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der 4.BImSchV 0 Antragsstellung (§10 Abs.1 BImSchG) 4

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Genehmigungsbedürftig- keit gemäß §4 BImSchG

i.V.m. Nr. 1.6. der 4.BImSchV

0 Antragsstellung

(§10 Abs.1 BImSchG)

4. Woche

Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen

(§7 9. BImSchV)

8. Woche

Beteiligung TöBs (§10 Abs.5 BImSchG)

10. Woche

7. Monat

8. Monat

Entscheidung über Genehmigungsantrag (§10 Abs.6a BImSchG)

Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung (§10 Abs.8 BImSchG)

Klagefrist (für Einwender gemäß §10 Abs.3 BImSchG) (§74 Abs.1 VwGO)

UVP-Pflicht gemäß Nr.

1.6.1 Sp.1 der Anlage 1 des UVPG

Scopingtermin (§2a Abs.1 9. BImSchV)

Umweltverträglichkeits- prüfung

Offenlegung der Antragsunterlagen (§10 Abs.3 BImSchG)

Einwendungsfrist (§10 Abs.3 BImSchG)

Erörterungstermin (§10 Abs.6 BImSchG)

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