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Versicherte Tätigkeit bei der Mobilen Arbeit (Home-Office)

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GESAMTPERSONALRAT AKTUELL

Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretungen der bremischen Verwaltungen und Betriebe

Bremen

Auskunft erteilt: Jutta Sonnemann Telefon: 361-16962

-Rundschreiben Nr. 11 vom 21. Juni 2021

Versicherte Tätigkeit bei der Mobilen Arbeit (Home-Office)

Liebe Kolleg:innen,

endlich ist es so weit, der Bundesgesetzgeber hat den Unfallschutz außerhalb der Unternehmensstätte (Mobile Arbeit) gesetzlich geregelt.

Mit der Veröffentlichung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes am 17.06.2021 wird auch eine Änderung im Siebten Sozialgesetzbuch, das sich mit der Unfallversicherung befasst, wirksam. Ab jetzt sind versicherte Tätigkeiten, die im Haushalt der versicherten Person oder an einem anderen Ort ausgeübt werden, im gleichen Umfang versichert, wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Das bedeutet, wenn ihr euch beim Mobilen Arbeiten z. B. einen Kaffee aus der Küche holt und dabei verunfallt, ist dies ein Arbeitsunfall und wird von den Unfallversicherungsträgern entsprechend entschädigt.

Außerdem sind jetzt auch sogenannte Wegeunfälle beim Zurücklegen des unmittelbaren Weges zur Kinderbetreuung von zu Hause und wieder zurück ins Home-Office

versichert, wenn das Home-Office (die Mobile Arbeit) im gemeinsamen Haushalt ausgeübt wird.

Wir hoffen, dass ihr diese Regelungen nie in Anspruch nehmen müsst und wünschen euch eine unfallfreie Zeit!

Mit kollegialen Grüßen

Doris Hülsmeier Vorsitzende

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