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Bericht zur Wirkungs orientierung 2020

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Academic year: 2022

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2021

Bericht zur

Wirkungs orientierung 2020

gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm

§ 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung Bundesministerium für Finanzen

UG 15, UG 16, UG 23, UG 44, UG 45,

UG 46, UG 51, UG 58

(2)

Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Lindeis, Abteilung III/C/10 Verlags- und Herstellungsort: Wien, Oktober 2021

Grafiken: Lekton Grafik & Web development

Fotonachweis: BKA/Regina Aigner (Cover, Kapiteltrenner) Gestaltung: BKA Design & Grafik

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom.

Diese Publikation steht unter www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen zum Download zur Verfügung.

Rückmeldungen:

Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii10@bmkoes.gv.at.

Bestellung von Druckexemplaren per E-Mail an iii10@bmkoes.gv.at.

(3)

56,48 59,32 62,16

45 60 75

122

198

274

1,50 1,80 2,10

62,88

69

282 1,33

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand und Bundesbeamten Gesamt [Jahre]

17.1.2 Cross Mentoring [%]

17.1.3 Anzahl von Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr im Bundesdienst [Köpfe]

17.1.4 Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes [Note]

1 Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten Gesamt [Jahre]

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter

2 Zufriedenheits- bzw. Zielerreichungsgrad des Cross Mentoring Programms für weibliche Nachwuchsführungskräfte [%]

Qualitätskriterien Cross Mentoring Programm

3 Anzahl der Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr im Bundesdienst gemäß

§ 5 Abs. 3 der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung [Köpfe]

Gesamtanzahl der Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr gegenüber dem Vorjahr 4 Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) [Note]

Schulnotenprinzip (1-5)

Weitere Referenzwerte (Anzahlen bzw.

Anteile) um die unterschiedliche Skalierung der Achsen darzustellen

Zielzustand 2020 Istzustand Zielerreichungsgrad des gesamten 2020

Wirkungsziels, dargestellt durch die Farbe der Verbindungslinie

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

Titel der Wirkungskennzahl

Titel der Wirkungskennzahl mit Beschreibung der Berechnungsmethode

Kennzeichnung als Gleichstellungsziel

(4)

68,5 70,0

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar

Zielzustand 1 Anteil der Frauen, die eine Eigenpension bekommen [%]

„Eigenpension beziehende Frauen 60+“ in Verhältnis zur „weibliche Wohnbevölkerung 60+“

(Wohnsitz Inland, keine Beamtinnen) einachsigen Charts abweichen (aufgrund von zusätzlichen Erkenntnissen, die das Ressort / oberste Organ in seine Beurteilung einfließen lässt).

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

(5)

IST 1.948 1.914 1.995 2.193 n.v. n.v. n.v.

Zielerreichungs­

grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

43.4.2 ZIEL 1.200 1.250 1.260 1.280 1.300 1.320 n.v.

IST 1.200 1.250 1.270 1.280 1.300 1.290 n.v.

Zielerreichungs­

grad

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

teilweise erreicht

nicht verfügbar

43.4.3 ZIEL n.v. 5,3 5,7 7,0 7,0 8,0 n.v.

IST 6,5 7,1 7,1 8,1 7,4 n.v. n.v.

Zielerreichungs­

grad

nicht verfügbar

nicht erreicht nicht erreicht nicht erreicht überwiegend erreicht

nicht verfügbar

nicht verfügbar

43.4.4 ZIEL 149 161 162 168 174 176 n.v.

IST 147 152 157 164 168 176 n.v.

Zielerreichungs­

grad

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

43.4.5 ZIEL 280 285 290 270 270 270 n.v.

IST 286 287 290 253 258 261 n.v.

Zielerreichungs­

grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

nicht erreicht teilweise erreicht

überwiegend erreicht

nicht verfügbar

43.4.1 (2018): Der Istzustand wurde am 11.5.2021 geändert. Der aktuelle Wert für den Istzustand im Jahr 2018 lt. Statistik Österreich beträgt 2.193 EUR/t. Der vorige Wert von 2.211 EUR/t war eine Schätzung der BOKU für den Bericht „Ressourcennutzung in Österreich 2020, Bd. 3, 2020 im Juli 2020“. Die endgültigen Zahlen wurden seitens der Statistik Österreich erst mit Jahresende 2020 veröffentlicht.

43.4.3 (2019): Der Istzustand 2019 wurde am 9.4.2021 geändert, da die Rohdaten für den Istzustand 2019 erst im Sommer 2020 vorlagen und noch einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen waren.

