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Verschiedene Einsätze haben die Arbeit der Polizei in letzter Zeit, ob berechtigt oder nicht, in ein fragwürdiges Licht gestellt

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2011.1688 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 312-2011

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 23.11.2011

Eingereicht von: Wasserfallen (Bern, SP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 14

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 25.04.2012

RRB-Nr: 586/2012

Direktion: POM

Polizeieinsätze müssen untersucht werden

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Einsätze der Polizei bei der Räumung des Anti- AKW-Camps (21. Juni 2011), am Buskersfestival (12. August 2011), während des SVP- Wahlfests (10. September 2011) sowie in der Reitschule (22. September 2011) von einer unabhängigen Stelle untersuchen zu lassen.

Begründung:

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und die Polizei übt dieses aus. Sie sorgt dabei für die Sicherheit der Bevölkerung und nimmt eine Aufgabe wahr, die ein Grundbedürfnis der Menschen deckt. Damit die Polizei ihre Arbeit gut und gewissenhaft verrichten kann, bedarf sie einer hohen Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Bevölkerung. Verschiedene Einsätze haben die Arbeit der Polizei in letzter Zeit, ob berechtigt oder nicht, in ein fragwürdiges Licht gestellt. Es wurden die Verhältnismässigkeit des Einsatzes an sich (Auskleiden bei Personenkontrollen), aber auch das Verhalten einzelner Polizisten kritisiert. Es dürfen nun keine Vorverurteilungen weder der Polizeieinsätze noch der betroffenen Personen fallen.

Aus diesem Grund muss es gerade im Interesse des Kantons und der Polizei selber liegen, dass diese Ereignisse und der damit verbundene Einsatz der Polizei lückenlos und von einer unabhängigen Stelle aufgeklärt werden, damit allfällige Konsequenzen daraus gezogen werden können.

(2)

Geschäfts-Nr.: 2011.1688 Seite 2/2

Antwort des Regierungsrates

Im Zusammenhang mit dem Begehren der Motion stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Aufgabenerfüllung der Kantonspolizei. Ihr wurden im Bereich der öffentlichen Sicherheit durch demokratisch verabschiedete Gesetze Mittel, beziehungsweise Zwangsmittel, zur Beilegung von Vorkommnissen und Widerhandlungen übertragen. Diese Zwangsmittel müssen von der Kantonspolizei im Sinne der gesetzlichen Vorgaben angewendet werden können, da sie sonst die ihr übertragenen Aufgaben nicht erfüllen kann.

Vermehrt sind Kantonspolizistinnen und Kantonspolizisten bei ihren Einsätzen zur Wiederherstellung beziehungsweise Garantierung der öffentlichen Sicherheit Gewalt ausgesetzt. Vor allem bei Vorkommnissen im Umfeld der Reitschule kommt es oft zu verbalen und tätlichen Übergriffen auf Mitglieder der Kantonspolizei (vgl. Medienmitteilung der Kantonspolizei vom 25. Februar 2012).

Erlässt die Kantonspolizei bei ihren Einsätzen eine Verfügung (z.B. betreffend Wegweisung und Fernhaltung) und begründet damit ihr polizeiliches Handeln, so haben die betroffenen Personen die Möglichkeit, bei der Polizei- und Militärdirektion (POM), welche eine Aufsichtsfunktion über die Kantonspolizei innehat, eine Beschwerde einzureichen. Gegen den Entscheid der POM kann wiederum das Verwaltungsgericht angerufen werden. Jede Person, die sich von Mitarbeitenden der Kantonspolizei nicht korrekt behandelt fühlt, hat zudem die Möglichkeit, mittels einer aufsichtsrechtlichen Anzeige an die POM zu gelangen. Damit besteht eine interne Verwaltungskontrolle über die Ausübung der Aufgaben und deren Erfüllung durch die Kantonspolizei. In strafrechtlichen Belangen steht jeder Person der Rechtsweg offen.

Wie dargelegt hat jede betroffene Person mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten genügend Mittel, das Handeln der Kantonspolizei durch unabhängige Behörden und die Justiz überprüfen zu lassen. Von diesen Möglichkeiten wurde in den von der Motionärin aufgeführten Fällen auch Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund erscheint es dem Regierungsrat nicht zweckmässig, sämtliche erwähnten Polizeieinsätze noch zusätzlich extern untersuchen zu lassen. Eine solche Untersuchung wäre mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.

In Bezug auf die Vorfälle in der Reitschule vom 22. September 2011 hat der Gemeinderat der Stadt Bern den Regierungsrat mit Schreiben vom 19. Oktober 2011 ersucht, den entsprechenden Polizeieinsatz durch eine unabhängige Stelle untersuchen zu lassen. Der Regierungsrat beabsichtigt, eine externe Abklärung des konkreten Polizeieinsatzes zu prüfen, sobald die Resultate des laufenden Verfahrens bekannt sind. Aus diesem Grund beantragt er, den vorliegenden Vorstoss als Postulat zu überweisen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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