• Keine Ergebnisse gefunden

Testballon „kleine“ Kopfpauschale: Versicherte werden abkassiert.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Testballon „kleine“ Kopfpauschale: Versicherte werden abkassiert."

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nr. 3 | 2010 16. März 2010

DGB-Bundesvorstand | Vorstandsbereich 04 Annelie Buntenbach | Bereich Sozialpolitik | Postfach 11 03 72 | 10833 Berlin | Mailto:heike.ruppender@dgb.de

Testballon „kleine“ Kopfpauschale:

Versicherte werden abkassiert.

29 Euro Kopfpauschale führt zu Mehrbelastungen von mehr als 35 %.

Noch bevor die Regierungskommission zur Einführung der Kopfpauschale ihre Arbeit aufgenommen hat, wurde der erste Testballon gezündet. Die Koalition versucht es mit einer Art „Salami-Taktik“ und hat eine Kopfpauschale von 29 Euro pro Monat ins Spiel gebracht. Soll wie ein Schnäppchen bei der Deutschen Bahn klingen – die Folgen einer solchen ersten „kleinen“ Kopfpauschale sind jedoch verheerend.

Was heißt das?

Die Versicherten müssten die Kopfpauschale von 29 Euro zusätzlich zum GKV-Beitrag von 7,9 % zahlen.

Möglicherweise, so wird gemutmaßt, soll der geltende Arbeitnehmer-Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten in eine solche Kopfprämie umgewandelt werden – danach müssten die Versicherten 7% Beitrag von ihrem Einkommen plus 29 Euro als Kopfpauschale zahlen.

Zwei Beispiele:

Eine Rentnerin oder Geringverdiener mit einem Einkommen von 1.000 Euro zahlt heute einen Beitrag von 7,9 %, also 79 Euro. Bei einem Beitragssatz von 7 % und der Kopfpauschale von 29 Euro müssten sie 99 Euro zahlen, also pro Monat 20 Euro oder 25 % mehr als heute. Ein Zusatzbeitrag kommt möglicherweise noch dazu. Bliebe der Arbeitnehmer-Sonderbeitrag bestehen, würden die Belastungen auf 108 Euro steigen. Dies würde einer

Beitragserhöhung um 36,7 % entsprechen.

Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro im Monat zahlen heute einen Beitrag von 197,50 Euro. Nach dem Modell

„Kopfpauschale-29“ müssten sie 226,50 Euro, mindestens aber 204 Euro zahlen (wenn der Sonderbeitrag tatsächlich umgewandelt wird). Das entspricht einer Beitragserhöhung von 3,3 % bis zu 14,7 %.

Selbst das angeblich „behutsame“ Salami-Modell, das als Testballon gestartet wurde, führt also für die breite Mehrheit der Versicherten und vor allem für Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdienern zu teilweise deutlichen Belastungen. Nur gutverdienende Versicherte ab einem Monatseinkommen von mehr als 3.200 Euro würden zunächst minimal entlastet werden – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer-Sonderbeitrag würde tatsächlich durch eine Kopfpauschale von 29 Euro ersetzt – maximale Entlastung: 4,74 Euro.

(2)

Nr. 3 | 2010 März 2010

- Seite 2 von 2 - Folgen der "Kopfpauschale-29"

25,3

3,3

0,1

-1,6 36,7

14,7

11,5

9,8

-5,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0

1000 2000 3000 4000

Einkommen in Euro Belastung in %

Kopfpauschale-29 Pur Plus

Kopfpauschale-29 ohne AN-Sonderbeitrag

Fazit: Die solidarische Finanzierung wird durch die Kopfpauschale auf den Kopf gestellt.

Schon der Testballon mit der Variante „Kopfpauschale-29“ bedeutet – selbst wenn gleichzeitig der 0,9%- Arbeitnehmer-Sonderbeitra g wegfallen würde:

Die Versicherten werden zur Kasse gebeten.

Das Prinzip der Kopfpauschale: Je geringer das Einkommen, desto höher die Belastungen.

Das ist das Gegenteil von solidarischer Finanzierung.

Die Kopfpauschale ist eine Fassade für eine systematische Entlastung der Arbeitgeber.

Die – ohnehin schon eingeschränkte paritätische Finanzierung – soll geknackt und die Arbeitgeber aus der Verantwortung für künftige Ausgabensteigerungen gelassen werden.

Der DGB fordert:

Der Arbeitnehmer-Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten ist ungerecht – die Finanzierung muss vollständig paritätisch ausgerichtet werden. Die Kopfpauschale – auch eine „Kleine“ – muss vom Tisch.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

[r]

[r]

[r]

[r]

[r]

Wenn die Bundesregierung nicht handelt, müssen die Versicherten diese Milliarden allein aufbringen – durch die Zusatzbeiträge.. Pauschale Beiträge

Eine Staffelung der Beitragssätze nach Einkommensklassen soll angeblich als „Sozialausgleich“ dienen, um eine Kopfpauschale auszugleichen. In Wahrheit führt eine Beitragsstaffelung

Wir hatten auch die Parteivorsitzenden der drei anderen im Bundestag vertretenen Parteien angeschrieben – sie haben sich offensichtlich anders entschieden: Gegen unser Bündnis