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INTERPELLATION Rolf Brüderlin zur bevorstehenden Sanierung Landgasthof

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Academic year: 2022

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10-14.568

www.riehen.ch

INTERPELLATION Rolf Brüderlin zur bevorstehenden Sanierung Landgasthof

Wortlaut:

„Der Presse war zu entnehmen, dass der Landgasthof im April dieses Jahres schliesst und auf den März 2012 wieder eröffnet wird. Auf diesen Zeitpunkt hin werden neue Pächter ge- sucht.

Riehen erlebt einen Besucheranstieg bei der Fondation Beyeler. An Wochenenden sind die Restaurants an der Baselstrasse überfüllt und das grösste Restaurant mit Hotelzimmern schliesst für ein Jahr.

Im Zusammenhang mit dem Landgasthofumbau ergeben sich folgende Fragen an den Ge- meinderat:

1. Können die 5 Residenz-Hotelzimmer im Nebenhaus weiterbetrieben werden?

Könnte man dazu die Riehener Bed & Breakfast-Anbieter anfragen?

2. Kann auch der Landgasthofsaal in dieser Zeit weitergenutzt werden?

Kann man sich auch hier neue und kreative Lösungen vorstellen?

3. Wie können die Engpässe bei den Gastroangeboten während dieser Zeit vermieden werden?

4. Ist beim Umbau der verschiedenen Gastraumbereiche die Einrichtung eines geset- zeskonformen Fumoirs möglich?

Ich bedanke mich jetzt schon für die klärenden Antworten.“

Eingegangen: 17. Januar 2011

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Sitzung des Einwohnerrats vom 26. Januar 2011

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.568.11

Interpellation Rolf Brüderlin zur bevorstehenden Sanierung Landgasthof

Die Projektierungsarbeiten für die Sanierung des Landgasthofs sind gemäss Terminplan auf Kurs und die Inserate für die Suche eines neuen Pächters wurden letzte Woche publiziert.

Entgegen dem Pressebericht schliesst der Landgasthof jedoch nicht im April dieses Jahres, sondern erst per Ende Mai. Die Neueröffnung ist nach wie vor auf den 1. März 2012 geplant.

Durch die Schliessung des Landgasthofs wird für eine Periode von 9 Monaten das restau- ranteigene Hotelangebot wegfallen. In Riehen werden während dieser Phase nur die Ange- bote der Riehener Bed & Breakfast-Anbieter vorhanden sein.

Der Gemeinderat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Können die 5 Residenz-Hotelzimmer im Nebenhaus weiterbetrieben werden?

Könnte man dazu die Riehener Bed & Breakfast-Anbieter anfragen?

Die 5 Residenz-Hotelzimmer im Nebenhaus werden mit Warmwasser und Heizung über den Landgasthof versorgt. Da im Rahmen des Umbaus eine neue Heizzentrale aufgebaut wird, können diese Hotelzimmer während der Umbauphase grossmehrheitlich nicht mit Warm- wasser und Wärme versorgt werden. Ohne Garantie für eine stabile Energieversorgung ist es für die Gemeinde nicht sinnvoll, diese Zimmer proaktiv an einen Dritten zu vermieten.

2. Kann auch der Landgasthofsaal in dieser Zeit weitergenutzt werden?

Kann man sich auch hier neue und kreative Lösungen vorstellen?

Eine mögliche Nutzung des Landgasthofsaals während der Umbauphase des Restaurants wurde vom Gemeinderat mehrfach intensiv geprüft und als nicht sinnvoll erachtet. Einerseits wird die Versorgung mit Elektrizität und Wasser des Saals durch die Sanierung des Restau- rants tangiert, andererseits wird der Landgasthofsaal auch als Zwischenlager während des Umbaus verwendet werden.

3. Wie können die Engpässe bei den Gastroangeboten während dieser Zeit vermieden werden?

Der Gemeinderat hat keine direkten Möglichkeiten, temporären Engpässen beim lokalen Gastroangebot entgegenzutreten. Es gilt jedoch zu bedenken, dass in Riehen weitere Gast- robetriebe vorhanden sind, welche die Riehener Nachfrage decken können. Es ist zudem zu hoffen, dass die lokalen Gastrobetriebe die Chance erkennen werden, welche durch die temporäre Schliessung des Restaurants Landgasthof für sie entstehen wird. Daher kann

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Seite 2 angenommen werden, dass die lokalen Gastrounternehmen ihre Angebote und ihre Öff- nungszeiten den neuen Rahmenbedingungen anpassen werden.

4. Ist beim Umbau der verschiedenen Gastraumbereiche die Einrichtung eines gesetzes- konformen Fumoirs möglich?

Die Integration eines gesetzeskonformen Fumoirs wurde bereits im Rahmen der Projektie- rungsgruppe geprüft. Diese Möglichkeit wurde jedoch aus betriebswirtschaftlichen Gründen verworfen. Im Gastrogewerbe muss mit knappen Margen kalkuliert werden. Ein integriertes, gesetzeskonformes Fumoir ohne Bedienung würde für einen Pächter eine starke finanzielle Belastung darstellen, da auf der benötigten Fläche kein Umsatz erzielt werden kann.

Riehen, 25. Januar 2011

Gemeinderat Riehen

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