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Archiv "Differenzierte Zulassung zum Studium" (27.08.1982)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen THEMEN DER ZEIT

1. Krankenpflegepraktikum vor dem Studium

Der Vorschlag der Westdeutschen Rektorenkonferenz vom Februar 1982, ein Krankenpflegepraktikum vor dem Medizinstudium zur Pflicht zu machen, ist nicht neu.

Schon 1970 wurde er in den zu- ständigen Ländergremien disku- tiert und verworfen, weil es nicht möglich schien, eine genügend große Anzahl derartiger Prakti- kumsstellen zur Verfügung zu stellen.

Der 82. Deutsche Ärztetag hatte im Jahre 1979 ein Pflichtprakti- kum als Zulassungsvoraussetzung ebenfalls ausdrücklich abgelehnt, statt dessen aber ein freiwilliges Praktikum empfohlen, das bei der Zulassungsentscheidung chan- cenverbessernd bewertet werden sollte. Das Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, Hoppe, ver- trat dazu die Ansicht, ein solches Praktikum könne der Selbstprü- fung dienen, und zugleich könne es auf „liberale und unserem Ge- sellschaftssystem konforme Weise die Zahl der Studienbewerber für das Fach Medizin erheblich redu- zieren" (DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT 76 [22/1979]; 1517).

In den Folgejahren wurde ein Pflichtpraktikum als Zulassungs-

voraussetzung wieder in der Denk- schrift der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesund- heitswesen (ASG) vom Juni 1980 vorgeschlagen, während die Ge- werkschaft

ÖTV

es zum Beispiel ausdrücklich abgelehnt hatte (Sonderinformation

ÖTV,

Dezem- ber 1979).

Die Befürworter begründen das Krankenpflegepraktikum in erster Linie mit folgenden Argumenten:

(D

Das Krankenpflegepraktikum hält wahrscheinlich diejenigen vom Medizinstudium ab, die sich nur bewerben, weil sie aufgrund einer guten Abiturnote (in der Ver- gangenheit auch einer langen Wartezeit) mit einem sicheren Stu- dienplatz rechnen können (Mit- nahmeeffekt).

C)

Während des Praktikums kann der einzelne Praktikant erkennen, ob er in dem gewählten Arztberuf wirklich das erreichen kann, was ihm vorschwebt.

0

Während eines Krankenpflege- praktikums kann der Praktikant in bezug auf seine Eignung beurteilt werden; eine negative Beurteilung würde zum Ausschluß von diesem Studiengang führen.

(D

Die während des Praktikums gemachten Erfahrungen könnten bei einem nachgelagerten Fest-

stellungsverfahren geprüft wer- den; so könnte eine Hochschul- eingangsprüfung formuliert wer- den, bei der nicht nur die während der Schulzeit erlernten Fähigkei- ten abgeprüft werden.

Gegen diese in der Presse immer wieder angeführten Argumente läßt sich folgendes einwenden:

Zu

0:

Bei dem derzeitigen Mißver- hältnis von Bewerbern zu Studien- plätzen von etwa 5:1 sowie nach der Erfahrung, daß auch eine jah- relange Wartezeit viele Tausende von Bewerbern nicht davon abhal- ten konnte, auf ihren Studien- wunsch zu verzichten, kann kaum davon ausgegangen werden, daß das Krankenpflegepraktikum ei- nen die Zahl der Bewerber verrin- gernden Effekt haben wird. Dabei wird davon ausgegangen, daß Praktikumsplätze in ausreichen- der Zahl zur Verfügung stehen und nicht schon hier ein neuer li- mitierender Faktor entsteht. Allen- falls von einer prozentual wohl zu vernachlässigenden kleinen Grup- pe von Studienbewerbern, näm- lich denjenigen, die sich lediglich aufgrund ihrer guten Abiturnote

„mal so" für das Medizinstudium bewerben, könnte erwartet wer- den, daß sie aufgrund des abzulei- stenden Krankenpflegepraktikums eine andere Entscheidung fällen würden. Dafür würde die Zahl der Bewerber möglicherweise erhöht durch solche, die in anderen Zu- sammenhängen (Ersatzdienst, mit der Krankenpflege zusammenhän- gende Berufsausbildung) ein ent- sprechendes Praktikum absolviert haben. Darüber hinaus ist bei der hohen Anziehungskraft des Medizinstudiums kaum eine Situa- tion im Pflegepraktikum denkbar, die einen interessierten Bewerber von der Aufnahme des Medizin- studiums abhalten könnte:

