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Bericht zur Wirkungs orientierung 2020

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Academic year: 2022

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2021

Bericht zur

Wirkungs orientierung 2020

gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm

§ 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

UG 12

Daten ebenfalls verfügbar unter wirkungsmonitoring.gv.at

(2)

2 Impressum

Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation

Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien bmkoes.gv.at

Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Lindeis, Abteilung III/C/10 Verlags- und Herstellungsort: Wien, Oktober 2021

Grafiken: Lekton Grafik & Web development

Fotonachweis: BKA/Regina Aigner (Cover, Kapiteltrenner) Gestaltung: BKA Design & Grafik

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom.

Diese Publikation steht unter www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen zum Download zur Verfügung.

Rückmeldungen:

Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii10@bmkoes.gv.at.

Bestellung von Druckexemplaren per E-Mail an iii10@bmkoes.gv.at.

ISBN: 978-3-903097-40-7

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1 BMEIA | UG 12

1.1 Lesehilfe und Legende

56,48 59,32 62,16

45 60 75

122

198

274

1,50 1,80 2,10

62,88

69

282 1,33

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Koordination des Personal- und Organisationsmanagements im Bundesdienst.

Untergliederung: Öffentlicher Dienst und Sport, Wirkungsziel: 2020-BMKÖS-UG17-W1

17.1.1 Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten Gesamt [Jahre]

17.1.2 Cross Mentoring [%]

17.1.3 Anzahl von Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr im Bundesdienst [Köpfe]

17.1.4 Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes [Note]

1 Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten Gesamt [Jahre]

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter

2 Zufriedenheits- bzw. Zielerreichungsgrad des Cross Mentoring Programms für weibliche Nachwuchsführungskräfte [%]

Qualitätskriterien Cross Mentoring Programm

3 Anzahl der Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr im Bundesdienst gemäß

§ 5 Abs. 3 der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung [Köpfe]

Gesamtanzahl der Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr gegenüber dem Vorjahr 4 Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) [Note]

Schulnotenprinzip (1-5)

Weitere Referenzwerte (Anzahlen bzw.

Anteile) um die unterschiedliche Skalierung der Achsen darzustellen

Zielzustand 2020 Istzustand Zielerreichungsgrad des gesamten 2020

Wirkungsziels, dargestellt durch die Farbe der Verbindungslinie

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

Titel der Wirkungskennzahl

Titel der Wirkungskennzahl mit Beschreibung der Berechnungsmethode

Kennzeichnung als Gleichstellungsziel

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2 BMEIA | UG 12

68,5 70,0 71,5

72,9

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben.

Untergliederung: Pensionsversicherung, Wirkungsziel: 2020-BMSGPK-UG22-W2

22.2.1 Anteil der Frauen, die eine Eigenpension bekommen [%]

1 Anteil der Frauen, die eine Eigenpension bekommen [%]

„Eigenpension beziehende Frauen 60+“ in Verhältnis zur „weibliche Wohnbevölkerung 60+“

(Wohnsitz Inland, keine Beamtinnen)

Titel der Wirkungskennzahl Zielerreichungsgrad des gesamten

Wirkungsziels (Darstellung bei einachsigen Charts). Diese kann von der Zielerreichung der Kennzahl (Farbe des Punktes) auch bei einachsigen Charts abweichen (aufgrund von zusätzlichen Erkenntnissen, die das Ressort / oberste Organ in seine Beurteilung einfließen lässt).

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

(5)

3 BMEIA | UG 12

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

43.4.1 ZIEL 1.650 1.720 1.792 1.870 1.949 2.027 2.303

IST 1.948 1.914 1.995 2.193 n.v. n.v. n.v.

Zielerreichungs­

grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

43.4.2 ZIEL 1.200 1.250 1.260 1.280 1.300 1.320 n.v.

IST 1.200 1.250 1.270 1.280 1.300 1.290 n.v.

Zielerreichungs­

grad

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

teilweise erreicht

nicht verfügbar

43.4.3 ZIEL n.v. 5,3 5,7 7,0 7,0 8,0 n.v.

IST 6,5 7,1 7,1 8,1 7,4 n.v. n.v.

Zielerreichungs­

grad

nicht verfügbar

nicht erreicht nicht erreicht nicht erreicht überwiegend erreicht

nicht verfügbar

nicht verfügbar

43.4.4 ZIEL 149 161 162 168 174 176 n.v.

IST 147 152 157 164 168 176 n.v.

Zielerreichungs­

grad

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

43.4.5 ZIEL 280 285 290 270 270 270 n.v.

IST 286 287 290 253 258 261 n.v.

Zielerreichungs­

grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

nicht erreicht teilweise erreicht

überwiegend erreicht

nicht verfügbar

43.4.1 (2018): Der Istzustand wurde am 11.5.2021 geändert. Der aktuelle Wert für den Istzustand im Jahr 2018 lt. Statistik Österreich beträgt 2.193 EUR/t. Der vorige Wert von 2.211 EUR/t war eine Schätzung der BOKU für den Bericht „Ressourcennutzung in Österreich 2020, Bd. 3, 2020 im Juli 2020“. Die endgültigen Zahlen wurden seitens der Statistik Österreich erst mit Jahresende 2020 veröffentlicht.

