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Archiv "Präventionsgesetz: Kritik und Beratung im Bundesrat" (13.02.2015)

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A 254 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 7

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13. Februar 2015 Unterversorgung

in ländlichen Re- gionen stehe zu befürchten, sagen VStG-Kritiker.

Foto: dpa

Menschen mit Behinderung finden im Präventionsgesetz zu wenig Berück- sichtigung, kritisiert

der Sozialverband Deutschland.

Der vom Gesetzgeber geplante Druck auf die ärztliche Selbstver- waltung, Praxen in überversorgten Gebieten aufzukaufen, ist kein Lö- sungsansatz zur Beseitigung von Unterversorgung in ländlichen Ge- bieten. Wie der NAV-Virchow- Bund-Vorsitzende, Dr. med. Dirk Heinrich, auf einer Podiumsdiskus- sion des Freien Verbandes Deut- scher Zahnärzte (FVDZ) in Berlin erklärte, „führen solche Praxis- schließungen eher zur Unterversor- gung in Ballungszentren“. Auch die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung sei kein Lösungsansatz zur Beseitigung des Ärztemangels. Krankenhäuser seien in ländlichen Regionen vom Nach- wuchsmangel genauso betroffen wie niedergelassene Arztpraxen. Die Po- litik solle, so Heinrich, stattdessen für Rahmenbedingungen sorgen, die die wirtschaftliche Führung von Kassenpraxen ermöglichten.

VERSORGUNGSSTÄRKUNGSGESETZ

Einzelpraxis droht zu einem Auslaufmodell zu werden

Die FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. medic/IfM Kerstin Blaschke, warnte davor, bewährte und gut funktio nierende Versorgungsstruktu- ren infrage zu stellen und so die ärzt- liche und zahnärztliche Einzelpraxis zum Auslaufmodell zu erklären. Es

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält Nachbesserungen beim geplanten Präventionsgesetz für er- forderlich. „Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürfti- ge und ihre Angehörigen sowie Pa- tientinnen und Patienten werden bis-

her nicht genügend berücksichtigt“, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der Beratung des Geset- zes am 6. Februar im Bundesrat. Der Verbandspräsident fordert zudem ei- PRÄVENTIONSGESETZ

Kritik und Beratung im Bundesrat

ne stärkere Einbeziehung der Ar- beitgeber sowie der privaten Kran- ken- und Pflegeversicherung. „Ge- genwärtig verengt der Gesetzent- wurf die Leistungen der Prävention zu sehr auf die gesetzlichen Kran- kenkassen. Daraus erwächst die Ge- fahr von Leistungsver- schiebungen auf Kosten der Versicherten“, warn- te Bauer.

In der Bundesratssit- zung zeigte sich die Par- lamentarische Staatsse- kretärin beim Bundes- minister für Gesundheit Ingrid Fischbach opti- mistisch, dass der dritte Anlauf zu einem Prä- ventionsgesetz erfolg- reich sein werde. „In mir wächst die Zuversicht, dass wir wirklich zusammen auf der Zielge- raden sind.“ Fischbach wies darauf hin, dass in den Bundesrats-Aus- schüssen keine wirklich ablehnende

klaffe eine Lücke zwischen den Ver- heißungen des Koalitionsvertrages – nämlich die freiberuflichen Existen- zen und die Patientensouveränität stützen zu wollen – und der sich an- bahnenden Entwicklung in Rich- tung eines zentralistischen, „sozia- listischen Versorgungsmodells“. Die- se Initiativen gingen zulasten der freiberuflichen Existenzen, der be- ruflichen Unabhängigkeit und Di- agnose- sowie Therapiefreiheit der Ärzte und Zahnärzte. Statt Zentra - lisierungsprozesse voranzutreiben, sollten wohnortnahe freiberufliche Praxisstrukturen und Versorgungs- netze (unter Einbeziehung der Apotheker) gestärkt werden. Dies wäre ein positives Signal für den Nachwuchs, der sonst noch mehr davor zurückschrecke, sich ange- sichts der hohen Investitionskos- ten, Auflagen und immer stärker werdenden bürokratischen Hürden niederzulassen. HC/mn

Haltung zu dem Gesetzentwurf zu verzeichnen gewesen sei. Angesichts der dringenden Notwendigkeit eines Gesundheitsförderungs- und Prä- ventionsgesetzes habe man sich da- rum bemüht, alle landesspezifischen Erfordernisse zu beachten. Fisch- bach betonte, dass eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Kran- kenversicherung zur Beteiligung an den Präventionskosten nicht mög- lich gewesen sei, doch „wir erwarten eine Beteiligung der privaten Kran- kenversicherung auf dem Wege ei- ner Selbstverpflichtung“.

Die nordrhein-westfälische Ge- sundheitsministerin, Barbara Stef- fens, erneuerte in der Bundesrats- Aussprache ihre grundsätzliche Kri- tik an dem Gesetzentwurf. „Die Bundesregierung will offensichtlich ein Gesetz, das an den Symptomen ansetzt“, sagte sie. „Das ist eher ein Kratzen an der Oberfläche, ohne in die Tiefe zu gehen, zu den wirkli- chen Ursachen von Krankheit.“ TG

Foto: Fotolia/hotographee.eu

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