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Archiv "Rente: Wenig Vertrauen" (03.12.2004)

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rfreulich für Studenten in Ost und West, die gesetz- lich krankenpflichtversi- chert sind: Ihre Beiträge be- tragen im Wintersemester 2004/2005 und im Sommerse- mester 2005 weiterhin 46,60 Euro im Monat. Ebenfalls ein- heitlich ist in allen Bundes- ländern der Studentenbeitrag zur Pflegeversicherung. Er be- trägt unverändert 7,92 Euro monatlich. Das gilt wie in der Krankenversicherung für alle Krankenkassenarten.

Freiwillig versicherte Stu- denten zahlen für die Kran- kenversicherung monatlich 80,50 Euro. Dies gilt aller- dings nur für Examenskandi- daten und längstens für sechs Monate. Danach ist der allge- mein gültige Mindestbeitrag zu zahlen. Dieser liegt je nach Krankenkasse bei monatlich rund 110 Euro. Für die Pfle- geversicherung sind von frei- willig versicherten Studenten mindestens 13,68 Euro pro Monat zu zahlen.

BAföG-Empfänger tangiert die Beitragsentwicklung oh- nehin nicht. Der staatliche Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt zum Wintersemester 2004/2005 bundeseinheitlich 55 Euro (47 Euro Krankenversiche- rung plus acht Euro Pflege- versicherung). Das sind rund 50 Cent mehr, als von den Studenten tatsächlich aufzu- bringen ist.

Ein weiterer großer Anteil der Studenten hat ebenfalls keine Beitragsprobleme: Sie sind durch ihre Eltern gesetz- lich krankenversichert, ohne dass dafür Zusatzbeiträge aufzubringen wären. Diese Regelung greift bis zum 25.

Geburtstag, zumindest solan- ge das regelmäßige Einkom- men der Studierenden, etwa aus Zinseinnahmen, 345 Euro

im Monat nicht übersteigt.

Wird (auch) Arbeitsverdienst erzielt, beträgt der Grenzwert 400 Euro.

Nicht jeder Student, der nicht über Vater oder Mutter versichert ist, wird selbst Mit- glied einer gesetzlichen Kran- kenkasse. Denn die Studenti- sche Versicherung besteht nur

bis zum 14. Semester bezie- hungsweise bis zum 30. Le- bensjahr. Darüber hinaus kann der Spartarif nur unter Bedin- gungen beansprucht werden (etwa beim Erwerb der Zu- gangsvoraussetzungen im zwei- ten Bildungsweg vor dem 30.

Geburtstag oder weil sich das Studium durch eine längere Krankheit, wegen einer Behin- derung oder einer Schwanger- schaft verzögert hat).

Privat krankenversicherte Studenten können sich nicht ganz so billig versichern wie ihre „gesetzlichen“ Kommili- tonen. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zahlen sie für ihre Police 82,30 Euro im Monat, womit sie einen abge-

speckten Leistungsanspruch erwerben, etwa die Behand- lung in der allgemeinen Pfle- gekasse der Krankenhäuser.

Vom 25. Geburtstag an kostet die PKV 103,60 Euro, ab 30 Jahren müssen 124,30 Euro gezahlt werden (bis zum 34.

Lebensjahr). Ein individuel- ler Kostenzuschlag für Neu- kunden bleibt den priva- ten Versicherungsunterneh- men allerdings vorbehalten.

Der Pflegeversicherungsbei- trag beträgt einheitlich 13,04 Euro pro Monat.Auch BAföG- geförderte privat versicherte Studenten erhalten zu ihren Aufwendungen den staatli- chen Zuschuss in Höhe von 55 Euro pro Monat.

Studenten, die nicht kran- ken- und damit auch nicht pfle- geversichert sein wollen, kön- nen darauf verzichten. Sie le- gen ihrer Universität oder Fachhochschule die Befrei- ungsbescheinigung einer Kran- kenkasse vor. Wolfgang Büser

Rente

Wenig Vertrauen

Rentenexperten sagen für die Zukunft der Alterssicherung eine Katastrophe voraus. Sie sehen das staatliche System wegen zunehmender Vergrei- sung vor dem Kollaps und be- obachten gleichzeitig bei den Verbrauchern eine Art Boy- kott der privaten Altersvor- sorge. Setzen sich beide Trends fort, ist eine steigende Altersarmut zu befürchten.

Schon im Jahre 2030 wer- den 100 Erwerbstätige die Rente für mindestens 70 Rentner aufbringen müssen.

Das ist jedoch kaum realisier- bar, auch wenn die staatliche Rente dann kaum höher als 50 Prozent des letzten Nettoge- halts betragen dürfte. Daher ist die private Vorsorge not- wendig , doch etwa 28 Prozent der Experten beobachten ein mangelndes Vertrauen der Verbraucher in Alternativen wie die Riester-Rente. rco V E R S I C H E R U N G E N

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 101⏐⏐Heft 49⏐⏐3. Dezember 2004 [71]

Studenten

Konstante Beiträge

Für ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen pflichtversicherte Studierende unverändert wenig.

Im Herbst kommt es häu- fig zu Wildunfällen: Rund 200 000 Wildtiere lassen jähr- lich auf der Straße ihr Leben.

Wenn für das beschädigte

Fahrzeug eine Teil- oder Voll- kaskoversicherung besteht, ist der Schaden durch den di- rekten Zusammenstoß mit einem Haarwild abzüglich der vereinbarten Selbstbetei- ligung gedeckt. Zum Haar- wild zählen Hirsch, Hase, Reh, Fuchs und Wildschwein.

Was passiert, wenn das Auto bei einem Ausweich- manöver im Graben endet?

Die Teilkaskoversicherung

ersetzt den Schaden unter dem Stichwort „Rettungs- kosten“ nur, wenn der Ret- tungsversuch objektiv sinn- voll war – anders ausge- drückt: nur dann, wenn auch ein Zusammenprall mit dem Tier zu einer starken Be- schädigung des Fahrzeugs geführt hätte. Nach der ak- tuellen Rechtsprechung wird dies nur bei Unfällen mit Tieren angenommen, die re- lativ groß sind (Reh, Hirsch,

Wildschwein). Allerdings:

Die Beweislast liegt hier beim Geschädigten.

Nicht davon betroffen ist die Vollkaskoversicherung.

Sie springt im Allgemeinen für die Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätz- lich oder grob fahrlässig be- gangen wurde – zum Bei- spiel bei Fahrten unter Dro-

geneinfluss. rco

Wild vor der Kühlerhaube:

Wer jetzt aus- weicht, riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch den Teil- kaskoschutz.

Foto:Allianz Versicherung/GP

Wildwechsel

Im Herbst

steigt die

Unfallgefahr

Referenzen

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