43.4.3 (2019): Der Istzustand 2019 wurde am 9.4.2021 geändert, da die Rohdaten für den Istzustand 2019 erst im Sommer 2020 vorlagen und noch einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen waren.

Datengrundlage: BVA 2020 bzw. letzte korrigierte Version aus der Evaluierung BVA 2020

Fehlen Istzustände, wurde die betreffende Kennzahl im jeweiligen Beobachtungs- zeitraum nicht erhoben bzw. sind deren Istzustände noch nicht verfügbar

Fehlen Zielzustände für das Jahr 2021, wurde entweder für den Mittelfristwert im BVA 2020 ein abweichendes Finanzjahr gewählt, oder die Kenn- zahl wurde im BVA 2021 nicht mehr weitergeführt Fehlen Zielzustände aus der Vergangenheit,

wurde die betroffene Kennzahl erst in einem nachfolgenden Bundesvoranschlag als Indikator im Rahmen der Wirkungsorientierung aufgenommen

n. v.: nicht verfügbar

Nummer der Wirkungskennzahl

Automatisierte Berechnung des Zielerreichungsgrades auf Basis des ausgewiesenen Ziel- und Istzustandes Erläuterung der nachträglichen

Änderung eines Istzustandes der betreffenden Kennzahl und des betreffenden Jahres

(6)

4 BMEIA | UG 12

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5 BMEIA | UG 12

Bundesministerium für europäische

und internationale Angelegenheiten

UG 12

Äußeres

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6 BMEIA | UG 12

Leitbild der Untergliederung

Wir vertreten die österreichischen Interessen in Europa und in der Welt, fördern Öster- reich als Amtssitz und Ort des internationalen Dialogs und vermitteln ein zeitgemäßes Österreichbild im Ausland. Wir unterstützen ÖsterreicherInnen, die im Ausland in Not- situationen geraten, leisten unseren Beitrag zur Bekämpfung von Armut und zur Festigung von Frieden und Sicherheit in der Welt.

Wirkungsziel 1

Optimierung d. Hilfestellung für in Not geratene Österreiche- rInnen im Ausl. sowie d. Betreuung d. ständig im Ausl. lebend.

ÖsterreicherInnen

Wirkungsziel 2

Sicherst. öst. Interessen in den Bereichen Außen-, Europa-, Sicher- heitspolitik und in Wirtschaftsfragen, Stärkung von Frauen/

Kinderrechten

Wirkungsziel 3

Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung Geschlechter- gleichstellung u. Behinderungen

Wirkungsziel 4

Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes, Fokus auf europ. Grundsatz „Einheit in der Vielfalt“ und interkult./interrelig.

Dialog

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UG 12UG 12

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7 BMEIA | UG 12

Wirkungsziel 1

Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen

Ergebnis der Evaluierung

2.750.000 3.500.000 4.250.000

9.250 11.500

13.750

26.467.400 258.551

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Optimierung d. Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausl. sowie d. Betreuung d.

ständig im Ausl. lebend. ÖsterreicherInnen Untergliederung: Äußeres, Wirkungsziel: 2020-BMEIA-UG12-W1

12.1.1 Aufrufe von relevanten Webinhalten für AÖ/ö. Reisende [Anzahl]

12.1.2 Von der

Bürgerservice-Hotline betreute Anfragen [Anzahl]

1 Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte [Anzahl]

Anzahl der Zugriffe betreffend die für AÖ und österreichische Reisende relevanten Webinhalte

2 Anzahl der von der Bürgerservice-Hotline betreuten Anfragen [Anzahl]

Anzahl der von der Hotline des Bürgerservice betreuten Anfragen

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

12.1.1 ZIEL 1.700.000 3.800.000 4.300.000 4.100.000 4.100.000 4.250.000 4.250.000

IST 4.309.400 4.602.240 4.385.150 4.213.780 4.557.790 26.467.400 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

12.1.2 ZIEL 13.000 15.500 13.000 13.000 13.000 13.750 13.750

IST 15.841 16.304 14.787 13.565 13.095 258.551 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMEIA-UG- 12-W0001.html

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UG 12UG 12

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8 BMEIA | UG 12

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

12.1.1 Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für Auslandsösterreiche- rInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte [Anzahl]

Die Anzahl der Webseitenaufrufe im Bereich Reise und Aufenthalt belief sich im Jahr 2020 auf ein Vielfaches der Anzahl des Jahres 2019. Aufgrund der COVID-19-Krise kam es zu einer noch nie dagewesenen Dynamik in den Änderungen der Reiseinformationen. Die BMEIA-Webseite wurde neben der Hotline nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger zur zentralen Informationquelle, sondern auch intern für die Anfragebeantwortungen durch das Callcenter des Außenministeriums herangezogen. Die Rückholflüge für Österreicher/

innen im Ausland wurden u. a. ebenso über die Webseite kommuniziert. Tagesspitze war der 12. März mit über 600.000 Seitenaufrufen.

