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in Schulhäusern in kantonaler Zuständigkeit, die jetzt oder in Zukunft mit Anlagen für die Nutzung von neuen erneuerbaren Energien ausgerüstet sind bzw

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M 045/2009 ERZ 3. Juni 2009 ERZ C

Motion

1012 Hofmann, Bern (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 22 Eingereicht am: 19.01.2009

Neue erneuerbare Energien an die Schulen!

Die Regierung wird beauftragt

1. dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen praktische Erfahrungen mit neuen erneuerbaren Energien machen können. Allen Lehrkräften sollen entsprechende auf den Lehrplan abgestützte didaktische Grundlagen und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

2. in Schulhäusern in kantonaler Zuständigkeit, die jetzt oder in Zukunft mit Anlagen für die Nutzung von neuen erneuerbaren Energien ausgerüstet sind bzw. werden, ist durch eine kantonale Finanzierung sicher zu stellen, dass gut zugängliche Zusatzeinrichtungen (Messgeräte, Monitore, usw.) mit dem nötigen Demonstrationseffekt für den Unterricht eingebaut werden können.

Begründung

Die Anzahl Schulhäuser, in welchen neue erneuerbare Energien genutzt werden, wird sich in den nächsten Jahren stark erhöhen. Diese Energien werden auch in Privathäusern und noch stärker in Häusern im öffentlichen Eigentum vermehrt zum Einsatz kommen. Es wird wohl aus bestimmten Gründen Schulhäuser geben, in welchen im Sinne von Punkt 1 für Schulklassen kaum praktische Erfahrungen im Haus selbst möglich wären. Solche Klassen würden sicher eine Gelegenheit finden, von Anlagen in benachbarten Schulhäusern zu profitieren.

Die Schweiz, insbesondere der Kanton Bern zählt, was die erneuerbaren Energien betrifft, zu den Pionieren. Diese Pioniertaten beziehen sich vor allem auf die Nutzung der Wasserkraft und vor allem - auf die Vergangenheit. Ich erinnere mich gut an die Schulzeit in den 50er Jahren, als in jeder Schulklasse eindringlich auf die Notwendigkeit des Ausbaus der Wasserkraft („weisse Kohle“) hingewiesen wurde. Der Mangel an (schwarzer) Kohle bzw. generell an Rohstoffen wurde dabei entsprechend beklagt. Die Schweiz hat, nicht zuletzt durch ihre „Werbeanstrengungen“ (etwa durch Schulwandbilder) an den Schulen, eine einzigartige Kultur der Wasserkraftnutzung entwickelt, die auch heute noch sehr lebendig ist.

Heute stehen wir an der Schwelle der massenhaften Nutzung (vgl. oben) von neuen erneuerbaren Energien: Vor allem Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse. Von einer Nutzungskultur dieser neuen Energieformen sind wir jedoch noch weit entfernt. Noch bis heute wird in der Schweiz pro Jahr mehr Sonnenenergienutzung abgeschafft als neu zugebaut. Beispiel: Bei der Wäschetrocknung wird die Sonnenenergie zunehmend durch den Tumbler ersetzt. Der Mehrverbrauch an Strom durch den Tumbler kann als

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Abschaffung von Sonnenenergienutzung aufgefasst werden. Dieser paradoxe Vorgang wird bei uns (noch) nicht einmal wahrgenommen.

In Europa haben uns namentlich Deutschland und Spanien in Bezug auf die neuen erneuerbaren Energien längst den Rang abgelaufen. Auch Österreich hat im Jahr 2006 etwa 130 Mal mehr(!) Strom aus Windenergie produziert als die Schweiz. Dabei sind die Windverhältnisse der beiden Länder in etwa vergleichbar.

Die „2000 W-Gesellschaft“ wird heute noch als ein quasi utopisches Ziel dargestellt und hat demnach (leider) immer noch ein „idealistisches“ Image. Morgen wird eine solche Gesellschaft schlicht eine Notwendigkeit darstellen. Ob diese Notwendigkeit dereinst für uns bitter sein wird oder nicht, hängt von Weichenstellungen ab, die wir (heute noch) in der Hand haben. Die Hauptsäulen der Energieversorgung werden in der Schweiz, zusammen mit der Wasserkraft, die neuen erneuerbaren Energien sein (vgl. oben).

