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Archiv "Nebenwirkung" (12.11.2004)

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dem 31. Dezember 2003 nicht mehr zulässig. Zudem sind die Krankenkas- sen verpflichtet, sämtliche Schulden bis Ende 2007 abzubauen. Dies betrifft so- wohl Festkredite, die für eine bestimm- te Laufzeit aufgenommen wurden, als auch Liquiditätskredite, die Kassen zu- vor nach Bedarf in Anspruch genom- men hatten. In den vergangenen Jahren sei es bei den Kassen sehr beliebt gewe- sen, kurzfristige Kredite aufzunehmen und so eine Beitragssatzanpassung zu vermeiden, berichtet Rösner. Die Mög- lichkeit sei nun weggefallen.

Diese Begründung sei falsch, behaup- ten dagegen die Krankenkassen. Me- thode stecke hinter den von ihnen nicht fristgerecht beglichenen Rechnungen keineswegs, erklären die von der DKG benannten Kassen übereinstimmend.

Die knappschaftliche Krankenversiche- rung habe keine Liqiditätsprobleme, be- tont Susanne Heinrich, Sprecherin der Bundesknappschaft. Zudem würde die ihnen vorgeworfene „Methodik“ keine Probleme lösen, sondern nur verschie- ben, argumentiert eine Sprecherin des BKK-Bundesverbandes.

Bearbeitungsrückstände der Kassen räumt Joachim Odenbach ein: „Es mag Fälle geben, bei denen Rechnungen bei uns liegen geblieben sind“, sagt der Sprecher des Bundesverbandes der In- nungskrankenkassen. Bei dem Großteil der offenen Rechnungen handele es sich aber um „Prüffälle“. Die Kasse müsse zunächst klären, ob sie für die Kosten- übernahme zuständig sei oder ob die stationäre Behandlung durch eine am- bulante hätte ersetzt werden müssen.

Die Bundesknappschaft versichert, dass sie Rechnungen ausschließlich auf Basis der Rechtsprechung des Bundessozial- gerichts kürze: „Auch in medizinisch zweifelhaften Fällen wird von uns zunächst der gesamte Rechnungsbetrag angewiesen und nach Abschluss der jeweiligen Prüfung gegebenenfalls eine begründete Nachverrechnung durchge- führt“, sagt Heinrich. Durch das Kran- kenhaus verursachte Verzögerungen seien indes nicht selten, erklären Oden- bach und Heinrich. Die Kodierung der neuen Fallpauschalen führe häufig zu fehlerhaften Angaben. Teilweise reich- ten die Häuser auch unvollständige Un- terlagen ein. „Wir können unsere Rech- nungen nicht auf gut Glück bezahlen“,

sagt Odenbach. Schließlich handele es sich um das Geld der Versicherten. De facto seien nur 0,1 Prozent der Kran- kenhausrechnungen Gegenstand eines Verfahrens vor einem Sozialgericht. Ge- gen die Bundesknappschaft sind nach Angaben von Heinrich gar keine Kla- gen beim Bundessozialgericht anhängig.

Dass weniger Krankenhäuser klagen, erklärt sich der DKG-Hauptgeschäfts- führer Jörg Robbers mit der langen Wartezeit auf das Geld. „Oftmals verge- hen Jahre, bis die Häuser ausstehende Beträge erhalten.“ Außergerichtliche Einigungen seien effektiver. In einer

nächsten Novelle des Sozialgesetzes sol- le deshalb eine verbindliche Zahlungs- vorgabe für die Kassen eingearbeitet werden, schlägt Robbers vor. „Die Zah- lung nach Lust und Laune der Sachbear- beiter lassen wir uns nicht mehr gefal- len.“ Gleichzeitig weist der DKG- Hauptgeschäftsführer auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialge- richts hin. Danach müssten die Kassen ihre Rechnungen innerhalb von 14 Ta- gen nach Rechnungseingang bezahlen – auch wenn die Notwendigkeit der Kran- kenhausbehandlung noch überprüft wird. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann P O L I T I K

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A3072 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 101⏐⏐Heft 46⏐⏐12. November 2004

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or mir sitzt eine schon lange bekannte Patientin, deren Gesundheitsvita ich gerne zitiere, um renitenten Rauchern und hyperlipämischen Fettleibigen ihre Laster auszutreiben. Sozusagen die menschgewordene Umsetzung al- ler Präventionsstudien: betreibt regelmäßiges körperliches Ausdauertraining, ist abstinent gegenüber Nikotin, Cholesterin und Alkohol. So jemand kann gut und gerne 150 Jahre alt werden, wenn man den Benefit aller Studien addiert.

Aber Prävention schützt nicht vor allen Malaisen; ein niederträchtiger Harn- wegsinfekt hat sie heimgesucht. Solch einer vorbildlichen Patientin muss man natürlich etwas Gutes tun. Keine warmen Wickel, keine Kräuterteechen, etwas Richtiges muss her; die Macht moderner Pharmakotherapie muss sich entfal-

ten, denke ich und schreibe einen Gyrasehemmer der neuesten Generation auf.

Budget hin, Resistenzbestimmung her. Stolz überreiche ich ihr das Rezept, als Sieger über Proteus und Pseudomonas des Patientendankes gewiss.

Tags darauf sitzt sie wieder vor mir. „Nur eine kurze Frage, Herr Doktor; im Beipackzettel steht, dass durch das Medikament die Sehnen reißen können. Muss ich mit dem Joggen erst mal Pause machen?“ Ich fühle mich ertappt wie ein Pneu- mothorax im Röntgenbild und versuche sie zu beruhigen, dies sei eine überaus seltene Nebenwirkung. „Klar, das steht auch im Beipackzettel, Herr Doktor, aber wie oft ist selten?“ So selten, dass ich Derartiges bei meinen Schutzbefohlenen noch gar nicht beobachtet habe. Gleichzeitig wird mir aber klar, dass ich mich da- mit als Laie in Sachen medikamentös induzierter Achillessehnenruptur geoutet habe. „Das macht auch nichts, Herr Doktor, schließlich können Sie nicht Fach- mann für alles sein. Soll ich aber wegen meiner Muskel- und Sehnenschmerzen gleich zum Facharzt rennen?“ Um der Gesundheitsministerin willen, nein! Wenn alle gyrasegehemmten Patienten zum Orthopäden hinken, würde dies zwangs- läufig zur finalen Sinterungsfraktur unseres porotischen Gesundheitssystems führen. „Hier steht auch, dass in einzelnen Fällen auch ei- ne pseudomembranöse Kolitis ausgelöst werden kann.

Herr Doktor, meinen Sie auch, es wäre besser, wenn ich das überlese?“ Da bin ich völlig einer Meinung und sehne mich danach, mit ihr positive Aspekte von Präventions- studien ausleuchten zu dürfen. „Da steht auch was von Verwirrtheitszuständen. Ich bin tatsächlich in den letzten Tagen etwas neben der Spur. Was meinen Sie, ist das Fol- ge des Medikaments oder eine Nebenwirkung nach Durchlesen des Beipackzettels?“ Dr. med. Thomas Böhmeke

Nebenwirkung

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