Fehlen Istzustände, wurde die betreffende Kennzahl im jeweiligen Beobachtungs- zeitraum nicht erhoben bzw. sind deren Istzustände noch nicht verfügbar

Fehlen Zielzustände für das Jahr 2021, wurde entweder für den Mittelfristwert im BVA 2020 ein abweichendes Finanzjahr gewählt, oder die Kenn- zahl wurde im BVA 2021 nicht mehr weitergeführt Fehlen Zielzustände aus der Vergangenheit,

wurde die betroffene Kennzahl erst in einem nachfolgenden Bundesvoranschlag als Indikator im Rahmen der Wirkungsorientierung aufgenommen Nummer der

Wirkungskennzahl

Automatisierte Berechnung des Zielerreichungsgrades auf Basis des ausgewiesenen Ziel- und Istzustandes Erläuterung der nachträglichen

Änderung eines Istzustandes der betreffenden Kennzahl und des betreffenden Jahres

(6)
(7)

für Finanzen

UG 15

Finanzverwaltung

(8)

Leitbild der Untergliederung

Wir sind eine leistungsorientierte, effiziente und innovative Organisation und tragen die Mitverantwortung für die Sicherung der finanziellen Interessen der Republik Österreich. Strategieorientierung aber auch Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie selbstverständliche Beachtung von Gleich- behandlung betonen unsere offensive Vorbildrolle. Als lernende Organisation soll die Qualität unserer Arbeit Maßstab unserer Tätigkeit sein.

Wirkungsziel 1

Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Fi- nanzen durch Einhaltung des Stabilitätspaktes und der EU-Kriterien

Wirkungsziel 2

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

Wirkungsziel 3

Sicherstellung der langfristigen u. nachhaltigen Aufgaben- bewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Bedienstete

Wirkungsziel 4

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzver- waltung (E-Government) für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung

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UG 15UG 15

(9)

Wirkungsziel 1

Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen durch Einhaltung des Stabilitätspaktes und der EU-Kriterien, um budge- täre Spielräume für eine Steuerentlastung und für die Bewältigung neuer Herausforderungen wie der Globalisierung, des Klimaschutzes und der Digitalisierung zu schaffen.

Ergebnis der Evaluierung

-3,60 -2,40 -1,20

-3,6 -2,4

-1,2 68,2

76,4

84,6 83,9

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen durch Einhaltung des

Stabilitätspaktes und der EU-Kriterien

Untergliederung: Finanzverwaltung, Wirkungsziel: 2020-BMF-UG15-W1

15.1.1 Gesamtstaatliches strukturelles Defizit [% des BIP]

15.1.2 Struktureller Saldo Bund und SV gem. BHG 2013 [% des BIP]

15.1.3 Staatsschuldenquote [% des BIP]

1 Gesamtstaatliches strukturelles Defizit [% des BIP]

Europäische Kommission und Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010). [Noch kein Istwert vorhanden]

2 Struktureller Saldo Bund und Sozialversicherung gem. BHG 2013 [% des BIP]

Europäische Kommission, Innerösterreichischer Stabilitätspakt/BHG 2013 und Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010). [Noch kein Istwert vorhanden]

3 Staatsschuldenquote [% des BIP]

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010).

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

15.1.1 ZIEL -0,90 -0,50 -0,51 -0,54 -0,46 -1,20 0,30

IST 0,20 -0,68 -0,63 -0,34 -0,22 n.v. n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

nicht verfügbar wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMF-UG- 15-W0001.html

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UG 15UG 15

(10)

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

15.1.2 ZIEL n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. -1,2 0,1

IST n.v. n.v. -0,8 -0,4 n.v. n.v. n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

15.1.3 ZIEL 77,6 85,1 80,9 74,5 70,9 68,2 65,7

IST 84,9 82,8 78,5 74,0 70,5 83,9 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht erreicht überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

nicht erreicht nicht verfügbar

15.1.3 (2016): Der Istzustand wurde am 31.5.2021 geändert. Es wurden die aktuellen Daten der Statistik Austria Notifikation vom März 2021 zugrundegelegt.

15.1.3 (2017): Der Istzustand wurde am 31.5.2021 geändert. Es wurden die aktuellen Daten der Statistik Austria Notifikation vom März 2021 zugrundegelegt.

15.1.3 (2019): Der Istzustand wurde am 31.5.2021 geändert. Es wurden die aktuellen Daten der Statistik Austria Notifikation vom März 2021 zugrundegelegt.

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

15.1.1 Gesamtstaatliches strukturelles Defizit [% des BIP]

Eine Ergebnisdarstellung für 2020 ist im Lichte der COVID-19-Krise obsolet, da Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von den EU-Finanzministerinnen und -ministern aktiviert wurde.

