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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen
Ortsamt Schwachhausen Frau Mathes
Wilhelm-Leuschner-Straße 27A 28329 Bremen
Auskunft erteilt Anke Warneke Zimmer R.516 Tel. +49 421 361 4786 Fax +49 421 496 4786 E-Mail: An-
ke.Warneke@bildung.bremen.
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200-021-7 - 15/2017 - 8 - 10 Bremen, 14.01.2018
Förderzentrum für den Bereich sozial-emotionale Entwicklung an der Fritz-Gansberg- Straße auch mit Psycholog*innen und Sozialpädagog*innen ausstatten
Fachausschuss „Bildung, Jugend und Sport“ vom 18. Oktober 2018
Sehr geehrte Frau Mathes, Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übermittlung des Beschlusses des Beirates Schwachhausen, mit dem er fordert, den Personalbestand des Förderzentrums Fritz-Gansberg-Straße zusätzlich um Psycholog*innen und Sozialpädagog*innen zu ergänzen
Seit 2009 haben alle Schulen in Bremen den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwi- ckeln. In diesem Kontext wurden die Aufgaben der Förderzentren im Bundesland Bremen in die Regelschule überführt. Die Entwicklung machte aber auch deutlich, dass es der besonde- ren Unterstützung des Schulsystems im inklusiven Setting bedarf. So haben die Schulen Georg-Droste, Markusallee und Paul-Goldschmidt sich zu Grund- und Oberschulen mit dem besonderen Profil der Förderung eines der sonderpädagogischen Förderbedarfe Sehen, Hö- ren oder körperlich-motorische Entwicklung weiterentwickelt.
Ebenfalls verzeichnen wir steigende Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die in sozialen Ri- sikolagen aufwachsen oder durch Flucht Brüche in ihrer Sozialisation oder Traumatisierungen erlitten haben. Dies wirkt sich wiederum auf den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit ei- nem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwick- lung aus. Die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler erfordert einen fachspezifisch ab- gesteckten Rahmen.
Seit dem Schuljahr 2014/15 wird das „Konzept zur Beschulung von Schülerinnen und Schü- lern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf sozial-emotionale Entwicklung“ umgesetzt.
Dieses Konzept umfasst verschiedene Module. Es beinhaltet für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf, die in der allgemeinen Schule und am ReBUZ nicht mehr ausreichend gefördert werden können, eine Beschulung an der Schule an der Fritz-Gansberg- Straße.
Aus diesem Grund beschloss der Gesetzgeber im März 2018 eine Fortführung der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße im Rahmen des oben beschriebenen Gesamtkonzepts. Das Schulgesetz erfuhr eine entsprechende Änderung: Der Fortbestand der Schule An der Fritz- Gansberg-Straße ist bis zum 31.07.2024 gesichert.
Im nächsten Schritt soll die Schule auch im Personalbestand wieder entsprechend der erfor- derlichen Fachlichkeit ausgestattet werden. Um die Personalausstattung wieder herstellen zu können, muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen diese umgesetzt werden kann. Erste Planungsgespräche dazu wurden geführt.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt werden Gespräche mit der Schule aufgenommen, um eine un- besetzte Lehrerstelle umzuwandeln und um im Zuge dessen, eine nicht unterrichtende päda- gogische Kraft mit 20-30 Wochenstunden einstellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Gez.
Anke Warneke