• Keine Ergebnisse gefunden

EINE STARKE TARIFBINDUNG GEGEN NIEDRIGLÖHNE

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "EINE STARKE TARIFBINDUNG GEGEN NIEDRIGLÖHNE"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

redenwirueber.de

Impressum/Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand . V.i.S.d.P. Stefan Körzell . Henriette-Herz-Platz 2 . 10178 Berlin . September 2019

Mit Tarif ist mehr drin

Tarifverträge setzen bessere Standards bei Entgelt, Arbeits- zeiten, betrieblicher Altersversorgung, Beschäftigungs- sicherung, Aus- und Weiterbildung und vielem mehr. Be- schäftigte, deren Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt ist, stehen besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung. Beschäftigte mit Tarifvertrag haben mehr Urlaubstage, kürzere Arbeitszeiten und erhalten in der Regel Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Darüber hinaus tragen Tarifverträge zu mehr Entgeltgleichheit zwi- schen Frauen und Männern bei.

Auch für Arbeitgeber sind Tarifverträge wichtig und sinnvoll.

Nicht nur, weil sie ein gutes Betriebsklima und zufriedene, motivierte Beschäftigte schaffen, sondern auch weil sie allen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen garantier- en. Insbesondere Flächentarifverträge, die für eine ganze Branche gelten, sorgen für fairen Wettbewerb und verhindern Dumpinglöhne.

Sinkende Tarifbindung auf Kosten der Beschäftigten Gut 77.000 gültige Tarifverträge in Deutschland und jährlich über 5.000 neu abgeschlossene Tarifverträge zeigen, wie ak- tive Tarifpolitik betrieben wird. Doch die Reichweite nimmt ab. Immer weniger Beschäftigte profitieren von einem Tarif­

vertrag (siehe Grafik). Betrachtet man die Tarifbindung der Betriebe, so gelten Tarifverträge aktuell nur noch für 29 Pro- zent der westdeutschen und für 20 Prozent der ostdeutschen Betriebe. Die Tarifbindung unterscheidet sich zudem stark nach Branche und Betriebsgröße.

Ursachen nachlassender Tarifbindung

An der schlechten Entwicklung haben Arbeitgeberverbände ihren Anteil, wenn sie ihren Mitgliedsunternehmen eine „Mit- gliedschaft ohne Tarifbindung“ (sogenannte OT-Mitglied-

schaften) ermöglichen. Verstärkt wurde diese Entwicklung auch durch die Deregulierung des Arbeitsmarktes und die Ausbreitung atypischer Beschäftigung mit geringem arbeits- und sozialrechtlichen Schutz.

TARIF # 1

FAKTENBLATT

EINE STARKE TARIFBINDUNG GEGEN NIEDRIGLÖHNE

Ob bei Löhnen, Arbeitszeiten oder Urlaubstagen – zur Regelung von Arbeitsbedingungen gibt der Gesetzgeber in Deutschland lediglich die Mindestanforderungen vor. Der Großteil der Bedingungen wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerk- schaften ausgehandelt und in Tarifverträgen festgeschrieben. Um flächendeckend gute Löhne und Arbeitsstandards zu sichern müssen Tarifverträge deshalb für möglichst viele Beschäftigte gelten und möglichst viele Unternehmen müssen an Tarifver- träge gebunden sein.

Der DGB fordert zur Stärkung der Tarifbindung u. a.:

• die Reform der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) weiterzuführen

• öffentliche Aufträge und öffentliche Fördergelder nur noch für Unternehmen, die ihren Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen auf Grundlage eines Tarifvertrages ermöglichen

• die Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen auszubauen und zu stärken.

Alle Forderungen zur Stärkung der Tarifbindung auf einen Blick: https://www.dgb.de/-/Z9E

Quelle: IAB Betriebspanel

TARIFBINDUNG DER BESCHÄFTIGTEN IN DEUTSCHLAND 2005–2018 · in Prozent

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Hiermit erklären wir, dass wir bezüglich unserer aus den bewilligten ESF-Mitteln finanzierten Personalstellen folgenden Tarifbindungen unterliegen:. Nein Wir unterliegen

Hiermit erklären wir, dass wir bezüglich unserer aus den bewilligten ESF-Mitteln finanzierten Personalstellen folgenden Tarifbindungen unterliegen:. Nein Wir unterliegen

Zweck der Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten: bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zweck

• Mitglieder der zuständigen Parlamente auf Landes-, Kreis-, Kommunaler Ebene. • Fraktionen der zuständigen Parlamente auf Landes-, Kreis-,

Es ist richtig, dass es einfacher werden muss, Tarif- verträge für allgemeinverbindlich – also für alle Unter- nehmen einer Branche bindend – zu erklären!. Die

(Höland/Buchwald/Krausbeck, 2018) zeigt aber auch, es muss mehr getan werden, damit sich noch mehr Men- schen an den Gerichten engagieren.. So bemängeln die Ehrenamtlichen, dass ihnen

Damit kann die Geltungskraft von Ta- rifverträgen auf Unternehmen und Beschäftigte einer Branche ausgeweitet werden, auch wenn diese nicht un- mittelbar tarifgebunden

Die Gewerkschaften tragen das Ihrige dazu bei: Betriebsratsstrukturen werden gestärkt, denn wo es Betriebsräte gibt, besteht eine höhere Tarifbindung.. Mit