12.1.2 Anzahl der von der Bürgerservice-Hotline betreuten Anfragen [Anzahl]

Infolge des Ausbruchs der COVID-Krise stieg die Anzahl der schriftlichen Anfragen um mehr als das Zehnfache (2019: ca. 1800; 2020: >20.000). Die laufenden Änderungen der Reiseinformationen und Verschärfung der Sicherheitseinstufungen des BMEIA ein- schließlich Reisewarnungen führten naturgemäß zu einer enormen Anzahl an schriftlichen Anfragen im Zusammenhang mit Auslandsreisen, Stornierung von Reisen sowie die sich laufend ändernden Einreise- und Quarantänebestimmungen aufgrund der Einreise-VO des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Die Tagesspitzen von 12.000 beantworteten Anrufen standen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise. Selbst ein Jahr nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie verzeichnet die Hotline ein Anrufaufkommen von durchschnittlich knapp 1.000 pro Tag.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel konnte um ein Vielfaches überplanmäßig erreicht werden – sowohl bei den Aufrufen von relevanten Webinhalten als auch bei der Anzahl der telefonisch betreuten Anfragen. Dies spricht für die schnelle Organisation der Beantwortung der Anfragen.

Aufgrund der anhaltend schwierigen und volatilen weltweiten epidemiologischen COVID-19-Situation wird die Anzahl der telefonischen und schriftlichen Anfragen hoch bleiben. Das Jahr 2020 sollte aufgrund der außergewöhnlichen Umstände nicht als Referenzjahr für künftige Zielvorgaben herangezogen werden.

Aufbauend auf den Erfahrungen der COVID-Krise setzte das BMEIA neue und innovative Initiativen für die Verbesserung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements.

So wurde die Reiseregistrierung über die Auslandsservice App und die Web-Appli- kation bzw. die dahinterstehende Datenbank völlig neu aufgestellt, um einerseits die Auffindung von Reisenden im Krisenfall einfacher und schneller bewerkstelligen zu können und andererseits die Benützung der Datenbank für Mitarbeiter benutzerfreundlicher zu

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9 BMEIA | UG 12

machen. Die umfassende Überarbeitung erleichtert die Anwendung der Applikation und bietet neue Features einschließlich einer standortabhängige Push-Benachrichtigungs- möglichkeit. Höchstes Augenmerk wurde bei der Entwicklung der neuen Applikationen auf den Datenschutz (DSGVO-Konformität) und die IT-Sicherheit gelegt.

Die Bewältigung der COVID-Krise machte die Einrichtung eines permanenten Call Centers in der Zentrale für das konsularische Krisenmanagement unerlässlich, wie aus den Kennzahlen ersichtlich ist. Auch wurde der Anweisung zum Home-Office und dem Schichtbetrieb für viele MitarbeiterInnen Rechnung getragen und die technischen Möglichkeiten geschaffen, im Call Center von zu Hause aus mitarbeiten zu können.

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Wirkungsziel 2

Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschafts- politischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern.

Ergebnis der Evaluierung

172 248 324

200 240

280

41

44

47 2.500

2.700

2.900 5.000 7.000 9.000

312

510

45

3.011 5.836

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Sicherst. öst. Interessen in den Bereichen Außen-, Europa-, Sicherheitspolitik und in

Wirtschaftsfragen; Stärkung von Frauen/Kinderrechten Untergliederung: Äußeres, Wirkungsziel: 2020-BMEIA-UG12-W2

12.2.1 Vorbereitete Staatsbesuche/Arbeitstreffen oberster Staatsorgane [Anzahl]

12.2.2 Initiativen im Rahmen von europ. und int. Foren [Anzahl]

12.2.3 Initiativen zur Stärkung von Menschen-, Frauen & Kinderrechten [Anzahl]

12.2.4 Maßnahmen zur Förderung österr. Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern [Anzahl]

12.2.5 Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen [Anzahl]

1 Anzahl der unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Staatsorgane [Anzahl]

Anzahl der vorber. Staatsbesuche/ Arbeitstreffen oberster Staatsorgane (HBP, HBK, Vizekanzler, anderer Regierungsmitglieder) im In-u.Ausland

2 Anzahl der Initiativen zur Umsetzung des Wirkungszieles im Rahmen von europäischen und internationalen Foren, wie z. B. EU-Ministerräte sowie sonstige multilaterale Treffen auf MinisterInnenebene im Zuständigkeitsbereich des BMEIA [Anzahl]

Ermittlung der Gesamtzahl

3 Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat [Anzahl]

Ermittlung der Gesamtzahl

4 Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (z. B. Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU [Anzahl]

Ermittlung der Gesamtzahl

5 Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen [Anzahl]

Auswertung der Gesamtheit der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen

wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMEIA-UG- 12-W0002.html

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11 BMEIA | UG 12

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

12.2.1 ZIEL 327 291 311 280 225 324 312

IST 294 380 320 356 322 312 n.v.