Wir sollten uns in der Schweiz also weniger in der vergangenen Pionierrolle in der Wasserkraftnutzung sonnen, sondern nach vorne schauen: Sonnen wir uns an der Sonne.

Ähnlich wie vor 100 Jahren müssen wir jetzt so rasch als möglich eine neue Kultur

„starten": Die Nutzung von neuen erneuerbaren Energien. Der Sonnenkollektor auf dem Dach könnte sinngemäss eine neue Art von „Volkswagen“ darstellen. Dieser Kulturwandel setzt es insbesondere eine intensive Bewusstseinsarbeit, evtl. von Generationen, voraus. Eine Möglichkeit dazu haben wir zur Verfügung: Unsere Schulen.

Zur Illustration der Motionsforderung seien die folgenden Beispiele aufgeführt:

• Bei einem Schulhausdach mit einer günstigen Südneigung könnte in Zukunft, unabhängig von den Forderungen der Motion, eine Anlage mit thermischen Kollektoren und/oder eine Photovoltaikanlage erstellt werden. Mit zusätzlichen Messungen der Globalstrahlung der Sonne und geeigneten Messwerten aus den Anlagen könnten im Unterricht interessante Zusammenhänge thematisiert werden. Gerade bei Solaranlagen könnten Schülerinnen und Schüler schon beim Bau mit einbezogen werden (www.jugendsolarprojekt.ch).

• Bei der Erneuerung der Heizungsanlage eines Schulhauses zeichnet sich ab, dass Ölheizungen allenfalls durch Holzschnitzelheizungen (evtl. sogar mit Stromerzeugung?) oder etwa durch WKK/Wärmepumpen ersetzt werden. Auch die alleinige Nutzung von Grundwasserwärme (evtl. Tiefensonden) via Wärmepumpe kommt in Frage. Auch bei diesen Anlagen ist wichtig, dass es sich nach Möglichkeit sowohl um Demonstrations- als auch um „handfeste“ Produktionsanlagen handelt. Sie müssten jedoch öffentlich zugänglich und mit den nötigen Informationsmitteln versehen sein (vgl. obige Beispiele).

• Ein Schulhaus liegt vielleicht neben einem Bauernhof mit viel Grossvieh oder in einer Gemeinde mit viel anfallendem organischen Abfall: Da könnte in Zukunft eine Biogasanlage betrieben werden, die der Schule auch als Demonstrationsanlage zur Verfügung stehen würde.

• Bei einem günstig gelegenen Schulhaus mit viel Wind könnte in Zukunft eine Windkraftanlage eingerichtet werden. Durch den Einbau eines gut zugänglichen Monitors könnten die SchülerInnen (evtl. auch die Öffentlichkeit) in jedem Moment die momentane Leistung der produzierten elektrischen Energie und der seit Anfang Jahr produzierten Energie ablesen. Ein Windmesser würde zusätzlich die Windgeschwindigkeit angeben. Im Unterricht wäre dann beispielsweise der Zusam- menhang zwischen der Windgeschwindigkeit und der produzierten elektrischen Leistung ein Thema. Der Bau der Anlage würde in diesem Fall nicht nur durch eine allfällige Wirtschaftlichkeit der Stromproduktion, sondern auch durch den Demonstrationseffekt motiviert.

• In grossen Schulen an zentralen Standorten wären eigentliche Energieparks mit einem guten Demonstrationseffekt denkbar, die evtl. auch für ein weiteres Publikum attraktiv wären.

