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Archiv "Endoprothetik mit Robotersystemen: Noch kein Standard bei Hüftgelenken" (17.09.1999)

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A-2248

S P E K T R U M AKUT

(4) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 37, 17. September 1999

Endoprothetik mit Robotersystemen

Noch kein Standard bei Hüftgelenken

D

er Einsatz von Robotersystemen in der Hüft- endoprothetik hat in Deutschland und Öster- reich eine rasante Entwicklung genommen.

Etwa 60 Kliniken arbeiten bereits entweder mit dem US-System „Robodoc“ oder dem deutschen System

„Caspar“. In den USA sind diese bislang einzigen Sy- steme jedoch nicht zugelassen. Den Behörden fehlen genügend hohe Fallzahlen und ausreichende klini- sche Studien. Als wesentlicher Vorteil des Einsatzes von Operationsrobotern wird die nahezu 100prozen- tige Paßgenauigkeit zwischen Knochen und Prothese hervorgehoben. Ob dies jedoch letztendlich zu einer längeren Haltbarkeit der künstlichen Hüftgelenke führt, ist noch unbekannt. Inzwischen würden erste Berichte von Patienten bekannt, die mit Hilfe eines Roboters operiert wurden, die jetzt über Hinken ver- bunden mit Schmerzen klagen, sagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie, Dr. med. Ute Maronna, in München.

R

öntgenologisch sitze die Prothese einwand- frei. Ein möglicher Grund für die Schmerzen liege wahrscheinlich in der Art der Operati- on: Während des eineinhalbstündigen Eingriffs muß der Oberschenkel in eine spezielle Haltevorrichtung eingespannt werden, was zu teilweise bleibenden Nerven- und Muskelschädigungen führt. Eine Ta- gung der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik (AE) kam daher zu dem Ergebnis, daß bislang jegliche wis- senschaftliche Evaluation der neuen Operationsme- thode fehle. Offen sei auch, ob die höhere Präzision das Einwachsverhalten und die Stabilität der Pro- these günstig beeinflußt. Dem stehe ein zusätzlicher Eingriff in Vollnarkose zum Einsetzen von Mar- kierungsstiften, eine eventuell höhere Strahlenbela- stung sowie eine etwa doppelt so lange Operations- zeit gegenüber.

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ach Angaben des Berliner Medizinrechtlers Dr. med. Christian Dierks besteht derzeit keine juristisch begründete Notwendigkeit, solche Robotersysteme einzusetzen, da das compu- tergestützte Operieren in der Hüftendoprothetik zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht als Standardthe- rapie angesehen werden könne. Der Arzt müsse den Patienten daher nicht auf diese Möglichkeit hinwei- sen und sei auch nicht verpflichtet, mit Hilfe eines Ro- boters zu operieren. Andererseits, so Dierks, muß der Patient über die Neuartigkeit des Verfahrens und die fehlenden langfristigen Studienergebnisse besonders aufgeklärt werden, wenn ein Operationsroboter ein-

gesetzt wird. Jürgen Stoschek

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