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Steuerhinterziehung: Europas Steueroasen nicht verschonen

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Nr. 13/2017 30. März 2017

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Steuerhinterziehung: Europas Steueroasen nicht verschonen

Die beschönigend als Steueroasen bezeichneten Schat- tenfinanzplätze, wie Luxemburg, die Schweiz, Irland oder auch die exotisch klingenden Kaiman Inseln, haben of- fenbar nicht viel an Attraktivität eingebüßt. Diesen Schluss lässt ein am Montag veröffentlichter Bericht der Entwicklungsorganisation Oxfam über die Geschäftstä- tigkeit der 20 größten europäischen Banken in diesen Staaten zu. Nach Auswertung der nach den EU-Transpa- renzregeln veröffentlichten Daten, entstünden mit etwa 25 Milliarden Euro mehr als ein Viertel ihrer Gewinne in diesen Niedrigsteuerländern (siehe Grafik). Hingegen würden an diesen Finanzplätzen nur zwölf Prozent der Erträge erwirtschaftet und lediglich sieben Prozent des Personals beschäftigt. Gar 628 Millionen Euro Gewinn könnten die Big 20 in Steuerschlupflöchern erzielen, an denen sie keinen einzigen Mitarbeiter beschäftigen. Es ist mittlerweile Allgemeinwissen, dass so etwas nur unter Einschaltung von „funktionslosen Domizilgesellschaf- ten“, besser bekannt als Briefkastenfirmen, funktioniert.

Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumge- hung endlich reagiert. Die Finanzverwaltung soll dadurch besser und schneller dafür sorgen können, dass Gewinne auch dort besteuert werden, wo sie tatsächlich erwirt- schaftet wurden. So wird endlich das steuerliche Bank- geheimnis vollständig abgeschafft, nachdem es schon 2004 vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde. Fak- tisch diente es zuletzt nur noch dazu, die Finanzbeamten bei ihrer Arbeit unnötig zu behindern.

Daneben müssen inländische Steuerpflichtige nun deut- lich genauere Auskünfte geben, wenn sie direkt oder in- direkt über eine Briefkastengesellschaft verfügen kön- nen. Neu ist ebenso, dass nun auch Banken und andere Finanzvermittler, die mit Rat und Tat bei der Errichtung

dieser Gesellschaften helfen, ihr Wissen hierzu mit der Finanzverwaltung teilen müssen – so weit, so gut.

Völlig unverständlich ist aber, dass diese neu geschaffe- nen Mitteilungspflichten nur in Bezug auf Scheingesell- schaften gelten sollen, die außerhalb der EU und den EFTA-Staaten angesiedelt sind. Steuerhinterziehung in Staaten wie Irland, Luxemburg, Malta, Liechtenstein oder der Schweiz, die immer wieder und auch nach unter- schiedlicher Definition als Steueroasen genannt werden, würden einem deutlich geringeren Entdeckungsrisiko ausgesetzt. Da hilft es auch wenig, wenn diese Staaten Abkommen zum grenzüberschreitenden Informations- austausch beitreten, da ihre Anstrengungen zur Erhe- bung und zügigen Übermittlung der Daten nur gering sind.

Fraglich ist auch, ob die Kreditinstitute auch zur Auskunft verpflichtet sind, wenn sie den Aufbau von Briefkasten- firmen für inländische Steuerpflichtige über ihre im Aus- land ansässigen Gesellschaften organisieren.

Licht und Dunkel liegen bei diesem Vorhaben also nahe beieinander. Der DGB hat gegenüber dem Deutschen Bundestag deshalb die Behebung der noch bestehenden Defizite und eine strengere Ahndung der Gesetzesver- stöße eingefordert. Aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung darf kein Gesetz zur Förderung europä- ischer Steueroasen werden!

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