Aufgrund des starken Konjunktureinbruchs, der bei der Schätzung des Potenzial- outputs gem. EK-Methode unzureichend berücksichtigt wird, würden sich für die Vorjahre starke Verschlechterungen des strukturellen Saldos ergeben. Daher werden die Istzustände der Vorjahre vorläufig nicht aktualisiert und 2020 auf eine Ergebnis- darstellung gänzlich verzichtet, da im Lichte der Krise Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von den EU-Finanz- ministerinnen und -ministern aktiviert wurde. Demnach ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, vorübergehend von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen, wie z. B. einem mittelfristigen Zielwert von -0,5 % des BIP für den strukturellen Saldo als auch einem Maastricht-Defizit von max. 3 % des BIP, abzuweichen.

15.1.2 Struktureller Saldo Bund und Sozialversicherung gem. BHG 2013 [% des BIP]

Eine Ergebnisdarstellung für 2020 ist im Lichte der COVID-19-Krise obsolet, da Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts

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UG 15UG 15

(11)

Aufgrund des starken Konjunktureinbruchs, der bei der Schätzung des Potenzialout- puts gem. EK-Methode unzureichend berücksichtigt wird, würden sich für die Vorjahre starke Verschlechterungen des strukturellen Saldos des Bundes ergeben. Daher werden die Istzustände der Vorjahre vorläufig nicht aktualisiert und 2020 auf eine Ergebnis- darstellung gänzlich verzichtet, da im Lichte der Krise Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von den EU-Finanz- ministerinnen und -ministern aktiviert wurde. Demnach ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, vorübergehend von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen, wie z. B. einem mittelfristigen Zielwert von -0,5 % des BIP für den strukturellen Saldo als auch einem Maastricht-Defizit von max. 3 % des BIP, abzuweichen. Dementsprechend wird auch auf eine Darstellung der Indikatoren gem. § 2 Abs. 4–7 BHG 2013 verzichtet.

15.1.3 Staatsschuldenquote [% des BIP]

Der starke Anstieg gegenüber der ursprünglichen Planung und gegenüber dem Vorjahr erklärt sich aus der COVID-19-Pandemie, die 2020 außerordentliche Maßnahmen zur Bekämpfung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Krise erforderlich gemacht hat.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie plante Österreich nach 2018 und 2019 auch 2020 wieder einen gesamtstaatlichen Maastricht-Überschuss zu erzielen. Die Krise erforderte dann aber nicht nur hohe Mehrausgaben im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik, sondern es galt mittels Hilfen für Unternehmen und konjunkturbelebenden Maßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen der zur Eindämmung der Infektionsdynamik gesetz- ten Schritte abzumildern. Die solide Budgetpolitik der vergangenen Jahre schaffte den fiskalischen Spielraum, der zur Bewältigung der COVID-19-Krise genützt werden konnte.

Trotz der hohen budgetären Kosten blieb die Schuldenquote mit 83,9 % des BIP Ende 2020 unter dem Niveau des Höchststandes im Jahr 2015 (84,9 % des BIP). Der gesamt- staatliche Maastricht-Saldo beläuft sich im Jahr 2020 gemäß Märznotifikation von STAT auf -33,2 Mrd. Euro, dies entspricht -8,9 % des BIP.

Da im Lichte der Krise Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäi- schen Stabilitäts- und Wachstumspakts von den EU-Finanzministerinnen und -ministern aktiviert wurde, ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, vorübergehend von den normaler- weise geltenden Haushaltsanforderungen, wie z. B. einem mittelfristigen Zielwert von -0,5 % des BIP für den strukturellen Saldo als auch einem Maastricht-Defizit von max.

3 % des BIP, abzuweichen. Österreich konnte im Krisenjahr 2020 den in den Jahren zuvor erarbeiteten fiskalischen Spielraum nützen, um mit antizyklischer Budgetpolitik gegenzu- steuern ohne die Bonität akut zu gefährden. Aufgrund der Aktivierung der Allgemeinen Ausweichklausel entfällt die Gesamtbeurteilung in Form eines Zielerreichungsgrads.

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UG 15UG 15

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Wirkungsziel 2

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.

Ergebnis der Evaluierung

94,00 95,50 97,00

28,00 52,00

76,00 2,00

3,00 4,00

93,40 1,84

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.