„Schmutzarbeit und das Elend von Kranken" (Uwe Schlicht im

„Tagesspiegel" vom 18. Februar 1982) hätten nicht diesen Effekt, weil der Krankenpflegepraktikant ja gerade lernt, daß auch in der unmittelbaren Krankenversorgung tätige Ärzte viele Möglichkeiten

Differenzierte Zulassung zum Studium

Eberhard Göbel, Traugott Klose, Wolfgang Krieger, Udo Schagen

Die Verfasser setzen sich zunächst kritisch mit dem Vorschlag der Westdeutschen Rektorenkonferenz auseinander, ein Pflegeprakti- kum vor dem Studium einzuführen, und stellen dann einen eige- nen Vorschlag vor, den sie als „Berliner Modell" bezeichnen. Neu daran ist vor allem die Idee, eine Quote für Bewerber mit Berufs- erfahrung einzuführen. (Der inzwischen detailliert ausgearbeitete Vorschlag der Rektorenkonferenz wird in einem anschließenden Artikel referiert.)

50 Heft 34 vom 27. August 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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Spektrum der Woche Aufsätze Notizen Krankenpflegepraktikum

haben, dem „Elend" aus dem We- ge zu gehen und „Schmutzarbeit"

von Ärzten sowieso nicht getan wird. Abgesehen davon ist das ärztliche Berufsfeld heute so breit, daß schon jetzt 10 bis 20 Prozent der ärztlichen Berufsanfänger Po- sitionen außerhalb der eigentli- chen Krankenversorgung finden und dort auch benötigt werden:

Forschung, öffentlicher Gesund- heitsdienst, Medien, Verwaltung etc.

Zu (j: Es wird ferner allgemein verkannt, daß die Krankenpflege heute ein weithin von der ärztli- chen Tätigkeit abgegrenzter, ei- genständiger, nur nicht als gleich- wertig angesehener Tätigkeitsbe- reich ist. Die Vernachlässigung der eigentlichen pflegerischen Tä- tigkeit, die im Zentrum der Versor- gung von chronisch Kranken und Schwerkranken steht, und die all- zu starke Orientierung der Medizin insgesamt auf ärztliche, diagnosti- sche Tätigkeit und von Ärzten an- geordnete oder durchgeführte therapeutische Verfahren ist eines der wesentlichen Probleme in der heutigen Medizin. Auch vom Kran- kenpflegepersonal werden Pflege- tätigkeiten an Hilfspersonal abge- geben zugunsten einer Orientie- rung auf ärztlich-medizinisch-ap- parativ ausgerichtete Tätigkeit, da derzeit nur auf diese Weise ein be- ruflicher Aufstieg möglich ist. Die- se Feststellung bedeutet natürlich nicht, daß es nicht auch für späte- re Ärzte nützlich sein könnte, pfle- gerische Tätigkeit und damit einen zentralen Bereich der Medizin kennenzulernen. Hier steht aber die Frage zur Diskussion, wie weit Pflegetätigkeit und Hilfstätigkei- ten, die kaum an die eigentliche Krankenpflege heranreichen, als Auswahlkriterium für den Arztbe- ruf dienen könnten.

Zu ® und ®: Auch hinter diesen Argumenten steht die Hoffnung, man könne durch eine Bewertung von Eigenschaften der Studienbe- werber, die sich während eines Krankenpflegepraktikums entfal- ten könnten, wegkommen von der Bewertung der reinen intellektuel-

len Leistung, für die die guten Abi- turnoten und, wie sich inzwischen herausgestellt hat, praktisch iden- tisch auch der bisherige Test für medizinische Studiengänge ste- hen. Es entspricht der Alltagser- fahrung und den Alltagserwartun- gen jedes Patienten, wenn er in der Begegnung mit dem Arzt nicht allein auf hochgezüchtete intellek- tuelle Fähigkeiten vertrauen will.

Man erwartet Zuwendung und Verständnis von seinem Arzt und glaubt, daß die mit dem Abitur, und auch dem Test, vor allem be- wertete Fähigkeit zu abstraktem Denken eher eine Eigenschaft von Persönlichkeiten ist, die die erwar- teten Eigenschaften Zuwendung und Verständnis nicht besitzen. Es soll hier nicht dazu Stellung ge- nommen werden, ob die Vorstel- lung, überdurchschnittliche intel- lektuelle Fähigkeiten stünden eher im Gegensatz zu Fähigkeiten, wie Bereitschaft zur Zuwendung, Ver- ständnis und möglicherweise er- warteten kommunikativen Eigen- schaften, richtig ist. Hier steht al- lein zur Diskussion, ob aufgrund eines sechsmonatigen Kranken- pflegepraktikums darin erworbene