Zielerreichungs- grad

teilweise erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

12.2.2 ZIEL 250 250 271 290 260 280 280

IST 284 278 311 276 312 510 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überwiegend erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

12.2.3 ZIEL 30 35 35 40 40 47 47

IST 40 40 52 46 50 45 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überwiegend erreicht

nicht verfügbar

12.2.4 ZIEL 1.300 1.100 2.600 2.700 2.800 2.900 2.900

IST 2.542 2.578 2.668 2.774 3.150 3.011 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

12.2.5 ZIEL 6.220 7.500 7.700 7.800 7.900 9.000 9.200

IST 8.133 8.862 8.958 10.362 9.507 5.836 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht erreicht nicht verfügbar

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

12.2.1 Anzahl der unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Staatsorgane [Anzahl]

Teilweise abhängig von den Staatsbesuchen und Arbeitstreffen des Herrn Bundes- präsidenten und anderer Fachressorts. Der Istzustand 2020 ist ein bisschen geringer als der Zielzustand 2020, was sich durch eine reduzierte Besuchsfrequenz während der Corona-Krise erklären lässt (insbesondere im Frühjahr 2020), die aber durch die sukzessiv erfolgende Umstellung auf virtuelle Formate bzw. Telefonate großteils ab- gefedert werden konnte.

12.2.2 Anzahl der Initiativen zur Umsetzung des Wirkungszieles im Rahmen von europäischen und internationalen Foren, wie z. B. EU-Ministerräte sowie sonstige multilaterale Treffen auf MinisterInnenebene im Zuständigkeits- bereich des BMEIA [Anzahl]

Einerseits ist die deutliche Steigerung zurückzuführen auf die corona-bedingte Um- stellung physischer Treffen auf Videokonferenzen und Telefonate. Die neu geschaffenen technischen Möglichkeiten konnten so für eine noch bessere Abstimmung mit einer

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12 BMEIA | UG 12

gestiegenen Anzahl von EU- und anderen Partnern zu den Schwerpunktthemen der öster- reichischen Außenpolitik genutzt werden. Auch vereinfachte die virtuelle oder hybride Abhaltung die Beiziehung von ExpertInnen zu Treffen. Aus diesen Gründen ist von einer gegenüber dem Stand vor der Krise erhöhten Inanspruchnahme virtueller Besprechungen und folglich einem damit verbundenen anhaltenden Trend zur Steigerung dieser Kenn- zahl gegenüber 2019 weiter auszugehen. Angemerkt werden muss aber trotzdem, dass physische Treffen auch durch eine relativ hohe Zahl virtueller Termine nicht zur Gänze ersetzt werden können und dass mittel- bzw. langfristig auch weiterhin persönliche Kontakte für die Wahrung österreichischer Interessen unumgänglich sein werden.

Andererseits ist die Steigerung dieser Kennzahl aber auch zurückzuführen auf den corona-bedingt verstärkten grenzüberschreitenden Koordinations- und Informations- austauschbedarf auf bilateraler, internationaler sowie multilateraler Ebene (wie etwa betr. das „Digital Green Certificate“) sowie auf ein nicht-corona-bedingtes gesteigertes Ambitionsniveau bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Partnern und anderen relevanten Akteuren zu österreichischen außenpolitischen Schwerpunkt- themen. Beispielhaft angeführt werden in diesem Zusammenhang etwa Migrations- und Flüchtlingsfragen, die Förderung der EU-Erweiterung betreffend den Westbalkan oder die Stabilisierung der Situation im östlichen Mittelmeer verbunden mit neuen bzw.

ausgebauten Gesprächsformaten (wie die „Central Five“ oder die „Talinn-Gruppe“ der Erweiterungsbefürworter in der EU, der AT nun seit Ende 2019 angehört), die inter- nationale Wirtschaftspolitik (z. B. AT Vorsitz im OECD External Relations Committee und in der Wirtschafts- und Umweltdimension der OSZE) sowie die inhaltliche Anreicherung und stärkere Nutzung bestehender Dialogformate (etwa Vorsitz im Slavkov-Austerlitz Format; strategische Partnerschaft mit den USA; „Sotschi-Dialog“ (zivilgesellschaftliches Dialogformat) mit Russland; „freundschaftliche strategische Partnerschaft“ mit China), die Außenwirtschaftspolitik samt Einsatz für Firmenanliegen, die Umsetzung der steuer- und umweltrelevanten Vorgaben im AT Regierungsprogramm u. v. m.

12.2.3 Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat [Anzahl]

Auch das zweite Jahr der österreichischen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bot zahlreiche Gelegenheiten, österreichische Schwerpunkte und Prioritäten aktiv voranzutreiben, sei es durch die Ausarbeitung oder Einbringung bzw. Miteinbringung von Resolutionsinitiativen, die Ausarbeitung von Gemeinsamen Stellungnahmen (Joint Statements zu neuen Themenbereichen bzw. Ländersituation), die Übernahme von Verhandlungsführungen für die EU oder die Organisation von Dis- kussionsveranstaltungen (Side Events). Auch im Rahmen der VN-Generalversammlung hat Österreich wie in der Vergangenheit sein Engagement auf diese Art weitergeführt. Hinzu kamen noch zusätzliche Aktivitäten und freiwillige Selbstverpflichtungen im Rahmen internationaler und multilateraler Initiativen. Beim Schwerpunkt Medienfreiheit und Schutz von Journalistinnen und Journalisten konnte Österreich ebenfalls durch eine Selbstver-

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13 BMEIA | UG 12

pflichtungszusage (Global Pledge on Media Freedom) sein diesbezügliches Engagement international unterstreichen und seine Bereitschaft für zusätzliche Initiativen erklären.