Untergliederung: Finanzverwaltung, Wirkungsziel: 2020-BMF-UG15-W2

15.2.1 Zeitgerechte Abgabenentrichtung [%]

15.2.2 Zufriedenheit mit der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung [%]

15.2.3 Kontrolldichte Außenprüfungsmaßnahmen [%]

1 Zeitgerechte Abgabenentrichtung [%]

Verhältnis der am 15. des auf die Fälligkeit folgenden Monats nicht entrichteten Abgaben zu den im Vormonat fälligen Abgaben (jährlicher Mittelwert)

2 Die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung [%]

Gewichteter Mittelwert der Zustimmung in Bezug auf Fragen, die eine Beurteilung der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung zum Inhalt haben [Noch kein Istwert vorhanden]

3 Kontrolldichte Außenprüfungsmaßnahmen [%]

Anzahl geprüfter Fälle (Steuernummern) zur Anzahl der prüfungsrelevanten Fälle (BP)

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

15.2.1 ZIEL 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00

IST 96,99 96,85 97,00 97,20 98,30 93,40 n.v.

Zielerreichungs- grad

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht erreicht nicht verfügbar

15.2.2 ZIEL 76,00 76,00 76,00 76,00 76,00 76,00 76,00

IST n.v. n.v. n.v. 71,00 n.v. n.v. n.v.

Zielerreichungs- nicht nicht nicht teilweise nicht nicht nicht

wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMF-UG- 15-W0002.html

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UG 15UG 15

(13)

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

15.2.3 ZIEL n.v. n.v. n.v. 4,00 4,00 4,00 4,00

IST 4,08 4,22 3,54 3,86 3,55 1,84 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

zur Gänze erreicht

überwiegend erreicht

nicht erreicht nicht verfügbar

15.2.2 (2017): Der Istzustand wurde am 23.6.2020 geändert. Im Jahr 2017 wurde keine Kundinnen- und Kundenbefragung durchgeführt.

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

15.2.1 Zeitgerechte Abgabenentrichtung [%]

Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konnte der Ziel- wert nicht erreicht werden, allerdings wurden trotz dieser außergewöhnlichen Situation mehr als 93 % aller fälligen Abgaben zeitgerecht entrichtet.

15.2.2 Die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung [%]

Aus budgetären Gründen wird die Kundinnen- und Kundenbefragung nicht jährlich durchgeführt.

Im Jahr 2020 wurde keine Befragung durchgeführt, da das geplante Inkrafttreten der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung auf den Jahresbeginn 2021 ver- schoben wurde.

15.2.3 Kontrolldichte Außenprüfungsmaßnahmen [%]

Wegen der COVID-19-bedingten Sicherheitsmaßnahmen konnten Prüfungshandlungen im Außendienst nur in sehr eingeschränktem Ausmaß durchgeführt werden. Hinzugekommen sind Prüfungs- und Unterstützungshandlungen nach dem CFPG (COVID-19-Förderungs- prüfungsgesetz) hinsichtlich COVID-19-Förderungen.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es konnten nicht alle der vorgesehenen Maßnahmen der Finanzverwaltung in Folge der nicht vorhersehbaren Entwicklungen und massiven Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 umgesetzt werden. Dies betraf in erster Linie die geplanten Kontrollmaßnahmen im Außendienst, da diese in Folge der COVID-19-Sicher- heitsmaßnahmen nur sehr eingeschränkt und nur dort wo es unbedingt erforderlich war, durchgeführt werden konnten. Trotz dieser Umstände konnte mit den Kontrollen und Erfolgen der Finanzpolizei sowie mit einer Quote an zeitgerecht entrichteten Abgaben

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UG 15UG 15

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von mehr als 93 % ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und letztlich der Stärkung der Abgabenmoral erreicht werden.

Des Weiteren haben die im Jahr 2020 fortgeführten und ausgebauten Services für die Kundinnen und Kunden wie z. B. die Terminvereinbarung, der Einsatz des Chatbots

„Fred“ und die verbesserte Benutzerfreundlichkeit von FinanzOnline dazu beigetragen, den Prozess der Abgabenerhebung weiter zu vereinfachen und ein hohes Niveau der Abgabencompliance sicherzustellen.

Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung gibt die strategi- sche Richtung der Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Österreich unterstützt aktiv die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerver- meidung. Durch die Mitarbeit der Expertinnen und Experten der österreichischen Steuer- und Zollverwaltung in unterschiedlichen Projekten und Netzwerken von internationalen Organisationen und der Fortführung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der Vorjahre konnte ein wesentlicher Beitrag zur Zielerreichung einer effektiven internationalen Betrugs- bekämpfung geleistet werden. Darüber hinaus wurden mit den Arbeiten für das Inkraft- treten der Modernisierung der österreichischen Finanzverwaltung die organisatorischen Voraussetzungen für eine zeitgemäße und effektive Organisationstruktur vorbereitet.

