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INTERPELLATION Karl Schweizer betr. Nutzung und Zukunft des grossen Saal- trakts im Landgasthof

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Academic year: 2022

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10-14.629

www.riehen.ch

INTERPELLATION Karl Schweizer betr. Nutzung und Zukunft des grossen Saal- trakts im Landgasthof

Wortlaut:

„Gemäss einer Medienmitteilung der Gemeinde Riehen wurde als neuer Pächter des Land- gasthofs als Betreiber und Wirt Pierre Buess verpflichtet. Es stellen sich in diesem Zusam- menhang Fragen der zukünftigen Nutzung und der weiteren Verfügbarkeit des grossen Saals des Landgasthofs für Anlässe von Vereinen, Privatpersonen und der Gemeinde. Der Unterzeichnete bittet den Gemeinderat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Inwieweit wurde der Saal und dessen zukünftige Verfügbarkeit mit dem neuen Päch- ter bereits besprochen, bzw. vertraglich geregelt und auf welche Zeitdauer und in welcher inhaltlichen Form wurden vertragliche Regelungen vereinbart?

a. Sofern noch keine Nutzung durch den neuen Pächter vorgesehen wurde, stellt sich die Frage, wann, für wie lange und mit welchem Betreiber die Ge- meinde die Regelungen betreffend zukünftige Nutzung vereinbart?

b. Sofern der Grosse Saal im Gesamtprojekt der Nutzung des renovierten Landgasthofs verpachtet wurde, möchte der Interpellant wissen, zu welchen Konditionen, an wen und wie lange der Saal verpachtet wurde?

2. Ab welchem Datum und bis wann besteht die Möglichkeit der Nutzung dieses Saals wieder für Vereine, Privatpersonen und die Gemeinde?

3. Was sind die zukünftigen Kosten der Saalmiete und die Möglichkeiten der Nutzung durch interessierte Personen für Anlässe, Konzerte etc.?

4. Falls der Grosse Saal nicht im Rahmen der Landgasthof Nutzung mitverpachtet wur- de, möchte der Interpellant wissen, welche Pläne die Gemeinde mit diesem Saal hegt?

5. Kann sich der Gemeinderat vorstellen, den Saal lediglich sanft zu renovieren und grundsätzlich in seiner heutigen Form zu erhalten und was wären die Kosten oder will der Gemeinderat den Saal abreissen? Sollte die Gemeinde den Saal abreissen und durch einen neuen Saal ersetzen wollen, möchte der Interpellant wissen, was sind die daraus entstehenden Kosten?“

Eingegangen: 16. November 2011

(2)

Sitzung des Einwohnerrats vom 23. November 2011

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.629.1

Interpellation Karl Schweizer betreffend Nutzung und Zukunft des grossen Saaltrakts im Landgasthof

Der Gemeinderat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Inwieweit wurde der Saal und dessen zukünftige Verfügbarkeit mit dem neuen Pächter bereits besprochen, bzw. vertraglich geregelt und auf welche Zeitdauer und in welcher inhaltlichen Form wurden vertragliche Regelungen vereinbart?

a. Sofern noch keine Nutzung durch den neuen Pächter vorgesehen wurde, stellt sich die Frage, wann, für wie lange und mit welchem Betreiber die Gemeinde die Regelungen betreffend zukünftige Nutzung vereinbart?

b. Sofern der Grosse Saal im Gesamtprojekt der Nutzung des renovierten Land- gasthofs verpachtet wurde, möchte der Interpellant wissen, zu welchen Konditi- onen, an wen und wie lange der Saal verpachtet wurde?

Die Ausarbeitung einer Vereinbarung über den Saalbetrieb im Landgasthof Riehen mit dem neuen Pächter des Restaurants Landgasthof ist ein gegenwärtig laufendes Geschäft des Gemeinderats. Über die endgültigen vertraglichen Regelungen wird der Gemeinderat nach Unterzeichnung der Vereinbarung informieren. Es kann jedoch bereits heute festgehalten werden, dass in der Vereinbarung mit dem Pächter zur Nutzung des Saals keine zeitliche Limitierung vorgesehen ist. Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde aufrechtzuerhalten, ist jedoch eine beidseitige Kündigungsfrist von 12 Monaten auf ein beliebiges Monatsende ge- plant.

2. Ab welchem Datum und bis wann besteht die Möglichkeit der Nutzung dieses Saals wieder für Vereine, Privatpersonen und die Gemeinde?

Die Nutzung des Saals ist mit der Eröffnung des Restaurants Landgasthof per 1. März 2012 vorgesehen.

3. Was sind die zukünftigen Kosten der Saalmiete und die Möglichkeiten der Nutzung durch interessierte Personen für Anlässe, Konzerte etc.?

Es ist vorgesehen, die bestehenden Konditionen für die Saalmiete aufrechtzuerhalten.

4. Falls der Grosse Saal nicht im Rahmen der Landgasthof Nutzung mitverpachtet wur- de, möchte der Interpellant wissen, welche Pläne die Gemeinde mit diesem Saal hegt?

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Seite 2 Der Saalbetrieb ist nicht Bestandteil des Mietvertrags über das Hotel/Restaurant Landgast- hof, sondern wird mit einer separaten Vereinbarung geregelt.

Auf die Frage nach den zukünftigen Plänen der Gemeinde betreffend den Saalbau verweist der Gemeinderat auf den Zwischenbericht des Gemeinderats zum Anzug Thomas Zangger und Thomas Marti betreffend Saaltrakt Landgasthof als Herzstück der Dorfkernentwicklung.

Der Zwischenbericht ist in der heutigen Einwohnerratssitzung traktandiert.

5. Kann sich der Gemeinderat vorstellen, den Saal lediglich sanft zu renovieren und grundsätzlich in seiner heutigen Form zu erhalten und was wären die Kosten oder will der Gemeinderat den Saal abreissen? Sollte die Gemeinde den Saal abreissen und durch einen neuen Saal ersetzen wollen, möchte der Interpellant wissen, was sind die daraus entstehenden Kosten?“

Solange die weitere Zukunft des Saalbaus noch nicht geklärt ist, wird der Gemeinderat den Saal lediglich sanft renovieren und ihn grundsätzlich in seiner heutigen Form erhalten. Die genauen Massnahmen und Kosten werden gegenwärtig geklärt, können aber in jedem Fall über die zurückgestellte Instandsetzungsreserve finanziert werden.

Riehen, 22. November 2011

Gemeinderat Riehen

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