Im Bereich des humanitären Völkerrechtes setzte sich Österreich weiter für eine Stärkung der EU Aktivitäten in diesem Bereich ein und unterstützte aktiv die EU Positionen zum Kampf gegen die Straflosigkeit in der Arbeit des Menschenrechtsrats der VN und der VN Generalversammlung. Österreich unterstützte weiters zahlreiche VN-Resolutionen zur Stärkung von Kinderrechten (u. a. Mandatsverlängerung der Sonderberichterstatterin zu Kinderhandel und sexueller Ausbeutung von Kindern, zum Schutz von Kindern vor Mobbing) und von Frauenrechten (u. a. Resolution zur Verhinderung und Beendigung der Gewalt an Frauen und Mädchen, sowie zur Rolle von Frauen und Mädchen in der Bewältigung der COVID-19 Pandemie) und übernahm für die EU die Verhandlungsführung für das Mehrjährige Arbeitsprogramm der Frauenstatuskommission (2021–2024).

Im Bereich der Frauenrechte sind weiters folgende Punkte hervorzuheben:

Österreich organisierte gemeinsam mit dem UN Women’s, Peace and Humanitarian Fund (WPHF) und der NGO „Global Network on Women’s Peacebuilders“ am 19. und 20. Februar eine Konferenz für Vertreterinnen und Vertreter von Frauenorganisationen unter dem Titel: „Global Women’s Forum for Peace & Humanitarian Action: Women Pea- cebuilders & First Responders Define Key Priorities in 2020 and Beyond“. Die Konferenz war ein Beitrag Österreichs zum 20. Jubiläum von Resolution 1325 und war aufgrund der Teilnahme von 70 Vertreterinnen von Frauenorganisationen aus 17 Ländern ein erfolg- reiches überregionales Forum für die Zivilgesellschaft und Friedensaktivistinnen („women peacebuilders“). Im Rahmen des Forums konnte eine Erklärung der Zivilgesellschaft, die sogenannte „Vienna Declaration“ angenommen werden. Darin finden sich etliche Empfehlungen an die VN und deren Mitgliedsstaaten, wie die WPS-Agenda besser und rascher umgesetzt werden kann.

Die Im April 2019 von Österreich abgegebenen Pledges zur fortgesetzten Umsetzung von VN-SR Resolution 1325 zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ wurden bis auf weniger – coronabedingte Ausnahmen – im Jahr 2020 vollständig umgesetzt.

Österreich beteiligte sich weiters an zahlreichen Initiativen zur verstärkten Rati- fikation und Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und beteiligte sich an Gruppen von gleichgesinnten Staaten zur Stärkung der Frauenrechte.

12.2.4 Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschafts- interessen gegenüber Drittländern (z. B. Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU [Anzahl]

Die COVID-bedingten Einschränkungen (u. a. durch Grenzschließungen usw.) sowie der daraus resultierende Rückgang bei den Aktivitäten österreichischer Unternehmen im Ausland, in der Besuchsdiplomatie und bei der Abhaltung von Veranstaltungen durch die Vertretungsbehörden, sowie die generelle wirtschaftliche Rezession schlugen sich

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14 BMEIA | UG 12

in den Zahlen zu den wirtschaftsbezogenen Leistungen der Vertretungsbehörden des BMEIA nieder. Auch die Möglichkeiten sowie der „Bedarf“ zur Bewerbung der Tourismus- destination Österreich durch die Vertretungsbehörden waren massiv 2020 eingeschränkt.

Gleichzeitig ist die Gesamtanzahl an notwendigen Unterstützungsleistungen für öster- reichische Unternehmen aufgrund Covid-bedingter Problemstellungen in einzelnen Regionen und Bereichen (etwa Exportbeschränkungen für medizinische Schutzausrüstung, Ein- und Ausreisen v. Schlüssel- und Fachkräften usw.) gestiegen.

12.2.5 Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen [Anzahl]

Die quantitative Relevanz als internationaler Konferenzort lässt sich an der Zahl der tatsächlich durchgeführten Konferenzen ablesen. Da Konferenzen von unterschiedlicher Dauer sein können, wird als Messgrößeneinheit der ‚Konferenztag‘ herangezogen. Mess- gegenstand sind dabei die von IO als Gastgeber ausgerichteten Konferenzen und anderer Tagungen mit internationaler Beteiligung. Die Entwicklung der Messgröße „Anzahl der Konferenztage“ über die letzten Jahre zeigt, dass die Erwartungen bzw. Prognose weit übertroffen wurden.

