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Agrarmarkt Austria / B3305_59 Version 01 (letzte Änderung: 05.05.2020) Seite 1 von 1 GB I / Abt. 3 / Ref. 10, Fax Nr.: 050 3151-4624 Dresdner Straße 70, A-1200 Wien E-Mail: private.lagerhaltung@ama.gv.at

 

 

  K‐A 

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

lt. VO (EU) 2016/1238 für die öffentliche bzw. private Lagerhaltung von Magermilchpulver gemäß VO BGBl. II Nr. 154/2010 bzw VO BGBl. II Nr. 153/2010 

   

Angaben zum Vertragsnehmer:

FIRMENANSCHRIFT (STEMPEL):

Klienten-Nr.:

Bestätigung und Unterschrift:

Ich / Wir verpflichte/n mich/uns,

 der AMA den Beginn der Herstellung von Magermilchpulver (im Folgenden kurz MMP) für die Intervention bzw. die Absicht, MMP in einem anderen Mitgliedsstaat zur Intervention anzubieten mindestens zwei Arbeitstage vorher schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax anzuzeigen.

 ausschließlich MMP zur öffentlichen bzw. privaten Lagerhaltung anzubieten, das gemäß Art. 9 der VO (EU) Nr. 1308/2013 aus Milch mit Ursprung in der Europäischen Union hergestellt wird.

 ordnungsgemäß kaufmännische Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen.

 Insbesondere Warenein- und ausgangsbücher fortlaufend zu führen, in denen nachfolgende Angaben verzeichnet sind:

1. Der Zugang, der Ursprung, der Lieferant und der Abgang oder der sonstige Verbleib sowie der Bestand an Magermilch, Buttermilch, Molke, MMP, Buttermilchpulver und Molkenpulver.

2. Die hergestellten Mengen an MMP, für die öffentliche Lagerhaltung, sonstigem MMP, Buttermilchpulver, Molkenpulver, Kaseinen und Kaseinaten.

3. Die Art der Verpackung, die Kennzeichnung, den Verbleib sowie den Auslieferungstag jeder Partie MMP, Buttermilchpulver und Molkenpulver.

4. Die einzelnen Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Art der Wärmebehandlung der Magermilch sowie die dabei verwendeten Erzeugnismengen und -zutaten.

 die angeführten Unterlagen und die sich darauf beziehenden geschäftlichen Belege sieben Jahre lang aufzubewahren, soweit nicht längere Aufbewahrungsfristen nach anderen Vorschriften bestehen.

 jede Veränderung hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen unverzüglich mitzuteilen.

Einverständniserklärung: Wir erklären uns hiermit einverstanden, die Herstellung des Magermilchpulvers, das für die öffentliche Lagerhaltung angeboten werden soll, einer amtlichen Sonderkontrolle (durch die AMA) zu unterwerfen.

Datenschutzerklärung: Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter folgender Adresse:

www.ama.at/datenschutzerklaerung

  Ort, Datum    rechtsgültige Zeichnung   

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