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Bei der Finanzierung müsste der Kanton allenfalls versuchen, beim Bund für solche speziellen Anlagen eine privilegierte Einspeiseregelung zu erwirken. Was auch machbar wäre: Bestimmte Anlagen oder Geräte von interessierten Firmen gratis einrichten lassen (Sponsoring, kombiniert mit moderater Werbung). Mehrkosten würden dem Kanton vor allem wegen der nicht anderweitig finanzierten Demonstrationsausrüstung (Messgeräte, Monitoren, Computer für die Messwerterfassung) erwachsen. Mit der computergestützten Auswertung der Messwerte ergäbe sich ein zusätzlicher aktueller Bildungseffekt. Der gesamte Gewinn im Sinne einer zukunftgerichteten Bildung würde die erwähnten Mehrkosten mehr als rechtfertigen.

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt vom Regierungsrat, dass er Anlagen in Schulhäusern mit neuen erneuerbaren Energien für den Unterricht nutzbar macht, indem er entsprechende Zusatzeinrichtungen finanziert sowie didaktische Grundlagen und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt.

Zu den beiden Forderungen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Auf welchen Schulstufen das Thema Energie zu behandeln ist und welche Schwerpunkte dabei zu setzen sind, ist in den entsprechenden Lehrplänen geregelt.

Wie die Lehrerinnen und Lehrer das Thema im Unterricht behandeln wollen und welche Hilfsmittel sie einsetzen, ist dabei nicht festgelegt.

Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, die in den Schulen vorhandenen Anlagen für die Herstellung von neuen erneuerbaren Energien für didaktische Zwecke zu nutzen.

Diese Anlagen können geeignete Anschauungs- und Demonstrationsobjekte für verschiedene Aspekte der Energiegewinnung und -nutzung sein. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten, um einen Unterrichtsgegenstand zu erkunden, um zu experimentieren, zu erforschen, etwas auszuprobieren, zu beobachten, zu messen usw. Energieanlagen bilden eine geeignete Lernumgebung zur Ergänzung des Unterrichts im Schulzimmer.

Im Bereich der Volksschule können dadurch zwei Zielsetzungen unterstützt werden, die im künftigen Lehrplan noch verstärkt werden: Technikverständnis und Berufswahlvorbereitung.

Um einen sinnvollen Einsatz der vorhandenen Anlagen zu gewährleisten, ist es nötig, die Lehrerinnen und Lehrer der Volksschule bei der didaktischen Nutzung zu unterstützen. Der Regierungsrat ist deshalb bereit zu prüfen, ob didaktische Unterlagen und Weiterbildungsmöglichkeiten für diejenigen Lehrpersonen der Volksschule bereitgestellt werden können, die neue erneuerbare Energien für den Unterricht nutzen können. In diesem Zusammenhang soll vor allem abgeklärt werden, welche Unterstützungsmöglichkeiten bereits bestehen und im Unterricht erprobt sind (z.B. die Energiekiste der Stadt Bern), und wie diese allen Schulen im Kanton zugänglich gemacht werden können.

Die berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II sind interessiert, im Unterricht von entsprechenden Berufen und Fächern an konkreten Fällen zu arbeiten. Falls vorhanden und machbar, wird die Infrastruktur der Gebäude benützt. Dies ist zum Beispiel der Fall in den gewerblich-industriellen Berufsfachschulen Bern und Thun, wo Solaranlagen mit den dazugehörenden Anzeigetafeln installiert sind.

Der nachträgliche Einbau von Messgeräten oder Monitoren ist in der Regel aufwändig, da entsprechende Zuleitungen fehlen. Daher muss dies bereits bei der Erstinstallation der neuen Energieträger oder bei Sanierungen eingeplant werden.

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2. Geplant ist die Visualisierung des Stromverbrauchs in ausgewählten öffentlichen Gebäuden. Zudem sollen internetbasierte Informations- und Schulungsmittel für die Nutzerinnen und Nutzer erarbeitet werden. Eine systematische Visualisierung bei neuen Anlagen für erneuerbare Energien in den kantonalen Schulhäusern kann geprüft werden.

Die Anschaffung von ergänzenden Einrichtungen für den Unterricht liegt in der Verantwortung der Schulleitungen und muss im Rahmen des ordentlichen Schulbudgets finanziert werden. Zusätzliche Mittel dafür kann der Regierungsrat nicht zur Verfügung stellen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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