Das Qualitätsniveau der Rechtsprechung konnte durch das Bundesfinanzgericht aufrecht gehalten werden.

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UG 15UG 15

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Wirkungsziel 3

Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Bedarfe und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger optimal erfüllen zu können.

Ergebnis der Evaluierung

8,00 13,00 18,00

14,0 17,0

20,0

11,0 14,0 23,00 17,0

30,00

37,00 20,0

28,0

36,0 26,00 32,00 38,00

6,0

10,0

14,0

93,30

95,4

91,2 -17,3

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Sicherstellung der lfr. u. nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte,

leistungsfähige und leistungsbereite Bedienstete Untergliederung: Finanzverwaltung, Wirkungsziel: 2020-BMF-UG15-W3

15.3.1 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Gesamt [%]

15.3.2 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Frauen [%]

15.3.3 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Männer [%]

15.3.4 Work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Gesamt [Punkte]

15.3.5 Work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Frauen [Punkte]

15.3.6 Work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Männer [Punkte]

15.3.7 Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen [h]

1 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Gesamt [%]

durch die durchschnittliche Anzahl aktiver Bediensteter 2 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Frauen [%]

durch die durchschnittliche Anzahl aktiver Bediensteter 3 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Männer [%]

durch die durchschnittliche Anzahl aktiver Bediensteter

Anzahl der aktiven Bediensteten mit Eintrag „Teleworking“ in der elektronischen Zeitkarte Anzahl der aktiven Bediensteten mit Eintrag „Teleworking“ in der elektronischen Zeitkarte Anzahl der aktiven Bediensteten mit Eintrag „Teleworking“ in der elektronischen Zeitkarte

4 Betriebliches Gesundheitsmanagement – work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Gesamt [Punkte]

Ergebnis WAI in Punkten (max. 49 Punkte) [Noch kein Istwert vorhanden]

5 Betriebliches Gesundheitsmanagement – work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Frauen [Punkte]

Ergebnis WAI in Punkten (max. 49 Punkte) [Noch kein Istwert vorhanden]

6 Betriebliches Gesundheitsmanagement – work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Männer [Punkte]

Ergebnis WAI in Punkten (max. 49 Punkte) [Noch kein Istwert vorhanden]

7 Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen – Verringerung der Differenz der

durchschnittlichen Weiterbildungsstunden (exklusive Grundausbildung) zwischen Männern und Frauen [h]

Abfrage der durchschnittlichen Weiterbildungsstunden (exklusive Grundausbildung) zwischen Männern und Frauen.

wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMF-UG- 15-W0003.html

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UG 15UG 15

(16)

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

15.3.1 ZIEL 18,00 18,00 18,00 18,00 18,00 18,00 23,00

IST 23,10 24,40 25,90 27,60 29,40 93,30 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

15.3.2 ZIEL n.v. 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0 25,0

IST 24,4 26,0 27,6 29,5 31,8 95,4 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

15.3.3 ZIEL n.v. 17,0 17,0 17,0 17,0 17,0 22,0

IST 21,9 22,9 24,4 25,7 26,9 91,2 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

15.3.4 ZIEL 38,45 38,45 37,00 37,00 37,00 37,00 39,00

IST n.v. 39,33 n.v. 40,02 n.v. n.v. n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

15.3.5 ZIEL n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 36,0 38,0

IST n.v. n.v. n.v. 39,0 n.v. n.v. n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

15.3.6 ZIEL n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 38,00 40,00

IST n.v. n.v. n.v. 40,21 n.v. n.v. n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

15.3.7 ZIEL 8,0 8,0 6,0 6,0 6,0 6,0 5,0

IST 7,1 5,9 2,1 2,7 2,9 -17,3 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

15.3.1 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Gesamt [%]

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der dadurch bedingten Rahmenbedingungen (z. B. mehrmalige Lockdowns mit einer starken Forcierung auf Home-Office) erreichte das Ausmaß der Teleworkingquote gesamt über 90 %.

15.3.2 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Frauen [%]

Es wird auf die Kennzahl 15.3.1 verwiesen.

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UG 15UG 15

(17)

15.3.3 Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote Männer [%]

Es wird auf die Kennzahl 15.3.1 verwiesen.

15.3.4 Betriebliches Gesundheitsmanagement – work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Gesamt [Punkte]

Die Kennzahl beruht auf der Durchführung des WAI; diese fand COVID-19-bedingt im Jahr 2020 nicht statt, daher liegen für das Jahr 2020 keine aktuellen Zahlen vor.

15.3.5 Betriebliches Gesundheitsmanagement – work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Frauen [Punkte]

Es wird auf die Kennzahl 15.3.4 verwiesen.

