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Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über dieStiftung und Verleihung der Goethe-Medaille

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Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille

OrdenErl4ÄndErl 2009

Ausfertigungsdatum: 11.03.2009 Vollzitat:

"Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille vom 11. März 2009 (BGBl. I S. 522)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 20.3.2009 +++)  

----

Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am 17. November 2008 das Statut für die Verleihung der Goethe- Medaille des Goethe-Instituts e.V. in der Fassung vom 19. November 2003 geändert. Danach erfolgt die Verleihung der Goethe-Medaille jährlich zum 28. August, dem Geburtstag Goethes.

 Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.

Schlussformel  

D e r B u n d e s p r ä s i d e n t

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