Dies lässt sich z. T. auf eindeutige erkennbare Faktoren zurückführen (Irangespräche, österr. EU-Ratsvorsitz) , z. T. liegt die Begründung in einem allgemeinen Ansteigen der Tagungsintensität im multilateralen Geschehen. Zugegebenermaßen besteht eine Schwäche der Prognoseeinschätzung darin, dass in die Entwicklungsperspektiven des eigenveranstalteten Konferenzgeschehens der mehr als 40 IO mit Sitz in Wien von außen nur sehr bedingt Einblick genommen werden kann und sich Einfluss nur über langfristig wirksam werdende Anreize ausüben lässt. Dessen ungeachtet erlaubt die Messgröße ‚An- zahl der Konferenztage‘ eine faktengestützte Beurteilung der quantitativen Entwicklung des diplomatischen und multilateralen Konferenzgeschehens. Während das Ergebnis 2019 eine äußerst rege Entwicklung der Konferenztage der IO mit direkter Wirkung auf die Qualität des Standortes Österreichs zeigte, wies das Bild für 2020 naturgemäß einen Covid 19 bedingten Einbruch auf. Die weitere Entwicklung im Konferenzgeschehen ist kaum vorhersehbar und hängt vom weiteren Verlauf von Covid 19 ab und wird zumindest teilweise von hybriden oder virtuellen Konferenzen kompensiert.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Trotz großer Herausforderungen durch die COVID-19-Krise im Jahr 2020 konnten die Kennzahlen im Bereich des Wirkungsziels 2 im überwiegenden Ausmaß erreicht werden.

Ein Großteil der physischen Besuche musste aufgrund der Pandemie abgesagt werden, jedoch fand ein umso intensiverer virtueller Besuchsaustausch statt. Auch die Anzahl von Initiativen im Rahmen von europ. und internat. Foren konnte – durch die Umstellung auf virtuelle und hybride Formate aufrechterhalten bzw. noch erhöht werden. Im Zuge der Coronakrise ergab sich darüber hinaus verstärkter Bedarf für grenzüberschreitende

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Koordination und Austausch u. a. mit den unmittelbaren Nachbarländern. Die idZ ins Leben gerufene Gesprächsformate (wie etwa die „Central Five“) wurden im Verlauf des Jahres weiter ausgebaut und intensiviert. Auch bestehende Dialogformate mit globalen Akteuren – strateg. Partnerschaft mit den USA, „Sotschi-Dialog“ (zivilgesellschaftliches Dialogformat) mit Russland und die „freundschaftliche strategische Partnerschaft“ mit China – wurden mit Inhalten gefüllt bzw. im Rahmen von virtuellen Treffen und Ver- anstaltungen aktiv vorangetrieben. Für ein hohes Aktivitätsniveau sorgten weiters auch zahlreiche Initiativen im OSZE-, OECD- und VN-Rahmen. Die Covid-19-Krise stellte Unter- nehmen und Diplomatie gleichermaßen vor immense Herausforderungen. Dank seines globalen Vertretungsnetzes versorgte das BMEIA ab Mitte März 2020 exportorientierte Unternehmen und Stakeholder (WKO, IV, andere Ressorts) mit COVID-19 Informatio- nen aus erster Hand. Dabei ging es insb. um konkrete Fragen zu Grenzschließungen, Beeinträchtigungen des Güterverkehrs, Pendlerregelungen (Ein- und Ausreise von Pflegepersonal, Erntehelfer/innen, Technikern usw.), Exportkontrollen, Flugverkehr und Grenzbestimmungen, Reisewarnungen etc. Eine tragende Rolle kam dem BMEIA und seinen Vertretungsbehörden auch bei der Beschaffung med. Schutzausrüstung aus dem Ausland sowie bei der Repatriierung von AÖs und deren Angehörigen am Luft- oder Landweg bzw. der Ermöglichung von Ein- und. Ausreise v. Schlüsselpersonal (z. B. Monteure) u. Geschäftsreisenden zu. Die Prognose der Folgejahre ab 2021 nimmt auf den Covid-19 bedingten Einbruch Bedacht. Initiativen zur Stärkung von Menschen-, Frauen- und Kinderrechten werden vom BMEIA mit den in diesem Bereich zuständigen Ressorts koordiniert, wobei auch eine enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen stattfindet. Dabei ist insbesondere das österreichische Engagement im Rahmen seiner Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat 2019–2021 sowie die Mit- gliedschaft in der Internationalen Frauenstatuskommission 2021–2025 hervorzuheben.

Österreich beteiligte sich weiters an zahlreichen Initiativen zur verstärkten Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und beteiligte sich an Gruppen von gleichgesinnten Staaten zur Stärkung der Frauenrechte. Das BMEIA beteiligt sich aktiv an Dialogen und Diskussionen in internationalen und regionalen Foren, koordiniert die Berichterstattung und den Dialog mit internationalen Monitoringinstrumenten und begleitet gemeinsam mit dem BKA den Umsetzungsprozess von Menschenrechtsempfehlungen an Österreich.

