davon

Versicherte Arbeit-

geber

Staat Sonstige 4.8 Mit 143,3 Milliarden DM erreichen die Träger der gesetzlichen Ren- tenversicherung 1980 ein neues Einnahmenrekordvolumen. Der Gesamtetat wird zu je gut einem Drittel unmittelbar aus Versicher- ten- und Arbeitgeberbeiträgen bestritten. Der dritte große Ein- nahmenbrocken der Rentenver- sicherung — der Staatszuschuß — in Höhe von 29,9 Milliarden DM wird letztlich auch von den Versi- cherten finanziert, denn sie sind weitgehend mit den Steuerzah- lern identisch Globus/DÄ Die Information:

Bericht und Meinung Künstler-Sozialversicherung

reits für Künstler und Publizisten bestehenden (berufsständischen) Versorgungseinrichtungen in die Neuregelung einzubeziehen (wie beabsichtigt), wäre es auch denk- bar, bestehende Versorgungsein- richtungen nachhaltig zu fördern, auszubauen oder sogar neue zu gründen. Dies geschah bislang aber nicht. Statt dessen wird das Tor der Einheitskasse weit geöff- net. Und das vorgesehene Finan- zierungsverfahren verstärkt tat- sächlich den Eindruck, daß hier ein Exempel statuiert werden soll, um die von der SPD geforderte, von den Gewerkschaften unter- stützte Umbasierung der (lohnbe- zogenen) Arbeitgeberbeiträge zu erproben.

Befürchtungen, daß es bei der ge- planten Künstler-Sozialversiche- rung nicht nur darum geht, die so- ziale Sicherung eines speziellen

Personenkreises zu erweitern und zu verbessern, sondern vielmehr auch um das ideologische Ziel, die totale Absicherung der Gesamtbe- völkerung immer perfekter zu ge- stalten, werden nicht gerade ent- kräftet. Es besteht zudem die Ge- fahr, daß der Trend zur Einheits- versicherung verstärkt wird mit der Folge, das bewährte, geglie- derte System der sozialen Siche- rung zu unterhöhlen.

Experten gehen überdies davon aus, daß die Leistungen, die auf der Basis dieses Gesetzes resultie- ren, relativ niedrig sein würden.

Dies könnte wiederum im politi- schen Raum und von seiten der Interessenten zum Anlaß genom- men werden, auf eine Verbesse- rung der Leistungen zu drängen.

Es ist nicht unrealistisch, daß par- allele Gedankengänge eines Ta- ges erneut aufleben, eine allge- meine Mindestrente auch in die- sem Sektor einzuführen. Dann würden geradezu Bestrebungen ausgelöst, nach systemfremden Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen und vollends von der bis- her weitgehend praktizierten pari- tätischen, individuellen und lei- stungsbezogenen Beitragsfinan- zierung abzurücken. MJ/HC

NACHRICHTEN

Bedenken

gegen „Berieselung im Wartezimmer"

Zur Zurückhaltung beim Einsatz audiovisueller Medien im Warte- zimmer rät der Vorstand der Bun- desärztekammer. Auf zwei Sitzun- gen beschäftigte sich der Vor- stand jetzt mit derartigen Angebo- ten, die in letzter Zeit an Ärzte mit Wartezimmern (darunter vor allem auch an sogenannte „Großpra- xen") gegangen sind. Dabei wird den Ärzten die kostenlose Aufstel- lung eines Video-Gerätes im War- tezimmer angetragen und eine re- gelmäßige Belieferung mit Film- material zugesichert. Die Ärzte verpflichten sich im Gegenzug, die Geräte während der Sprechstun- denzeiten im Wartezimmer laufen zu lassen. Die Finanzierung erfolgt über Werbeeinblendungen.

Nach Auffassung des Vorstandes bestehen grundsätzliche Beden- ken gegen jede Art einer ständi-

gen, vom Patienten nicht zu beein- flussenden audiovisuellen Unter- haltung und Information im Warte- zimmer. Die Bedenken richten sich nicht nur gegen AV-Program- me, sondern auch gegen eine ständige Musikberieselung. Ge- gen beides könne sich, so wurde im Vorstand argumentiert, der Pa- tient nicht wehren. Eine ständige Berieselung grenze schon an Kör- perverletzung, sie könne auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stören.

Im BÄK-Ausschuß für Gesund- heitserziehung, der sich ebenfalls mit Informationsprogrammen für das Wartezimmer beschäftigte, wurde darauf hingewiesen, daß der Einsatz von AV-Medien zumin- dest voraussetze, daß der Arzt zwei Wartezimmer anbieten könne

— eins mit und eins ohne Pro- gramm. Im Ausschuß wurde au- ßerdem angeraten, die Verträge, mit denen die Ärzte von Anbietern verpflichtet werden, e3orgfältig vor allem hinsichtlich der Vertrags- laufzeit, der Verpflichtung, die Ge- räte während der Sprechstunden- zeiten nicht abschalten zu dürfen, sowie der Programmgestaltung zu prüfen. NJ

Gemeinschaftspraxen immer beliebter

Allein 21,5 Prozent aller Internisten, die sich 1979 niederließen, gründe- ten eine ärztliche Gemeinschafts- praxis. Das geht aus einer Untersu- chung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), Köln, hervor. In den Gemein- schaftspraxen arbeiten heute be- reits 9,3 Prozent aller Kassenärzte.

Bei den Ärzten ohne Gebietsbe- zeichnung lag der Anteil 1979 bei 16,1 Prozent aller Praxisneugrün- dungen. Anteile zwischen 15 und 20 Prozent wurden bei allen Arzt- gruppen in den letzten vier Nieder- lassungsjahrgängen beobachtet.

Bleiben diese Anteile auch weiter- hin konstant, werden in Zukunft 15 bis 20 Prozent aller Kassenärzte in Gemeinschaftspraxen arbeiten, schätzt das Zentralinstitut. MI 264 Heft 7 vom 12. Februar 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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