15.3.6 Betriebliches Gesundheitsmanagement – work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen Männer [Punkte]

Es wird auf die Kennzahl 15.3.4 verwiesen.

15.3.7 Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen – Verringerung der Differenz der durchschnittlichen Weiterbildungsstunden (exklusive Grundausbildung) zwischen Männern und Frauen [h]

Aufgrund der COVID-19-bedingten Lockdowns und des dadurch bedingten Home-Office wurde auch ein großer Teil der Aus- und Weiterbildung von Präsenzveranstaltungen auf online-Formate umgestellt. Dies erlaubte Frauen (auch allen mit herabgesetzten Wochen- dienstzeiten) – u. a. durch einen Wegfall von Dienstreisen zu den Bildungseinrichtungen – verstärkt an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Insbesondere profitierten auch jene Frauen von den online Angeboten, die ansonsten aufgrund von Betreuungspflichten nur eingeschränkt an Weiterbildungsmaßnahmen hätten teilnehmen können. Dies führte erstmals zu einem Gendergap zugunsten der Frauen.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 zeigt ihren Niederschlag in den Zielerreichungen.

So wurde das Ziel der Teleworkingquote weit überschritten, da die Mehrheit der Be- diensteten über viele Monate im Home-Office war. Diese Entwicklung hat sich bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Evaluierung (April 2021) auch fortgesetzt. Auch im Bereich des Gendergaps in der Bildung hat das hohe Ausmaß an Home-Office dazu ge- führt, dass Frauen verstärkt an Bildungsmaßnahmen teilnehmen konnten, da hier viele Qualifizierungsangebote von Präsenz auf online umgestellt wurden. Dies bot für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich trotz herabgesetzter Wochen- dienstzeit und Betreuungspflichten weiterzubilden, da durch die online Angebote keine Dienstreisen zu den Bildungseinrichtungen erforderlich waren.

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UG 15UG 15

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Wirkungsziel 4

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Aus- bau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government).

Ergebnis der Evaluierung

3,1 3,9 4,7

63,0 67,0 71,0

83,0

86,0

89,0 40,0 44,0 48,0

5,3

72,0

89,0 62,9

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung (E-Government) für

Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung Untergliederung: Finanzverwaltung, Wirkungsziel: 2020-BMF-UG15-W4

15.4.1 Finanz-Online-Benutzerinnen und Benutzer [Mio.]

15.4.2 Elektronische Steuererklärungen im

„Privaten Bereich“ [%]

15.4.3 Elektronische Steuererklärungen im

„Betrieblichen Bereich“ [%]

15.4.4 Elektronische behördliche Zustellungen [%]

1 FinanzOnline-Benutzerinnen und Benutzer [Mio.]

3 Elektronische Steuererklärungen im „Betrieblichen Bereich“ [%]

4 Elektronische behördliche Zustellungen [%]

2 Elektronische Steuererklärungen im „Privaten Bereich“ [%]

Zählung der registrierten Benutzerinnen und Benutzer Zählung des Anteils der elektronisch eingegangenen Erklärungen.

Zählung des Anteils der elektronisch eingegangenen Erklärungen Zählung des Anteils der elektronischen Zustellungen.

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

15.4.1 ZIEL 3,3 3,9 4,0 4,5 4,6 4,7 5,1

IST 3,9 4,2 4,2 4,8 5,0 5,3 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMF-UG- 15-W0004.html

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UG 15UG 15

(19)

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

15.4.2 ZIEL 58,0 64,0 65,0 69,0 70,0 71,0 71,0

IST 64,0 66,0 69,0 69,8 70,0 72,0 n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

15.4.3 ZIEL 88,0 88,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0

IST 87,0 88,0 89,0 88,8 89,0 89,0 n.v.

Zielerreichungs- grad

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

15.4.4 ZIEL n.v. 48,0 49,0 45,0 46,0 48,0 52,0

IST 47,0 41,0 46,0 50,9 53,4 62,9 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht erreicht überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

15.4.1 FinanzOnline-Benutzerinnen und Benutzer [Mio.]

Die bisherige positive Entwicklung setzt sich fort. Die COVID-19-Pandemie führte zu einem zusätzlichen Elektronifizierungsschub im Bereich der Weiterentwicklung bei FinanzOnline.

15.4.2 Elektronische Steuererklärungen im „Privaten Bereich“ [%]

Der unerwartet hohe Anstieg der elektronischen Erklärungen im privaten Bereich ist durch die COVID-19-Pandemie begründet.