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Wirkungsziel 3

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und mensch- licher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit.

Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

Ergebnis der Evaluierung

30,00 50,00 70,00

60,00 70,00 80,00

56

73

90 35 40 45

84,02

81,47

98 36

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung

Geschlechtergleichstellung u. Behinderungen Untergliederung: Äußeres, Wirkungsziel: 2020-BMEIA-UG12-W3

12.3.1 Vorhaben: Wasserzugang,

Einkommensschaffung, Armutsverringerung [%]

12.3.2 Anteil der Projekte der OEZA zur Förderung der Gleichstellung [%]

12.3.3 Übereinstimmung der OEZA

Qualitätskriterien mit budgetierten Mitteln [%]

12.3.4 Anteil der Programme/Projekte der OEZA, die zum Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen beitragen [%]

1 Anteil der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Energie, Land, sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern. [%]

Prozentanteil des Finanzvolumens der Vorhaben mit dieser spezifischen Zielsetzung am Kernbudget der OEZA

2 Anteil der Programme/Projekte der OEZA zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern [%]

Projekte entsprechend OECD Gender Equality Policy Marker 1 oder 2

3 Die für die Finanzierung von neuen und laufenden Projekten im jeweiligen Jahr budgetierten operativen Mittel sind in Übereinstimmung mit den für die OEZA gültigen Qualitätskriterien zum Jahresende umgesetzt [%]

Jahresabschluss und Jahresbericht der ADA

4 Anteil der Programme/Projekte der OEZA, die zum Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen beitragen [%]

Anteil des Finanzvolumens der OEZA/ADA Projekte mit OECD Environment Policy Marker 1 oder 2 am thematisch zuordenbaren Kernbudget der OEZA (nur Schwerpunktlände

wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMEIA-UG- 12-W0003.html

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Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

12.3.1 ZIEL 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 70,00 75,00

IST 65,28 61,31 74,78 71,33 76,94 84,02 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

12.3.2 ZIEL 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 80,00 80,00

IST 66,13 72,33 71,97 84,79 85,24 81,47 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht erreicht überwiegend erreicht

teilweise erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

12.3.3 ZIEL 95 90 90 90 90 90 90

IST 79 75 86 93 98 98 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht erreicht nicht erreicht teilweise erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

12.3.4 ZIEL n.v. n.v. 35 35 35 45 50

IST 37 48 41 47 42 36 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht erreicht nicht verfügbar

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

12.3.1 Anteil der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Energie, Land, sowie Basis- dienstleistungen (Gesundheits- und Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern. [%]

Die Erreichung der Agenda 2030 mit ihren 17 Globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) ist eine der wesentlichen Grundlage entwicklungspolitischen Handelns der Öster- reichischen Entwicklungszusammenarbeit. Alle 17 SDGs sind entwicklungspolitischer von Relevanz, für die jeweiligen Kennzahlen wie oben angeführt insb. 1,4,5,6,7,10,13,15,16.

Die Umsetzung der Vorhaben in den Bereichen Wasser und Siedlungshygiene, Energie, ländlichen Entwicklung bzw. Landwirtschaft und Bildung sowie solche, die gezielt auf die Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie ausgerichtet waren haben zur Erreichung des Wirkungsziels geführt. Österreich hat sich hier unter anderem für die Stärkung des lokalen Privatsektors in den Partnerländern, die Modernisierung und Stär- kung von Arbeitsmarktorientierung nationaler Bildungssysteme sowie die Verbesserung der ländlichen Verwaltungssysteme und Bürgerbeteiligung eingesetzt.

12.3.2 Anteil der Programme/Projekte der OEZA zur Förderung der Gleich- stellung von Frauen und Männern [%]

In Übereinstimmung mit dem Fokus des Dreijahresprogramms der österreichischen Ent- wicklungspolitik waren Beiträge zur Umsetzung des SDG 5 auch 2020 oberste Priorität.

Der Anteil an Projekten, die im Sinne des EU Gender Action Plan II und den Regeln des

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OECD Entwicklungshilfeausschusses primäre oder zumindest signifikante Zielsetzungen zur Gleichstellung der Geschlechter verfolgen, belief sich in den Schwerpunktregionen auf 81,47 %. Die konsequente Umsetzung der Gender-Strategie sowie spezifische Trainings der MitarbeiterInnen zeigten nachhaltige Wirkung, so dass der Zielwert auch 2020 erreicht werden konnte. Besonders in der Region Afrika richtete sich der Fokus auf Verbesserung der Situation und Ermächtigung von Frauen und Mädchen und Kampf gegen Gewalt an Frauen (inkl. traditional harmful practices wie FGM – Female Genital Mutilation).

12.3.3 Die für die Finanzierung von neuen und laufenden Projekten im jewei- ligen Jahr budgetierten operativen Mittel sind in Übereinstimmung mit den für die OEZA gültigen Qualitätskriterien zum Jahresende umgesetzt [%]

Die Zielvorgaben konnten erreicht werden. Der Zielzustand 2020 entspricht den Ziel- zuständen der Vorjahre. Auch der Istzustand hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die geringe Restverfügung ist auf Verzögerungen bei Vertragsabschlüssen, Projektimplementierungen, Berichtslegungen der Vertragspartner und der Prüfung von Abrechnungen zurückzuführen.