„Erfahrungen" und „Kenntnisse"

einer Bewertung in einem Aus- wahlverfahren unterzogen werden können, die nach derzeit gelten- den Regelungen nur in einem for- malisierten, überregional gleich- mäßig angewandten Verfahren, al- so in erster Linie einem Test, durchgeführt werden kann. Dem muß entgegengehalten werden, daß uns kein Testsystem bekannt ist, mit dem „Erfahrungen" bewer- tet werden können, da diese sich einem formalisierten Frage-Ant- wort-System entziehen. Zeugnisse von Oberschwestern und Chefärz- ten aus Tausenden verschiedener Krankenhäuser wären einer ver- gleichbaren Bewertung ebenfalls nicht zugänglich — der Vorschlag, im Praktiküm erworbene „Kennt- nisse" in einem Test mit zu bewer- ten, steht im Widerspruch zu der erklärten Absicht der Befürworter des Praktikums: gerade Kenntnis- se, die einer Bewertung durch ei- nen Test zugänglich sind, könnten in Paukkursen, unabhängig von

einem Praktikum, schneller und einfacher erworben werden; eben aus diesem Grund wurde von den Befürwortern des bisherigen „Test für medizinische Studiengänge"

auf eine Aufnahme von Testteilen, die bestimmte Kenntnisse voraus- setzen, ausdrücklich verzichtet.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Der WRK-Vorschlag knüpft an bildungspolitische Überlegungen an, die zusätzlich zur Abiturleistung weitere Eig- nungsprüfungen für nötig erach- ten bzw. für besser halten als for- male Prozeduren (mit den Krite- rien Noten, Wartezeit oder Los).

Die Berücksichtigung berufsprak- tischer Erfahrungen bei der Aus- wahl von geeigneten Studienbe- werbern für das Fach Humanmedi- zin halten wir prinzipiell für unter- stützenswert.

Es erscheint uns allerdings nicht sinnvoll, wenn die WRK-Vorlage aus einem umfassenden bildungs- politischen Konzept lediglich das Element „Nachweis berufsprakti- scher Erfahrung" isoliert über- nimmt und die weiteren organisa- torischen und inhaltlichen Ände- rungsvorschläge ignoriert. Über- dies wurde der ursprüngliche Vor- schlag anderer Verbände nach ei- nem berufspraktischen Jahr in der WRK-Vorlage auf ein halbes Jahr reduziert.

Schließlich benachteiligt die neue Regelung Abiturienten, deren El- tern die sechs Monate nicht finan- zieren können. Damit wird der

„sozialen Öffnung der Hochschu- le" und insbesondere einer „so- zialen Öffnung" des Medizinstu- diums entgegengewirkt.

II. Vorstellungen zu

einem differenzierten neuen Zulassungsverfahren

Ein neues Zulassungsverfahren für die medizinischen Studiengän- ge sollte unserer Auffassung nach folgende Grundsätze berücksich- tigen:

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 34 vom 27. August 1982 53

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Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen Krankenpflegepraktikum

Das Zulassungsverfahren muß se- lektieren: Die Ausbildungskapazi- tät von etwa 11 000 Studenten je Jahr in der Bundesrepublik ein- schließlich Berlin West im Klini- schen Studienabschnitt kann wahrscheinlich nicht ausgeweitet werden. Derzeit gibt es rund 50 000 Bewerber je Jahr, um Dop- pelbewerbungen bereinigt beträgt die Relation Bewerber zu Plätzen je Jahr zwischen 1 zu 3 bis 1 zu 4.

Diese Selektion muß für diejeni- gen akzeptabel sein, die abgelehnt werden: dies schließt wahrschein- lich ein einfaches Auslosen der Plätze aus. Es müssen vielmehr für den Bewerber Wege erkennbar sein, wie er durch eigene, wenn auch erhebliche Anstrengung sein Wunschstudium letztendlich doch erreichen kann.

Endgültig abgelehnten Bewerbern muß eine andere Lebensperspekti- ve offen stehen, d. h., es darf nicht so sein, daß sie nach jahrelangen Bemühungen bei Null wieder an- fangen müssen.

Bei den Zulassungsverfahren bis 1980 gab es die beiden Wege: gu- tes Abitur (etwa 50 Prozent der Plätze) oder Warten (etwa 30 Pro- zent der Plätze), etwa fünf Jahre für Medizin. Mit dem seit 1980 praktizierten Verfahren wurde das

"Erwarten eines Studienplatzes"

ersetzt durch eine nur sehr gerin- ge Chance für alle, sofort zugelas- sen zu werden, mit der gleichzeitig eingeführten, sehr viel wahr- scheinlicheren Möglichkeit, end- gültig keinen Platz zu erhalten.