15.4.3 Elektronische Steuererklärungen im „Betrieblichen Bereich“ [%]

Das Ziel wurde zur Gänze erreicht. Aufgrund des bereits sehr hohen Anteils an elektroni- schen Meldungen ist auch in den Folgejahren nicht mehr mit signifikanten Steigerungen zu rechnen.

15.4.4 Elektronische behördliche Zustellungen [%]

Die unerwartete Steigerung der elektronischen Zustellungen ist ein Nebeneffekt der COVID-19-Pandemie und der dadurch bedingten Verlagerung der Zustellwege.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Insgesamt ist im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie eine verstärkte Elektro- nifizierung der Kommunikation mit der Finanzverwaltung zu bemerken. Dies führte im Vergleich zu den Vorjahren zu einer Erhöhung der Istzustände der Kennzahl 1 „Finanz- Online-Benutzerinnen und Benutzer“, Kennzahl 2 „Elektronische Steuererklärungen im

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UG 15UG 15

(20)

Privaten Bereich“ und Kennzahl 4 „Elektronische behördliche Zustellungen“. Insbesondere die signifikante Steigerung der digitalen Einbringung von privaten Steuererklärungen sowie der elektronischen Zustellungen insgesamt ist ein Resultat der durch COVID- 19-bedingten Maßnahmen. Für die Folgejahre ist mit einer Abflachung der Entwicklung zu rechnen. Hinsichtlich Kennzahl 3 „Elektronische Steuererklärungen im Betrieblichen Bereich“ ist aufgrund des bereits sehr hohen Anteils an elektronischen Meldungen auch in den Folgejahren nicht mehr mit signifikanten Steigerungen zu rechnen.

Das Potenzial zur Vereinfachung von Steuererklärungen mittels elektronischem Daten- austausch z. B. mit Spendenorganisationen wurde aus heutiger Sicht voll ausgeschöpft.

Eine weitere Steigerung dieses Datenaustausches ist aus aktueller Sicht nicht zu er- reichen, sodass die Maßnahme „Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen“ abgeschlossen werden kann.

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UG 15UG 15

(21)

zur Gänze erreicht nicht erreicht überwiegend erreicht keine Daten verfügbar

Beitrag zu Wirkungsziel/en

Wie werden die Wirkungsziele verfolgt? Maßnahmen: Kennzahl / Meilenstein

Globalbudget 15.01 Steuerung & Services

WZ 3 Eindämm. d. Gesundheitsrisik. d. Maßn. des betriebl.

Gesundheitsmanagem., unterst. d. d. Förd. flex. Arbeitszeit- mod. (Steuer- & Zollverw.).

Teleworkingquote

WZ 1 Erstellung des BFRG 2020-2023 sowie des BFG 2020 Im ersten Halbjahr 2020 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2020 und das BFRG 2020- 2023 vor

Im zweiten Halbjahr 2020 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2021 und das BFRG 2021- 2024 vor

WZ 4 Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen

Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen

WZ 4 Nutzung der cognitiven Plattform mit virtuellen Assistenten und Chatbots

Aufbau einer cognitiven Plattform für die Nutzung von virtu- ellen Assistenten und Chatbots

WZ 4 Umsetzung neuer digitaler Services der Finanzverwaltung für Terminvereinbarungen

Die signifikante Reduktion von Wartezeiten trägt dazu bei, die Kundenzufriedenheit weiter zu steigern

Globalbudget 15.02 Steuer- & Zollverwaltung

WZ 3 Eindämm. der Gesundheitsrisik. durch Maßn. des betriebl.

Gesundheitsmanag., unterstützt d. d. Förd. flex. Arbeitszeit- mod. (Zentralleitung)

WAI-Ergebnisse (work ability index) Teleworkingquote

WZ 2 Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Steuer und Zoll

Außenprüfungshandlungen mit Gewichtung auf Betriebsprüfungen

Erledigte Prüfungen Zoll WZ 2 Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen,

Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen

Kontrollierte Betriebe auf Grund ordnungspolitischer Kontrollen

WZ 2 Gestaltung der Beziehungen zu Kundinnen und Kunden und Weiterentw. der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen von Good Public Governance

Zeitnahe Erledigung von Bürger- und Bürgerinnenanbringen (Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung L1)

(22)

Globalbudget 15.03 Rechtsvertretung & Rechtsinstanz

WZ 2 Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. des BFG durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.

Aufrechterhaltung des hohen Rechtsschutzniveaus durch Beibehaltung der Haltbarkeit von Entscheidungen

WZ 1 Rechtliche Vertretung des Bundes und Rechtsträger gem.