12.3.4 Anteil der Programme/Projekte der OEZA, die zum Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen beitragen [%]

Der Erhalt der Umwelt und natürlichen Ressourcen ist ein zentrales Anliegen für Öster- reich. Im Sinne der Erreichung der Agenda 2030 und der SDGs 13 und 15 bemüht sich die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, den Anteil an Programmen und Projekten, die den Erhalt der Umwelt, den Kampf gegen den Klimawandel und den Schutz natür- licher Ressourcen unterstützen, hoch zu halten. Im Vordergrund stehen Maßnahmen, die die biologische Vielfalt fördern, der Landdegradation entgegenwirken und die Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung erneuerbarer Energie und Energieeffizienz sowie nachhaltigen Manage- ments von Wasserressourcen. 2020 lag der Prozentanteil entsprechender Interventionen unter dem vorgegebenen Ziel und hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Die Entwicklung wird dadurch begründet, dass ein erheblicher Anteil des Fördervolumens, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Folgen der COVID-19 Pandemie in den Schwerpunktregionen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit für Maßnahmen eingesetzt wurden.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ziel wurde nicht in vollem Umfang erreicht. Die OEZA priorisierte 2020 notgedrungen Maßnahmen, die Partnerländer im Kampf gegen die Auswirkungen der COVID-19 Pan- demie unterstützten. Dies hat dazu beigetragen, dass das Ziel 12.3.4 nicht erreicht werden konnte. Der Prozentsatz der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land sowie Basisdienstleistungen ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern, konnte

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gegenüber dem Basisjahr 2010 weiter gesteigert werden. Die OEZA setzt sich hier neben anderem für die Förderung ökologisch angepasster, diversifizierter Landwirt- schaft und biologischen Landbaus, die Schaffung von Zugang zu nachhaltiger Energie und Förderung von Energieeffizienz sowie die Stärkung des integrierten Ansatzes im Wassermanagement tragen zur Erreichung der SDGs, wie z. B. SDG 1, 2, 6, 7, 13, 15 bei.

Im Bereich der Programme zur Förderung der Geschlechtergleichstellung koordiniert sich das BMEIA mit den in diesem Bereich zuständigen Ressorts und arbeitet unter anderem im Rahmen interministerieller Arbeitsgruppen auch eng mit zivilgesellschaft- lichen Organisationen zusammen. Das BMEIA beteiligt sich aktiv an den verschiedenen bestehenden Dialogformaten und begleitet aktiv mit dem BKA den Umsetzungsprozess von Menschenrechtsempfehlungen, die Österreich von internationalen Monitoring- instrumenten erhalten hat.

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Wirkungsziel 4

Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes im Rahmen der Aus- landskulturpolitik. Dem europäischen Grundsatz „Einheit in der Vielfalt“

sowie dem interkulturellen und interreligiösen Dialog wird dabei in be- sonderer Weise Rechnung getragen.

Ergebnis der Evaluierung

3.600 6.200

5.200 6.700

8.200

3.700 2.500

1.400

2.100 2.900

3.500

4.500 2.500 5.500

4.000

4.900

1.900 2.400

3.490 5.225

2.311 2.914 1.272

2.947

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand und interkult./interrelig. Dialog

12.4.1 Veranstaltungen von österreichischen Auslandskulturinstitutionen [Anzahl]

12.4.2 KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden Gesamt [Anzahl]

12.4.3 KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden Frauen [Anzahl]

12.4.4 KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden Männer [Anzahl]

12.4.5 Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden [Anzahl]

12.4.6 Kooperationspartner für kult./wissenschaftl.

Projekte im Ausland [Anzahl]

1 Anzahl der Veranstaltungen der österreichischen Auslandskulturinstitutionen (Kulturpolitische Sekion des BMEIA, Kulturforen, Botschaften, Konsulate,

Österreich-Bibliotheken, Österreich-Institute), die unterstützt oder organisiert werden. [Anzahl]

2 Anzahl der KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden Gesamt [Anzahl]

3 Anzahl der KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden Frauen [Anzahl]

4 Anzahl der KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden Männer [Anzahl]

5 Anzahl der Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden [Anzahl]

6 Anzahl der Kooperationspartner für kulturelle und wissenschaftliche Projekte im Ausland [Anzahl]

Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes; Fokus auf europ. Grundsatz „Einheit in der Vielfalt“

Untergliederung: Äußeres, Wirkungsziel: 2020-BMEIA-UG12-W4

Auswertung der Jahreskulturbilanzen Auswertung der Jahreskulturbilanzen Auswertung der Jahreskulturbilanzen Auswertung der Jahreskulturbilanzen Auswertung der Jahreskulturbilanzen Auswertung der Jahreskulturbilanzen

wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMEIA-UG- 12-W0004.html

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Referenzen

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