Das Kriterium "gutes Abitur" wur- de verändert in "sehr gutes Abi- tur", blieb aber im wesentlichen erhalten.

Für den Bewerberkreis ohne gute Abiturnoten ist es notwendig, ei- nen Weg aufzuzeigen, der be- schwerlich genug sein muß, um zu selektieren, der andererseits aber auch denjenigen, die ihn erfolg- reich gehen, zum Studienplatz führt. Dies wäre zum Beispiel eine Ausbildung und mehrjährige Tä- tigkeit im medizinischen oder ei-

nem anderen Bereich mit entspre- chendem beruflichen Erfolg. Unter bewußter Betonung der "so- zialen Öffnung" des Medizinstu- diums und des Vorteils längerer Berufs- und Lebenserfahrung für ärztliche Funktionen soll folgen- des Alternativ-Modell zur Medizin- Zulassung diskutiert werden:

~ Der größere Teil der Studien- plätze (ca. 60 bis 70 Prozent) wird für Studienbewerber vorgesehen, die sich unmittelbar nach der Schulausbildung (Abitur) für ein Medizinstudium bewerben. Stu-

dienbewerber sollen wie bisher aufgrund einer Vorabquote für Härtefälle und Ausländer oder nach dem leistungsgesteuerten Los ausgewählt werden. Anders als heute soll nur die zweimalige Bewerbung zulässig sein, in zwei aufeinanderfolgenden Semestern (wegen statistisch unterschiedli- cher Chancen im Wintersemester und Sommersemester).

~ Die restlichen 30 Prozent der Plätze werden an Bewerber ver- teilt, die über ein Abitur, eine min- destens zweijährige abgeschlos- sene Berufsausbildung, über be- rufspraktische Erfahrungen und ein bestimmtes Alter (zwischen 25 und 30 Jahren) verfügen. Bewer- ber, die über kein Abitur, aber über entsprechende Berufsqualifi- kationen verfügen und eine Ein- stufungsprüfung der Hochschule bestehen, sollten über eine Son- derquote innerhalb dieser Gruppe die Möglichkeit zum Studium er- halten. Die letztgenannte Bewer- bungsgruppe mit berufsprakti- schen Qualifikationen wird von der ZVS auf die einzelnen Hoch- schulen verteilt, wo Zulassungs- ausschüsse die Auswahl der Be- werber vornehmen (Auswahlge- spräche). Sollte die Zahl der Be- werber in dieser Gruppe im Ver- hältnis zu den vorhandenen Aus- bildungsplätzen ebenfalls extrem hoch sein, so muß vor der Vertei- lung der Bewerber auf die einzel- nen Hochschulen ein Losverfah- ren eingebaut werden, das die Zahl der Bewerber auf eine für

Auswahlgespräche verkraftbare Zahl reduziert

~ Zweitstudienanträge bleiben auf eine kleine Quote reduziert (2 Prozent).

Der Vorteil dieses Vorschlages liegt darin, daß er über eine Quo- tenregelung ausdrücklich einer Gruppe mit Berufs- und Lebenser- fahrung das Medizinstudium er- möglicht, deren Eignung für den Arztberuf durch Auswahlgesprä- che ermittelt werden soll. Die Aus- wahlentscheidung für diese Grup- pe soll letztlich bei der Hochschu- le liegen.

Ein weiterer Vorteil, aber auch ein Problem liegt darin, daß das Me- dizinstudium auf zwei in ihren Vorerfahrungen und Interessen- schwerpunkten unterschiedliche Studentengruppen hin ausgerich- tet werden könnte und müßte.

Anschrift für die Verfasser:

Dr. med. Udo Schagen c/o Freie Universität Berlin Altensteinstraße 40

1000 Beriin 33

Rektorenkonferenz plädiert erneut für Pflegepraktikum

"Wir halten die Klage für begrün- det, daß die falschen Studenten Medizin studieren," hieß es jüngst aus berufenem Munde. Professor Dr. George Turner, Präsident der Westdeutschen Rektorenkonfe- renz (WRK), zielte mit diesem Ur- teil auf die Kultusministerkonfe- renz, die spätestens für 1986 ein neues Verfahren für die Mediziner- zulassung finden muß. Jetzt hat die WRK ein eigenes Modell zum neuen Zulassungsverfahren (das in den Grundzügen schon seit einigen Wochen bekannt war, da- zu auch das Editorial in Heft 9/

1982} in Sonn der Öffentlichkeit im einzelnen vorgestellt.

Die WRK-Vertreter reagierten da- mit auch auf die Kritik, die sich vor

54 Heft 34 vom 27. August 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

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