ProkG, sowie beratende Einbindung in grundlegende strate- gische Entscheidungsfindungen

Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Ver- besserung der anwaltlichen Erfolgsquote

(23)

für Finanzen

UG 16

Öffentliche Abgaben

(24)

Leitbild der Untergliederung

Der Staatshaushalt bedarf einer tragfähigen Finanzierung, die durch ein angemessenes Abgabenaufkommen zu sichern ist. Die Steuergesetze sollen Beschäftigung, Investitionen und Innovationen fördern, den Standort sichern sowie einfach und leistungsgerecht sein.

Die Besteuerung erfolgt effizient, gerecht und gleichmäßig.

Wirkungsziel 1

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im intern. Kontext mit

Aufkommensrelevanz

Wirkungsziel 2

Das Abgabensystem setzt positive Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote

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UG 16UG 16

(25)

Wirkungsziel 1

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine ein- fache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuer-

systems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens.

Ergebnis der Evaluierung

38

75

112

20 39 58

400

600

800 9,0 10,0 11,0

1.049 20,2

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im intern. Kontext mit Aufkommensrelevanz

Untergliederung: Öffentliche Abgaben, Wirkungsziel: 2020-BMF-UG16-W1

16.1.1 Weltbank-Ranking [Platzierung]

16.1.2 Global

Competitiveness Report [Platzierung]

16.1.3 Gutgeschriebene Forschungsprämien (inkl.

Auftragsforschung) [Mio. EUR]

16.1.4 Anteil alternativer Antriebe an PKW-Neuzulassungen [%]

1 Platzierung Österreichs im Weltbank-Ranking [Platzierung]

Analyse von wirtschaftsrelevanten Vorschriften in 190 Ländern. [Noch kein Istwert vorhanden]

2 Platzierung Österreichs im Global Competitiveness Report [Platzierung]

Global Competitiveness Report [Noch kein Istwert vorhanden]

3 Gutgeschriebene Forschungsprämien (inkl. Auftragsforschung) [Mio. EUR]

Gutgeschriebene Prämien für Forschung sowie Auftragsforschung (jeweils bei ESt + KöSt) Anteil „sonstiger“ Personenkraftwagen (neben Benzin und Diesel)

4 Anteil alternativer Antriebe an PKW-Neuzulassungen [%]

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

16.1.1 ZIEL 77 von 189 72 von 189 72 von 190 42 von 189 39 von 190 38 von 190 37 von 190

IST 72 von 189 74 von 189 42 von 190 39 von 189 40 von 190 n.v. n.v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überwiegend erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

nicht verfügbar wirkungsmonitoring.

gv.at/2020-BMF-UG- 16-W0001.html

3456789101112131415161718

UG 16UG 16

(26)

Kennzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

16.1.2 ZIEL n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 20 19

IST 23 19 18 22 21 n.v. n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

16.1.3 ZIEL n.v. n.v. 586 610 670 800 825

IST 502 528 586 713 758 1.049 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

16.1.4 ZIEL n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 11,0 13,0

IST n.v. 2,7 4,0 4,9 7,9 20,2 n.v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

16.1.2 (2015): Der Istzustand wurde am 29.4.2021 geändert. (Datenaktualisierung) 16.1.2 (2016): Der Istzustand wurde am 29.4.2021 geändert. (Datenaktualisierung) 16.1.2 (2019): Der Istzustand wurde am 29.4.2021 geändert. (Datenaktualisierung) 16.1.3 (2015): Der Istzustand wurde am 6.5.2020 ergänzt. (Datenaktualisierung) 16.1.3 (2017): Der Istzustand wurde am 6.5.2020 ergänzt. (Datenaktualisierung)

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

16.1.1 Platzierung Österreichs im Weltbank-Ranking [Platzierung]

Im Jahr 2020 sowie bis zum Abschluss der Evaluierung wurde kein „Doing Business“

Bericht der Weltbank veröffentlicht, weshalb Daten nicht verfügbar sind. Vgl. www.pwc.

com/gx/en/services/tax/publications/paying-taxes-2020.html

In den Jahren 2018/2019 konnte das Ranking Österreichs im Doing Business Report jeweils verbessert werden. Für das Jahr 2020 wurde bis zum Abschluss der Evaluierung kein Bericht publiziert.

16.1.2 Platzierung Österreichs im Global Competitiveness Report [Platzierung]

Aufgrund der COVID-19-Krise wurde der Global Competitiveness Report 2020 als „Special Edition“ herausgegeben, in welcher ein Staatenranking, auf welches sich die Kennzahlen- tabelle bezieht, nicht vorgenommen wurde. Aus diesem Grund ist eine Evaluierung nicht möglich. Vgl. www3.weforum.org/docs/WEF_TheGlobalCompetitivenessReport2020.pdf

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UG 16UG 16

Referenzen

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